Hi zusammen alle!
Ein ärztliches Gutachten des medizinischen Diensts wurde vor einigen Tagen mir vorgelegt und besprochen. Ich beziehe das Bürgergeld vom Jobcenter als Rehabilitant.
Die Rehaberaterin meinte, der medizinische Dienst sieht mich für sechs oder mehr Stunden als vollschichtig arbeitsfähig an. Bis zu einigen Einschränkungen.
Empfohlen wird eine Therapie. Laut der Beraterin bestünde kein Zwang für mich eine neue Therapie an zu fangen. Wie ich das sehe:
Ich hatte sehr oft zig Therapien, die mir seelisch nicht weiterbrachten.
Ich bin also noch immer ein Rehabilitant, aber nach meiner Erfahrung nach würde ich immer wieder aus der Probezeit fliegen. Einfach weil ich noch so unkonzentriert bin und auch nicht (wie im Gutachten attestiert) unter Zeitdruck arbeiten kann. Auf andere Einschränkungen gingen Ex-Arbeitgeber auch nie ein, trotz des Wissens der bekannten Einschränkungen.
Wo soll ich dann noch Arbeit finden?? Also ich bin völlig geschockt von dem Gutachten. Es wird wieder wie die letzten Jahre mit Therapie - oder auch ohne die Therapie, so weitergehen. Ich bitte um Rat! :help: Dem Druck des Jobcenters werde ich auch wieder ausgesetzt sein.
Lieber Kopfhoch,
nur kurz: warum erst abwarten, bis der medizin. Dienst (MD) ein Gutachten erstellt? Kann es sein, dass dies absehbar war?
Warum nicht mit vorhandenen medizin. Diagnosen VORAB ein höherrangiges, unabhängiges ärztliches Gutachten erstellen lassen, das man dem medizin. Dienst nachfolgend um die Ohren hauen kann? Wenn es idealer Weise noch von einem hochrangigen Spezialisten (z.B, Uni-Prof. ist, zumindest von einem anerkannten Spezialisten, Pivatgutachten) ist dieses für den medizin. Dienst von erheblicher Bedeutung. (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. In der Regel werden die vom medizin. Dienst sich nicht mit einem Fachspezialisten von Rang anlegen und seine Diagnose in Zweifel ziehen, Medizinerkodex).
Der MD dürfte überwiegend keine objektive Begutachtung durchführen, da nicht unabhängig und das Ziel verfolgend, eine (eingeschränkte) Arbeitsfähigkeit zu bescheinigen.
Im übrigen bietet ein medizinisches Gutachten zahllose Möglichkeiten der Manipulation, um zum gewünschten Ergebnis, hier der Arbeitsfähigkeitsbescheinigung zu kommen. Fängt bei der Auswahl der Diagoseverfahrens, dessen Ergebnisauswertung etc. an und hört bei der abschließenden Bewertung (oft nur subjektive oder unzureichende bis falsche Schlussfolgerungen) auf.
Mein Vorschlag: ich würde das MD-Gutachten anfechten. Ist nicht in Stein gemeisselt. Daher ein unabhängiges Gegengutachten im Widerspruchsverfahren (ist aber weniger aussichtsreich als das zuerst vorgeschlagene Prozedere, denn hier greift wiederum der Medizinerkodex) Und: auf keinen gerichtlich bestellten Sachverständigen (Gerichtsgutachter) vertrauen. Ist dasselbe wie beim MD.
Vielen Dank erst ein Mal!
Tja, ich kann das Gutachten eines Profs. leider nicht bezahlen. Ich wollte ich könnte es. Der Alltag mit dem wenigen Geld... kennt jeder!
Aber Du hast schon Recht. Wenn ich Druck vom Jobcenter verspüre, so werde ich was unternehmen.
Man braucht da eigentlich kein extra Gutachten, sondern nur Arztberichte und Atteste.
Der medizinische Dienst beurteilt ja nur anhand der Aktenlage. Auch wenn die dich einladen, kann man dir innerhalb 5 Minuten nicht in die Psyche schauen.
Arztberichte kosten nichts, und darin kann man auch schreiben das du nicht erwerbsfähig bist. Oder nur 3-6 Stunden erwerbsfähig bist, oder wie auch immer.
Der Gutachter oder medizinische Dienst schreibt da eh nur rein was aus den Arztberichten hervorgeht.
Atteste kosten um die 5€, die kannst dir eventuell ausstellen lassen.
Wenn du Arztberichte hast die was anderes behaupten wie die gutachterliche Stellungsnahme des medizinischen Dienstes, dann schreibt du damit eine Berichtigung und fügst die Berichte als Anlage bei um das zu untermauern.
Die labere alle Scheiße. Glaubst du das du dich von einer Amateur Medizinerin die nichts erreicht hat und deswegen auf der Resterampe der Ämter ihre Studienkredite abbezahlt, kann dir was sagen. Widerspruch einlegen, und dann das erste mal von Gericht eine richtig gute Gutachterin bekommen. Die haben auch Ahnung.
Es ist so unglaublich unverschämt, dass das JC sich da so einmischt. Und seit drei Jahren ist es noch deutlich schlimmer geworden. Deine Rechte zählen nicht. Die Boxen einfach ihr ding durch. Hol dir eine Anwalt und gute Ärzte.
PS: Eventuell hilft dir Traumatherapie. (Schon probiert?) Sin ist da mit genau solchen Situation zurecht zu kommen.
Edit: @hotwert, da muss ich dich leider enttäuschen. Eigentlich lohnt es sich überhaupt nicht mit den Ämtern weiter unten darüber zu diskutieren. Ja, es gibt mal für eine kurze Zeit eine Pause Zeit (Gemeinderäte oder keine Leistungsfähigkeit) hinterhergeworfen. Mit guten Schreiben deiner Ärzte, Aber sobald das für länger ist, will das Bundesland einen eigenen Gutachter schicken, und das überprüfen lassen. Schließlich kann dir ab jetzt schon die dauerhafte und unbefristete Rente gegeben werden. Das sind Millionen Ausgaben pro Person pro Bundesland. Da interessieren die Schreiben deiner Fachärzte erstmal alle weniger nicht. Du kannst einen vom Land bezahlten Gutachter nur mit gegenGutachter (selbst bezahlt) Wiedersprechen. Oder aus anderen kleineren Formellen Gründen.
Arztberichte kosten um die 15€. Werden vom JobCenter komplett übernommen. Wollten die mal bei mir nicht, haben gesagt, übernehmen nur 8,xx€ und ich hab den Anwalt eingeschaltet und der hat noch seine Rechnung mit 380€ beigelegt. =D Beides wurde sofort bezahlt.
Arztberichte sind auch sehr allgemein. DA können auch nur die Tabletten und die Blutwerte stehen. Wenn du was spezielles brauchst, und das brauchst du bei der Leistungsfähigkeit. Dann kostet das, weil der Dr. das extra für dich schreibt.
Vor allem Menschen die sich kaum selber helfen können und wenig zum Arzt gehen, geraten in diesen System massiv unter die Räder. Die glauben, das die vom JC alles richtig machen, das die recht haben, das es diesen Menschen nicht zusteht, dann müssen die anderen deutlich kranken sein. Aber dem ist nicht so, es werden massiv viele um ihr Recht beschissen. Weil es so einfach ist.
@Forum:
Liebes Forum Team, darf ich eins meines Videos hier verlinken? Ich glaube, das habe ich eventuell alle 2 oder 3 Monate mal gemacht. Hier würde ich gerne auf mein Video verweisen. Auch weil ich nicht so gut im schreiben bin. Für mich ist es einfacher, ein Video von mir zu dem Thema zu verlinken. Weil ich einfacher vor der Kamera reden kann. =) Ich mach auch nur noch Sprachnachrichten. ^^
Zitat von: PaulHilft am 12. Januar 2023, 00:33:18Edit: @hotwert, da muss ich dich leider enttäuschen. Eigentlich lohnt es sich überhaupt nicht mit den Ämtern weiter unten darüber zu diskutieren. Ja, es gibt mal für eine kurze Zeit eine Pause Zeit (Gemeinderäte oder keine Leistungsfähigkeit) hinterhergeworfen. Mit guten Schreiben deiner Ärzte, Aber sobald das für länger ist, will das Bundesland einen eigenen Gutachter schicken, und das überprüfen lassen. Schließlich kann dir ab jetzt schon die dauerhafte und unbefristete Rente gegeben werden. Das sind Millionen Ausgaben pro Person pro Bundesland. Da interessieren die Schreiben deiner Fachärzte erstmal alle weniger nicht. Du kannst einen vom Land bezahlten Gutachter nur mit gegenGutachter (selbst bezahlt) Wiedersprechen. Oder aus anderen kleineren Formellen Gründen.
Arztberichte kosten um die 15€. Werden vom JobCenter komplett übernommen. Wollten die mal bei mir nicht, haben gesagt, übernehmen nur 8,xx€ und ich hab den Anwalt eingeschaltet und der hat noch seine Rechnung mit 380€ beigelegt. =D Beides wurde sofort bezahlt.
Arztberichte sind auch sehr allgemein. DA können auch nur die Tabletten und die Blutwerte stehen. Wenn du was spezielles brauchst, und das brauchst du bei der Leistungsfähigkeit. Dann kostet das, weil der Dr. das extra für dich schreibt.
Vor allem Menschen die sich kaum selber helfen können und wenig zum Arzt gehen, geraten in diesen System massiv unter die Räder. Die glauben, das die vom JC alles richtig machen, das die recht haben, das es diesen Menschen nicht zusteht, dann müssen die anderen deutlich kranken sein. Aber dem ist nicht so, es werden massiv viele um ihr Recht beschissen. Weil es so einfach ist.
@Forum:
Liebes Forum Team, darf ich eins meines Videos hier verlinken? Ich glaube, das habe ich eventuell alle 2 oder 3 Monate mal gemacht. Hier würde ich gerne auf mein Video verweisen. Auch weil ich nicht so gut im schreiben bin. Für mich ist es einfacher, ein Video von mir zu dem Thema zu verlinken. Weil ich einfacher vor der Kamera reden kann. =) Ich mach auch nur noch Sprachnachrichten. ^^
Wann der eingeschaltete Amtsarzt vom Jobcenter feststellt das man nicht erwerbsfähig ist für länger als 6 Monate, dann muss man Rente beantragen, ab und zu auch simultan Grundsicherung.
Wird die Rente wegen fehlender Beitragszeizen abgelehnt, wird das Jobcenter / Sozialamt trotzdem die Rentenversicherung beauftragen ein Gutachten zu erstellen. Die sind trotzdem zuständig. Das macht nicht irgendein Arzt der Bundesländer, sondern ein normaler Arzt der hauptsächlich Gutachten für die Rentenversicherung erstellt. Die ärzte zu denen ich musste hatten auch eine Kassenärztliche Zulassung und haben neben ihrer Tätigkeit Gutachten für die RV zu erstellen auch normale Patienten in ihrer Praxis.
Was richtig ist, das viele dieser Ärzte im Sinne der RV arbeiten und erstmal die unterstellen das man ja erwerbsfähig ist, mit so und soviel Einschränkungen.
So war das auch bei mir, Rente wurde erstmal abgelehnt.
Das Gutachten ist bindend für das JC, der Amtsarzt hat das 1:1 übernommen.
Ab hier kann man Widerspruch stellen, und die RV muss erneut begutachten. Ich hab in meinem Widerspruch begründet was in dem Gutachten nicht passt.
In meinem Fall hätte ich zur Reha gehen sollen. Durch glückliche Umstände war ich da nie und bekam Rente gewährt, ohne erneute Begutachtung und Reha. Der SB ist auf allen Wolken gefallen, der hätte das nie gedacht. Ich musste in der Widerspruchszeit mich auch bewerben und zu den sinnlos Terminen erscheinen.
"Ich hab ja mehr so Leute wie sie, die Rente wird eh abgelehnt" war seine Aussage
Ja, wenn nicht gerade völlig klar ist das man nicht mehr erwerbsfähig ist (Beine und Arme ab, außerdem blind und taub) kann das durchaus eine längere Geschichte werden. Im Extremfall mit Gegengutachten etc.
Ich kenn auch jemanden, der war beim Amtsarzt vom JC unter Drogen (ordentlich Crystal geschnupft, und bekifft) da hat der Arzt erwerbsunfähig unter 6 Monate angekreuzt. sonst hat der nix, auch keine Arztberichte. Der soll jetzt Rente beantragen. Hat uns auch alle gewundert dass das funktioniert.
Zitat von: PaulHilft am 11. Januar 2023, 23:02:19Die labere alle Scheiße. Glaubst du das du dich von einer Amateur Medizinerin die nichts erreicht hat und deswegen auf der Resterampe der Ämter ihre Studienkredite abbezahlt, kann dir was sagen. Widerspruch einlegen, und dann das erste mal von Gericht eine richtig gute Gutachterin bekommen. Die haben auch Ahnung.
Sachlich völlig falsch und persönlich beleidigend. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Nettiquette im Forum. Dies zeige ich hiermit an und bitte den Administrator entsprechend einzuschreiten.
Uhrzeit und Schreibstil und die Selbstdarstellung im Video sprechen für sich selbst...
Jeder kann hier seine Meinung oder Tipps kundtun. Persönliche Angriffe und Unterstellungen gegenüber Forumsmitglieder helfen dem Fragesteller wenig.
Medizinische Gutachter berücksichtigen meist die Ansprüche beider Seiten. Was das für den Betroffenen in der Sache und im Unterschied zu einem eigens beauftragten Gutachter, den man sich selbst ausgesucht hat, bedeutet, kann man sich vorstellen. @kopfhoch: Nicht verwirren lassen!
Zitat von: Miau am 12. Januar 2023, 14:01:46persönlich beleidigend.
fühltest DU dich angesprochen ???? Ich denke ehr , dass die Gutachter vom MD gemeint sind, nicht DU !
Aber wem der Schuh passt ..... :weisnich:
Zitat von: Miau am 11. Januar 2023, 18:18:46Warum nicht mit vorhandenen medizin. Diagnosen VORAB ein höherrangiges, unabhängiges ärztliches Gutachten erstellen lassen, das man dem medizin. Dienst nachfolgend um die Ohren hauen kann? Wenn es idealer Weise noch von einem hochrangigen Spezialisten (z.B, Uni-Prof. ist, zumindest von einem anerkannten Spezialisten, Pivatgutachten) ist dieses für den medizin. Dienst von erheblicher Bedeutung. (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. In der Regel werden die vom medizin. Dienst sich nicht mit einem Fachspezialisten von Rang anlegen und seine Diagnose in Zweifel ziehen, Medizinerkodex).
Dieses Vorhaben ist nur ein
riesiger Kostenfaktor denn es ist und bleibt ein PRIVATgutachten das zwar (ganz oder in Teilen) beachtet, d.h.zur Kenntnis genommen werden muss aber für niemanden bindend ist.
@ kopfhoch - welche konkreten Punkte im GA sind nach deiner Meinung falsch oder falsch bewertet?
6 Stunden Vollschicht ist ja nur die Zusammenfassung der einzelnen Punkte im GA. Einzelheiten sind aber wichtig zur Beurteilung wie das GA zu dem Schluss (vollschichtig 6 Stunden) kommen konnte.
Zitat von: götzb am 12. Januar 2023, 14:37:20Letztlich wenn Rentenantrag abgelehnt wird, wird der ÄD in der Regel leistungsunfähig schreiben,
Kaum! Damit würde der ÄD eingestehen dass sein 1. GA falsch war :nea:
Zitat von: Miau am 12. Januar 2023, 14:01:46Medizinische Gutachter berücksichtigen meist die Ansprüche beider Seiten
Fragt sich nur in welchem Verhältnis für jeden Betroffenen :sad:
Letztlich wenn Rentenantrag abgelehnt wird, wird der ÄD in der Regel leistungsunfähig
schreiben,bzw so viele Einschränkungen aufführen, das eine Vermittlung oder auch Maßnahmen
nicht zumutbar sind.
In dem Falle wird man dann in der Regel alle 6 Monate zu einen Sinnlosgespräch vorgeladen.
Ob sich das mit der 2ten Stufe des Bürgergeldes bessert, also Verzicht auf turnusmäßige "Einladungen" ?
Zitat von: PaulHilft am 11. Januar 2023, 23:02:19Die labere alle Scheiße. Glaubst du das du dich von einer Amateur Medizinerin die nichts erreicht hat und deswegen auf der Resterampe der Ämter ihre Studienkredite abbezahlt, kann dir was sagen. Widerspruch einlegen, und dann das erste mal von Gericht eine richtig gute Gutachterin bekommen. Die haben auch Ahnung.
Mal davon abgesehen, dass dein Ton unterste Schublade ist, frage ich dich, was der "Amateur-Mediziner" davon hat, jemanden, der nicht Arbeitsfähig ist, "gesund zu Schreiben"?
Zitat von: PaulHilft am 11. Januar 2023, 23:02:19Resterampe der Ämter ihre Studienkredite abbezahlt, kann dir was sagen. Widerspruch einlegen, und dann das erste mal von Gericht eine richtig gute Gutachterin bekommen.
Widerspruch ist gegen einen Bescheid möglich,
nicht aber gegen ein GA. Falschauskünfte sind dem TE nicht dienlich.
Für den Angriff auf ein GA gibt es andere rechtliche Wege die zum Erfolg führen.
Immer vorausgesetzt, dass das bereits vorliegende GA fehlerhafte medizinische oder persönliche Beurteilung enthält.
In dem Fall genügt es als erstes den eingeschränkten Beweiswert des GA wegen fehlerhafter ....... ?? Beurteilung darzulegen.
Die eigenetliche Begründung erfolgt dann später.
Zitat von: Miau am 12. Januar 2023, 15:13:49noch begutachten sie vornehmlich im Sinne des Betroffenen wie bei einem selbst ausgesuchten GA.
Ein GA der im Sinne eines Beteiligten entscheidet ist befangen und spielt bei klarer Beweislage mit seinem Job.
Lese bitte die strengen GA-Richtlinien!!
Zitat von: Bundspecht am 12. Januar 2023, 14:18:20fühltest DU dich angesprochen ???? Ich denke ehr , dass die Gutachter vom MD gemeint sind, nicht DU !
Steht da aber nicht so. Klar, muss "Miau" weiblich sein, genauso wie alle vom MD nur weiblich sein können .....
Zitat von: Ratlos am 12. Januar 2023, 14:35:31Dieses Vorhaben ist nur ein riesiger Kostenfaktor denn es ist und bleibt ein PRIVATgutachten das zwar (ganz oder in Teilen) beachtet, d.h.zur Kenntnis genommen werden muss aber für niemanden bindend is
Ja, ist ein Kostenfaktor. Muss jeder selbst entscheiden, was ihm das wert ist, objektiv begutachtet zu werden. (Früh im Leben)Erwerbsminderungsrente beantragen oder zu beziehen zu wollen/müssen ist schließlich ein bedeutsamer Schritt.
Wie ich bereits schrieb, besteht auch die Option sich selbst einen niedergelassenen Facharzt zu suchen und sich dort begutachten zu lassen. Leider haben Befunde und Atteste nicht denselben Stellenwert wie Gutachten.
Zitat von: hotwert am 12. Januar 2023, 06:55:13Das Gutachten ist bindend für das JC, der Amtsarzt hat das 1:1 übernommen.
Dito.
Zitat von: Ratlos am 12. Januar 2023, 14:35:31Fragt sich nur in welchem Verhältnis für jeden Betroffenen
Genau. Nach meiner Erfahrung sind medizinische Gerichtsgutachter nicht unbedingt für ALLE zu klärenden Fragestellungen kompetent genug noch begutachten sie vornehmlich im Sinne des Betroffenen wie bei einem selbst ausgesuchten GA. Gerichtsgutachter werden vom Gericht bestellt. Die Richter greifen auf eine Liste von Gutachtern zurück und haben kein Medizinstudium absolviert...
Zitat von: Miau am 12. Januar 2023, 15:13:49Steht da aber nicht so
Stimmt, aber es steht auch nicht explizit
DEIN User Name da .... Also , richtig lesen, und Ball flach halten !
Dennoch bleibt es ein PRIVATgutachten das niemanden bindet - schon gar nicht das Gericht.
Zum gerichtlichen GA auch zum Amtsermittlungsgrundsatz siehe §§ 106 und 109 SGG
Zitat von: Miau am 12. Januar 2023, 15:13:49noch begutachten sie vornehmlich im Sinne des Betroffenen wie bei einem selbst ausgesuchten GA.
Ein GA der im Sinne eines Beteiligten entscheidet ist befangen und spielt bei klarer Beweislage mit seinem Job.
Beachte hierzu die strengen GA-Richtlinien = lesenswert!
kopfhoch
Und was war jetzt die Frage?
Zitat von: kopfhoch am 11. Januar 2023, 17:42:17Einschränkungen.
Wo soll ich dann noch Arbeit finden?? Also ich bin völlig geschockt von dem Gutachten. Es wird wieder wie die letzten Jahre mit Therapie - oder auch ohne die Therapie, so weitergehen. Ich bitte um Rat!
Arbeit?? kommt ja darauf an ob es etwas für dich passendes gibt und du eingestellt wirst
und
Therapie?:
Zitat von: kopfhoch am 11. Januar 2023, 17:42:17Laut der Beraterin bestünde kein Zwang für mich eine neue Therapie an zu fangen.
MfG FN
Zitat von: PaulHilft am 11. Januar 2023, 23:02:19Glaubst du das du dich von einer Amateur Medizinerin die nichts erreicht hat und deswegen auf der Resterampe der Ämter ihre Studienkredite abbezahlt, kann dir was sagen
Das mit dem richtig lesen fällt da aber schwer.
Zitat von: Bundspecht am 12. Januar 2023, 15:17:58Stimmt, aber es steht auch nicht explizit DEIN User Name da .... Also , richtig lesen, und Ball flach halten !
Okay. Dann hat der TE anscheinend ein Problem mit Frauen speziell beim MD. Vielleicht sollte der TE dann sein Gefasel zu später Stunde in verständlicher Schriftsprache neu schreiben, um so entstehende Missverständnisse auszuräumen.
@ratlos: nach wie vor meine ich, mit ZUVOR erstelltem, privaten Gutachten (zumindest mit einem Attest eines selbst ausgesuchten Facharztes) in der Hand zum MD zu gehen, ist besser, als sich vom MD allein begutachten zu lassen. Oft denken die Betroffenen ja, sie seien in guten Händen und "der MD wird das schon feststellen". Das dem meist nicht so ist, das wollte ich mit meinem Rat verdeutlichen.
Ich schrieb auch, dass alle anderen Möglichkeiten NACH der Beurteilung durch den MD nicht so effektiv sind.
Das Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren wird (leider) immer höherwertig (bindend) angesehen, obwohl ein privates Gegengutachten möglich ist und (teilweise) Erfolg haben kann. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist aber kein Garant dafür, dass sein Gutachten eine Erwerbsminderung o.ä. feststellt oder deren tatsächlichen Grad. Er soll die Interssen beider Seiten berücksichtigen. Leider geschieht dies oft nicht. Welche Seite davon profitiert, kann man sich denken.
Naja, wisst ihr wie man den Menschen geglaubt hat die von der Kirch ein Kindesalter behandelt wurden? Wie viele haben sich da gedeckt oder nicht das ausgelebt, wofür sie standen. Lügen anstatt Wahrheit.
Ich kenne sehr gut Behörden. Ihr habt keine Ahnung. Ich werde es euch noch verdeutlichen. Kinder glauben an den Weihnachtsmann, Erwachsene an den Staat.
Ich meinte vorhin ausschließlich diese Gutachter vom Gesundheitsamt, interne JobCenter / Arbeitsagentur Ärzte, etc ... Selbst die Dr. von der DRV, sind erstmal nicht ernst zu nehmen. Gegen das alles kann man Widerspruch einlegen. Solange ist das Anliegen in Bearbeitung und es gibt keine Entscheidung. Weder positiv noch negativ. Dafür aber die frage, wie viel kann jemand arbeiten.
Auf der Letten Seite hat jemand geschrieben, dass er voll Leistungsfähig eingestuft wurde, die Rente wurde ihm negativ beantwortet und obwohl er in der Widerspruch gegangen ist, musste er an Maßnahmen teilnehmen.
---> Dazu sage ich nur EPIC LOL!
Das soll mal einer bei meinen Begleitungen versuchen. Stell dir mal vor, jemand ist schwer krank, hat zum Beispiel mit 30 eine demenzielle Veränderung. Und nur weil es kaum Ärzte gibt, die das untersucht haben, wird der erstmal gesund begutachtet. Stellt dir mal vor, das ist falsch und dieser Mensch sonst nichts.
Wie soll der was machen? Deswegen EPIC LOL! Solange keine Entscheidung wegen der Leistungsfähigkeit rechtskräftig ist, ist erstmal abzuwarten. Es könnte doch sein, dass derjenige nichts kann (Demenz, Asperger, Soldat mit PTBS) und dann würde man eine Körperverletzung ausführen. Jemanden zu etwas zwingen, was er aus gesundheitlichenGründen nicht kann, selbst wenn es nur eine Maßnahme ist. Geht nicht.
Und falls die Person nicht weiter weiß, und sich nicht zum Anwalt traut, einfach krankschreiben lassen.
Wobei die MD(k)´s mittlerweile sogar Krankschreibenden Wiederrufen. Das so ne neue sauerei. Die Rufen dich an, sollen mir dir telefonieren, Wie geht es ihnen? Was sind ihre Beschwerden. Fertig. Wir widersprechen der Krankschreiben ihrer Ärzte. Weitere Krankmeldungen dieser Ärzte sind nicht gültig.
Ein privatGutachten kann sehr viel bringen. Der Richter muss eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung kann sehr teuer für den Steuerzahlen werden. Deswegen muss er sich absichern. Wie machen das alle Richter? Gutachter! Wenn der Gutachter das so und so sagt, ist das wie eine Versicherung. Der Richter kann immer darauf verweisen und sagen, der Gutachter hat so und so argumentiert. Ich bin Richter. Ich verstehe von Medizin nichts. Ich muss mich auf einen FachGutachter verlassen können. Er schien sauber gearbeitet zu haben.
Ein Gegengutachten, jetzt natürlich genau das Gegenteil aussagend. Sorgt dafür, dass nun zwei schriftlich ausführliche Begründungen vorliegen. Na, und wie soll sich jetzt der Richter absichern? Dann wird es erst richtig spannend. ... Meistens einigt man sich auf 5 Jahre Rente vorerst. Wenn es ganz schlecht ist nur 3 Jahre.
Ich kenne medizinsiche Gutachter die Betrüger sind. Sogar sehr viele. Wenn der Richter anruft und fragt ob es Zeitlich geht, fragt der Gutachter. "Beauftragen Sie mich wegen meinem Namen oder wegen meiner Meinung?"
Antwort: "Name" = "Die Person wurde bereits so und so eingestuft und ging in den Widerspruch. Bitte bestätigen Sie dies damit ich den Fall abschließen kann."
Antwort: "Meinung" = "Ihre Reputation ist bekannt, deswegen wenden wir uns an Sie. Bitte teilen Sie uns ihr Ergebnis dazu mit."
Wenn ich jetzt so drüber nachdenke. Warum wird bei einem Pflegegrad die "neutrale" Instanz Medizinischer Dienst (der Krankenkassen) eingesetzt? Aber bei einer Leistungsunfähigkeit nicht? Da macht die DRV es im Haus selber. Warum prüft sowas nicht auch der MD?
Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Auf der Letten Seite hat jemand geschrieben, dass er voll Leistungsfähig eingestuft wurde, die Rente wurde ihm negativ beantwortet und obwohl er in der Widerspruch gegangen ist, musste er an Maßnahmen teilnehmen.
Ja, das war bei mir so weil das Rentengutachten so vom Amtsarzt übernommen wurde. Hab gesagt das ich im Widerspruch gehe und nicht Erwerbsfähig bin, bin aber nur auf taube Ohren gestoßen.
Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Wobei die MD(k)´s mittlerweile sogar Krankschreibenden Wiederrufen. Das so ne neue sauerei. Die Rufen dich an, sollen mir dir telefonieren, Wie geht es ihnen? Was sind ihre Beschwerden. Fertig. Wir widersprechen der Krankschreiben ihrer Ärzte. Weitere Krankmeldungen dieser Ärzte sind nicht gültig.
Bei mir auch passiert. Hab denen gesagt sie sollen den Arzt anrufen, ich sprech am Telefon nicht mit einer fremden Person über krankheitsbezogene Dinge. Damit hat sich das dann erledigt. :D
Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Ich kenne medizinsiche Gutachter die Betrüger sind. Sogar sehr viele. Wenn der Richter anruft und fragt ob es Zeitlich geht, fragt der Gutachter. "Beauftragen Sie mich wegen meinem Namen oder wegen meiner Meinung?"
Ob der Richter tatsächlich so fragt weis ich nicht, aber das die Richter das gewünschte Ergebnis schon vorgeben ist bekannt und kam auch schon im Fernsehen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Wenn ich jetzt so drüber nachdenke. Warum wird bei einem Pflegegrad die "neutrale" Instanz Medizinischer Dienst (der Krankenkassen) eingesetzt?
Da hab ich auch schon einige Fälle miterlebt. Da gibts die starren Sachbearbeiter die rein nach Sachlage alles in ihr Programm eintippen und schauen welcher Pflegegrad rauskommt, die für die Krankenkasse arbeitenden die Geld sparen wollen (Bei einer Frau im Altenheim wurde mal höherstufung beantragt, die Dame vom MD hat ihr letzendlich die Plegestufe 1 aberkannt. Der Bezirk hat nur das Altenheim bezahlt weil eine Heimbedürftigkeitserklärung vom Arzt da war), und die für den Patienten arbeitenden die die Angaben etwas ausdehnen damit ein höherer Pflegegrad erreicht wird.
Es ist alles immer Ermessenssache, dass ist das Problem. Es kommt immer drauf an wer das Gutachten macht. Neutral sind die doch nie.
Das beste waren die Pflegegutachten zu Coronazeiten, da wurde die Begutachtung nur telefonisch durchgeführt. Da wurden so einige höherstufungen gestattet die es so nicht gegeben hätte.
Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Ein Gegengutachten, jetzt natürlich genau das Gegenteil aussagend. Sorgt dafür, dass nun zwei schriftlich ausführliche Begründungen vorliegen. Na, und wie soll sich jetzt der Richter absichern? Dann wird es erst richtig spannend. ... Meistens einigt man sich auf 5 Jahre Rente vorerst. Wenn es ganz schlecht ist nur 3 Jahre.
In dem ein Obergutachter ein generell bindendes GA erstellt.Die Hypothesen sind echt amüsant, nur bringen sie dem TE nichts.
TE sollte lieber mal mitteilen was er im Einzelnen an dem GA bemängelt. Sonst kann man nicht nachvollziehen wie der GA zu dem Ergebnis gekommen ist. Aber diese Frage beantwortet er nicht.
Zitat von: hotwert am 13. Januar 2023, 09:11:37Das beste waren die Pflegegutachten zu Coronazeiten, da wurde die Begutachtung nur telefonisch durchgeführt. Da wurden so einige höherstufungen gestattet die es so nicht gegeben hätte.
Ja, was kann ich auch mehreren Erfahrungen berichten. Ich mache Menschen zum Pflegefall. In der Zeit mit den Telefonaten und dem MDK´s gab es schneller und einfacher einen Pfleeggrad, aber fast alle auch nur befristet. Die haben das schon ein oder zwei Jahre danach vor Ort überprüft. Für die Menschen die etwas dauerhaftes haben, ist es eine zusätzliche Belastung gewesen, nochmal das Gutachten zu durchlaufen. Diese haben vor Corona, eine dauerhafte Pflege erhalten.
In meinen Fällen hatte ich es noch nie mit einem Obergutachter zutun. Das Konstrukt ist mir bekannt. Aber ich denke, dass dies nochmal deutlich teurer wird. Und meistens sind da bereits schon Jahre vergangen. Jahre, in dem der Bedürftige erstmal so gestellt ist, als wäre er Leistungsunfähig. =D
Der TE liest hier sicherlich unsere fachlichen Kenntnisse und sieht, dass wir alle ganz gut bescheid wissen und sieht auch, was wir erlebt haben. =) Würde mich auch Über eine Rückmeldung von dir freuen.
PS: LOL (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/sachverstaendigen-gutachten-vergabe-korruption-100.html) Damit ihr es glaubt, müssen mehr von solchen Fällen aufgedeckt werden. Ich weiß bereits, wie in die Richtung argumentierte wird, die man vorher festgelegt hat. Ich schätze, dass man das in 30% der Fälle, ab der ersten Gerichts Ebene macht.
JC, Sozialamt, DRV urteilen ca. 60% zu ihren Gunsten und somit fälschlicherweise gegen die Rechte und der Wirklichkeit der Betroffenen.
Hi zusammen! :smile:
"Nach § 83 des SGB hat der Betroffene ein Auskunftsrecht über die von ihm gespeicherten Sozialdaten."
-Darf ich dann beantragen beim ärztl. Dienst, in alle Teile des Gutachten (auch Teil A) Einsicht zu erhalten?
Zitat von: kopfhoch am 13. Januar 2023, 19:07:04Hi zusammen! :smile:
"Nach § 83 des SGB hat der Betroffene ein Auskunftsrecht über die von ihm gespeicherten Sozialdaten."
-Darf ich dann beantragen beim ärztl. Dienst, in alle Teile des Gutachten (auch Teil A) Einsicht zu erhalten?
Na klar, das hab ich auch gemacht.