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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 21. Januar 2023, 15:58:50

Titel: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: selbiger am 21. Januar 2023, 15:58:50
Auch wenn der Regelbedarf im neuen Bürgergeld den Kauf und Haltung eines selbstgenutzten PKWs nicht vorsieht, dürfen Leistungsbeziehende ein Auto besitzen. Wie bei Hartz IV gelten allerdings Regeln. So darf ein Auto einen angemessenen Wert nicht überschreiten.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-welches-auto-duerfen-leistungsbezieher-fahren


Zitat...Als Faustregel galt: Wenn das Auto weniger als 7.500 EUR wert ist, darf es behalten werden. War der PKW mehr als 7.500 EUR wert, musste es verkauft werden, um mit dem Erlös zunächst den Lebensunterhalt zu bestreiten.

kurz gesagt..man wurde enteignet..!
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Januar 2023, 16:07:24
dürfen Leistungsbezieher fahren?

ein Tretauto  :lol: 
Ist zudem noch extrem Umweltfreundlich und der eigenen Gesundheit, tut es auch gut :grins:
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: putinow am 21. Januar 2023, 17:02:51
Na wenn das mal keine guten Nachrichten für alle Clanfamilien sind. Dann dürfen sie jetzt ganz legal zum Amt mit ihrem AMG fahren und die Kohle abholen. :grins:
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Fred am 21. Januar 2023, 20:47:54
Kommt drauf an, wo man wohnt. In der Stadt wäre ein Auto für mich nur ein Ballast. Ein schönes Fahrrad und fertig.
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Schnuffel01 am 21. Januar 2023, 20:54:36
Zitat von: Fred am 21. Januar 2023, 20:47:54schönes Fahrrad
In meiner Stadt, wo die meisten Fahrräder geklaut werden ist da nicht die optimalste Lösung. :sad:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165154/umfrage/fahrraddiebstaehle-in-deutschland-2009/
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: begees am 22. Januar 2023, 13:27:49
In den Fachlichen Weisungen der Jobcenter wurde der bisherige Wert von 7.500 € auf 15.000 € erhöht:

https://www.harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/FH%2012%20-%2001.01.2023.pdf

dort auf Seite 4 nachzulesen.
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: selbiger am 22. Januar 2023, 15:05:21
Zitat von: begees am 22. Januar 2023, 13:27:49In den Fachlichen Weisungen der Jobcenter wurde der bisherige Wert von 7.500 € auf 15.000 € erhöht:

https://www.harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/FH%2012%20-%2001.01.2023.pdf

dort auf Seite 4 nachzulesen.

welch ein wunder das dieses bereits im 1.post enthalten ist..
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Fred am 22. Januar 2023, 16:43:56
Zitat von: Schnuffel01 am 21. Januar 2023, 20:54:36
Zitat von: Fred am 21. Januar 2023, 20:47:54schönes Fahrrad
In meiner Stadt, wo die meisten Fahrräder geklaut werden ist da nicht die optimalste Lösung. :sad:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165154/umfrage/fahrraddiebstaehle-in-deutschland-2009/

Würde ich zur Not mit in die Wohnung nehmen und an die Wand hängen. Außer natürlich es gibt einen Fahrradkeller oder ähnliches. Ansonsten für draußen gibt es spezielle Schlösser, die unknackbar sind.
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Schnuffel01 am 22. Januar 2023, 19:13:56
Zitat von: Fred am 22. Januar 2023, 16:43:56Würde ich zur Not mit in die Wohnung nehmen
Wie oft machste das in den 5. Stock ohne Aufzug mit den Einkäufen.  :lachen:
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: selbiger am 23. Januar 2023, 10:52:00
Zitat von: Schnuffel01 am 22. Januar 2023, 19:13:56
Zitat von: Fred am 22. Januar 2023, 16:43:56Würde ich zur Not mit in die Wohnung nehmen
Wie oft machste das in den 5. Stock ohne Aufzug mit den Einkäufen.  :lachen:

folgerichtig hat er denn wohl einen aufzug.. :weisnich:
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Januar 2023, 12:25:19
Zitat erweitern drücken
Zitat von: selbiger am 23. Januar 2023, 10:52:00
ZitatWie oft machste das in den 5. Stock ohne Aufzug mit den Einkäufen.  :lachen:

folgerichtig hat er denn wohl einen aufzug.. :weisnich:
wie man das nicht verstehen kann ist mir schleierhaft
und es gab Zeiten da war es noch keine Pflicht ab dem dritten Stockwerk einen Aufzug einzubauen und Aufzüge gab es vllt. auch noch nicht.
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: selbiger am 23. Januar 2023, 14:11:59
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Januar 2023, 12:25:19Zitat erweitern drücken
Zitat von: selbiger am 23. Januar 2023, 10:52:00
ZitatWie oft machste das in den 5. Stock ohne Aufzug mit den Einkäufen.  :lachen:

folgerichtig hat er denn wohl einen aufzug.. :weisnich:
wie man das nicht verstehen kann ist mir schleierhaft
und es gab Zeiten da war es noch keine Pflicht ab dem dritten Stockwerk einen Aufzug einzubauen und Aufzüge gab es vllt. auch noch nicht.

die pflicht ist meiens erachtens auch erst ab den 5.stock..und wo keiner ist solltenachgerüstet werden..bei alters gerechtem wohnen wird imemr ein fahrstuhl mit ein oder angebaut egal wieviele stockwerke..
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: terrier am 23. Januar 2023, 16:55:05
Das Thema des Thread war doch, welches Auto......und nicht welchen Fahrstuhl....
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: FritzLoch am 24. Januar 2023, 16:26:57
Ob der Richtwert von 7500€ nach 12 Jahren vor Gericht noch haltbar wäre bezweifel ich stark insb. der Teuerung für Gebruachte in der letzten 2 Jahren um mehr als 30%. Für 7500€ gibt es sicherlich ein Fahrzeug was mindestens 12-15 Jahre alt ist, völlig verschlissen und mit einem Reparaturstau in Höhe des Kaufpreises.

Ein angemessenes Fahrzeug, wir nehmen das 12 Jahre altes Urteil, ist 7500€
Die Regelung "150€ pro Lebensjahr" wurde abgeschafft, jetzt sind es pauschal 15000€

Sofern man seine Freibeträge nicht ausgeschöpft hat sind diese in voller Höhe anzurechnen.

Kurz gesagt: Ein Bürgergeldempfänger darf somit ein Fahrzeug in Höhe von 22500€ besitzen ohne Anrechnung - Punkt!
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52
FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 24. Januar 2023, 16:26:57Ob der Richtwert von 7500€ nach 12 Jahren vor Gericht noch haltbar wäre bezweifel ich stark
da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.

Zitat von: FritzLoch am 24. Januar 2023, 16:26:57Ein angemessenes Fahrzeug, wir nehmen das 12 Jahre altes Urteil, ist 7500€
Ich glaube nicht das es noch im Bürgergeld so angegeben ist wenn mich meine Erinnerung nicht trübt steht da in der Zwischenzeit ein angemessenes Kfz.

MfG FN
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.

Es gibt einen Freibetrag von jetzt 15.000€, dieser, sofern nicht ausgeschöpft, wird auf das Fahrzeug angerechnet. Was das jetzt mit dem Handelsvertreter zutun hat entzieht sich meiner Kenntnis. Muss dieser zwangsläuftig im Audi RS vorfahren oder reicht ein Golf 4 auch dazu? Arbeitslos ist Arbeitslos, egal ob Arzt oder Raketenforscher, für alle die gleichen Bedingungen.

Wie gesagt, die 15.000€ sind der jetzige Freibetrag und dazu das "angemessene Fahrzeug" welches womöglich weiterhin bei 7.500€ hängen bleibt. Am Ende darf ich als Bürghartzler ein Fahrzeug von 22.500€ besitzen, hier habe jedoch alle Feibeträge ausgereizt.

Alte Regel: 40 Jahre , 6.000€ Freibetrag, Fahrzeug 7.500€ = 13.500€
Neue Regel: 40 Jahre, 15.000€ Freibetrag, Fahrzeug (womöglich weiterhin) 7.500€ = 22.500€

Ich habe Urteile gelesen die genau die gleiche Berechnung vorgenommen haben. Irgendwo in den Fachlichen Anweisungen steht auch das sofern der Wert die 7.500€ übersteigt die Freibeträge hinzuziehen sind.



Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: fishfreak am 26. Januar 2023, 06:53:09
Gibt Leute die scheffeln offiziell durch privilegierte Einnahmen Kohle, fahren Autos gehobener Klasse und sparen nebenher noch Vermögen an.
Und der SB. sitzt da mit dicken Backen, weil handlungsunfähig.

Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: terrier am 26. Januar 2023, 10:42:13
Zitat von: fishfreak am 26. Januar 2023, 06:53:09Gibt Leute die scheffeln offiziell durch privilegierte Einnahmen Kohle, f

nenn doch bitte mal ein Beispiel, ich bin irgendwie betroffen!
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: fishfreak am 26. Januar 2023, 11:18:29
Der Thread mit dem Pflegegeld sagt dich schon viel aus.
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: terrier am 26. Januar 2023, 18:21:03
Zitat von: fishfreak am 26. Januar 2023, 11:18:29Der Thread mit dem Pflegegeld sagt dich schon viel aus.
der sagt aus, das Kranke, teilweise schwerkranke und eingeschränkte Menschen von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden, ja.Diese Unterstützung wird benötigt, um die mit der Pflege dieser Personen verbundenen Kosten zu bestreiten, nicht um "Geld zu scheffeln" wie man hier lesen kann.
Die Argumentation ist eine Frechheit gegenüber kranken und pflegebedürftigen Mensch, die Bürgergeld benötigen.

Ich beziehe Pflegegeld und scheffele dabei Geld ohne Ende, wie man so hört, aber ich tausche gern mit einem Gesunden und verzichte auf die 317 Euro Pflegegeld.
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: fishfreak am 27. Januar 2023, 06:03:06
Zitat von: terrier am 26. Januar 2023, 18:21:03
Zitat von: fishfreak am 26. Januar 2023, 11:18:29Der Thread mit dem Pflegegeld sagt dich schon viel aus.
der sagt aus, das Kranke, teilweise schwerkranke und eingeschränkte Menschen von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden, ja.Diese Unterstützung wird benötigt, um die mit der Pflege dieser Personen verbundenen Kosten zu bestreiten, nicht um "Geld zu scheffeln" wie man hier lesen kann.
Die Argumentation ist eine Frechheit gegenüber kranken und pflegebedürftigen Mensch, die Bürgergeld benötigen.

Ich beziehe Pflegegeld und scheffele dabei Geld ohne Ende, wie man so hört, aber ich tausche gern mit einem Gesunden und verzichte auf die 317 Euro Pflegegeld.
Ich rede nicht von Pflegebedürftigen die auf Bürgergeld angewiesen sind.
Das wäre in der Tat geschmacklos.

Mal eine fiktive Schilderung: Behinderte Pflegekinder > Versorgungsgeld > Erziehungsgeld > Pflegegeld > Bürgergeld > Gesamteinkommen ca. 6.000,- netto und steuerfrei. Anrechnung erst bei 3 Pflegekindern mit 75%.
Steuerpflichtig erst ab 6 Pflegekindern, da eine gewerbliche Beschäftigung unterstellt wird.

Noch Fragen?
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2023, 12:28:09
FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Was das jetzt mit dem Handelsvertreter zutun hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Wozu brauchst du Kenntnis?
um das untere zu verstehen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52
Zitat
ZitatOb der Richtwert von 7500€ nach 12 Jahren vor Gericht noch haltbar wäre bezweifel ich stark
da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.
Das sollte deine Unkenntnis >bezweifel ich stark< in Kenntnis verwandeln.

Aber Antworten sollte man halt das lesen was geschrieben wurde und nicht was man meint zu verstehen oder denkt hineininterpretieren.
Dafür ist die deutsche Sprache doch so "kompliziert", dass was es immer heisst>>Schwer zu lernen

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Ich habe Urteile gelesen die genau die gleiche Berechnung vorgenommen haben. Irgendwo in den Fachlichen Anweisungen steht auch das sofern der Wert die 7.500€ übersteigt die Freibeträge hinzuziehen sind.
Naja das ist wirklich nichts neues und beim Bürgergeld weißt du es ja selber nicht.
Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Neue Regel: 40 Jahre, 15.000€ Freibetrag, Fahrzeug (womöglich weiterhin) 7.500€ = 22.500€

MfG FN
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: FritzLoch am 28. Januar 2023, 10:43:44
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2023, 12:28:09FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Was das jetzt mit dem Handelsvertreter zutun hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Wozu brauchst du Kenntnis?
um das untere zu verstehen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2023, 19:10:52
Zitat
ZitatOb der Richtwert von 7500€ nach 12 Jahren vor Gericht noch haltbar wäre bezweifel ich stark
da gab es schon min. ein Urteil das auch teurere KfZ in Frage kommen. allerdings je nach Einsatz des KfZ wie z.b. als Handelsvertreter.
Das sollte deine Unkenntnis >bezweifel ich stark< in Kenntnis verwandeln.

Aber Antworten sollte man halt das lesen was geschrieben wurde und nicht was man meint zu verstehen oder denkt hineininterpretieren.
Dafür ist die deutsche Sprache doch so "kompliziert", dass was es immer heisst>>Schwer zu lernen

Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Ich habe Urteile gelesen die genau die gleiche Berechnung vorgenommen haben. Irgendwo in den Fachlichen Anweisungen steht auch das sofern der Wert die 7.500€ übersteigt die Freibeträge hinzuziehen sind.
Naja das ist wirklich nichts neues und beim Bürgergeld weißt du es ja selber nicht.
Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:37:26Neue Regel: 40 Jahre, 15.000€ Freibetrag, Fahrzeug (womöglich weiterhin) 7.500€ = 22.500€

MfG FN

Nix verstehen...

Laut Anlage VM im neuen Bürgerhartz ist die Rede von 15.000€ für ein KFZ und somit haben wir auch gleich das angemessene Fahrzeug beziffert. Alles andere entscheiden Gerichte. bürger_Auto.jpg


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Welches Auto dürfen Leistungsbezieher fahren?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Januar 2023, 14:20:10
FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 28. Januar 2023, 10:43:44Nix verstehen...
Na dann kann ich da nichts machen. Ist ja dein Satz wo ich dir deine Zweifel nehmen wollte. Nochmal versuchen bringt da wohl nichts.

Übrigens in den AH steht
ZitatEin angemessenes Auto für jede erwerbsfähige
Person in der Bedarfsgemeinschaft oder ein Motorrad wird ebenfalls nicht als Vermögen berücksichtigt