Im Allgemeinen können Bürgergeld- Beziehende kein Wohneigentum kaufen. In Regel muss nämlich dafür ein Kredit bei der Hausbank aufgenommen werden. Ein vor dem Sozialgericht verhandelter Fall führte jedoch dazu, dass das Jobcenter die Mietraten übernehmen musste.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/haus-kaufen-mit-buergergeld-die-jobcenter-muss-in-diesem-fall-raten-zahlen
Ich finde die Überschrift des Artikels etwas unglücklich gewählt. Grundsätzlich ist sie richtig, allerdings ist das Haus mit den Mietzahlungen bis zum 31.12.21 ja nicht abbezahlt gewesen und der Mieter/Käufer musste zu diesem Zeitpunkt ja als AlgII-Empfänger immer noch 40.000 Euro aus eigener Tasche aufbringen. Auch frage ich mich warum das JC dies im Mai 2013 überhaupt zugelassen hat. "Durfte" er das überhaupt?
Ob gekauft oder nicht, ein bisschen neidisch bin ich ja schon :D. 140 m² Wohnfläche auf einem 1.700 m² großen Grundstück für 550 Euro Mietkaufrate/Miete ist schon nicht schlecht, wobei ich mich frage was das für eine Immobilie ist die mit diesen Dimensionen "nur" 55.000 Euro wert sein soll.
Die Übernahme der Mietkosten ist ja nur vorläufig aufgrund des Sozialschutzpaktes während der Corona-Pandemie.
Am Ende des Artikel steht: Dies gilt allerdings nicht, wie im Fall des Betroffenen, wenn in dem Mietvertrag gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt ergänzend ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, mit dem die Kaufoption bereits ausgeübt wird. Dann nämlich gilt das Kaufrecht und die Mietkaufraten sind als faktische Abzahlung des Kaufpreises anzusehen.
Tatsächlich wird sich dieser "Immobilienkäufer" also noch umgucken.
Lt. ständiger Rechtsprechung des BSG sind Tilgungsraten nicht übernahmefähig, übernommen werden lediglich die Zinsen i.H. einer angemessenen Kaltmiete, sowie die angemessenen Neben- und Heizkosten.
Maßstab für die Angemessenheit sind die Kosten einer nach BG Größe angemessenen Mietwohnung.
https://hartz.info/index.php?topic=2357.0