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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jan Mustermann am 11. Januar 2023, 19:38:11

Titel: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Jan Mustermann am 11. Januar 2023, 19:38:11
Hallo, ich habe das gerade mit der mehrmonatigen OA in Rumänien gelesen und dann das das Thema geschlossen sei weil dies ein Sozialbetrug sei ?

Das verstehe ich nicht, ein mehrmonatige OA, auch 3-4 Monate am Stück steht doch dem gewöhnlichen Aufenthalt in DE nicht entgegen. (Hat bei mir auf jeden Fall das LSG 2x auch so festgestellt)

Sobalt ein Auslandsbezug (EU Ausland) gegeben ist, dürfen laut EuGh keine nationalen Regelungen und Gesetze angewendet werden wenn diese dem EU Recht entgegenstehen.

Wie kommen also alle automatisch auf Sozialbetrug?

Und das Problem mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem EU Ausland habe ich jetzt auch nicht so verstanden. Wo genau ist da das Problem ? das ist doch seit Jahren, ja sogar seit jahrzehnten geregelt.

Könnte es sein das in diesem Bereich generell Unkenntnis besteht ?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Ottokar am 11. Januar 2023, 21:00:40
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Januar 2023, 19:38:11Das verstehe ich nicht, ein mehrmonatige OA, auch 3-4 Monate am Stück steht doch dem gewöhnlichen Aufenthalt in DE nicht entgegen.
Nö, um diese geht es aber auch nicht.
Im SGB II geht es um die Erreichbarkeit und den Aufenthalt im sog. orts- und zeitnahen Bereich.


Zitat von: Jan Mustermann am 11. Januar 2023, 19:38:11Könnte es sein das in diesem Bereich generell Unkenntnis besteht ?
Definitiv, allerdings bei dir.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: horst am 11. Januar 2023, 21:57:35
Deine History an Fragen hier im Forum stellt schon sehr große Anforderungen um das zu beantworten.  :weisnich:
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Jan Mustermann am 14. Januar 2023, 19:22:05
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2023, 21:00:40
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Januar 2023, 19:38:11Das verstehe ich nicht, ein mehrmonatige OA, auch 3-4 Monate am Stück steht doch dem gewöhnlichen Aufenthalt in DE nicht entgegen.
Nö, um diese geht es aber auch nicht.
Im SGB II geht es um die Erreichbarkeit und den Aufenthalt im sog. orts- und zeitnahen Bereich.


Zitat von: Jan Mustermann am 11. Januar 2023, 19:38:11Könnte es sein das in diesem Bereich generell Unkenntnis besteht ?
Definitiv, allerdings bei dir.

Jep es geht um die Erreichbarkeit und die ortsabwesenheit.

Daher gerne nochmal, auch ein mehrmonatiger Aufenthalt am Stück steht doch einem Leistungsbezug nach dem SGB II nicht entgegen.
Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Nun kommen wir zur erreichbarkeit.
Jemand der über Wochen oder auch Monate im Ausland ist, ist erreichbar im Sinne des SGB II. Richtig ?
Und die OA Regelungen dürfen nicht auf Erwerbstätige die im Ausland arbeiten angewendet werden. Richtig ?

da ich dies ja in der Praxis jahrelang so durchgezogen hatte, und auch das LSG dies abgesegnet hatte, verstehe ich jetzt also nicht wieso der mehrmonatige Aufenthalt im EU Ausland ein leistungsrechtliches Problem sein sollte.

Ihr mögt verzeihen aber in meiner Welt heben EU Verordnungen immer noch nationales Recht auf, bzw. dürfen keine nationalen Regelungen angewendet werden die dem EU Recht gegenstehen.

So, und wieso habe ich nun keine Ahnung?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: TripleH am 14. Januar 2023, 21:42:28
Zitatda ich dies ja in der Praxis jahrelang so durchgezogen hatte, und auch das LSG dies abgesegnet hatte,

Dann kannst du das ja sicherlich mit einer Vielzahl der von dir erstittenen Urteile belegen.

Lass lesen!

Ansonsten steht in dem anderen Thread nichts davon, dass die Frau sich berufsbedingt in Rumänien aufhält.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Hary am 15. Januar 2023, 00:11:43
Zitat von: Jan Mustermann am 14. Januar 2023, 19:22:05Und die OA Regelungen dürfen nicht auf Erwerbstätige die im Ausland arbeiten angewendet werden. Richtig ?
Wenn du Aufstocker bist und du dann beruflich quer in der Welt unterwegs bist, dann gibt das keine Probleme. Zweckmäßig wäre aber wenn das Jobcenter dann Informationen hat wie sie dich erreichen können bei Fragen. Wobei ich mir das ganze nur schwer vorstellen kann diese Konstellation. Wenn du mehrere Monate am Stück im Ausland arbeitest für einen Arbeitgeber, dann könnte man annehmen dass du ein Einkommen hättest welches ausreicht um ohne Jobcenter zu leben. Die Zuschläge die dort gezahlt werden sind ja nun nicht unerheblich.

Wenn du nur Leistung beziehst ohne Arbeit, dann musst du dich im Ortsnahen Bereich aufhalten. Wie nun genau Ortsnahe definiert wird weicht in diversen Urteilen immer mal leicht voneinander ab, aber grundsätzlich ist diese Regelung anwendbar.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Ottokar am 15. Januar 2023, 10:03:45
Zitat von: Jan Mustermann am 14. Januar 2023, 19:22:05Daher gerne nochmal, auch ein mehrmonatiger Aufenthalt am Stück steht doch einem Leistungsbezug nach dem SGB II nicht entgegen.
Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Du verstehst die rechtlichen Grundlagen nicht.
Du lässt § 36 SGB II außer Acht, dieser definiert den zeit- und ortsnahen Bereich mit.

Zitat von: Jan Mustermann am 14. Januar 2023, 19:22:05Jemand der über Wochen oder auch Monate im Ausland ist, ist erreichbar im Sinne des SGB II. Richtig ?
Falsch.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44
Wenn Jemand ein funktionierendes Smartphone hat ist er auch im Ausland erreichbar. Da ändert der Sinn des SGB. II auch nichts dran.

Wie heißt es? Jeder freie Bürger darf sich da aufhalten wo immer er möchte.
Wird aber ausgehebelt wenn man sich in der Lobbylosen Position der Hilfebedürftigen befindet.

Andererseits kann es aber auch nicht sein das sich der Eine vor Ort den Hintern aufreißt um der Bedürftigkeit zu entfliehen und der Andere sich in Andalusien am Strand den Gleichen in der Sonne verbrennt.

Die Regeln der OA. sind ganz einfach nur hingekritzelt und nicht durchdacht. 
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Hary am 15. Januar 2023, 12:00:56
Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44Wenn Jemand ein funktionierendes Smartphone hat ist er auch im Ausland erreichbar. Da ändert der Sinn des SGB. II auch nichts dran.
Mit einem Smartphone kannst du dich aber nicht persönlich melden oder eine Arbeit aufnehmen.

Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44Wie heißt es? Jeder freie Bürger darf sich da aufhalten wo immer er möchte.
Wird aber ausgehebelt wenn man sich in der Lobbylosen Position der Hilfebedürftigen befindet.
Jeder kann sich dort aufhalten wo er möchte und so lange er möchte, so lange er sich alleine um seinen Lebensunterhalt kümmert. Du darfst dort nicht nur die Interessen des Bedürftigen sehen, sondern auch die Interessen der Steuerzahler die den Lebensunterhalt dann auch finanzieren.

Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44Andererseits kann es aber auch nicht sein das sich der Eine vor Ort den Hintern aufreißt um der Bedürftigkeit zu entfliehen und der Andere sich in Andalusien am Strand den Gleichen in der Sonne verbrennt.
Verstehe ich nicht, auf der einen Seite kritisierst du, dass man Ortsanwesend sein muss und auf der anderen Seite gleichzeitig, dass es nicht genügend kontrolliert wird?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Fred am 15. Januar 2023, 13:43:22
Meines Wissens hat jeder ALG2-Bezieher 3 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr, was auch eine Ortsabwesenheit implizieren darf. Diese 3 Wochen müssen genehmigt werden.

Wenn diese Person, die ich meine, aber 8 Monate des gesamten Jahres nur noch in Rumänien in ihrer Eigentumswohnung - wovon das Jobcenter nichts weiß, auch nicht von der Wohnung - lebt, hier aber fleißig Sozialleistungen kassiert, dann ist das selbst mit viel Augenzudrücken imho schlichtweg ein unverschämter Betrug. Und was ich mitbekomme, machen das viele Rumänen so.

Warum damals mein Thread geschlossen wurde, verstehe ich nicht, ich wollte keine Tipps, bin selbst Deutscher.

Nur zieht eben diese besagte Rumänin auch andere z.B. ihre mitwissenden erwachsenen Kinder mit in diesen Betrug hinten, denn mitgehangen ist mitgefangen. Und da fange ich dann schon zum Kotzen an.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 14:21:15
Zitat von: Hary am 15. Januar 2023, 12:00:56
Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44Wenn Jemand ein funktionierendes Smartphone hat ist er auch im Ausland erreichbar. Da ändert der Sinn des SGB. II auch nichts dran.
Mit einem Smartphone kannst du dich aber nicht persönlich melden oder eine Arbeit aufnehmen.

Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44Wie heißt es? Jeder freie Bürger darf sich da aufhalten wo immer er möchte.
Wird aber ausgehebelt wenn man sich in der Lobbylosen Position der Hilfebedürftigen befindet.
Jeder kann sich dort aufhalten wo er möchte und so lange er möchte, so lange er sich alleine um seinen Lebensunterhalt kümmert. Du darfst dort nicht nur die Interessen des Bedürftigen sehen, sondern auch die Interessen der Steuerzahler die den Lebensunterhalt dann auch finanzieren.

Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 10:43:44Andererseits kann es aber auch nicht sein das sich der Eine vor Ort den Hintern aufreißt um der Bedürftigkeit zu entfliehen und der Andere sich in Andalusien am Strand den Gleichen in der Sonne verbrennt.
Verstehe ich nicht, auf der einen Seite kritisierst du, dass man Ortsanwesend sein muss und auf der anderen Seite gleichzeitig, dass es nicht genügend kontrolliert wird?
Selbstverständlich beinhaltet das einen Widerspruch. Natürlich geht Spanien oder Rumänien nicht. Mir gehts auch nicht um solche langwierigen Abwesenheiten.

Aber ob es relevant ist das jemand mal 2-3 Tage weg ist wage ich zu bezweifeln. Ich hatte in 13 Jahren keine Einladung unter 5 Tagen Vorlaufzeit.

Es sei denn eine Statistik belegt das tatsächlich innerhalb eines Tages X Einladungen zum Erfolg geführt haben.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Bundspecht am 15. Januar 2023, 14:24:55
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 13:43:22Meines Wissens hat jeder ALG2-Bezieher 3 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr,

Falsch .... Keinen Urlaub, sondern 21 tage Ortsabwesenheit ... ich weis , ist Haarspalterei, aber bei ALG II gibt es eben nun mal keinen "Urlaub"  :zwinker:
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Fred am 15. Januar 2023, 15:45:49
Zitat von: Bundspecht am 15. Januar 2023, 14:24:55
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 13:43:22Meines Wissens hat jeder ALG2-Bezieher 3 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr,

Falsch .... Keinen Urlaub, sondern 21 tage Ortsabwesenheit ... ich weis , ist Haarspalterei, aber bei ALG II gibt es eben nun mal keinen "Urlaub"  :zwinker:

Danke fürs Konkretisieren, so wird's ja noch klarer. Jedenfalls ist die rumänische Madame mit 8 Monaten Auslandaufenthalt weit über diesen 3 Wochen drüber.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Bundspecht am 15. Januar 2023, 16:21:17
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 15:45:49Jedenfalls ist die rumänische Madame mit 8 Monaten Auslandaufenthalt weit über diesen 3 Wochen drüber.

Jupp und wie ! Zack Anzeige beim JC machen...Aber NUR wenn wirklich ausreichend Beweise vorhanden sind ! :ok:
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 15. Januar 2023, 16:27:24
Wird da nicht der Arbeitnehmerstatus geprüft oder ob ein Kind während einer ausgeübten Arbeit zur Schgule ging?
Zahlen und Strahlen, oder was?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Fred am 15. Januar 2023, 16:42:56
Die Kinder sind ja schon erwachsen. Und geprüft wird da gar nichts. Wie gesagt, es gab während der 8 Monate genau eine Einladung vom Jobcenter und dafür hat sie sich krankschreiben lassen.

Beweise müsste es doch zur Genüge geben. Ich frage mich immer, wie sie an ihr Geld kommt in Rumänien... Ihre Abhebungen im Ausland müssen doch via Kontoauszüge nachweisbar sein. Derzeit seit 3 Tagen ist sie allerdings wieder im Lande. Wobei es mir ehrlich gesagt auch wurscht ist. Müssen sich die Jobcenter halt selbst kümmern... dafür kann man Kontoauszüge verlangen und die Leute regelmäßig einladen. Früher waren Knieschmerzen kein Grund nicht zu einem Termin erscheinen zu müssen.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Januar 2023, 16:58:02
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 13:43:22Wenn diese Person, die ich meine, aber 8 Monate des gesamten Jahres nur noch in Rumänien in ihrer Eigentumswohnung - wovon das Jobcenter nichts weiß, auch nicht von der Wohnung - lebt, hier aber fleißig Sozialleistungen kassiert, dann ist das selbst mit viel Augenzudrücken imho schlichtweg ein unverschämter Betrug. Und was ich mitbekomme, machen das viele Rumänen so.

Die wissen schon wie sie ein JC Verarschen können, nicht nur die Rumänen.
Neu jetzt auch die Ukrainer und so lange ein JC nichts Nachfragt, merkt es auch keiner.
Die haben ein Konto in D somit läuft der Laden :sad:

Eigentum und Konten im Heimatland können von denen, vom JC, eh nicht geprüft werden.
Wenn es blöd läuft, kommen die eben einfach nicht mehr zurück.
Das Geld sieht das JC sicher nicht mehr wieder.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Ottokar am 15. Januar 2023, 18:17:35
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 13:43:22Meines Wissens hat jeder ALG2-Bezieher 3 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr
Das wäre schön ... stimmt nur leider nicht.

Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 14:21:15Aber ob es relevant ist das jemand mal 2-3 Tage weg ist wage ich zu bezweifeln.
Relevant  :weisnich: führt aber ohne vorherige Zustimmung des JC zum Wegfall des Leistungsanspruches - wenn das JC davon erfährt.

Zitat von: Hartzer Rolle am 15. Januar 2023, 16:27:24Wird da nicht der Arbeitnehmerstatus geprüft oder ob ein Kind während einer ausgeübten Arbeit zur Schgule ging?
Zahlen und Strahlen, oder was?
Geprüft wird da gar nichts, solange es sich um Ausländer handelt. Die haben sog. Narrenfreiheit und werden überfreundlich und zuvorkommend behandelt. Die bekommen auch keine EinV oder Jobangebote.
Kein MA will im JC öffentlich als Ausländerfeindlich beschimpft werden, und genau das passiert sofort und äußerst lautstark, wenn die meinen sich schützen zu müssen. Das Gekeife, Geschrei und Gejammer hab ich selbst erlebt.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: BigMama am 15. Januar 2023, 18:51:28
Das stimmt so nicht.
Ich kenne mehrere Jobcenter in denen sehr genau der Arbeitnehmerstatus geprüft wird. Jeder, egal welcher Nationalität bekommt eine EGV, Zuweisungen zu AGH oder Maßnahmen, selbstverständlich auch VV und sie wurden bis zum Sanktionsmoratorium auch bei Pflichtverstößen sanktioniert.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 19:06:55
Klar führt das zum Wegfall der Leistungen. Mir geht es eher darum das es zur Arbeitsvermittlung unerheblich ist. Wie gesagt, wie oft bekommt man am selben Tag die Aufforderung sich zu melden oder bei einem potentiellen AG. vorzustellen?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Fred am 15. Januar 2023, 20:16:08
Jeder, der bisschen denken und 1+1 zusammenzählen kann, dem müsste klar sein, dass die meisten der Rumänen nicht hier sind, um unser Land zu bereichern sondern wegen dem Geld. Auch haben die alle Familien, die sie regelmäßig und oft im Heimatland besuchen wollen... sicherlich öfters als 1x im Jahr für nur 3 Wochen. Es müsste eingeführt werden, dass sich die Leute jede Woche persönlich beim Amt melden müssen. Dann wäre das Problem schnell behoben.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 20:38:27
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 20:16:08Jeder, der bisschen denken und 1+1 zusammenzählen kann, dem müsste klar sein, dass die meisten der Rumänen nicht hier sind, um unser Land zu bereichern sondern wegen dem Geld. Auch haben die alle Familien, die sie regelmäßig und oft im Heimatland besuchen wollen... sicherlich öfters als 1x im Jahr für nur 3 Wochen. Es müsste eingeführt werden, dass sich die Leute jede Woche persönlich beim Amt melden müssen. Dann wäre das Problem schnell behoben.
Nur Emigranten oder alle?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58
Das ist schon ein wenig seltsam hier bei vielen.
Man hat so einen gewissen Tunnelblick und meint dann das das alles wäre.

Fangen wir mal an mit der Ereichbarkeitsanordnung.
Bei grenzüberschreitender Arbeit ist mir völlig egal was darin steht, alles was verhindert das eine Tätigkeit im EU Ausland ausgeführt wird, darf nicht angewandt werden. Also was soll das ?

Dann kommt immer so etwas wie "wenn du im Ausland arbeitest musst du ja ausreichend verdienen"
Da haben viele die Systematik des SGB II schlicht nicht verstanden. Die ersten 2000 € (netto) meines Einkommens sind gar kein anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II. (z.b. als abhängig Beschäftigter)
Also kann ich auch solche Argumente nicht nachvollziehen.

Mich wundert schlicht, das gerade in solchen Foren alle sich immer bemühen sich selbst "einzukerkern" sich selbst zu beschränken, bloß keine Tipps und Hilfestellungen um das alles aufzubrechen.

Hier mal ein kleiner Tipp zu den Kontoauszügen.
Was genau soll also so eine Abbuchung am Arsch der Welt belegen? Eigentlich doch nur das irgendjemand(!) an dem Tag zu der Zeit etwas Geld von dem Konto abgehoben hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.
Das dann schön notieren.
Und schon können sich die Jobcenter und auch Sozialrichter ihre "sie haben da Geld abgehoben sie müssen also dort gewesen sein Logiken" in ihren kleinen Popo schieben.

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/urteil-bankkunden-duerfen-karten-mit-pin-weitergeben.html

Aber so etwas würde ja bedeuten das ihr den Kampf aktiv dagegen aufnehmen müsstet, na ja und das will man dann ja doch nicht oder ?
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Greywolf08 am 15. Januar 2023, 21:45:32
Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58... Mich wundert schlicht, das gerade in solchen Foren alle sich immer bemühen sich selbst "einzukerkern" sich selbst zu beschränken, bloß keine Tipps und Hilfestellungen um das alles aufzubrechen. ...
Tipps und Anleitungen zum Sozialbetrug wirst du hier nicht lesen, geschweige denn erhalten.
Wer es dennoch macht, verstößt gegen die Regeln des Forums und fliegt hochkant raus. Und das zu Recht.

Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Fred am 15. Januar 2023, 21:56:05
Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 20:38:27
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 20:16:08Jeder, der bisschen denken und 1+1 zusammenzählen kann, dem müsste klar sein, dass die meisten der Rumänen nicht hier sind, um unser Land zu bereichern sondern wegen dem Geld. Auch haben die alle Familien, die sie regelmäßig und oft im Heimatland besuchen wollen... sicherlich öfters als 1x im Jahr für nur 3 Wochen. Es müsste eingeführt werden, dass sich die Leute jede Woche persönlich beim Amt melden müssen. Dann wäre das Problem schnell behoben.
Nur Emigranten oder alle?

Natürlich nur die Emigranten. Man muss das Ganze an die Staatsbürgerschaft knüpfen. Alles andere ist doch nur Sozialtourismus.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Reiner1970 am 16. Januar 2023, 02:45:38
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 21:56:05
Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 20:38:27
Zitat von: Fred am 15. Januar 2023, 20:16:08Jeder, der bisschen denken und 1+1 zusammenzählen kann, dem müsste klar sein, dass die meisten der Rumänen nicht hier sind, um unser Land zu bereichern sondern wegen dem Geld. Auch haben die alle Familien, die sie regelmäßig und oft im Heimatland besuchen wollen... sicherlich öfters als 1x im Jahr für nur 3 Wochen. Es müsste eingeführt werden, dass sich die Leute jede Woche persönlich beim Amt melden müssen. Dann wäre das Problem schnell behoben.
Nur Emigranten oder alle?

Natürlich nur die Emigranten. Man muss das Ganze an die Staatsbürgerschaft knüpfen. Alles andere ist doch nur Sozialtourismus.


Als ob Du es an deren Stelle anders machen würdest. Scheinheiliges Gefasel
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:26:36
Naja, ob Sozialtourismus oder der deutsche Leckmichamarschcouchpotato, unterm Strich das Gleiche. Nicht alle aber sicher einige.

Solange Politiker nicht für das haftbar gemacht werden, was jährlich im Schwarzbuch steht, regen mich die durch Alg.II verursachten Defizite nicht merklich auf.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14
Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Damit wirst Du wahrscheinlich bei keinem Richter mit durchkommen !!!
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19
Was heißt durchkommen? Das Beispiel war vielleicht nicht passend. Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?
Solange mich keiner anschwärzt ist es eng für den Richter.

Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Sophiagirl am 16. Januar 2023, 07:05:02
Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Was heißt durchkommen? Das Beispiel war vielleicht nicht passend. Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?
Solange mich keiner anschwärzt ist es eng für den Richter.



Falsch, du darfst deine Karte von der Bank aus gar nicht weiter geben. Damit machst du dich strafbar! Das Problem hatte ich schon als ich einmal die von meinem Vater dabei hatte und eine Bank Beamtin das völlig falsch verstanden hat. Die wollte mich anzeigen. Also damit liegst du völlig falsch. Mach es aber dürfen tut es nicht.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 16. Januar 2023, 07:20:35
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 07:05:02
Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Was heißt durchkommen? Das Beispiel war vielleicht nicht passend. Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?
Solange mich keiner anschwärzt ist es eng für den Richter.



Falsch, du darfst deine Karte von der Bank aus gar nicht weiter geben. Damit machst du dich strafbar! Das Problem hatte ich schon als ich einmal die von meinem Vater dabei hatte und eine Bank Beamtin das völlig falsch verstanden hat. Die wollte mich anzeigen. Also damit liegst du völlig falsch. Mach es aber dürfen tut es nicht.
Ich mache es nicht und empfehle es auch nicht, diente als Beispiel.

Man kann seine Karte mit Pin an jeden weitergeben, wie kommst du darauf?

https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/risiko-oder-erlaubt-gerichtsurteil-die-weitergabe-von-bankkarten-mit-pin-ist-zulaessig-9665062
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 07:32:32
Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?

zwei völlig unterschiedliche Szenarien !!!
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 16. Januar 2023, 07:58:45
Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 07:32:32
Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?

zwei völlig unterschiedliche Szenarien !!!
Jo, hatte ich auch so angedeutet.
Sind wir doch mal ehrlich, wenn sich Jemand den Rechtsvorschriften entziehen möchte, dann findet dieser in vielen Fällen auch Mittel und Wege. Klar, alles Beschiss und nicht tolerier- aber dennoch machbar.

Genau wie Schwarzarbeit, man brüstet sich im TV mit der Aufdeckung von Massenschwarzarbeit auf Baustellen. Und die ganzen kleinen Krauter, die jede zweite Rechnung schreddern fallen nicht mit ins Netz.
Und wenn man selbstständig und gleichzeitig im Bezug ist, macht man sich doppelt strafbar.
Da trägt der Kunde sicher auch zu bei. Für manche ist es ein Argument ob er für die Renovierung 2.380,- oder 2.000,- bezahlt.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 08:27:13
Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 07:58:45wenn sich Jemand den Rechtsvorschriften entziehen möchte, dann findet dieser in vielen Fällen auch Mittel und Wege.

Klar gibt es immer einen weg zum bescheißen, aber manche sind da skrupelloser als andere. Ich würde z.B. nicht als Ladendieb durch gehen .... :grins:  Weil ich schon viel zu viel schiss hätte, das die mich erwischen ... :mocking: 

Wenn man da dann teilweise jugendliche ,ja fast noch Kinder sieht, wie abgebrüht die teilweise sind .... :schock:
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 16. Januar 2023, 08:50:36
Ich bin für sowas auch nicht zu haben, meine Kinder gehen zum Glück auch den seriösen Weg.
Mich nerven zwar einige Vorschriften aber das sind halt Regeln die zu beachten und einzuhalten sind.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Ottokar am 16. Januar 2023, 13:00:05
Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt
Super Tipp! :wand:
Das liefert dem JC einen unwiderlegbaren Beweis dafür, das zwischen Leistungsbezieher und Freund/Freundin eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht, da Freund/Freundin über Einkommen und Vermögen des Leistungsbeziehers verfügen darf (vgl. § 7 Abs. 3a Nr. 4 SGB II). (PS: Für eine VuE muss man nicht zusammen wohnen.)

Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Und schon können sich die Jobcenter und auch Sozialrichter ihre "sie haben da Geld abgehoben sie müssen also dort gewesen sein Logiken" in ihren kleinen Popo schieben.
Die schieben dann höchstens all jenen da was rein, die dem JC/Sozialamt so offensichtlich und saudämlich Beweise für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liefern.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Hary am 16. Januar 2023, 14:00:32
Ich persönlich wäre mit Anzeigen sehr vorsichtig. Zum einen besteht ein reales Risiko als Anzeiger bekannt zu werden und man möchte sich im Zweifel nicht mit einer ganzen Sippe anlegen. Zum anderen kann man es selbst nur schwer beweisen.

Den Fluss von Geld kann man gut verschleiern durch Dritte die im glauben eines Nebenjob dieses bewegen über viele Konten. Wenn jemand seinen echten Wohnsitz verschleiern will und sich nicht dumm anstellt, dann wird man ohne Detektive da nicht so schnell dahinter kommen. Selbst bei einem Jobcenter Termin könnte fiktiv eine andere Person erscheinen. Vor allem dann wenn jemand nicht näher bekannt ist dort. Hier auf dem Dorf wo jeder jeden kennt wäre das schwierig, in einer Großstadt wohl nicht. Zumal die Vermittler zumindest hier nie einen Ausweis sehen möchten und selbst wenn bekommt eine dritte Person diesen für ein paar Euro im Netz.

Aber wie gesagt wäre mir selbst bei einer Meldung von so was meine eigene Sicherheit wichtiger als es zu melden. Im Zweifel wirst du nämlich alleine dastehen.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Fred am 16. Januar 2023, 15:26:48
Na ja alleine schon von der Logik her wäre die Anzeige dann am sinnvollsten, wenn sich Madame gerade wieder für mehrere Monate in Rumänien befindet. Wobei es nur Sinn macht, wenn das Jobcenter auch einen Außendienst hat.

Wobei das alles hausgemacht ist, sprich, die kalkulieren das schon ein. Denn würde man derartigem Beschiss wirklich vorbeugen wollen, gäbe es sinnvolle Möglichkeiten.

Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Hary am 16. Januar 2023, 15:42:07
Zitat von: Fred am 16. Januar 2023, 15:26:48Na ja alleine schon von der Logik her wäre die Anzeige dann am sinnvollsten, wenn sich Madame gerade wieder für mehrere Monate in Rumänien befindet. Wobei es nur Sinn macht, wenn das Jobcenter auch einen Außendienst hat.
Meinst du eine Meldung beim Jobcenter oder eine Strafanzeige bei der Polizei? Bei ersteren wird man nicht aktiv werden wenn dies anonym passiert, bei der Polizei werden die Details von der Person die angezeigt hat dann spätestens den Angezeigten durch eine Akteneinsicht bekannt.
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Beitrag von: fishfreak am 16. Januar 2023, 16:10:06
Hab mal gehört das die Staatsanwaltschaft auch bei anonymen Anzeigen ermitteln muss. Wie gesagt, gehört. Ob da was dran ist weiß ich nicht. 
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: BigMama am 16. Januar 2023, 17:15:27
Jobcenter gehen auch anonymen Anzeigen nach. Und einen Außen- und Ermittlungsdienst muss jedes JC vorhalten. Das ist gesetzlich geregelt.
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Beitrag von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 09:19:28
Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14
Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Damit wirst Du wahrscheinlich bei keinem Richter mit durchkommen !!!



Was hat das mit "Durchkommen" zu tun?
Ich muß übermorgen zum LSG. Verhandlung. Und während dieser Zeit wird jemand (Familie) mit meiner Karte eine Abhebung im Ausland tätigen.
Das (Abhebung bei gleichzeitiger Teilnahme an einem Sozialgerichtlichen Verfahren) schreibe ich mir auf.
So nehme ich dem JC wie auch dem SG/LSG jegliche Möglichkeit anhand irgendwelcher Abhebungen mit so einem OA Blödsinn zu kommen.

Das hat doch nichts mit "Durchkommen" oder Sozialbetrug zu tun.
 
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Bundspecht am 17. Januar 2023, 09:24:55
Zitat von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 09:19:28mit so einem OA Blödsinn zu kommen.


Was hat deine "Schilderung" überhaupt mit einer OA zu tun ????? Was Du dir da "zusammenbastelst" ist doch völlig Sinnlos !
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Ottokar am 17. Januar 2023, 09:52:18
Zitat von: BigMama am 16. Januar 2023, 17:15:27Jobcenter gehen auch anonymen Anzeigen nach.
Das ist wohl überall unterschiedlich.
Ich weis aus zwei Großstädten und einer Kleinstadt definitiv, dass JC und AfA dort anonymen Anzeigen nicht nachgehen. Das ist dort per Dienstanweisung untersagt.

Zitat von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 09:19:28Ich muß übermorgen zum LSG. Verhandlung. Und während dieser Zeit wird jemand (Familie) mit meiner Karte eine Abhebung im Ausland tätigen.
Viel Spaß dabei, wie du dem Gericht erklärst, warum du die Karte für dein Konto an Dritte verleihst, damit die über dein Einkommen und Vermögen verfügen können.
Und leg dir schon mal Beweise zurecht, dass das umgekehrt nicht auch der Fall ist, denn genau das wird dir dann unterstellt werden, dass du durch Dritte auf die gleiche Weise finanziell unterstützt wirst, indem die dir ihre Karte leihen und du nach belieben deren Bargeld abheben kannst.
Kannst dann ja mal hier berichten, wie schnell das JC die Leistung eingestellt hatte und was bei der Ermittlung wegen Verdacht auf Sozialleistungsbetrug herausgekommen ist.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 14:01:21
Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 09:52:18damit die über dein Einkommen und Vermögen verfügen können.

1.
In der Bunderepublik Deutschland muß das Geld auf einem Konto nicht zwangsläufig dem Kontoinhaber gehören.
So etwas sollte Basicwissen sein!


Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 09:52:18Und leg dir schon mal Beweise zurecht, dass das umgekehrt nicht auch der Fall ist, denn genau das wird dir dann unterstellt werden, dass du durch Dritte auf die gleiche Weise finanziell unterstützt wirst, indem die dir ihre Karte leihen und du nach belieben deren Bargeld abheben kannst.

Das ist völlig abstrackt und weltfremd und ist auch weit unter deinem sonstigen Niveau hier.
Allein die Unterstellung "nach belieben" ist doch schon ein Zeichen dafür das du dich hier absichtlich "doof" stellst.
Habe ich hier irgendwo geschrieben das jemand sich nach "belieben" Geld von meinem Konto abheben kann ? Eigentlich nicht oder ?

Führe doch bitte mal hier ein Beispiel an wo ich so etwas geschrieben habe.


das was du da machst ist unredlich, ich hatte schon mal mit einem SG Richter zu tun der auch meinte er könne so einen Blödsinn absondern.
Ich bat darum das die Aussage des Richters das ich dann ja einfach über das Geld des anderen Kontos nach belieben verfügen dürfte und könnte zu Protokoll genommen wird da ich nach der Verhandlung selbstverständlich das Konto leerräumen würde da das SG mir ja bescheinigen würde das ich über das Konto nach belieben verfügen dürfe.
Kommischerweise fand der das gar nicht so witzig wie du (da gab es wohl haftungsrechtliche Bedenken)und nach einer Bestätigung des Kontoinhabers das ich selbstverständlich nur mit gültiger Vollmacht und weisungsgebunden von dem Konto Summen abheben dürfe die schließlich ja auch auch zweckgebunden sind wurde so etwas nie wieder thematisiert.

Mir scheint einigen sind die Straftatbestände des Betruges nicht so ganz klar und wohl auch nicht das allein die Anstiftung wie auch der Versuch schon eine Straftat ist.

Wenn mir ein SG Richter bescheinigen würde das ich über die Gelder eines Kontos für das ich eine Vollmacht habe frei, also nach belieben verfügen könne, würde ich das eiskalt leerräumen und aufs Gericht verweisen.

Und wenn ich dir meine Karte gebe und bitte für mich 50€ abzuheben um mir etwas mitzubringen, und du hebst einfach 150€ ab, weil du meinst das du das ja einfach so könntest ("nach belieben") dann sind wir im Bereich der Unterschlagung und des Diebstahls.

Ich weiß nicht in was für einer Welt hier einige leben, aber wenn ich einige Beiträge hier so lese und ihren Auffassungen zu Eigentum und Vollmachten lese, dann macht es wohl eher Sinn wenn Hartzer nirgendwo arbeiten dürfen wo sie Zugriff auf Vermögenswerte haben.

Laut Ottokar dürfen die, diese dann ja nach belieben für sich verwenden allein schon weil sie technisch gesehen zugriff auf diese haben. :wand:

 
 

Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: Ottokar am 17. Januar 2023, 16:09:04
Zitat von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 14:01:21In der Bunderepublik Deutschland muß das Geld auf einem Konto nicht zwangsläufig dem Kontoinhaber gehören.
Es ist schon lesenswert, was du für einen Mist zusammenschreibst und wie du dich anschließend versuchst da raus zu winden. Letztlich mangels sachlicher Argumente indem du mich persönlich angreifst.

Das was ich dazu schrieb, wie Jobcenter und Sozialgerichte Unterstützungen erkennen und rechtlich begründen, ist weder "völlig abstrakt" noch "weltfremd", sondern es handelt sich um Beispiele aus der Praxis. Das ist alles schon vorgekommen.

Zitat von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 14:01:21das was du da machst ist unredlich
Nun reichts aber!
Hast du mal ein Wörterbuch zu Rate gezogen und die Bedeutung von "unredlich" nachgesehen?
Ich weise lediglich auf die rechtlichen Konsequenzen deiner Handlungsanweisungen hin und lasse mir von dir garantiert nicht unterstellen, ich würde dabei lügen.
Titel: Aw: Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?
Beitrag von: fishfreak am 17. Januar 2023, 17:07:05
Kann ich nicht nachvollziehen, hier wird Bedürftigen ,,kostenlos und in seiner Freizeit" geholfen und dafür noch persönlich angegriffen.
Vielleicht mal drüber nachdenken das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wo nach Belieben Leute beleidigt werden dürfen.