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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: fishfreak am 15. Januar 2023, 16:37:45

Titel: Festanstellung Aufstockung Honorarkraft
Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 16:37:45
Arbeitnehmer geht einer regelmäßigen Beschäftigung nach in Festanstellung. Stockt aber auf, ich glaube um 180,- - 200,-
Nun möchte er die Aufstockung beenden und stundenweise als Honorarkraft im sozialen Bereich arbeiten.

Ich habe zwar x Seiten gefunden die auf Selbstständigkeit hinweisen aber meine Fragen beantwortet das nicht.
Die Einnahmen der Honorartätigkeit beziffern sich bei festgesetzten 8 Std. monatlich auf 200,-

1. Muss tatsächlich für 2.400,- im Jahr ein Gewerbe angemeldet werden?
2. Wird das Arbeitnehmergehalt dazu addiert bzgl. der Steuerpflicht?

Wäre schön wenn da Jemand fundierte Kenntnisse hätte.