Hallo ich habe 2/2022 einen Antrag auf Mittagsverpflegung meines Sohnes gestellt, das JC hat diesen Antrag nicht gefunden, dem Antrag habe ich die Bestätigung des Trägers beigefügt. Im Gerichtsverfahren hat das JC den Eingang bestätigt und zeitgleich gefordert, ich solle ein Formblatt verwenden, indem Stempel und Preis der Speißung hervorgehen. Da der §28 aber nur die durchschnittlichen Schultage und das betreffende Schuljahr erfordert und das Schuljahr schon angefangen hatte, wollte ich die Bescheidung des Antrages. Das Gericht sah wohl eine fehlende Mitwirkung meinerseits als gegeben, da ein Schreiben vorliegt (nach Klageeinrichtung und vor Auffinden des Antrages) wonach Die durchnittlichen Tage und die Bestätigung des Schuljahres durch den Träger benötigt würden (Ohne Mitwirkungsaufforderung) Meine Frage muss das JC bescheiden, wenn die §28 genannten Bedingungen erfüllt waren, oder kann das JC plötzlich ohne Grund mehr verlangen, eine Vollmacht sich mit den Trägern in Verbindung zu setzen lag auch seit 2021 vor, wurde nicht genutzt. Es ist ein Folgeantrag !Ich habe nun RA Kosten von über 800 Euro !!!!
			
			
			
				Wie ist denn Stand des Gerichtsverfahrens? Was für ein Verfahren ist das denn?