Guten Morgen,
Frage am das Schwarmwissen...
Ist jemand, der erst ALG II bezogen hat und voraussichtlich ins Wohngeld wechseln kann, weiterhin berechtigt zur Tafel zu gehen?
Oder ist man dann nicht mehr "bedürftig genug"?
Da jede Tafel ein eigenes Vorgehen hat: "Frage einfach an deine Tafel stelle!"
Wenn Jemand für einen Lohn i.H. des Bürgergeldes arbeitet, kann dieser dann auch zur Tafel?
siehe Antwort #1
Danke für die Rückmeldung. Zumindest zurzeit reichen auch noch Wohngeldbescheide.
Hoffentlich ändert sich das nicht bei den Problemen, die die Tafeln zurzeit haben.