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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37

Titel: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37
Hallo erstmal,

meine Frage ist wie lange hat das Jobcenter Zeit, um eine Veränderungsmitteilung zu bearbeiten.
Beträgt die Bearbeitungszeit wie bei allen Anträgen 6 Monate?

Grund dafür ist eine Veränderungsmitteilung für die Nebenkosten ab 01.01.2023 und eine Heizkostennachzahlung.

Unsere Hausverwaltung hat letztes Jahr leider erst sehr spät die Nebenkostenabrechnung und den Wirtschaftsplan für 2023 abgeschickt, also die Unterlagen kamen erst am 29.11.2022 bei mir an.

Ich habe dann gleich am 01.12.2022 eine Veränderungsmitteilung digital über den eService an das Jobcenter übermittelt.

Am 02.01.2023 habe ich digital nochmals nachgefragt wie der Bearbeitungstand ist.

Antwort: Ihr Anfrage wurde an den entsprechenden Fachbereich weitergeleitet. Sie bekommen in Kürze
schriftlich oder telefonisch bescheid, aber bisher ist nichts eingegangen.

In den letzten zwei Jahren haben sie immer sehr schnell auf Veränderungsmitteilungen reagiert.
Da war der Bewilligungsbescheid schon nach 3 Wochen spätestens bei mir im Briefkasten.

Ok, nun waren die ganzen Feiertage dazwischen und die Umstellung auf das Bürgergeld, sowie Krankheitsausfälle können sicher zu einer Verzögerung führen.

Allerdings müsste ich ab Januar höhere Nebenkosten zahlen und die Nachzahlung muss ja auch noch ausgeglichen werden.

Ich habe jetzt nur die alten Nebenkosten überwiesen und die Hausverwaltung informiert, allerdings noch keine Reaktion bekommen.

Mir wird nur mulmig, wenn die Hausverwaltung nun Mahnbescheide schickt.

Sollte ich jetzt einfach relaxen und abwarten oder noch etwas unternehmen?
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Schnuffel01 am 10. Januar 2023, 23:46:14
Bekannter von mir wartet seit 6 Wochen auf die Bewilligung der HK/BK Nachzahlung sowie die Bearbeitung der Mieterhöhung ab Januar.
Telefonische Nachfragen haben nichts gebracht.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: hanskanns am 11. Januar 2023, 00:42:05
Zitat von: Schnuffel01 am 10. Januar 2023, 23:46:14Bekannter von mir wartet seit 6 Wochen auf die Bewilligung

Bei mir dauert es ca 2 Monate, also 8 Wochen bis etwas bearbeitet wird. Das gilt für alles mögliche, sehr schlimm natürlich wenn ich in Vorleistung gehn muss wegen Nachzahlungen für Heizung, Nebenkosten usw.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Hary am 11. Januar 2023, 08:13:17
Es scheint im Moment wirklich länger zu dauern. Unsere Genossenschaft hat bei der Erhöhung der Nebenkosten einen extra Punkt auf dem Formular so man ankreuzen kann, dass die Veränderung dem Jobcenter/Wohngeldstelle mitgeteilt wurde. Zumindest erfahrene Vermieter werden da wohl keine Probleme machen, wenn es länger dauert.

Ehrlich gesagt möchte ich keines der armen Schweine sein, die vermutlich seit Wochen nur noch die Erhöhungen abarbeiten... Vermutlich wird so gut wie jeder eine solche Erhöhung eingereicht haben.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Bundspecht am 11. Januar 2023, 08:34:33
Zitat von: Hary am 11. Januar 2023, 08:13:17Es scheint im Moment wirklich länger zu dauern.

Kann zumindest ich so nicht bestätigen ...

kurz vor Weihnachten alles per Email an meine Leistung´s SB geschickt, und in der ersten Januar Woche den fertigen Bescheid mit Datum vom 03.01.2023 im Briefkasten  :sehrgut:
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: horst am 11. Januar 2023, 08:35:14
Zitat von: hanskanns am 11. Januar 2023, 00:42:05
Zitat von: Schnuffel01 am 10. Januar 2023, 23:46:14Bekannter von mir wartet seit 6 Wochen auf die Bewilligung

Bei mir dauert es ca 2 Monate, also 8 Wochen bis etwas bearbeitet wird. Das gilt für alles mögliche, sehr schlimm natürlich wenn ich in Vorleistung gehn muss wegen Nachzahlungen für Heizung, Nebenkosten usw.
wenn jemand Schonvermögen hat doch kein Problem.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: OLD-MAN am 11. Januar 2023, 08:49:13
Zitat von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37Ich habe jetzt nur die alten Nebenkosten überwiesen

Du weist aber schon, dass du der Vertragspartner deines VM bist? Weil "ein Dritter" nicht schnell genug bearbeitet, kannst du nicht einfach deinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen!
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Boomer am 11. Januar 2023, 12:18:35
Das ist schon klar, allerdings bin ich Eigentümer der Wohnung und mit der Hausverwaltung stehe ich in Kontakt.

Wenn ich persönlich in Vorleistung gehen würde, dann käme ich in andere Schwierigkeiten, denn man hat ja noch andere Verbindlichkeiten.

So entsteht eine klassiche Zwickmühlensituation.

Bringt ja nichts ein Problem zu lösen und damit ein anderes hervorzurufen.

Ich überlege mir gerade meine Eigentumswohnung zu verkaufen, damit ich aus dieser elenden ALG2 Situation komme. Dafür gibt es zwar gerade aufgrund der derzeitigen Lage nicht die optimalen Voraussetzungen, aber ich habe noch 2 Jahe bis zur Rente und da wäre es eine überbrückbare Option.

Der Verkauf wird allerdings sicher länger dauern als in "normalen" Zeiten.

Mal schauen. Das werde ich mir mal ein paar TAge durch den Kopf gehen lassen.

Danke für eure Antworten! <3
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Januar 2023, 14:27:38
Boomer

Zitat von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37meine Frage ist wie lange hat das Jobcenter Zeit, um eine Veränderungsmitteilung zu bearbeiten.
Beträgt die Bearbeitungszeit wie bei allen Anträgen 6 Monate?

Grund dafür ist eine Veränderungsmitteilung für die Nebenkosten ab 01.01.2023 und eine Heizkostennachzahlung.
Nein das gehört umgehend bearbeitet da gibt es nicht die sechs Monate.

Zitat von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37Ich habe dann gleich am 01.12.2022 eine Veränderungsmitteilung digital über den eService an das Jobcenter übermittelt.
Dann hätte in deinem Fall die Bearbeitung und Anweisung des Geldes zum 31.12.22 abgeschlossen sein müssen.

MfG FN
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Boomer am 11. Januar 2023, 15:01:55
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Januar 2023, 14:27:38Boomer

Zitat von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37meine Frage ist wie lange hat das Jobcenter Zeit, um eine Veränderungsmitteilung zu bearbeiten.
Beträgt die Bearbeitungszeit wie bei allen Anträgen 6 Monate?

Grund dafür ist eine Veränderungsmitteilung für die Nebenkosten ab 01.01.2023 und eine Heizkostennachzahlung.
Nein das gehört umgehend bearbeitet da gibt es nicht die sechs Monate.

Zitat von: Boomer am 10. Januar 2023, 23:15:37Ich habe dann gleich am 01.12.2022 eine Veränderungsmitteilung digital über den eService an das Jobcenter übermittelt.
Dann hätte in deinem Fall die Bearbeitung und Anweisung des Geldes zum 31.12.22 abgeschlossen sein müssen.

MfG FN
Danke für deine Antwort.

Ich habe zwar am 17.12.2022 digital einen Änderungsbescheid bekommen, aber da standen noch die alten Nebenkosten drin und der war auf die Umstellung auf das Bürgergeld bezogen und nicht auf meine Veränderungsmitteilung.

Gibt es dafür entsprechende Gesetzestexte?

"Dann hätte in deinem Fall die Bearbeitung und Anweisung des Geldes zum 31.12.22 abgeschlossen sein müssen."

Wie ist nun die beste Vorgehensweise?

Bild1: Anfrage zum Bearbeitungsstand
Bild2: Meine Veränderungsmitteilung vom 01.12.2022
Bild3: Begründung des Änderungsbescheids vom 17.12.2022

 


Mitteilung.jpgVeränderung.jpg Änderung.jpg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Januar 2023, 15:24:50
Boomer

Zitat von: Boomer am 11. Januar 2023, 15:01:55Gibt es dafür entsprechende Gesetzestexte?

"Dann hätte in deinem Fall die Bearbeitung und Anweisung des Geldes zum 31.12.22 abgeschlossen sein müssen."

Wie ist nun die beste Vorgehensweise?
Ja klar gibt es
und am besten machst du ein Erinnerungsschreiben an das JC mit Fristsetzung von 14 Tagen mit Geldeingang auf deinem Konto zu dem Datum xx xx xx ansonsten schaltest du das SG ein.
(Das auch nur netterweise denn bevor man das SG einschaltet soll man sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen und da gehört so eine Erinnerung dazu. Und da man dem JC keine Fristsetzung so einfach machen darf gehört die Klage vor dem SG dazu um dem SB/JC "den Wind aus den Segeln" zu nehmen.)

Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 22.03.2010, Az. B 4 AS 62/09 R:
Heizkostennachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat.
(vgl. Urteile vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R und vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R)
Zitat- Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 12/10 R:
Die Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten (Betriebskostenabrechnung) stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 48 SGB X dar und erfordert keinen gesonderten Antrag (da der Leistungsträger in einem solchen Fall selbst tätig werden muss).
Die Nachforderung ist als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen.

Dieser Bedarf ist jedoch hinsichtlich seiner Angemessenheit nach den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen im Zeitraum der Entstehung der Kosten (abgerechneter Zeitraum) zu beurteilen.
Zitat- Urteil vom 20.12.2011, Az. B 4 AS 9/11 R:
Eine Betriebskostennachforderung stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse iS des § 48 SGB X dar und ist vom Leistungsträger als einmaliger Bedarf für Unterkunft und Heizung iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II im Monat der Fälligkeit zu übernehmen.
Maßstab für die Angemessenheit bildet dabei die Wohnung, für welche die Betriebskostennachforderung gestellt wird.

MfG FN
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Boomer am 11. Januar 2023, 15:37:29
Vielen Dank für deine Hilfe Fettnäpfchen! <3
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: horst am 17. Februar 2023, 16:39:16
Zitat von: Schnuffel01 am 10. Januar 2023, 23:46:14Bekannter von mir wartet seit 6 Wochen auf die Bewilligung der HK/BK Nachzahlung sowie die Bearbeitung der Mieterhöhung ab Januar.
Telefonische Nachfragen haben nichts gebracht.

ich bin jetzt auch davon betroffen bei mir werden es jetzt 4 Wochen seit der VÄM ans JC. :weisnich: 7 € noch auf dem Konto muss auf Klara ausweichen, um einzukaufen.
Screenshot 2023-02-16 at 08-28-38 Veränderungsmitteilung – jobcenter.digital.png

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: Schnuffel01 am 17. Februar 2023, 17:11:02
Meine Mieterhöhung haben sie separat gezahlt, als Einzelbeitrag für Februar aufs Konto. Die hatte ich zusammen mit dem WBA gesendet. Nun wollten sie wieder 3 Monate Auszüge, ein Monat hat nicht gereicht.  :teuflisch:
Titel: Aw: Bearbeitungszeit für Veränderungsmitteilung
Beitrag von: horst am 17. Februar 2023, 17:26:30
Liebes JC das gilt auch fürs Bürgergeld

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.

https://hartz.info/index.php?topic=10.0