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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maja am 12. Januar 2023, 11:07:37

Titel: Übergang von ALG II auf SGB XII
Beitrag von: Maja am 12. Januar 2023, 11:07:37
Hallo Leute,

ich frage hier für meine Bekannte, die Alleinerziehend ist und zwei Kinder hat. Das eine Kind ist bei der Bundeswehr als Zeitsoldat und das andere ist in einer Ausbildung. Zusammen leben sie in einer angemessenen 3-Zimmer Wohnung.

Die Frau hat bis jetzt Hartz4 erhalten und erhält demnächst Rente mit Aufstockung vom Sozialamt(SGB XII).

In der Berechnungsgrundlage des Jobcenters wurden Einnahmen der Kinder beachtet.

Beim SGB XII soll es laut der neuen SA vom SGBXII anders sein. Es werden nicht die Einnahmen der Kinder beachtet, sondern nur die Miete durch drei geteilt. Der restliche Bedarf bezieht sich nur auf die Mutter. Die Tochter wird außer Acht gelassen. Der Sohn auch, aber bei dem ist es wie oben beschrieben unrelevant.

Sie weiß jetzt nicht genau, wo sich die Tochter vorstellen soll, da Sie die Miete mit dem Ausbildungsgehalt nicht tragen kann.

Mein Erster Gedanke war, dass die Tochter einen Antrag auf BAB stellt. Leider geht das nicht da man dafür nicht mehr bei den Eltern leben darf.

Habt ihr eine Ahnung was man hier machen kann ? Kann die Tochter nach neuer Bürgergeld-Regelung dort KDU erhalten oder Wohngeld beantragen?

Danke im Voraus  und frohes neues Jahr
Titel: Aw: Übergang von ALG II auf SGB XII
Beitrag von: Ottokar am 12. Januar 2023, 17:58:11
Zitat von: Maja am 12. Januar 2023, 11:07:37In der Berechnungsgrundlage des Jobcenters wurden Einnahmen der Kinder beachtet.
Aber hoffentlich nur bei deren Bedarf und nicht beim Bedarf der Mutter, denn das wäre (außer bei Kindergeld, welches das Kind nicht zur Deckung seines Bedarfes benötigt) rechtswidrig.

Zitat von: Maja am 12. Januar 2023, 11:07:37Sie weiß jetzt nicht genau, wo sich die Tochter vorstellen soll, da Sie die Miete mit dem Ausbildungsgehalt nicht tragen kann.
Die Tochter hat weiterhin Anspruch auf ALG II/Bürgergeld, sie muss dazu einen eigenen Antrag stellen.