Hallo,
Bin neu hier und bitte um Hilfe.
Für meine 13jährige Tochter, die nach dem Wechselmodell halbseitig bei mir lebt, habe ich unter ALGII Alleinerziehendenzuschlag ca. 80 Euro monatlich erhalten. Seit 01.01.23 bekomme ich das nicht mehr.
Habe gelesen, das gibt's nur noch bis unter 7 Jahren, stimmt das?
Mir entsteht der Eindruck, das seitens der Regierung Großzügigkeit suggeriert wird, die armen Leute bekommen ja nun 53 Euro mehr.
Nicht öffentlich wird, dass die Kohle hintenrum wieder einkassiert wird.
Kann mir jemand bitte etwas dazu sagen?
Der Alleinerziehendenzuschlag ist für die Kosten gedacht, die eine gelegentliche Fremdbetreuung des/der Kinder/s mit sich bringt und nicht als Bonus für Lebensmittel.
Zitat von: Philipus am 18. Januar 2023, 14:33:42Seit 01.01.23 bekomme ich das nicht mehr.
Die rechtliche Grundlage für den Alleinerziehendenzuschlag wurde nicht geändert, sie besteht somit unverändert fort.
Alleinerziehendenzuschlag gab und gibt es, wenn man mit einem Kind unter 7 oder zwei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt.
Das ist der Trennungsbonus für Muttis, die dem Kind den Papa nehmen.
Nehmen nur Mütter den Kindern ihren Vater? Ich kenne es auch andersherum. Im Übrigen finde ich die Aussage total dämlich.