Moin,
es geht um Vermittlungsvorschläge seit Jan. 2023.
Bekommt ihr auch welche ohne Belehrung? Ich hatte letzte Woche vier Stück bekommen die zu meinen Qualifikation passen, ebenfalls ohne Belehrung. Heute kamen zwei, wo man nur den Kopf schütteln könnte. Kann ich diese einfach ignorieren bzw. ankreuzen mich nicht beworben zu haben ohne dass ich eine Sanktion befürchten muss?
Zitat von: tsumo am 12. Januar 2023, 15:51:02Kann ich diese einfach ignorieren bzw. ankreuzen mich nicht beworben zu haben ohne dass ich eine Sanktion befürchten muss?
Moin tsumo,
in den letzten Monaten kamen hin und wieder mal Vermittlungsvorschläge, aber ohne RFB.
Die kannst du problemlos vernichten, da gibt es dann keine Rückmeldungspflicht
(habe ich nie gemacht und das Jobcenter hat diesbezüglich auch nie nachgefragt)
Zitat von: glasi am 12. Januar 2023, 16:06:26Zitat von: tsumo am 12. Januar 2023, 15:51:02Kann ich diese einfach ignorieren bzw. ankreuzen mich nicht beworben zu haben ohne dass ich eine Sanktion befürchten muss?
Moin tsumo,
in den letzten Monaten kamen hin und wieder mal Vermittlungsvorschläge, aber ohne RFB.
Die kannst du problemlos vernichten, da gibt es dann keine Rückmeldungspflicht
(habe ich nie gemacht und das Jobcenter hat diesbezüglich auch nie nachgefragt)
Oh ok, also müsste ich nicht mal einmal das beigefügte Blatt ausfüllen, ob ich mich beworben habe oder nicht, richtig? Lieben Dank für die schnelle Rückmeldung.
Liebe Grüße
Ich hab da noch nie was ausgefüllt.
Habe in 2023 aber auch noch keinen bekommen.
Bei Rechtsbelehrungen muss man sich halt "motiviert bewerben" auch wenn es der größte Schwachsinnsvorschlag ist.
Aber bei den ohne = weg damit + ohne was auszufüllen.
tsumo
Zitat von: tsumo am 12. Januar 2023, 15:51:02Kann ich diese einfach ignorieren bzw. ankreuzen mich nicht beworben zu haben ohne dass ich eine Sanktion befürchten muss?
:weisnich: ohne die Zusammenhänge zwischen Dir und deinen Möglichkeiten und dem Inhalt der VV die OHNE Rfb Stelleninformation genannt werden ......
gebe zumindest ich keine Tipps mehr ab denn mit den Folgen musst du leben.
Zitat von: Oberfrank am 12. Januar 2023, 16:10:54Bei Rechtsbelehrungen muss man sich halt "motiviert bewerben" auch wenn es der größte Schwachsinnsvorschlag ist.
muss man nicht denn Schwachsinnsvorschläge fallen unter § 10
oder anderes wie AÄAtteste.
MfG FN
Wenn Sie einen handwerklichen Beruf erlernt haben, würden wir uns sehr freuen. Dies ist aber nicht notwendig (denn alles ist lernbar...). Sie arbeiten eigenständig im Team, kurz und bündig - ein Filou für Alles.
habe ich als VV bekommen Frage was ist ein Filou.
"was ist ein Filou"
Du darfst irgendwelche Drecksarbeiten machen, auf die andere Mitarbeiter keinen Bock kaben
Zitat von: Reiner1970 am 12. Januar 2023, 21:47:54"was ist ein Filou"
Du darfst irgendwelche Drecksarbeiten machen, auf die andere Mitarbeiter keinen Bock kaben
Es ist ein Landgasthof der diese Stelle ausschreibt.
Auf so einen Inhaltslosen Quark würde ich gar nichtv reagieren
Zitat von: glasi am 12. Januar 2023, 16:06:26in den letzten Monaten kamen hin und wieder mal Vermittlungsvorschläge, aber ohne RFB.
Soweit ich weiß gibt es zwei Arten von Vorschläge:
1. Unspezifisch der einfach so geschickt wird und wo der Kunde gewisse geforderte Kenntnisse nicht besitzt. Diese sind in der Regel ohne Belehrung weil ohnehin davon ausgegangen wird, dass man nicht dafür geeignet ist... Böse gesagt könnte man sie auch Schwachsinnsvorschlag nennen :)
2. Spezifische Vorschläge die sehr gut zu den Kenntnissen passen. Also der KFZ Mechaniker der 20 Jahre ein eine VW Werkstatt gearbeitet hat bekommt einen Vorschlag für eine KFZ Werkstatt die einen VW Mechaniker sucht. Diese sind dann mit Belehrung, da davon ausgegangen wird, dass man realitische Chancen hat.
Davon abgesehen sollte man aber wissen dass es von einem Vermittlungsvorschlag immer zwei Fassungen gibt. Eine geht an den Kunden und eine weitere bekommt der mögliche Arbeitgeber mit einem Formular, wo er darum gebeten wird eine Rückmeldung zu geben ob du dich beworben hast. Da ein normaler Arbeitgeber vermutlich keine Lust dazu hat wird er dies ignorieren und dann passiert dir auch nichts wenn du dich nicht beworben hast, da dein Jobcenter dies nicht erfahren wird. Aber gerade Zeitarbeitsfirmen melden fleißig zurück (vermutlich in digitaler Form).
Zitat von: horst am 12. Januar 2023, 22:22:49Es ist ein Landgasthof der diese Stelle ausschreibt.
Ändert letztendlich nix an der Sache. Landgasthöfe (also wohl ein Restaurant mit angeschlossenem Hotel/Pension) gehört zur Kategorie Gastronomie/Hotelerie..also eine der klassischen "Fachkräftemangel-Branchen". Und unter diesem Gesichtspunkt ist "ein Filou für alles" auch wieder nur als Dödel zu verstehen, den man einsetzen kann, wo gerade Not am Mann ist. In der Küche Zwiebeln schneiden, Zimmer putzen, Rasenmähen usw usw.
Ich habe gestern auch erst wieder ein paar VV bekommen. 5 Stück, 4 davon mit RFB. Und wenn ich mir die Bedingungen so anschaue, dann weiß ich, dass ich da wieder Zeit für Luftnummern investieren darf: entweder sind die Jobs fast 70km weit weg (das lehnen die meisten Firmen von sich aus schon ab), es wird ein Studium vorausgesetzt (das ich nicht habe) oder es werden Fähigkeiten vorausgesetzt, die jemand, der den entsprechenden Beruf hat, üblicherweise nicht hat (z.B. "Programmierung von Anwendungstools" als Systemadministrator).
Zitat von: horst am 12. Januar 2023, 21:24:45Frage was ist ein Filou.
Als Kind bin ich ein Pferd geritten, das so hieß :lachen:
Am Mittwoch erhielt ich ein VV der Agentur für Arbeit, womit eine rechtswidrige Vermittlungstätigkeit vorliegt, jedoch ohne RFB. An sich ist der VV passgenau auf meine Qualifikation zugeschnitten, womöglich nur ein Zufall. Bewerben werde ich mich, zählt als Eigenbemühung und füllt mein monatliches Konto.
Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 15:06:34Am Mittwoch erhielt ich ein VV der Agentur für Arbeit, womit eine rechtswidrige Vermittlungstätigkeit vorliegt, jedoch ohne RFB. An sich ist der VV passgenau auf meine Qualifikation zugeschnitten, womöglich nur ein Zufall. Bewerben werde ich mich, zählt als Eigenbemühung und füllt mein monatliches Konto.
Rein rechtlich müsstest du es nicht oder? Es hätte also keine Konsequenzen für dich wenn du es nicht tun würdest?
Zitat von: tsumo am 13. Januar 2023, 23:10:48Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 15:06:34Am Mittwoch erhielt ich ein VV der Agentur für Arbeit, womit eine rechtswidrige Vermittlungstätigkeit vorliegt, jedoch ohne RFB. An sich ist der VV passgenau auf meine Qualifikation zugeschnitten, womöglich nur ein Zufall. Bewerben werde ich mich, zählt als Eigenbemühung und füllt mein monatliches Konto.
Rein rechtlich müsstest du es nicht oder? Es hätte also keine Konsequenzen für dich wenn du es nicht tun würdest?
Du schaust erstmal hier nach ob dein JC aufgeführt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
Dann liest du hier:
https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801
Kernaussage: Arbeitsagenturen dürfen keine Vermittlungsangebote an ausschließliche ALG II Empfänger erbringen.
Zitat von: FritzLoch am 14. Januar 2023, 12:21:41Zitat von: tsumo am 13. Januar 2023, 23:10:48Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 15:06:34Am Mittwoch erhielt ich ein VV der Agentur für Arbeit, womit eine rechtswidrige Vermittlungstätigkeit vorliegt, jedoch ohne RFB. An sich ist der VV passgenau auf meine Qualifikation zugeschnitten, womöglich nur ein Zufall. Bewerben werde ich mich, zählt als Eigenbemühung und füllt mein monatliches Konto.
Rein rechtlich müsstest du es nicht oder? Es hätte also keine Konsequenzen für dich wenn du es nicht tun würdest?
Du schaust erstmal hier nach ob dein JC aufgeführt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
Dann liest du hier:
https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801
Kernaussage: Arbeitsagenturen dürfen keine Vermittlungsangebote an ausschließliche ALG II Empfänger erbringen.
Also hätte es somit auch keine Folgen?
Zitat von: tsumo am 15. Januar 2023, 02:37:02Also hätte es somit auch keine Folgen?
Die EGV ist entscheidend, was da steht und was am Ende herauskommt an Bewerbungen.
Zitat von: tsumo am 15. Januar 2023, 02:37:02Zitat von: FritzLoch am 14. Januar 2023, 12:21:41Zitat von: tsumo am 13. Januar 2023, 23:10:48Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 15:06:34Am Mittwoch erhielt ich ein VV der Agentur für Arbeit, womit eine rechtswidrige Vermittlungstätigkeit vorliegt, jedoch ohne RFB. An sich ist der VV passgenau auf meine Qualifikation zugeschnitten, womöglich nur ein Zufall. Bewerben werde ich mich, zählt als Eigenbemühung und füllt mein monatliches Konto.
Rein rechtlich müsstest du es nicht oder? Es hätte also keine Konsequenzen für dich wenn du es nicht tun würdest?
Du schaust erstmal hier nach ob dein JC aufgeführt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
Dann liest du hier:
https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801
Kernaussage: Arbeitsagenturen dürfen keine Vermittlungsangebote an ausschließliche ALG II Empfänger erbringen.
Also hätte es somit auch keine Folgen?
Bei einer "gemeinsamen" Einrichtung würde es wohl zu einer Sanktion kommen sofern ein VV mit einer RFB versehen ist. Deshalb solltest du auch schauen ob dein Jobcenter im beigefügten Link aufgeführt ist. Wenn nicht, ist ausschließlich das Jobcenter für die Vermittlungstätigkeit zuständig.
Zwar spricht nichts dagegen wenn die AfA einen Vermittlungsvorschlag zuschickt nur darf dieser keine Sanktionsandrohung beinhalten und ist somit "unverbindlich".
Vielleicht kontaktierst du @Ottokar diesbezüglich um Klarheit.
Zitat von: FritzLoch am 15. Januar 2023, 11:00:55Zitat von: tsumo am 15. Januar 2023, 02:37:02Zitat von: FritzLoch am 14. Januar 2023, 12:21:41Zitat von: tsumo am 13. Januar 2023, 23:10:48Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 15:06:34Am Mittwoch erhielt ich ein VV der Agentur für Arbeit, womit eine rechtswidrige Vermittlungstätigkeit vorliegt, jedoch ohne RFB. An sich ist der VV passgenau auf meine Qualifikation zugeschnitten, womöglich nur ein Zufall. Bewerben werde ich mich, zählt als Eigenbemühung und füllt mein monatliches Konto.
Rein rechtlich müsstest du es nicht oder? Es hätte also keine Konsequenzen für dich wenn du es nicht tun würdest?
Du schaust erstmal hier nach ob dein JC aufgeführt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
Dann liest du hier:
https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801
Kernaussage: Arbeitsagenturen dürfen keine Vermittlungsangebote an ausschließliche ALG II Empfänger erbringen.
Also hätte es somit auch keine Folgen?
Bei einer "gemeinsamen" Einrichtung würde es wohl zu einer Sanktion kommen sofern ein VV mit einer RFB versehen ist. Deshalb solltest du auch schauen ob dein Jobcenter im beigefügten Link aufgeführt ist. Wenn nicht, ist ausschließlich das Jobcenter für die Vermittlungstätigkeit zuständig.
Zwar spricht nichts dagegen wenn die AfA einen Vermittlungsvorschlag zuschickt nur darf dieser keine Sanktionsandrohung beinhalten und ist somit "unverbindlich".
Vielleicht kontaktierst du @Ottokar diesbezüglich um Klarheit.
Ist nicht mit dabei auf der Liste.