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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 13:44:47

Titel: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 13:44:47
Huhu,

aufgrund der aktuellen Gesetze tut ja nun die Krankenkasse die Arbeitgeber und das JC über eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren.
Ergo braucht man nun weder der Krankenkasse, noch dem JC ein solches Schriebs vorbeibringen. Soweit finde ich das toll.
Doch wie sieht es mit der Krankmeldung aus? Einen Arbeitgeber musste man bisher immer anrufen und über die AU informieren. Vermutlich ist das noch genauso, richtig?
Und wie sieht es mit Folge-AU aus? Ich bin schon ewig AU. Gestern gab es vom Hausarzt eine neue AU, meine erste in diesem Jahr. Daher meine Ungewissheit. Muss ich jezt etwas tun oder nicht? Also muss ich jetzt jeden Monat nach meinem Hausarztbesuch das Jobcenter anrufen und sagen "Ich bin noch krank.", oder wie?

Freue mich auf eine Antwort.
Liebe Grüße :)
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: BigMama am 20. Januar 2023, 14:36:12
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 13:44:47Huhu,

aufgrund der aktuellen Gesetze tut ja nun die Krankenkasse die Arbeitgeber und das JC über eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren.
Ergo braucht man nun weder der Krankenkasse, noch dem JC ein solches Schriebs vorbeibringen. Soweit finde ich das toll.
Das ist nicht korrekt. Das JC erhält diese Informationen nicht und eine AUB muss nach wie vor dort eingereicht werden, egal ob Erst- oder Folgebescheinigung.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 15:53:05
Huhu BigMama,
danke für deine Antwort. Ja, stimmt. Ich hatte eben ein Telefonat mit meinem Bruder und sagte mir das gleiche. Er hat das in einer Lokalzeitung von hier gelesen.
Ich hatte aber bei n-tv gelesen (hier klick mich) (https://www.n-tv.de/ratgeber/Elektronische-Krankmeldung-ab-2023-So-funktioniert-das-papierlose-Verfahren-article23747646.html), dass man nichts mehr machen muss. Das ist echt krass, dass die Informationen so unterschiedlich gestreut werden.

Nun habe ich aber ein Problem. Denn ich bekam nur die "Ausfertigung für den Versicherten" von meinem Hausarzt. Ich hab noch blöd gefagt "Nur ein Zettel? Achja, ich muss ja nichts mehr zum JC bringen..." Er sagte "Nö. Sie können aber auch den Zettel mittig knicken, einscannen und zum Jobcenter mailen, also so, dass der untere Teil zensiert oder weg ist."

Mein Bruder und ich vermuten, dass ich hätte ganz am Anfang sagen müssen, dass ich eine "Ausfertigung für den Arbeitgeber" brauche. Aber woher soll ich das denn wissen????

Mich regt das schon wieder so auf... Ich weiß genau, die kommen mir doof, wenn ich da den geknickten Zettel hinmmaile und da aber oben drauf steht "Ausfertigung für den Versicherten". Aber naja. Ich werd mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen und auf das gute im Menschen hoffen.

Hoffentlich gibt es das nächste Mal so einen Zettel. Ich habe keine Lust jedes Mal zu scannen und so... Mein Bruder ist auch AU und der hat nun auch Bammel, denn er hat garkeinen Scanner/Drucker.

*nerv*

Liebe Grüße

EDIT:

Habe eben mit der Kasse telefoniert, die wissen auch nichts genaues, lol. Wie doof ist das denn. Also wenn die schon nichts genaues wissen....
Er hat mir geraten da jetzt die "halbe AUB"(also zensiert) hinzumailen und um Eingangsbestätigung zu bitten.
Da kommt mir aber die Frage auf, wenn ich in der PFLICHT bin mich INNERHALB VON 3 TAGEN dort AU zu melden, wie mache ich das, dass ich noch vor Ablauf der Frist eine Eingangsbestätigung bekomme?
Die arbeiten doch erst Montag wieder. Und sicher schicken die die Bestätigung per Post, also auf Papier und sicher auch erst Mittwoch oder so. Diese Welt, wie sie Politiker wünschen, funktioniert nicht. Um rechtlich abgesichert zu sein, MUSS ich diese Bestätigung eigentlich innerhalb von 24h erhalten, damit ich, falls sie NICHT kommt, selbst noch die restlichen 24h von den 3 Tagen Zeit hab, um das zB. per Einschreiben zu schicken.
Alles zum Ko.... Und die Post streikt auch. Tolles Wochenende....

Grüße :)


EDIT2:
Nochmal angerufen,.... die sagen ich soll mich beim Bundesministerium f. Gesundheit beschweren... die haben auch Feierabend. Hey, was sind das für Gesetze? Ich rege mich so auf... man man man
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 16:24:16
Die eAU wird nicht zum Arbeitgeber geschickt, die muss der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anfordern, siehe dazu hier (https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/)

Bei uns verzichten noch viele Ärzte auf dieses Verfahren um den Arbeitgebern den Übergang zu erleichtern.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 16:57:15
Huhu Sheherazade,

ja, aber woher soll er das wissen????? In deinem Link steht bei Punkt 5. "Der Arbeitgeber ... erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung."

Also wird das JC doch informiert !!!
Also brauche ich doch nichts machen.

Das widerspricht deiner Aussage und der von BigMama.

Was stimmt nun?

Da steht sogar, dass die das schon seit 2022 machen:

"§ 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V
sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2022 nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen haben."

EDIT:

Hmm, da steht aber auch das:
"Der obligatorische Start wurde somit auf dem 1. Januar 2023 verschoben.
Die Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG besteht über den 1. Januar 2023 hinaus fort."

Also was nun? Jetzt bekommt das Jobcenter also 2 Meldungen, eine von der KK und eine von mir oder was? Wie bekloppt ist das denn? Zumal ich keine Ausfertigung erhalten habe, die für den AG bestimmt ist.
Ich habe mich eben beim BM f. Gesundheit beschwert und um Klärung innerhalb von Minuten gebeten. Denn ich verstoße ja sonst gegen § 56 SGB II zwecks meiner Pflicht mich innerhalb von 3 KALENDERtagen AU zu melden MIT dem IMAGINÄREN Nachweis vom Arzt.

Ich habe nun keine Lust mehr.
Ich werde nun dem JC schreiben und KEINE Kopie meiner Ausfertigung schicken. Da ich das nicht einsehe. Es ist nicht meine Panne. Und das Schreiben ist Mein Eigentum. Ich scanne keine meiner Unterlagen die einzig und allein für mich bestimmt sind - und dafür gibt es sicherlich auch ein Gesetz, dass der Arzt das FÜR MICH ausstellt.
Ich schreibe denen einfach wie lange ich AU bind und dass sie die Info ja laut Gesetz bei der KK abfragen können.

Damit sollte ich meine AU-Meldepflicht erfüllt haben, oder?


Grüße :)
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36
das JC ist kein Arbeitgeber
und
hat noch eine Schonfrist bis 1.1.23
bis dahin die alte Papierform und dem JC übersenden
der Arzt weiss das und wird dir die AU in Papierform ausstellen
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: BigMama am 20. Januar 2023, 17:05:58
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 16:57:15Huhu Sheherazade,

ja, aber woher soll er das wissen????? In deinem Links steht bei Punkt 5. "Der Arbeitgeber ... erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung."

Also wird das JC doch informiert !!!
Also brauche ich doch nichts machen.

Das widerspricht deiner Aussage und der von BigMama.

Was stimmt nun?

Da steht sogar, dass die das schon seit 2022 machen:

"§ 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V
sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2022 nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen haben."

Das Jobcenter ist nicht dein Arbeitgeber.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 17:59:59
Kommt schon Leute. Natürlich ist er das.
Warum sonst seid ihr alle bisher verpflichtet gewesen, die Ausfertigung für den ARBEITGEBER an das Jobcenter zu übermitteln....
Also Spaß beiseite, natürlich gilt das JC als Arbeitgeber.

Zitat von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36das JC ist kein Arbeitgeber

Doch, er gilt doch als solches!

Zitat von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36hat noch eine Schonfrist bis 1.1.23

Heute ist der 20.1.23 ;)

Zitat von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36bis dahin die alte Papierform und dem JC übersenden
der Arzt weiss das und wird dir die AU in Papierform ausstellen

Ja, bis dahin. Aber heute nicht mehr. Und ich schrieb bereits: Ich habe keine erhalten (und die Schonfrist ist um) und per Gesetz braucht er ja auch keine zu drucken. Vermutlich(!) erlaubt das eine Software auch garnicht mehr (Übergangsfrist von immerhin 1 Jahr ist ja abgelaufen).

Da ich NICHT einsehe, ein privates Dokument (Ausfertigung für den Versicherten), welches mein Eigentum ist, für das JC zu schwärzen, zu scannen und zu übermitteln, werde ich folgendes an das JC schreiben, und zwar das ganze Jahr lang bei jeder AU:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich Sie über eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer Arbeitsunfähigkeitsdauer vom 19.01.2023 bis zum 17.02.2023.

Aus aktuellem Anlass (Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) gab es von meiner Hausärztin keine "Ausfertigung für den Arbeitgeber" von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, daher kann ich Ihnen diese nicht wie gewohnt zukommen lassen.
Per Gesetz (§ 56 SGB II) bin ich aber genau dazu verpflichtet. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich diesem Gesetz nicht nachkommen kann. Ich habe Sie jedoch mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln über diese Arbeitsunfähigkeit informiert und verweise Sie ebenfalls hiermit auf § 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, wonach die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2022 nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen haben. Aufgrunddessen wissen Sie bereits von der Arbeitsunfähigkeit.

Über meine Pflicht hinaus habe ich auch die IKK angerufen, doch dort weiß man auch nichts darüber. Ich habe dann auch noch ein 2. Mal angerufen, um einen anderen Mitarbeiter zu sprechen, was dann auch so war, aber leider hatte er auch keine Informationen darüber und meinte nur, dass ich 3 Werktage Zeit habe, das Jobcenter über meine Arbeitsunfähigkeit zu informieren, was nicht stimmt, denn es sind 3 Kalendertage.

Ebenfalls über meine Pflicht hinaus habe ich das Bundesministerium für Gesundheit über das Dilemma informiert und dieses auch gebeten Sie über meine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Natürlich ist das Schwachsinn, aber was soll ich tun?

Da ich nur 3 Kalendertage Zeit habe, bitte ich Sie (natürlich in dem Wissen, dass dies nicht möglich ist) mir bis spätestens heute um 24 Uhr den Eingang zu bestätigen. Denn ich muss davon ja auch innerhalb der 3 Kalendertage Kenntnis erhalten, mit Betonung auf "innerhalb", da ich meinerseits bei Nichterhalt Ihrer Eingangsbestätigung Sie erneut auf eine andere Weise über meine Arbeitsunfähigkeit informiere, wie zB. per Post als Einschreiben. Selbst das würde Sie beim morgigen Absenden nicht vor 24 Uhr am selben Tag erreichen. Aktuellen Medien zufolge streikt auch noch die Post. Auch weiß ich, dass Sie vermutlich nicht vor Dienstag oder Mittwoch diese Sache bearbeiten höchstwarscheinlich per Papierform antworten, wonach ich § 56 SGB II sowiso nicht einhalten kann.

Dennoch bitte ich um eine rasche Eingangsbestätigung.

Leider ist das Thema noch zu aktuell und google hilft da auch nicht weiter.
Aber fakt ist:
Ich KANN § 56 SGB II nicht nachkommen, da ich keine imaginäre AU übermitteln, kann, was aber ausdrücklich in dem Gesetz verlangt wird.(Zitat: " ärztliche Bescheinigung").   :wand:   :help:   :flag:
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: BigMama am 20. Januar 2023, 18:05:02
Wieso fragst du hier wenn du glaubst, doch eh alles besser zu wissen?

Viel Erfolg weiterhin.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 18:15:27
Weil ich nach Paragraphen und Gesetze suche. Natürlich glaube ich euch. Ich weiß es auch nicht besser, wie du schreibst, sondern bin nur über anderslautende Zeilen in den Paragraphen und Links verwundert und zitiere diese - oder anders gesagt: Nicht ICH weiß es besser. Entschuldigung wenn es so rüberkam.
Aber die Zeit drängt und ich fürchterlich aufgeregt und am Zittern. Weiß nicht was ich tun soll, da ich das Gesetz nicht einhalten kann.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:16:23
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 17:59:59Also Spaß beiseite, natürlich gilt das JC als Arbeitgeber.

Nein, das Jobcenter gilt NICHT als Arbeitgeber. Und man muss als erwerbstätiger ALGII-Bezieher die AU NICHT beim Jobcenter abgeben, sondern beim Arbeitgeber.

Im übrigen ist das Jobcenter nicht befugt, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 18:29:53
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:16:23Nein, das Jobcenter gilt NICHT als Arbeitgeber. Und man muss als erwerbstätiger ALGII-Bezieher die AU NICHT beim Jobcenter abgeben, sondern beim Arbeitgeber.

Nee, da hast du mich falsch verstanden, oder es kam falsch rüber. Ich bin kein erwerbstätiger ALGII-Bezieher. Ich bin normaler ALG2-Bezieher und seit ca. 4 Jahren unfallbedingt durchgehend AU.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:16:23Im übrigen ist das Jobcenter nicht befugt, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen.

Nicht? Na dann ist die eAU bzw das da: https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/
ja auf gut Deutsch gesagt "für den Ar...".
Denn dort steht ja (und ist auch graphisch dargestellt), dass die Kasse das JC sozusagen anfunkt "Hey, der Typ ist krank" und daraufhin das JC den Server der Kasse abrfagen darf ...
Eigenartig.
Hast du dafür eine Quelle?
Denn nun weiß ich garnicht mehr was ich machen soll und worauf ich mich stützen kann, denn dann gilt ja § 56 SGB II umso mehr, dass ich mich MIT DER AUB beim Jobcenter innerhalb v. 3 Tagen AU melden muss.
Ich werd blöde...

Wie würdet ihr das denn jetzt machen? Einfach einknicken und die "Ausfertigung für den Versicherten" hinmailen?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:42:02
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 18:29:53Wie würdet ihr das denn jetzt machen? Einfach einknicken und die "Ausfertigung für den Versicherten" hinmailen?

Ja, aber so, dass das Jobcenter die Diagnose nicht sehen kann.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 18:46:31
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:42:02
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 18:29:53Wie würdet ihr das denn jetzt machen? Einfach einknicken und die "Ausfertigung für den Versicherten" hinmailen?

Ja, aber so, dass das Jobcenter die Diagnose nicht sehen kann.

Es gibt weiterhin 2 "Durchschläge" oder bekommt der Harzbürgler nur den Teil mit der Diagnose? 
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 19:03:38
Ja, schrieb ich schon mehrfach. Ich bekam nur mein Teil mit der Diagnose. Ob das nun bei allen Ärzten, in allen Bundesländern und bei allen "Harzbürglern" so ist, kann ich nicht sagen.
Ich hab jetzt nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Der Typ da hatte jetzt eine Idee. Ich soll Montag nochmals bei der Kasse anrufen und die Krankengeldabteilung verlangen und dort fragen...die können wohl eine Art Krankeninfo an das JC schicken. Mal sehen.

@ Sheherazade
Danke für die Info. Das beruhigt ungemein. Vielen Dank.  :ok:

@ all

Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Leute kurz schreiben könnten, wie ihr das so macht bzw. machen würdet.

Und gibt es hier jemand, der in diesem Jahr schon beim Arzt war? Was hast du bekommen, auch nur den Teil mit der Diagnose oder noch einen 2. Zettel.

Freue mich über jeden Beitrag!!!  :sehrgut:


Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:13:51
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 19:03:38Ich hab jetzt nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Der Typ da hatte jetzt eine Idee. Ich soll Montag nochmals bei der Kasse anrufen und die Krankengeldabteilung verlangen und dort fragen...die können wohl eine Art Krankeninfo an das JC schicken. Mal sehen.

@ all

Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Leute kurz schreiben könnten, wie ihr das so macht bzw. machen würdet.

Und gibt es hier jemand, der in diesem Jahr schon beim Arzt war? Was hast du bekommen, auch nur den Teil mit der Diagnose oder noch einen 2. Zettel.

Freue mich über jeden Beitrag!!!  :sehrgut:



Man kann aber auch aus Allem eine Wissenschaft machen   :schock:
Deck die Diagnose ab und schich das Ding zum JC und fertig!

Ich hatte letzte Woche auch keinen zweiten Zettel - warum auch?
Scannen - drübermalen - und ab per Mail = fertig.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 19:26:10
Huhu Oberfrank.
Ein Jahr lang? Auf meine Kosten? Und gegen das Gesetz? Hmm...
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 19:26:31
Und die Mail wird akzeptiert?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 19:35:06
Das ist auch eine meiner Sorgen, da ich momentan mit dem JC im Clinch bin, s. anderen Thread zwecks Forderung der Kreditkartenabrechnung und KFZ-Versicherung. Ich glaube meine Mails werden "niemals ankommen".

Daher auch meine Frage "Auf meine Kosten?". Da ich dann jedesmal meine AU per Einschreiben oder so schicken müsste und rein logisch bräuchte ich auch noch Kopierkosten... und wie komme ich (krank) zum Copyshop? Oder gibts Geld für einen Scanner und Schwärzung-pdf-Kramzeugssoftwarespaß?

Heutzutage setzt das JC bei einem Bürgerhartzer ein hochmodernes und immer funktionierendes Büro als Standard an. Und 3 Sekretärinnen bekommt man auch wenn man krank ist und nicht selbst tippen kann...
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 19:38:42
Also ich bin krankgeschrieben und bekomme auf Wunsch die Kopie für meine Unterlagen. Jetzt will sich keiner als Harzbürgler outen und so nimmt der diesen Zettel mit. Auf diesen steht doch die Diagnose, einfach so einwerfen beim JC geht nicht. Ich muss es als entsprechend bearbeiten (scannenund drucken) und erst dann dem JC zuschicken.

War schon jemand dieses Jahr beim Arzt und kann sagen was dort auf Wunsch ausgehändigt wird?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Greywolf08 am 20. Januar 2023, 19:44:00
Mit nur 3 Worten in der Suchleiste des Browsers ...
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bad-homburg/presse/2022-71-ab-1-januar-2023-arbeitsunfahigkeitsbescheinigung-muss-bei-arbeitslosigkeit-weiterhin-vorgelegt-werden

Ärzte stellen weiterhin auf Verlangen 2 Scheine aus.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 19:46:58
Danke. Das ist ja mal eine tolle Ansage. Da stehen die Infos fürs Jobcenter auf der Seite der Arbeitsagentur... unfassbar.

Wer ist nun schuld?
Ich, weil ich nicht als Harzer nicht diese Agenturseite las. Ich hatte schließlich über 2 Wochen Zeit das World Wide Web danach durchzulesen.
Oder meine Ärztin, weil sie davon auch nichts wusste und mir nur den Diagnose-Schein gab?
Oder das Jobcenter, weil es 2 Jahre lang zu blöd ist sich auf die eAU umzustellen?

Aber natürlich ICH, ich weiß...
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 19:54:43
Zitat von: Greywolf08 am 20. Januar 2023, 19:44:00Ärzte stellen weiterhin auf Verlangen 2 Scheine aus.


Defacto für die eigenen Unterlagen werden 2 Scheine ausgestellt, sozusagen wie früher für den AG und JC?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 19:26:31Und die Mail wird akzeptiert?

Ja, die gelben Zettel hab ich immer zeitnah per Post geschickt - dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.
Bis jetzt keine Reaktion das es nicht ausreicht (Nur einen neuen Termin - logischerweise)
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 20:00:53
Diese Seite von der Agentur nennt aber auch keine Gesetze. Ergo ist das doch nur Wunschdenken von denen, weil sie mit der Umstellung nicht klarkommen. Oder??
Das ist alles irgendwie zum K.... Nun soll ich als Hartzer eine Seite von der Agentur kennen. So ein Mist. Die machen sich das einfach und die Ärzte und Hartzer wissen von nix.

Steht noch irgendwo im World Wide Web irgendwas was ich tun soll? Wenn jemand was weiß, dann bitte ganz laut schreien!!

Muss ich Internet besitzen? Um diese Agenturseite zu kennen? Grr..
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53
Also ich war noch nicht beim Arzt, aber ich habe im Rahmen der Personalsachbearbeitung bereits einige AUBs angefordert.
Ich weiß nicht, wie ihr drauf kommt, dass das Jobcenter diese Bescheinigungen aufrufen könnte, dazu fehlt die Befugnis. Das gilt ausschließlich für Arbeitgeber und man muss sich, um in diesem Portal an Informationen zu kommen, eindeutig verifizieren; ähnlich wie die Nutzung einer elektronischen Signatur. Man muss außerdem alle geforderten Daten des Arbeitnehmers in ein Formular einfügen. Sobald Pflichtfelder frei bleiben, funktioniert es nicht. Dort werden eindeutige Daten abgefordert, die man nur haben kann, wenn man tatsächlich sämtliche personellen Daten zum Arbeitnehmer vorliegen hat.

Weiterhin hatte ich vor dem ersten Abruf der elektronischen AUB allen Angestellten erzählt, dass sie beim Arzt keine Ausfertigung für den AG mehr erhalten und nur auf Wunsch die Ausfertigung für den Versicherten, weil das so in den Handlungsanweisungen kommuniziert wurde.
:lachen: Nachdem nun bisher trotzdem alle weiterhin beide Ausfertigungen vom Arzt erhalten haben und die AUBs dennoch elektronisch bereitgestellt werden, weiß ich, dass das offenbar falsch dargestellt wurde. Ein Arzt hatte behauptet, dass es technisch gar nicht möglich sei, die Ausfertigung für den AG nicht mit auszudrucken, wenn man die Version für den Versicherten erstellt.  :scratch: Ärzte wissen wohl auch nicht alles bzw. funktioniert das vielleicht nicht bei jedem gleich, nachdem ich hier im 1. Beitrag gelesen habe, dass es wohl doch geht.

Ob man Hartz4 bezieht oder Arbeitnehmer ist, kann und muss der Arzt doch nicht wissen? Das sind immer noch geschützte persönliche Informationen.

Und wo ist das Problem, die teilanonymisierte AUB per Scan an das Jobcenter zu senden? Diagnosen wegfalzen oder abdecken. In der Verpflichtung zur Vorlage dieser Bescheinigung steht nirgends, dass es eine bestimmte Ausfertigung sein muss.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 20:05:33
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 20:11:20
Interessant:
Ich habe mal die Überschrift bei google eingegeben und für meinen Fall "Jobcenter Bautzen" davorgeschrieben, denn dein Link war ja nur für "Bad-Homburg"!!!! Lieber Greywolf08, das hilft allgemein nicht weiter. Hier muss wohl jeder mehr als deine 3 angegebenen Worte googlen, die du nichtmal genannt hast.
Also hab ich danach gegoogelt:
jobcenter Bautzen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden

Da wird mir tatsächlich die gleiche Seite angezeigt nur von der Agentur Bautzen. Das Wort "Jobcenter" steht aber plötzlich nicht mehr im Text.
Das macht mich sprachlos.

Also aufpassen was bei wem in welchen Bundesland steht. Tzz.. was man alles wissen und machen muss als Hatzer...

Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17Ja, die gelben Zettel hab ich immer zeitnah per Post geschickt - dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.
Was genau meinst du?
Meine AU sind rosa und in A5.
Was ist bei dir gelb und was meinst du mit A4-Blatt?

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Ob man Hartz4 bezieht oder Arbeitnehmer ist, kann und muss der Arzt doch nicht wissen? Das sind immer noch geschützte persönliche Informationen.

Datenschutzalarm!  :teuflisch:  Danke für den Tipp. Das ist ja mal ein interessanter Ansatz. Da jetzt ja NUR die ALG2- und Bürgergeldbezieher den Ausdruck für den Arbeitgeber brauchen, verrät man ja so dem Arzt, dass man ein solcher ist.
Das ist ja eigentlich Datenschutz. Somit ist das nun kniffelig... und mindestens diskriminierend.

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Und wo ist das Problem, die teilanonymisierte AUB per Scan an das Jobcenter zu senden? Diagnosen wegfalzen oder abdecken. In der Verpflichtung zur Vorlage dieser Bescheinigung steht nirgends, dass es eine bestimmte Ausfertigung sein muss.

Aber auf der Ausfertigung steht, für wen sie bestimmt ist. Und meins ist meins. Mein Privateigentum geht dem JC doch nichts an. Aber wir drehen uns hier im Kreis. :) Ich kann das nämlich schreddern, verbrennen, meinem Kind zum Bemalen geben, in den Keller legen oder damit einen Mega-Joint bauen. Hab aber noch lange nicht eine Aufbewahrungspflicht oder Weitergabepflicht, es sei denn du hast eine Quelle dafür?
Daber danke für obige Info. Das ist eigentlich schon einen neuen Thread mit Festpinnen wert. Das ist ja ungeheuerlich!!!
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 20:42:13
Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Ich weiß nicht, wie ihr drauf kommt, dass das Jobcenter diese Bescheinigungen aufrufen könnte, dazu fehlt die Befugnis. Das gilt ausschließlich für Arbeitgeber und man muss sich, um in diesem Portal an Informationen zu kommen, eindeutig verifizieren; ähnlich wie die Nutzung einer elektronischen Signatur. Man muss außerdem alle geforderten Daten des Arbeitnehmers in ein Formular einfügen. Sobald Pflichtfelder frei bleiben, funktioniert es nicht. Dort werden eindeutige Daten abgefordert, die man nur haben kann, wenn man tatsächlich sämtliche personellen Daten zum Arbeitnehmer vorliegen hat.

Sag ich doch.  :grins:

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Ein Arzt hatte behauptet, dass es technisch gar nicht möglich sei, die Ausfertigung für den AG nicht mit auszudrucken, wenn man die Version für den Versicherten erstellt.  :scratch: Ärzte wissen wohl auch nicht alles bzw. funktioniert das vielleicht nicht bei jedem gleich, nachdem ich hier im 1. Beitrag gelesen habe, dass es wohl doch geht.

Die meisten Praxen müssen sich auch erst da einarbeiten. Ich habe jetzt von mehreren unterschiedlichen Arztpraxen gehört, dass die Druckoptionen recht vielfältig sind - auch diese Software ist nur so gut wie der Bediener.  :zwinker:

In den meisten Fällen wird der Ausdruck für den AG von den Arbeitnehmern gewünscht, weil die der eAU noch nicht ganz trauen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:44:44
ZitatDa jetzt ja NUR die ALG2- und Bürgergeldbezieher den Ausdruck für den Arbeitgeber brauchen, verrät man ja so dem Arzt, dass man ein solcher ist.
Wie kommst du denn darauf? Es steht dir doch frei, dem Jobcenter die Version für dich vorzulegen. Da das Jobcenter ebensowenig dein Arbeitgeber ist, damit dieser Schein ebensowenig passt, ist es Haarspalterei, welche von beiden Ausfertigungen vorgelegt werden soll.
ZitatAber auf der Ausfertigung steht, für wen sie bestimmt ist. Und meins ist meins. Mein Privateigentum geht dem JC doch nichts an.
Dann müsste es noch eine Ausfertigung für Jobcenter geben. Das wäre dann Datenschutz Alarm.
ZitatHab aber noch lange nicht eine Aufbewahrungspflicht oder Weitergabepflicht, es sei denn du hast eine Quelle dafür?
Hast du nicht. Aber gemäß Paragraf 56 SGB 2 bist du verpflichtet, eine Bescheinigung über deine AU vorzulegen. Welche das ist, bleibt dir überlassen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: terrier am 20. Januar 2023, 20:55:31
hier kann man wirklich sagen:

"Es kreißte der Berg
und gebar eine Maus"


 :wand:

Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 21:12:43
Sehe ich nicht so. Du bist ein Forentroll. Du bist hier weder beteiligt, noch betroffen. Ergo musst du hier auch nicht lesen und schon garnicht musst du so einen Mist schreiben Das nützt keinem was! Warum liest du wenn es dich so langweilt? Mir brennt der A... hier läuft ne dringende Frist ab und das JC will sich illegal Daten von mir ergattern unter dem Vorwand einer technischen Panne. Wenn du der Welt mitteilen willst, wie langweilig dir ist, oder wie gut du als Beobachter von Foren taugst, dann mach einen eigenen Thread auf. Das hier ist nämlich meiner.

Seit einem halben Jahr war sie Sache für ab dem 1.1.23 geritzt. Das ging durch alle Kanäle.
Nur 10 Tage vor Sylvester eine Presseinfo der Agentur rauszugeben, muss man als Hartzer nicht kennen. Das ist zu knapp und für die Hartzer auf der falschen Webseite. Das siegt vor keinem Gericht!
Diese Info hätte an alle Hartzer rausgehen müssen. Stattdessen wälzt die Agentur die Versandkosten auf die Presse ab. Sollen die das doch der Welt mitteilen. HABEN SIE ABER NICHT.
Wohlgemerkt für mein Bundesland habe ich solche Info für das JOBCENTER bis jetzt noch immer nicht gefunden.
Und meine Ärztin muss schonmal garnichts, nur weil das JC technische Probleme hat. Im Himmel ist Jahrmarkt...

Ich mache es jetzt so und faxe die zensierte Version (meines privaten Schreibens meiner Ärztin an mich) an das JC und bitte für die Zukunft um eine Nennung der rechtlichen Grundlage. Mit § 56 (Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit) brauchen die mir nicht zu kommen, damit werden sie kein recht mehr bekommen. Das Gesetz kann nicht erfüllt werden. Herausgabe von Privatdokumenten steht da nicht drin, das Schreiben ist meins, sobald es in meine Hände gelangt. Das Schreiben für den AG gibt es nicht.
Ich werde berichten was rauskam...

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:44:44.. Aber gemäß Paragraf 56 SGB 2 bist du verpflichtet, eine Bescheinigung über deine AU vorzulegen. Welche das ist, bleibt dir überlassen.

Nein, eine Wahl hab ich nicht. Ich schreibe zum 5. Mal, ich habe nur eine Ausfertigung erhalten. Und die Frist der Meldung läuft Samstag 24 Uhr ab.


Bezüglich des Links [klick mich (https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/)].. da gibts unten sogar einen Abschnitt "Verfahren bei technischer Störung". Stand der vorhin schon da??? :)
Dort im Bild ist wunderbar erklärt, was bei einer technischen Störung passiert, wie sie ja nun das JC hat. Allerdings geht es da leider nicht um das JC :(
Wird vermutlich ähnlich ablaufen. Ergo muss ich Arzt in Kenntnis setzen, die müssen dann vermutlich an die Kasse die Info weitertrommeln und die geben dann per Rauchzeichen die Infos für das JC frei, die muss ich alarmieren per Gesetz und die dürfen dann mit dem Fernglas nach den Rauchzeichen der Kasse schauen. Bekloppt...bekloppter....Deutschland.
Meine Pflicht nach § 56 würde diese Regelung auch nicht erfüllen...(3-Kalendertagefrist).

Kann ich nicht auch wie das JC eine technische Panne vortäuschen? Was anderes ist das ja nicht.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 21:22:30
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 20:05:33
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?


Nein.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 21:46:44
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 21:22:30
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 20:05:33
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?


Nein.

Weil du beim Arzt gesagt hast "fürs Jobcenter"?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: BigMama am 20. Januar 2023, 22:01:59
Der TE macht seinem Namen wirklich alle Ehre und sucht gar nicht wirklich nach einer Antwort, sondern möchte einfach nur rumstänkern und ein Fehlverhalten des Jobcenters konstruieren welches jedoch nicht vorliegt.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 22:31:39
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 21:46:44
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 21:22:30
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 20:05:33
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?


Nein.

Weil du beim Arzt gesagt hast "fürs Jobcenter"?

Nein nicht bewusst - er meinte nur ob ich eine AUB brauche, dann bekam ich das ausgedruckte Blatt.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 30. Januar 2023, 12:15:20
Ich war heute beim Arzt mit entsprechender AU welche ich Online (Portal) an das JC übersandt habe, wohlgemerkt zum ersten Mal. Meinerseits wird es diesbezüglich keine postalische Übersendung geben. Bei Zweifeln sollen diese Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 30. Januar 2023, 13:09:54
Hast du die Ausfertigung für den Arbeitgeber erhalten? Einfach so, oder auf Anfrage?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 31. Januar 2023, 13:53:53
Zitat von: Neanderthaler am 30. Januar 2023, 13:09:54Hast du die Ausfertigung für den Arbeitgeber erhalten? Einfach so, oder auf Anfrage?

Meine Arztin druckte mir die doppelte Ausfertigung (Arbeitgeber und meine Unterlagen) aus und übergab mir diese. Ich habe nichts gesagt und beide Zettel mitgenommen wovon ich das "für Arbeitgeber" dem A-Verein über die Jobbörse abgeschickt habe.

Meine Ärztin meine nur, dass die die Ausdrucke demnächst beenden wird und es jetzt nur noch macht weil nicht alle Abeitgeber an das System gebunden sind. Wenn das dann eingestellt wird, fordere ich eins für meine Unterlagen, ich gehe davon aus, dass dann eine Kopie 50cent kosten wird.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: jens123 am 31. Januar 2023, 18:21:58
Die Ärzte müssen weiterhin eine Kopie für den Patienten kostenfrei ausdrucken, wenn der es wünscht.

Desweiteren sei darauf verwiesen, dass JC-Kunden natürlich keine Arbeitnehmer sind. Deshalb ändert sich nichts:

"Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern... "
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bad-homburg/presse/2022-71-ab-1-januar-2023-arbeitsunfahigkeitsbescheinigung-muss-bei-arbeitslosigkeit-weiterhin-vorgelegt-werden
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Unwissender am 01. Februar 2023, 09:37:08
Wenn mir der Arzt aber keine austellen will oder kann, was dann? Das JC auf die Krankenkasse verweisen? :weisnich:
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: BigMama am 01. Februar 2023, 11:58:51
Zitat von: Unwissender am 01. Februar 2023, 09:37:08Wenn mir der Arzt aber keine austellen will oder kann, was dann? Das JC auf die Krankenkasse verweisen? :weisnich:
Das JC hat (noch) keine rechtlichen Möglichkeiten die AU Zeiten bei der KV anzufragen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 13:48:39
Zitat von: Unwissender am 01. Februar 2023, 09:37:08Wenn mir der Arzt aber keine austellen will oder kann, was dann? Das JC auf die Krankenkasse verweisen? :weisnich:

Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Digital übermittelt wird an Krankenversicherung und Arbeitgeber. Guckst du hier (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/digitale-krankschreibung-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-65488#:~:text=Das%20Wichtigste%20in%20K%C3%BCrze%3A,%2C%20wie%20gewohnt%2C%20krank%20melden.)
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: FritzLoch am 04. Februar 2023, 10:42:51
Ich habe, wie schon geschrieben, die AU über das Portal gemeldet inkl. Scan, leider keine Bestätigung, worum ich explizit gebeten habe. Naja, ist mir auch egal wenn in diesem Laden intern nichts funktioniert ausser das Vortäuschen von Produktivität durch versenden von Einladungen. Bin gespannt wann die Anhörung kommt wegen Versäumnis....
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Neanderthaler am 17. Februar 2023, 15:30:52
Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 13:48:39Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Digital übermittelt wird an Krankenversicherung und Arbeitgeber. Guckst du hier (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/digitale-krankschreibung-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-65488#:~:text=Das%20Wichtigste%20in%20K%C3%BCrze%3A,%2C%20wie%20gewohnt%2C%20krank%20melden.)

So ein Quatsch! Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen! Du schreibst, dass digital an Arbeitgeber übermittelt wird.
Tatsächlich musst du aber, wie gewohnt, beim Arbeitgeber selbst krankmelden.

Siehe 2. Satz unter "Das Wichtigste imn Kürze"
Hier ein Zitat aus deinem Link:

    Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar 2023 digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.
    Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden.
    Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
    Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.


Realität:
Gestern war ich wieder beim Hausarzt und fragt nach. Der Arzt meinte, dass bei der Wahl der Software entschieden werden konnte. Man entschied sich für die aktuellste Version und dabei wird NUR der Ausdruck mit den Diagnosen für den Patienten gedruckt. Das wars. Es ist also bei jedem Arzt anders mit den Aurucken. Also immer zu Beginn der Sitzung nachfragen, denn manche Ärzte haben sich wohl noch für eine Software entschieden, wo ein Ausdruck für den Arbeitgeber möglich ist.
 Übermittelt wird an den Arbeitgeber NIE irgendwas. Das wäre illegal. Es wird nur zur Kasse übermittelt. Arbeitgeber und Jobcenter können das abrufen. Dürfen aber nicht laut Gesetz. Also muss man (zumindest noch im Jahr 2023), wie gewohnt, beim Arbeitgeber selbst krankmelden.

Der Thread kann daher geschlossen werden oder sowas. Ich als Threadstarter habe meine Infos erhalten. Ich danke allen an der regen Beteiligung.  :sehrgut:

Grüße :bye:
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2023, 17:23:04
Zitat von: Neanderthaler am 17. Februar 2023, 15:30:52
Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 13:48:39Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Digital übermittelt wird an Krankenversicherung und Arbeitgeber. Guckst du hier (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/digitale-krankschreibung-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-65488#:~:text=Das%20Wichtigste%20in%20K%C3%BCrze%3A,%2C%20wie%20gewohnt%2C%20krank%20melden.)

So ein Quatsch! Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen! Du schreibst, dass digital an Arbeitgeber übermittelt wird.
Tatsächlich musst du aber, wie gewohnt, beim Arbeitgeber selbst krankmelden.

Ich habe nichts anderes behauptet, warum blaffst du mich so an?
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2023, 16:16:38
Zitat von: jens123 am 31. Januar 2023, 18:21:58Ärzte müssen weiterhin eine Kopie für den Patienten kostenfrei ausdrucken, wenn der es wünscht.
Steht jetzt wo genau?
Zudem ist es falsch, Ärzte können sehr wohl dafür eine Gebühr nehmen.

Zitat von: jens123 am 31. Januar 2023, 18:21:58Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Das musste man noch nie und jetzt, erst recht nicht mehr.
Ausser man hat sich diesen Blödsinn in die EGV rein schreiben lassen.

Ich habe noch nie eine AU beim JC abgegeben. (AU meist nicht länger als 2 Wochen)
Was wollen die tun?
Sanktioniert werden kann eine Nichtabgabe eh nicht. (evtl. nur wenn es in der EGV drin steht)
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Ginsu am 21. Februar 2023, 20:25:05
Auf die Frage "Muss ich noch meine AU melden?", lautet die Antwort: Kommt darauf an.

Zitat§ 56 Abs 1 SGB II
Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,

1.    eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2.    spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

Das bedeutet, das ohne Einv, bzw ohne entsprechende Vereinbarung in der EinV keine Pflicht zur Vorlage der AU existiert.
Die JC nehmen an der eAU (elektronischer AU) erst ab 2024 teil.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: hansstramm am 16. März 2023, 11:24:24
Interessantes Thema.
Ich war die Woche beim Arzt und habe meine Krankmeldung per Email an das JC geschickt.
Leider sah ich zu spät das es nur der Schein ist "Für Versicherte".

Bin ja mal gespannt ob das ärger gibt.

Leider steht auf dem KS für Versicherte auch die Diagnose.
Beziehungsweise ein "Code" für die Diagnose.

Da steht:
AU begründe Diagnose (n)
ICD-10 - Code
(Der Code für meine Diagnose schreibe ich hier natürlich nicht)

Kann es sein das dieser Code irgendwie verschlüsselt ist, so dass das JC die Diagnose nicht lesen kann?

Des Weiteren würde mich interessieren, ob eine Krankmeldung per Email ausreichend ist oder muss das unbedingt per Post?
Eine Email ist halt schnell geschrieben und kostet nichts.


Edit:
Hab meinen Code Gegoogelt, es ist nicht verschlüsselt, das JC weiß nun an was ich erkrankt bin.
So ein Mist..
Mails kann man ja leider nicht zurückrufen :(
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Oberfrank am 16. März 2023, 11:28:40
Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 11:24:24Kann es sein das dieser Code irgendwie verschlüsselt ist, so dass das JC die Diagnose nicht lesen kann?




Wenn du den Schein per Mail schickst, ist der Code doch lesbar.
Einmal bei Google eingetippt und schon weiss man was los ist. Was soll denn da verschlüsselt sein?

Und WENN AB 2024 das Jobcenter die AUB elektronisch abrufen kann (und dann auch macht) bekommt sie aufgrund der Schweigepflicht eine Bescheinigung ohne den Code.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: superMeier am 16. März 2023, 11:29:39
Die Diagnose kann man ganz einfach googlen, also die wird der Sachbearbeitern nun sicher kennen. Also Arbeitsloser muss man nun immer noch einen Extra-Ausdruck anfordern, also eben den AU-Schein, welchen man sonst auch früher immer bekommen hat.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Sheherazade am 16. März 2023, 11:31:45
Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 11:24:24Da steht:
AU begründe Diagnose (n)
ICD-10 - Code
(Der Code für meine Diagnose schreibe ich hier natürlich nicht)

Kann es sein das dieser Code irgendwie verschlüsselt ist, so dass das JC die Diagnose nicht lesen kann?

Kann man sogar googlen. Beim nächsten Mal besser den Bereich schwärzen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: hansstramm am 16. März 2023, 11:39:02
Zitat von: Oberfrank am 16. März 2023, 11:28:40Und WENN AB 2024 das Jobcenter die AUB elektronisch abrufen kann (und dann auch macht) bekommt sie aufgrund der Schweigepflicht eine Bescheinigung ohne den Code.
Also weiß das JC ab 2024 nicht die Diagnose, richtig?

Ist ja echt blöd momentan, ich werde den KS für den Arbeitgeber (das JC) erst auf Nachfrage vom JC anfordern.

Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Oberfrank am 16. März 2023, 12:00:43
Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 11:39:02Also weiß das JC ab 2024 nicht die Diagnose, richtig?

Ist ja echt blöd momentan, ich werde den KS für den Arbeitgeber (das JC) erst auf Nachfrage vom JC anfordern.



Nein, das JC wird im Grunde die selbe Meldung wie der eigentliche AG bekommen.
Warum solltest du deine AUB nochmals verlangen - ob da "Für den AG" draufsteht oder nicht ist egal - du hast sie ja schon gesendet.   :weisnich:
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Emule72 am 15. Mai 2023, 13:04:31
Hallöchen

ich möchte gerne meinen Senf auch noch zu diesem Thema beisteuern.

Ich verstehe den ganzen Wuhling nicht.Zu Zeiten des "Gelben Scheines" gab es doch auch keine extra Ausfertigung für das JC. Da hab ich auf dem kleinen kurzen Teil meine BG-Nr. geschrieben und das Teil beim JC abgegen. Da hatte ich doch auch nichts extra für meine Unterlagen. Eine Kopie oder ein Foto mit dem Handy, wenn ich es nicht vergessen habe.
Heute mußte ich dringend zum Doc und habe auch eine AUB bekommen "Ausfertigung für den Versicherten" mit Diagnose.
Ich werde die Diagnose schwärzen und das Teil beim JC einreichen mit meiner BG-Nr. drauf. Wozu auch noch extra Geld beim Doc lassen für eine Extra-Ausfertigung für das JC.

Manchmal hilft "Hinsetzen-kurz Durchatmen-in sich gehen und überlegen.

Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Mai 2023, 16:31:34
Zitat von: Emule72 am 15. Mai 2023, 13:04:31Manchmal hilft "Hinsetzen-kurz Durchatmen
Ja, oder das ganze gar nicht erst beim JC Abgeben.

Außer man will/kann wirklich nicht zu einem Termin.

Habe noch nie eine AU beim JC Abgeliefert, wozu auch?
Sollte dann natürlich auch nichts dazu, in einer möglichen EGV stehen.
Titel: Aw: Muss ich noch meine AU melden?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Mai 2023, 16:02:14
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Mai 2023, 16:31:34Habe noch nie eine AU beim JC Abgeliefert, wozu auch?
damit man aus der Arbeitslosenstatistik fällt.

MfG FN