ZitatErwerbsloser wird von Jobcenter abgewiesen, von Polizei zusammengeschlagen und in einseitigem Prozess verurteilt. Verein fordert Aufklärung
Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/443069.staatliche-repression-pr%C3%BCgel-in-der-not.html
			
 
			
			
				ZitatDer frühere Briefträger Ufuk T. war bereits seit Jahren erwerbslos und hatte aufgrund seiner Krankheit einen Betreuer.
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Ein Bewilligungsbescheid des Jobcenters lag bereits vor, aber das Arbeitslosengeld II war seit etwa drei Wochen nicht ausgezahlt worden. Auch der Betreuer habe nach Informationen von Üsoligenial auf Anrufe keine Rückmeldung des Sachbearbeiters erhalten.
Dann sollte das zuständige Betreuungsgericht dem Betreuer mal wegen Pflichtverletzung aufs Dach steigen!
Der war hier in der Pflicht und hätte beim JC vorstellig werden müssen, wenn dieses auf seine Kontaktversuche nicht reagiert.
Stattdessen hat der den Betreuten pflichtwidrig hängen lassen, sodass dieser in seiner Not selbst beim JC vorstellig wurde.
Bewilligungsbescheid liegt vor, Geld wird nicht ausgezahlt? 
Unter Hinweis auf die existenzielle Notlage (die bei ALG II/Bürgergeld immer vorliegt) sofortige Barauszahlung fordern, notfalls unter Androhung, dass ansonsten sofort eine einstweiligen Anordnung zur Zahlung beim Sozialgericht beantragt wird, die dann mittels Gerichtsvollzieher vor eingeladener Presse vollstreckt wird.
			
 
			
			
				Da unklar ist für welche Tätigkeiten der Betreuer bestellt wurde kann hier garkeine Aussage darüber gemacht werden ob der Betreuer eine Pflichtverletzung begangen hat.
			
			
			
				Da der Betreuer sich mit dem JC in Verbindung gesetzt hat, muss er auch den entsprechenden Aufgabenkreis haben, denn sonst hätte er das nicht gedurft und somit auch nicht getan.
			
			
			
				das ist nicht zwingend gesagt. Ich hatte auch mal einen auf eigenen Wunsch und der hat auch bei Dingen ausgeholfen für die er eigentlich nicht bestellt war.
			
			
			
				Zitat von: Meph1977 am 25. Januar 2023, 19:42:05der hat auch bei Dingen ausgeholfen für die er eigentlich nicht bestellt war. 
Das hier geht weit über Gefälligkeitsleistungen hinaus.
Auch wenn der Betreuer den Aufgabenkreis zur Vertretung gegenüber Behörden nicht hat, ist er gesetzlich verpflichtet, sofort das Betreuungsgericht zu unterrichten, wenn er existenzbedrohende Gefahren für den Betreuten erkennt, und zur Abwehr dieser Gefahren auch ohne Aufgabenkreis zu handeln.
			
 
			
			
				Aber wie kann das sein, das er für Prügel von der Polizei bestraft wird?
Widerstand gegen VSB scheint wohl so ein Universal Tool zu sein.. :teuflisch: 
Sofern sich das auch wirklich so wie geschildert zugetragen hat. 
			
			
			
				betrachtet mal woher die Ursprungsinfo kommt und denkt euch euren Teil.