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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Sophiagirl am 13. Januar 2023, 15:52:18

Titel: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 13. Januar 2023, 15:52:18
Moin,

ich hatte das OEG-Verfahren für besonders berufliche Betroffenheit am Ende noch gewonnen. Deren Widerspruchzeit ist einfach abgelaufen. Nun gab es immer noch kein Geld und keinen Bescheid.

Jetzt hat mein Anwalt Untätigkeitsklage eingereicht.

Hat hier jemand ähnliche Probleme? Ich wollte mich da evtl. mal austauschen.

Wenn ja wie lange hat es bei euch gedauert? Bei mir warte ich nun schon seit Mitte Oktober.

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 13. Januar 2023, 17:55:53
Wo gewonnen, vor Gericht? Widerspruchzeit? Du meinst dann sicher die Berufungsfrist?
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 13. Januar 2023, 21:32:50
Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2023, 17:55:53Wo gewonnen, vor Gericht? Widerspruchzeit? Du meinst dann sicher die Berufungsfrist?

Hey Ottokar,

Ja genau bei Gericht. Dadurch geht das oeg auf 40 gdb eine Erhöhung um 10 gdb.

Ja, genau die Berufungszeit ist seit Mitte Oktober durch. Und die haben keinen eingelegt.

Allerdings ist seither eben gar nichts mehr passiert.  :sad:

Mein Anwalt vermutet dass die die Nachzahlung hinaus zögern wollen, wobei er selbst meint das das denen nichts bringt. Außer mir evtl. Mehr Zinsen.  :wand:

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 14. Januar 2023, 16:19:43
Zitat von: Sylvergirl am 13. Januar 2023, 15:52:18Jetzt hat mein Anwalt Untätigkeitsklage eingereicht.
???
Im Urteil ging es nur um den GdB? Der Beklagte wurde darin nicht auch zur Rentenzahlung verurteilt?
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: TripleH am 14. Januar 2023, 18:38:13
Der GdB (oder GdS) ist Grundlage für die Bestimmung der Rentenhöhe nach dem OEG/BVG

Zitat(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen
von 30   in Höhe von 164 Euro,
von 40   in Höhe von 223 Euro,
von 50   in Höhe von 298 Euro,

https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html

Demnach müsste mit der Erhöhung des GdB von 30 auf 40 automatisch mehr Rente zustehen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 14. Januar 2023, 20:39:51
Zitat von: TripleH am 14. Januar 2023, 18:38:13Der GdB (oder GdS) ist Grundlage für die Bestimmung der Rentenhöhe nach dem OEG/BVG

Zitat(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen
von 30   in Höhe von 164 Euro,
von 40   in Höhe von 223 Euro,
von 50   in Höhe von 298 Euro,

https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html

Demnach müsste mit der Erhöhung des GdB von 30 auf 40 automatisch mehr Rente zustehen.

Moin,

So ist es korrekt. Und so hat es auch das Gericht entschieden.

Aber da tut sich leider nichts. Das Urteil ist da. Aber vom Landesamt kommt null. Die waren bei der Gerichtsverhandlung auch nicht Mal mehr erschienen. Sie fand es selbst schade, dass sie 1 1/2 Jahre vorher die höher stufung nicht gegeben hat.

Liebe Grüße

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: begees am 14. Januar 2023, 23:11:28
Dein Anwalt hat dich mE richtig beraten und mit der Untätigkeitsklage das geeignete Instrument gewählt. Solche Klagen mögen Behörden nicht, sodass sich da bald etwas tun sollte. Viel Erfolg.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 15. Januar 2023, 10:25:28
Zitat von: begees am 14. Januar 2023, 23:11:28Dund mit der Untätigkeitsklage das geeignete Instrument gewählt.
Das steht zu hoffen. Ohne genaue Kenntnis des Urteiles kann man das nicht beurteilen.

Die Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) richtet sich auf die Vornahme eines Verwaltungsakts, die Umsetzung eines Gerichtsbeschlusses, -urteiles oder Vergleiches kann damit nicht bewirkt werden.
Dazu dürfte das Gericht hier lediglich Ablehnungs- und  Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Beklagte zur Neubescheidung verurteilt haben.
Bei der hier üblichen Anfechtungs- und Leistungsklage wird aber üblicherweise nicht nur der Ablehnungs- und  Widerspruchsbescheid aufgehoben, sondern der Beklage auch konkret zur Leistung i.H.v. ... ab ... verurteilt. Nach Eintritt der Bestandskraft kann das Urteil vollstreckt werden.
Üblich ist es, in einem solchen Fall zunächst das Gericht zu informieren, dass der Beklagte das Urteil nicht erfüllt und darum ersuchen, diesen unter Androhung von Zwangsmitteln dazu aufzufordern.
Der nächste Schritt wäre dann die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und im Weiteren die Verhängung des Zwangsmittels.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 15. Januar 2023, 13:40:30
Moin,


Ich hab das Urteil da aber hier müsste ich dann erstmal alles Schwärzen oder?

Das Aktenzeichen würde ja genau Aufschluss über mich ergeben.

Oder geht dies auch quasi namenlos?

Ich hab Mal den ersten Absatz genommen vllt hilft dies schon. Ansonsten müsste ich alles kopieren und umändern?

für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 31.05.2017 in der

Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.08.2017 verpflichtet, den bei der
Klägerin festgestellten Grad der Schädigung (GdS) wegen besonderer
beruflicher Betroffenheit zu erhöhen und einen Gesamt-GdS von 40 ab dem
26.02.2017 anzuerkennen.


2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin
dem Grunde nach.

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: begees am 15. Januar 2023, 16:42:16
Damit liegt kein vollstreckbarer Urteilstenor vor. Es geht vielmehr um einen noch zu bescheidenden Leistungsanspruch nach dem OEG in Form einer Geldleistung. Um diese Bescheidung geht es, daher ist die Untätigkeitsklage - meiner Meinung nach unzweifelhaft - die richtige Vorgehensweise.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 15. Januar 2023, 18:29:26
Wer macht denn eine reine Anfechtungsklage?
In dem Fall gibt es natürlich nichts zu vollstrecken, da muss man das Amt zusätzlich mittels Untätigkeitsklage zum Erlass des Verwaltungsaktes zwingen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 15. Januar 2023, 18:40:27
Zitat von: Ottokar am 15. Januar 2023, 18:29:26Wer macht denn eine reine Anfechtungsklage?
In dem Fall gibt es natürlich nichts zu vollstrecken, da muss man das Amt zusätzlich mittels Untätigkeitsklage zum Erlass des Verwaltungsaktes zwingen.

Hey Ottokar,

Ich versuche dir zu folgen aber das verstehe ich nicht ganz?

Ich werde sonst mich morgen Mal Ran machen alles schwärzen und Einfügen, wenn es hilft?

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 16. Januar 2023, 12:51:35
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 18:40:27Ich versuche dir zu folgen aber das verstehe ich nicht ganz?
Was verstehst du nicht?
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 16. Januar 2023, 12:54:11
Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2023, 12:51:35
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 18:40:27Ich versuche dir zu folgen aber das verstehe ich nicht ganz?
Was verstehst du nicht?

Moin,

Was du mit reiner Anfechtungsklage meinst?

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ratlos am 16. Januar 2023, 13:58:25
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 13:40:30wegen besonderer
beruflicher Betroffenheit zu erhöhen und einen Gesamt-GdS von 40 ab dem
26.02.2017 anzuerkennen.
Wenn kein Anerkenntnis des erhöhten GdS erfolgt würde ich zuerst ein Zwangsgeld beantragen. Das hilft meistens.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 16. Januar 2023, 14:58:39
Zitat von: Ratlos am 16. Januar 2023, 13:58:25
Zitat von: Sylvergirl am 15. Januar 2023, 13:40:30wegen besonderer
beruflicher Betroffenheit zu erhöhen und einen Gesamt-GdS von 40 ab dem
26.02.2017 anzuerkennen.
Wenn kein Anerkenntnis des erhöhten GdS erfolgt würde ich zuerst ein Zwangsgeld beantragen. Das hilft meistens.

Moin,

Nein es kam nichts. Rein gar nichts. Kein Widerspruch, kein Anerkenntnis, kein Bescheid und wie gesagt zum Prozess war auch niemand mehr da.  :heul:

Ich hätte mich sogar darauf gefreut wenn die mir eine stationäre Therapie zu gewiesen hätten, haben sie ja leider auch nicht.  :teuflisch:

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 16. Januar 2023, 15:33:38
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 12:54:11Was du mit reiner Anfechtungsklage meinst?
Üblich ist im Fall einer Leistungsablehnung eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage.
Mit der Anfechtungsklage wird die Entscheidung des letztwirksamen Ablehungsbescheides (also das und warum die Leistung abgelehnt wurde; i.d.R. der Widerspruchsbescheid) angefochten, mit der Leistungsklage wird ergänzend die Verurteilung des Beklagten zur Erbringung der abgelehnten Leistungs beantragt.
Es gibt Fälle, wo nur eine Anfechtungsklage oder Leistungsklage notwendig ist, die sind aber eher selten. Auch in deinem Fall wäre eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage angezeigt gewesen, denn dann wäre das Amt zusätzlich auch zur Leistungserbringung verurteilt worden und der Bescheid nur Formsache.
Das hier keine Leistungsklage erfolgte, hat nun zur Folge, dass du den Erlass des Bescheides einfordern musst.
Auch hierbei wäre es zunächst angezeigt, das Gericht zu informieren, dass das Amt den Erlass des Bescheides und damit den Vollzug des Urteiles verweigert und zu beantragen, dass das Gericht unter Androhung eines Zwangsgeldes und Fristsetzung das Amt auffordert, das Urteil zu erfüllen.
Erst wenn das nicht fruchtet, wäre vom Gericht das Zwangsgeld zu verhängen und von dir Untätigkeitsklage zu erheben.

BTW ... die hier verantwortliche Behörde ist dafür bekannt, sozialgerichtliche Urteile und Beschlüsse zu ignorieren und wurde daraufhin schon mehrfach gepfändet. Insbesondere deshalb wäre hier eine ergänzende Leistungsklage sinnvoll gewesen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 16. Januar 2023, 15:43:35
Moin,

Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen zumindest wenn ich das alles richtig verstanden habe. Ich hab danach noch 💯 Sachen bekommen. Das hier ist ein Anwalt vom weißen Ring. Und ursprünglich waren es 3 Klagen nun weiß ich nicht ob es bei einer von den 3 dabei war. Ist ja leider auch schon 5 Jahre her.

Aber was sie haben wollten das ich die Prozesskosten zahlen sollte. Der Brief kam danach fast sofort.  :heul:  :wand:  :wand:  :wand:

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 16. Januar 2023, 15:45:36
Das SG hat für das Urteil 5 Jahre benötigt?
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ratlos am 16. Januar 2023, 16:57:29
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 15:43:35Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen
Wenn bereits ein Zwangsgeld angedroht wurde wie du schreibst, hat das Gericht auch eine Frist gesetzt. Die Durchsetzung ist doch dann kein Problem mehr.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 16. Januar 2023, 17:48:49
Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2023, 15:45:36Das SG hat für das Urteil 5 Jahre benötigt?

Moin,

ja. angefangen 2016 in der Tagesklinik und der Bescheid der dann angefochten war Anfang bzw. Mitte 2017.

Ea war normales OEG, GDB im Allgemeinen und die Anerkennung von besonders beruflicher Betroffenheit.

Ende 2018 war ich dann bei der Begutachtung vom Sozialgericht aus. Die dann eben nur bestätigte, dass mit Männern arbeiten so nicht gehen würde.

Aber ich hatte doch das Urteil hier gepostet, xD da stand das alles so drinnen.

Dann kam bis Februar 20 wieder gar nichts.

Dann kam der 1.ste Prozess Tag, wo dann OEG und GDB abgelehnt wurde, weil der Zettel von meinem Psychiater ihr da plötzlich zu alt war. Streng genommen war der 1 Jahr alt, somit ist die ADS und kPTBS immer noch nicht richtig berücksichtigt. Bei PTBS nur eben die normale. Weil dann aber die Gegenseite angeblich keine Ahnung von meinem Fall hat, weil bis Anfang 21 noch Hamburg zuständig war und dann das OEG ja wechselte in das Bundesland, wenn man umgezogen war. Da wollten Sie dann Aktenkunde betreiben. Dafür hatten sie dann eigentlich 6 Monate, es passierte aber wieder rein gar nichts. Dann schrieb mein Anwalt ans Gericht, dann kam nur ein Zettel Krankenkasse sei zuständig für Therapie. Aber so verskriptet das nicht mal die Richterin das Schreiben verstanden hat. Das war ca. Februar 2022. Dann hatte die Richterin das Landesamt aufgefordert mir einen stationären Therapieplatz zuzuweisen, das war im Mai 2022 dafür hatten diese 4 Wochen Zeit, da kam am letzten Tag der Frist ich hätte mich ja nicht gemeldet.  :wand:  :wand:  :wand:  :wand:

Denn das stellte die Richterin dann am 31.08.2022 auch fest war nicht meine Aufgabe. Daher hat sie das OEG besonders berufliche Betroffenheit eben zugesprochen, weil ich da schon wieder in Therapie war. Das hatte sie dann berücksichtigt. Sie wollte eigentlich ein Anerkenntnis, aber weil niemand da war, ging das leider nicht.

Und was sie schade fand, dass er damals den Berufsschadensausgleich nicht direkt mit reingenommen hatte, weil seitdem habe ich dafür noch einen Antrag stellen müssen, sie meinte das müsste bei mir auch dann nämlich gehen.  :no:

Also mein OEG setzt sich aus 30 OEG und den 10 besonders berufliche Betroffenheit derzeit nun zusammen.

Vllt. konnte er das nicht so anfechten wie du das meinst, weil ich das bisher ja nicht hatte?

Und ja, meinen alten Thread gibt es ja nicht mehr, aber damals war der Anfang kurz nach Mamas Tod und es zieht sich alles wie Kaugummi, es gibt noch mehr SG-Verfahren bei mir und alle minimum bei 4 Jahre schon. Ebenso Cannabis gegen die Krankenkasse läuft auch schon fast 4 Jahre.  :schaem:

LG

Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 17. Januar 2023, 10:24:06
Das liest sich so, als hätte hier zudem die Möglichkeit einer Rüge wegen überlangem Verfahren bestanden, die ebenfalls nicht erfolgte.
Egal, "der Kas is bissn", jetzt gibt es hier nur noch die Möglichkeit der Untätigkeitsklage und die wurde ja erhoben. Nun kannst du nur warten, dass die Mühlen der Justiz wieder anfangen zu mahlen und am Ende der Bescheid und die Zahlung(en) herausrieseln.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 18. Januar 2023, 12:03:05
Moin,

vllt. interessiert es den einen oder anderen. Ich habe heute nochmal mit dem Landessozialamt gesprochen. Angeblich soll der Bescheid und das Geld innerhalb von 3 Wochen kommen, weil nun die Akte erst wieder da sei. Oo  :lachen:

Ich informiere euch auch gerne ob es tatsächlich dann alles so zutrifft.

Zumindest wusste er spontan nur mit meinem Namen alles zu dem Fall auch wer den Bescheid gerade bearbeitet.  :smile:  Das hat mich doch widerrum mal erfreut. :-)

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 18. Januar 2023, 12:38:19
Ich würde hier die Untätigkeitsklage aber auf keinen Fall zurücknehmen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 18. Januar 2023, 13:15:10
Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2023, 12:38:19Ich würde hier die Untätigkeitsklage aber auf keinen Fall zurücknehmen.

Hey Ottokar,

keine Sorge, dass sagt mein Anwalt auch. Aber vllt. habe ich ja nun mal langsam eine gute Phase :-)
LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ratlos am 18. Januar 2023, 16:17:01
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 15:43:35Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen
@ Sylvergirl - Bitte um Aufklärung.
Irgendwas verstehe ich nicht. Zwangsgeld wurde bereits festgesetzt und dieses ist immer mit einer Frist verbunden. Nach erfolglosen Fristablauf erhöht sich das Zwangsgeld. Vor allem es lässt sich leicht durchsetzen und die Behörde könnte es gar nicht zahlen weil sie keine Begründung für die Revision hat.
Warum dann noch zusätzlich eine Untätigkeitsklage? So ganz komme ich da nicht mit?
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 18. Januar 2023, 16:41:45
Zitat von: Ratlos am 18. Januar 2023, 16:17:01
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 15:43:35Die Zwangsgeld Geschichte ist ja schon gewesen
@ Sylvergirl - Bitte um Aufklärung.
Irgendwas verstehe ich nicht. Zwangsgeld wurde bereits festgesetzt und dieses ist immer mit einer Frist verbunden. Nach erfolglosen Fristablauf erhöht sich das Zwangsgeld. Vor allem es lässt sich leicht durchsetzen und die Behörde könnte es gar nicht zahlen weil sie keine Begründung für die Revision hat.
Warum dann noch zusätzlich eine Untätigkeitsklage? So ganz komme ich da nicht mit?


Moin,

Ich gebe nur den Werdegang von meinem Anwalt weiter. Mehr weiß ich auch nicht.

Warum erst so und dann so.

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ratlos am 18. Januar 2023, 16:59:25
Kommt mir alles so doppelt gemobbelt vor. Blick da nicht so ganz durch.
Es muss doch einen Beschluss über die Höhe des Zwangsgelds und der ersatzweisen Zwangshaft geben.
Der ist dem Schuldner ebenso wie Zwangshaft-Androhung/Festsetzung nach § 329 Abs. 3 ZPO von Amts wegen zuzustellen.
Nach § 169 Abs. 1 ZPO eine Zustellbescheinigung erforderlich und eine Vollstreckungsklausel.
Damit lief doch alles seinen normalen Weg.
Die Durchsetzung des Zwangsgeldes selbst geht problemlos auf Antrag vom Gläubiger.
Zwangsgeld heißt einfach ausgedrückt: ... entweder du tust das Angeordnete oder du zahlst...
Auf die verschiedenen Möglichkeiten der gerichtlichen Beschlussformen will ich hier nicht eingehen.
Naja sei es wie es will - ich will mich da nicht einmischen. Ist mir nur aufgefallen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 18. Januar 2023, 22:42:09
Da es hier zur Anfechtungsklage keine ergänzende Leistungsklage gab, gehe ich davon aus, dass es danach auch kein Zwangsgeld gab, sondern gleich Untätigkeitsklage erhoben wurde.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 19. Januar 2023, 09:11:58
Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2023, 22:42:09Da es hier zur Anfechtungsklage keine ergänzende Leistungsklage gab, gehe ich davon aus, dass es danach auch kein Zwangsgeld gab, sondern gleich Untätigkeitsklage erhoben wurde.

Moin,

das mit dem Zwangsgeld sagte mal die Vorzimmerdame, wurde aber nicht gemacht. Ich habe nochmal mit Ihr gesprochen Sie dachte er würde es machen. Aber das war der anscheinend der Brief, wenn sie nichts machen mit der Klage. Sie meint sie hat da wohl was verwechselt.  :flag:

Denn er hatte noch 2 Briefe zum Landessozialamt eben hingeschrieben. :-)

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ratlos am 19. Januar 2023, 11:13:25
Zitat von: Sylvergirl am 19. Januar 2023, 09:11:58Das mit dem Zwangsgeld sagte mal die Vorzimmerdame, wurde aber nicht gemacht.
Hätte mich auch gewundert wenn ein RA bei vorhandenem Zwangsgeldbeschluss noch zusätzlich eine Untätigkeitsklage einreicht. Andererseits wäre ein Zwangsgeld leichter und schneller durchzusetzen um dem Amt auf die Sprünge zu helfen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 28. Januar 2023, 19:43:07
Moin,

Der Bescheid ist zwar noch nicht da. Aber die Nachzahlung war am Freitag auf dem Konto.  :flag:

Ende gut, alles gut  :mocking:

LG
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 29. Januar 2023, 12:46:51
Sollte die Behörde den Bescheid nach erhobener Untätigkeitsklage nunmehr korrekt erlassen, darf die Untätigkeitsklage nicht zurückgezogen werden, sondern sie muss gegenüber dem Gericht stattdessen in der Hauptsache für erledigt erklärt und eine Kostenentscheidung beantragt werden.
Nur so bekommt dein Anwalt seine Kosten von der Behörde, andernfalls musst du diese tragen.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: begees am 29. Januar 2023, 13:15:53
Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2023, 12:46:51Sollte die Behörde den Bescheid nach erhobener Untätigkeitsklage nunmehr korrekt erlassen, darf die Untätigkeitsklage nicht zurückgezogen werden, sondern sie muss gegenüber dem Gericht stattdessen in der Hauptsache für erledigt erklärt und eine Kostenentscheidung beantragt werden.
Nur so bekommt dein Anwalt seine Kosten von der Behörde, andernfalls musst du diese tragen.
Das dürfte der Anwalt wohl wissen, die Klägerin selbst gibt ja bei anwaltlicher Vertretung keine eigenständigen Erklärungen wie zB Klagerücknahme gegenüber dem Gericht ab.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ottokar am 29. Januar 2023, 13:20:12
Sollte er wissen, so wie er auch wissen sollte, dass man eine Anfechtungs- mit einer Leistungsklage kombiniert, um nicht anschließend gleich eine Untätigkeitsklage führen zu müssen.
Deshalb ist mein Hinweis ja auch nicht an den Anwalt gerichtet, sondern an Sylvergirl.
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Ratlos am 29. Januar 2023, 15:24:34
Wenn der Herr RA den Antrag auf Kostenfestsetzungsbeschluss nicht kennt, zahlt er halt Lehrgeld :lol:
Titel: Aw: Untätigkeitsklage gegen das Landesamt
Beitrag von: Sophiagirl am 29. Januar 2023, 16:06:22
Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2023, 13:20:12Sollte er wissen, so wie er auch wissen sollte, dass man eine Anfechtungs- mit einer Leistungsklage kombiniert, um nicht anschließend gleich eine Untätigkeitsklage führen zu müssen.
Deshalb ist mein Hinweis ja auch nicht an den Anwalt gerichtet, sondern an Sylvergirl.

Moin,

ich hab keine Ahnung was hier noch gemeint ist. Der wird wohl wissen was er tut. Zur Not bekommt er es eh über den weißen Ring.

LG