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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lara Sonnenstein am 19. Januar 2023, 18:55:03

Titel: Zuverdienst
Beitrag von: Lara Sonnenstein am 19. Januar 2023, 18:55:03
Hallo,
Ich habe endlich wieder Arbeit.
Momentan 20 Stunden / Woche

Mein Chef hat mir angeboten, mehr zu arbeiten, damit ich ganz vom Amt wegkomme. Ich möchte bitte beim JC erfragen wieviel ich dafür verdienen muss.

Momentan lt Bescheid:
Bedarf 949,-
Verdienst 850,- netto
Aufstockung vom Amt 389,-

Telef Antwort des JC: probieren sie es aus, wir rechnen dann...

Kann mir jemand sagen, wie man das selbst berechnet.

Danke, LG
Lara
Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: OLD-MAN am 19. Januar 2023, 19:52:15
Was für eine Frage???

Nehme doch soviele Stunden vom Arbeitgeber an, wie er dir anbieten kann, oder willst du nur soviel arbeiten, damit du ggf. 1,- € über ALG II Leistung kommst?
Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 19. Januar 2023, 20:36:47
Zitat von: Lara Sonnenstein am 19. Januar 2023, 18:55:03Mein Chef hat mir angeboten, mehr zu arbeiten, damit ich ganz vom Amt wegkomme. Ich möchte bitte beim JC erfragen wieviel ich dafür verdienen muss.

Der Höchstfreibetrag liegt bei 300€. Dein Bedarf plus 300€ macht 1249€. Du müsstest also 1250€ netto verdienen, damit dein Einkommen bedarfsdeckend ist und du aus dem ALGII-Bezug rauskommst.
Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: jens123 am 19. Januar 2023, 20:38:03
Die Frage ist nachvollziehbar. Gib mal "Alg2 Rechner" in eine Suchmaschine ein, dann wird es klarer. Beispiel: https://www.caritasnet.de/alg2/rechner/

Man sieht an dem Beispiel sehr schön, dass die JC-Mitarbeiter faul und bequem sind und hoffen, dass deutsche Massenarbeitslosigkeit in bezahlter Däumchendrehanstalt lange anhält. Diese Auskunft zu erteilen, wäre das Normalste der Welt und sollte bei den Fachkräften eher Glücksgefühle auslösen, statt dämlicher Antworten.
Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 19. Januar 2023, 23:58:04
Du kannst jederzeit vom JC weg.
Es zwingt niemand Leistungen zu beziehen.

Die richtige Frage ist eher:
Ab welchem Verdienst hast du keinen Anspruch mehr auf Aufstockung
Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: fishfreak am 20. Januar 2023, 06:30:11
Die Pauschalisierung das JC Mitarbeiter faul und bequem sind ist schlichtweg falsch. Mag für einige zutreffend sein aber sicher nicht für alle.
Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: Lara Sonnenstein am 20. Januar 2023, 06:45:31
Zitat von: OLD-MAN am 19. Januar 2023, 19:52:15Was für eine Frage???

Nehme doch soviele Stunden vom Arbeitgeber an, wie er dir anbieten kann, oder willst du nur soviel arbeiten, damit du ggf. 1,- € über ALG II Leistung kommst?


Du hast schon gelesen, dass mein Chef wissen möchte, ab wann ich ganz vom Amt weg kann.

Da ich vorher sehr lange krank war, haben wir erst mit 10 Std und nun 20 Std / Woche angefangen.
Wenn es jetzt zB nur 5 Std pro Woche mehr sind, würde ich das schaffen, bei 15 Std mehr aber nicht.

Titel: Aw: Zuverdienst
Beitrag von: Sophiagirl am 20. Januar 2023, 10:57:36
Moin,

Warum erhöht ihr nicht den Stundenlohn?

LG