Hi!
Heute habe ich nur eine ganz kurze Frage:
Die Kosten der Unterkunft werden in der Leistungsbewilligung auf den Cent genau gerechnet, der Schuldzins wird abgerundet. Geht nur um ein paar Euro, gewundert hats mich dennoch.
Normal oder nicht?
Danke euch und viele Grüße
zoolander
Was meinst du mit Schuldzins?
Sieh dir mal § 42 SGB II an: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html
Es darf im SGB II nicht mehr gerundet werden, außer die 3. Stelle nach dem Komma.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2023, 18:08:04Was meinst du mit Schuldzins?
Den Anteil, den das Amt bei Krediten von Wohneigentum übernimmt.
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2023, 20:10:35Sieh dir mal § 42 SGB II an: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html
Es darf im SGB II nicht mehr gerundet werden, außer die 3. Stelle nach dem Komma.
Thx Ottokar.
Das hat mich auch gewundert. Macht zwar nur einen einstelligen Eurobetrag pro Bewilligungszeitraum aus, fiel aber ins Auge, da sonst alles centgenau bererechnet wird.