Arbeitnehmer geht einer regelmäßigen Beschäftigung nach in Festanstellung. Stockt aber auf, ich glaube um 180,- - 200,-
Nun möchte er die Aufstockung beenden und stundenweise als Honorarkraft im sozialen Bereich arbeiten.
Ich habe zwar x Seiten gefunden die auf Selbstständigkeit hinweisen aber meine Fragen beantwortet das nicht.
Die Einnahmen der Honorartätigkeit beziffern sich bei festgesetzten 8 Std. monatlich auf 200,-
1. Muss tatsächlich für 2.400,- im Jahr ein Gewerbe angemeldet werden?
2. Wird das Arbeitnehmergehalt dazu addiert bzgl. der Steuerpflicht?
Wäre schön wenn da Jemand fundierte Kenntnisse hätte.