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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hary am 12. Januar 2023, 13:14:27

Titel: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Hary am 12. Januar 2023, 13:14:27
Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage wo ich mal eure Gedanken dazu hören möchte. Ich generiere als Alleinstehende Person ein Einkommen von monatlich rund 1030 Euro (Betrag vom Arbeitgeber der auf meinem Konto landet). Nun habe ich noch einen Bürgergeld Anspruch (vorläufig bewilligt) von rund 160 Euro im Monat.

Laut Rechner für das Wohngeld hätte ich dort mit meinen Einkommen und Wohnkosten ebenfalls einen Anspruch auf Wohngeld in ähnlicher Höhe. Nun stelle ich mir die Frage ob Wohngeld nicht vielleicht die bessere Alternative wäre für mich. Alleine schon wegen der geringeren Bürokratie. Jedoch kann ich mir vorstellen, dass es auch wieder andere Nachteile hat wie z.B keine GEZ Befreiung mehr.

Auf der anderen Seite steht das Problem der vorläufigen Bewilligung, es kann also sein dass die Leistungsstelle nach drei Monaten dann feststellt dass ich überhaupt keinen Anspruch mehr hatte und dann stehe ich nicht nur mit der Rückforderung da, sondern habe auch rückwirkend keinen Anspruch mehr auf Wohngeld.

Was sind eure Gedanken dazu?
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: OLD-MAN am 12. Januar 2023, 13:21:16
Was ist denn für dich günstiger ....

Arbeitseinkommen + aufstockendes Bürgergeld

oder

Arbeitseinkommen + Wohngeld

... unter Berücksichtigung aller dazugehörigen Mehrbedarfe / Befreiungen / Krankenversicherungsbeiträgen / etc., denn eigentlich gibt es keine Wahlmöglichkeit, da Wohngeld eine bevorzugte Leistung ist, die in Anspruch genommen werden muss!

Rundfunkbeitrag ist z.Zt. 18,36 € (also einfach den Wert gegenüberstellen)!

Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Hary am 12. Januar 2023, 13:36:43
Zitat von: OLD-MAN am 12. Januar 2023, 13:21:16ng aller dazugehörigen Mehrbedarfe / Befreiungen / Krankenversicherungsbeiträgen / etc., denn eigentlich gibt es keine Wahlmöglichkeit, da Wohngeld eine bevorz
Dann bleibt Bürgergeld unterm Strich ein paar Euro mehr (voraussichtlich).
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Penny am 12. Januar 2023, 15:27:32
Und für die paar € würde ich mir den Verein Arge nicht antun...
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Bundspecht am 12. Januar 2023, 15:36:32
Zitat von: derduisburger am 12. Januar 2023, 15:27:32Arge

dien heißen nun schon seid Jahre nicht mehr so  :zwinker:  :grins:
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Penny am 12. Januar 2023, 17:10:35
Egal, ist trotzdem der gleiche Haufen da  :grins:
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: OLD-MAN am 12. Januar 2023, 17:15:58
Zitat von: derduisburger am 12. Januar 2023, 17:10:35Egal,

Nee, nicht egal!

Es ist schon wichtig, auch den richtigen Sprachgebrauch zu nutzen!

ARGE = Jobcenter
GEZ = Rundfunkbeitrag
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Unwissender am 13. Januar 2023, 09:58:00
Hoffentlich geht es dir dann nicht so wie einem Bekanntenvon mir! Das JC forderte ihn auf einen Wohgeldantrag beim LRA zu stellen, die lehnten ab, weil er Anspruch auf Bürgergeld hat! (Die hatten ihm das aber verweigert, weil er die sagen, das er Anspruch auf Wohngeld hat ...)
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: OLD-MAN am 13. Januar 2023, 10:59:28
Meines Wissens ist Wohngeld eine vorrangige Leistung!
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: terrier am 13. Januar 2023, 11:09:55
das kann zu einem Ping-Pong zwischen zwei Behörden ausarten.

Da kann man ganz einfach einen Riegel vorschieben

1. nur schriftliche Bescheide akzeptieren und
2. nicht mit denen telefonieren, das bringt nix
Titel: Aw: Entscheidung Bürgergeld vs Wohngeld
Beitrag von: Hartzer Rolle am 13. Januar 2023, 15:04:56
Wohngeld ist vorrangig.
Wenn der SGB II Anspruch höher wäre, hat man bis zu einer Differenz von ?? (glaube 100,00) ein Wahlrecht.
Jetzt mit der Wohngeldreform sollen die Jobcenter zunächst nicht dorthin schicken.