Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nimra am 10. Januar 2023, 17:48:58

Titel: Untätigkeitsklage
Beitrag von: nimra am 10. Januar 2023, 17:48:58
Allen Forenteilnehmern ein gutes und gesundes neues Jahr 2023.

Ich bitte um Prüfung, ob ich die Untätigkeitsklage in dieser Form so zum Sozialgericht senden kann.
Besten Dank im Voraus!
Untätigkeitsklage.geschwärzt.pdf

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Untätigkeitsklage
Beitrag von: TripleH am 10. Januar 2023, 20:27:36
Eine Untätigkeitsklage ist gerichtet auf den Erlass eines Verwaltungsaktes. Du willst anscheinend Geld ausgezahlt bekommen. Das ist kein Verwaltungsakt.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage
Beitrag von: FritzLoch am 10. Januar 2023, 21:21:56
Nach meinem Verständnis:

ZitatDie EKS liegt dem Jobcenter seit dem
18.10.22

Somit lagen die Unterlagen dem Jobcenter mit dieser Übersendung und Datum komplett vor.

ZitatDas Jobcenter hat nach Eingang Ihres Antrags laut § 88 Abs. 1 SGG aber eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten für die Berechnung der Leistung und Erstellung des Bescheides zur Verfügung

Fristablauf 18.04.2023

Vielleicht schreibt Ottokar was dazu.

Titel: Aw: Untätigkeitsklage
Beitrag von: nimra am 10. Januar 2023, 22:16:23
Die fehlende Kindergeldzahlung kann nicht im Rahmen der Vorläufigkeit begründet werden, unter von einer fehlenden EKS abhängig gemacht werden, das ist zumindest mein Ansatz. Welche andere Möglichkeit habe ich, um an mein Geld zukommen.