Arbeitnehmer müssen dienstliche SMS in der Freizeit nicht lesen
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 1 Sa 39 öD/22) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom September 2022 ist festgelegt worden, dass Arbeitnehmer keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen müssen.
https://www.golem.de/news/urteil-arbeitnehmer-muessen-dienstliche-sms-in-der-freizeit-nicht-lesen-2301-171131.html