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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kirby am 23. Januar 2023, 13:21:38

Titel: Mehrbedarf
Beitrag von: Kirby am 23. Januar 2023, 13:21:38
Hallo Forum,

Ich bin 35 Jahre Jung, beziehe ALG II und habe einen 3 jährigen Sohn der ca 400km entfernt lebt. Die Fahrtkosten für die 14 Tägigen Umgängen werden vom jobcenter i.d.R. als Mehrbedarf übernommen.

Das Regelmäßige Problem ist das kein Geld für Nahrung oder sogar die Umgänge vorhanden ist. Von meinem ALG II werden an meinen Stromanbieter Abschläge i.H.v 50€ und an das Land Raten von 100€ monatlich abgetreten, verfügbares Einkommen sind also Rund 350€. Müssen Fahrkarten kurzfristig gekauft werden (was aufgrund des warten auf Einkommen die Regel ist) kosten hin und Rückfahrt für einen Termin ca 120€, die Regel sind zwei Termine im Monat, in manchen Monaten fällt der 14 Tägige Rhythmus blöd und es sind 3 Termine.

Bis das Jobcenter die kosten erstattet vergehen 4-8 Wochen. Anträge auf monatliche Vorschüsse oder ähnliches werden ignoriert. Ich kaufe also zu Monatsanfang Fahrkarten und hoffe auf zügige Bearbeitung um Geld für Lebensmittel und alles andere zu haben.
Da sich das Hamsterrad irgendwie nur noch um Anträge schreiben und auf Geld warten dreht ist die ganze Sache recht Frustrierend und ich suche Lösungen.
In meinem letzten Beruf kann ich nicht mehr arbeiten, ich würde allerdings schon sehr gerne aus diesem zermürbenden Hamsterrad ausbrechen wollen und da sollte zumindest jeden Tag etwas zu Essen drin sein...

Danke für hoffentlich hilfreiche Vorschläge, kirby.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 23. Januar 2023, 16:54:09
Deutschlandticket 49€ ab Mai kaufen
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Hary am 23. Januar 2023, 18:13:38
Wenn es dann tatsächlich eines gibt...

Zitat von: Kirby am 23. Januar 2023, 13:21:38Müssen Fahrkarten kurzfristig gekauft werden (was aufgrund des warten auf Einkommen die Regel ist) kosten hin und Rückfahrt für einen Termin ca 120€, die Regel sind zwei Termine im Monat, in manchen Monaten fällt der 14 Tägige Rhythmus blöd und es sind 3 Termine.
Könntet ihr die Termine nicht schon früher abstimmen? Wenn man bei der Bahn einige Wochen vorher kauft, dann kostet es meist nur einen Bruchteil. Wenn ich von hier nach Niedersachsen fahre, dann zahle ich rund 90 Euro wenn ich Morgen fahre. Wenn ich vor drei Wochen gebucht hätte, dann zahle ich eine Strecke nur noch ab 18 Euro.

Mit einer Bahncard kann man zusätzlich noch sparen (dann fallen aber andere Rabatte weg). Da muss man aber genau schauen ob sich das tatsächlich lohnt.

Allgemein kannst du einen Mehrbedarf geltend machen. Das umfasst auch die Fahrkosten und Umgangskosten. Sogar deine KdU kann höher ausfallen wenn du regelmäßig die Kinder bei dir hast. Gibt es Vereinbarungen zum Umgang mit dir, dem anderen Elternteil und oder dem Jugendamt/Gericht?
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Sophiagirl am 23. Januar 2023, 19:44:55
Moin,

meine Alte Sb war immer sofort und vom neuen höre ich leider dazu auch nichts. Ansonst würde ich mal zum Gericht gehen und fragen wegen Bedarfsunterdeckung und Beratungshilfeschein je nachdem wo du wohnst.

LG
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Fred am 23. Januar 2023, 21:12:11
Bei mir war's schon so, dass die Fahrtkosten jeden Monat mit der normalen Leistung überwiesen wurden bzw. ich musste nichts vorstrecken. In deinem Fall reichst Du quasi die Fahrkarten ein und bekommst erst dann nachträglich die Kohle. So geht das natürlich nicht, weil das viel zu hohe Kosten sind.

Auch kannst Du Regelleistung für die Dauer der Umgänge beantragen.

Erlaube mir folgende Fragen:

1. Gibt es eine Umgangsregelung und wenn ja, wie schaut die aus?

2. Wo lebst Du mit dem Kind während des Umgangs?

3. Aus reiner Neugier: Was meinst Du mit Land Raten von 100 Euro? Du zahlst doch während des Leistungsbezugs hoffentlich keine Unterhaltsrückstände zurück...
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Hary am 24. Januar 2023, 08:13:02
Zitat von: Fred am 23. Januar 2023, 21:12:113. Aus reiner Neugier: Was meinst Du mit Land Raten von 100 Euro? Du zahlst doch während des Leistungsbezugs hoffentlich keine Unterhaltsrückstände zurück...
So etwas wäre nicht unüblich, da die Ämter sehr viel Druck machen. Ich verdiene auch zu wenig zum Unterhalt zu zahlen und bekomme regelmäßig Aufforderungen mit der Androhung von einer Strafanzeige wenn ich nicht freiwillig eine Ratenzahlung tätige. Was natürlich bei einem sechsteiligen Betrag und 5% Zinsen absoluter Unsinn wäre. Da hilft nur wenn die unterhaltspflichtig ausgelaufen ist die Privatinsolvenz.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Kirby am 24. Januar 2023, 13:08:07
Zitat von: Fred am 23. Januar 2023, 21:12:11Bei mir war's schon so, dass die Fahrtkosten jeden Monat mit der normalen Leistung überwiesen wurden bzw. ich musste nichts vorstrecken. In deinem Fall reichst Du quasi die Fahrkarten ein und bekommst erst dann nachträglich die Kohle. So geht das natürlich nicht, weil das viel zu hohe Kosten sind.

Auch kannst Du Regelleistung für die Dauer der Umgänge beantragen.

Erlaube mir folgende Fragen:

1. Gibt es eine Umgangsregelung und wenn ja, wie schaut die aus?

2. Wo lebst Du mit dem Kind während des Umgangs?

3. Aus reiner Neugier: Was meinst Du mit Land Raten von 100 Euro? Du zahlst doch während des Leistungsbezugs hoffentlich keine Unterhaltsrückstände zurück...
es gibt eine Umgangsregelung die vorsieht dass alle 14 Tage Sa von 10 -17 uhr Umgang ist, die liegt dem JC vor. Von ,,Leben mit dem kind" bin ich da weit entfernt. Bei schlechtem Wetter gibt es in seinem Wohnort die Möglichkeiten verschiedene Räumlichkeiten eines Vereins zu nutzen (privatwohnungen die ein spielzimmer anbieten).

Die Raten sind für mehrere zusammen gefasste Bußgelder.

Das Jobcenter ignoriert sämtliche Anfragen zu vorschüssen, Darlehen o.ä.
Ich muss Fahrkarten immer erst vorstrecken.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Fred am 24. Januar 2023, 20:47:53
In der Tat wäre das 49-Euro-Ticket in diesem Fall dann ein Segen.

Mich würde in diesem Zusammenhang allerdings interessieren, wie es die Jobcenter machen werden. Denn mit diesem Ticket kann man dann ja permanent und deutschlandweit überall hinfahren.

Indem sie die 49 Euro bezahlen, erstatten sie dann ja nicht nur die Fahrkosten zu den Kindern sondern ermöglichen dem Begünstigen zusätzlich eine Mobilität, für die andere die 49 Euro selbst bezahlen müssen. Also wie machen sie das? Würde mich echt interessieren. Wer hat Ideen?
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12
@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Kirby am 25. Januar 2023, 00:02:30
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
bevor man so einen Käse schreibt sollte man Wissen worüber man schreibt... Es gibt keine Wahl, es muss das günstigste Verkehrsmittel genommen werden und auch nur das wird erstattet.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 25. Januar 2023, 00:36:02
Zitat von: Kirby am 25. Januar 2023, 00:02:30
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
bevor man so einen Käse schreibt sollte man Wissen worüber man schreibt... Es gibt keine Wahl, es muss das günstigste Verkehrsmittel genommen werden und auch nur das wird erstattet.

Z.B. zu JC Terminen wird auch Kilometergeld erstattet.
Bei Umgang mit Kindern habe ich da noch keine Erfahrung mit was erstattet wird.
Aber fand die 120€ recht heftig. Damit kommt man ja mit dem Auto schon durch ganz Deutschland.
Da ist das 49€ Ticket quasi der 6er im Lotto
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Kirby am 25. Januar 2023, 02:34:22
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 25. Januar 2023, 00:36:02
Zitat von: Kirby am 25. Januar 2023, 00:02:30
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.
bevor man so einen Käse schreibt sollte man Wissen worüber man schreibt... Es gibt keine Wahl, es muss das günstigste Verkehrsmittel genommen werden und auch nur das wird erstattet.

Z.B. zu JC Terminen wird auch Kilometergeld erstattet.
Bei Umgang mit Kindern habe ich da noch keine Erfahrung mit was erstattet wird.
Aber fand die 120€ recht heftig. Damit kommt man ja mit dem Auto schon durch ganz Deutschland.
Da ist das 49€ Ticket quasi der 6er im Lotto

Ja natürlich sind 120€ heftig. Liegt aber auch an der kurzfristigen Buchung wenn z.b. der Termin am 03. Ist und bekanntermaßen das Geld am 30. Kommt. Das Ticket für den Termin 14 Tage später, hier exemplarisch der 17., ist dann mit ca 80€ schon Günstiger, aber es sind bereits 190€ vorgestreckt und im Beispiel ist der 31. Dann der dritte Termin im Monat. Jetzt kann man ein 3. Ticket für ca 80€ kaufen und es bleiben 60€... bei Bearbeitungszeiten von gern 6 Wochen, ist da gähnende Leere im Kühlschrank. Also hofft man auf Geldeingang und zittert ob man den 3. Umgang wahrnehmen kann.

Das 49€ Ticket ist selbst wenn es irgendwann existiert keine Option da es ein Nahverkehrsticket ist... es ist also  weiterhin wünschenswert beim Thema zu bleiben und wenn zum Thema nichts hilfreiches hat schweigt man halt. By the way ist auch das Auto fahren keine Option da ich nicht mehr Auto fahren kann. Insofern bitte einfach nicht weiter Spekulieren. Ich suche Lösungen, keine Debatten über alles mögliche.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Valaskjalf am 25. Januar 2023, 05:13:41
Umgangskosten stellen einen Mehrbedarf dar:

$21 SGB II

(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.


Der Mehrbedarf ist vom Jobcenter im Voraus zu zahlen und nicht erst am Endes des Monats nach Vorlage der Quittungen:

§ 41 SGB II
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.


Du solltest einen Antrag auf Vorrauszahlung der zu erwartenden Kosten stellen und bei Negativbescheidung ein EA Verfahren anstrengen.

EA Begründung: § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Ich hatte das ganze auch durch, zu einem Verfahren kam es nicht, da das JC eingelenkt hat.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Ottokar am 25. Januar 2023, 09:14:26
Zitat von: Kirby am 23. Januar 2023, 13:21:38kosten hin und Rückfahrt für einen Termin ca 120€, die Regel sind zwei Termine im Monat, in manchen Monaten fällt der 14 Tägige Rhythmus blöd und es sind 3 Termine.
120€ Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zur Warnehmung des Umgangsrechtes alle 2 Wochen?
Das Umgangsrecht ist sicher vom Jugendamt oder Familiengericht so angeordnet, d.h. es gibt etwas Schriftliches darüber. Dieser Mehrbedarf muss gemäß § 37 Abs. 1 SGB II nicht separat beantragt werden. Mangels abweichender Festlegung ist dieser Mehrbedarf lt. § 42 Abs. 1 SGB II monatlich im Voraus zu erbringen. D.h. das Verfahren Vorkasse und Wochen später Erstattung ist hier nicht zulässig, erst recht nicht, da dann aufgrund der Höhe der Fahrtkosten eine verfassungswidrige Bedarfsunterdeckung eintritt.
Weise das JC darauf hin und fordere die gesetzeskonforme Leistungserbringung, notfalls klagen.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Hary am 25. Januar 2023, 11:44:39
Zitat von: Ottokar am 25. Januar 2023, 09:14:26Weise das JC darauf hin und fordere die gesetzeskonforme Leistungserbringung, notfalls klagen.
Da könnte es wenn vermutlich jemand vom Jugendamt involviert ist oder bereits Juristen in dem Verfahren begleiten hilfreich sein wenn er sich auch an diese noch einmal mit dem Problem wendet. Ein Jurist kann beraten und auch ein Schreiben aufsetzen bzw. am Ende direkt klagen wenn er die Ansprüche seines Mandanten verletzt sieht. Das Jugendamt ist in der Regel gut vernetzt und kann bei so etwas in einem Telefonat schon einiges bewirken.

Da macht es also Sinn das Problem anzusprechen.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Fred am 25. Januar 2023, 13:42:12
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.

Würde ich auch so machen ja. Tatsächlich darf das Jobcenter aber verlangen, dass die günstigere Variante genutzt werden muss. Sprich, wenn der Berechtigte mit dem 49-Euro Ticket den Umgang wahrnehmen kann, dann wird das Jobcenter kein Kilometergeld erstatten (insofern höher). Natürlich muss das Ganze mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch erreichbar sein.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 25. Januar 2023, 13:46:12
Die Threaderstellerin hat ja bereits gesagt, dass nur Fernverkehr möglich ist (was natürlich eine so la la Aussage ist, weil man theoretisch jeden Punkt in Deutschland auch mit Nahverkehr erreichen kann. Lediglich dauern manche Strecken dann z.B. 5 Stunden anstatt 2 Stunden)
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 25. Januar 2023, 14:20:06
Fahrtzeiten von 5 Stunden für eine Fahrt sind etwas unsinnig, wenn der Umgang nur Samstags von 10-17 Uhr stattfindet.
Zitat von: Kirby am 24. Januar 2023, 13:08:07es gibt eine Umgangsregelung die vorsieht dass alle 14 Tage Sa von 10 -17 uhr Umgang ist
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Kirby am 25. Januar 2023, 15:45:01
Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2023, 14:20:06Fahrtzeiten von 5 Stunden für eine Fahrt sind etwas unsinnig, wenn der Umgang nur Samstags von 10-17 Uhr stattfindet.
Zitat von: Kirby am 24. Januar 2023, 13:08:07es gibt eine Umgangsregelung die vorsieht dass alle 14 Tage Sa von 10 -17 uhr Umgang ist
das kannst du so sehen... mit ICE inkl umsteigen einfache Fahrt 4h, natürlich kann ich mit dem Nahverkehr auch ans Ziel, dauert dann allerdings einfache Fahrt 9h.

Insofern frage ich mich zunehmend was an der Fragestellung so schwer zu verstehen ist? Warum wird sinnfrei Debattiert?

Mit dem Auto ginge es übrigens weder schneller noch kostengünstiger.

Und ja ich Mute mir die Umgänge trotz der sehr langen Tage zu, ja ich könnte auch eine billige absteige vom Amt bezahlt bekommen- aber noch mehr vorstrecken als bisher geht schlicht nicht.

Insofern wäre es schön wenn geschwiegen wird wenn man nichts zur eigentlichen Fragestellung zu schreiben hat. Vor allem der Käsemann sollte endlich aufhören hier Sinnlos zu Debattieren, keins seiner Kommentare war in irgendeiner Weise Hilfreich, im Gegenteil er Müllt sich hier mit unsinnigen Spekulationen aus.
Leider sind solche Typen es auch die dann den Eindruck erwecken dass Plattformen wie dieses Forum nicht Hilfreich sind. Also lass jetzt bitte dein unsäglich unqualifiziertes getippe sein oder du kannst dich Stolz brüsten Ratsuchende Menschen vergrault zu haben.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 25. Januar 2023, 15:48:09
Zitat von: Kirby am 25. Januar 2023, 15:45:01das kannst du so sehen...

Du warst gar nicht gemeint mit meinem Beitrag, sondern der User Käsemann mit seinem Beitrag davor bezüglich Nahverkehr.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Fred am 25. Januar 2023, 22:24:26
Mir bleibt da der Mund offen stehen bzw. ich bin sprachlos, wenn ich lese, was manche Väter auf sich nehmen. Riesen großer Respekt!

In jedem Fall muss Dir das Jobcenter die Kosten wie einen normalen Mehrbedarf mit der Regelleistung im Voraus überweisen. Wenn jemand einen ernährungsbedingten Mehrbedarf hat, muss er ja auch nicht erst Kassenzettel vom Supermarkt vorweisen und bekommt erst dann das Geld überwiesen. Zumal bei Dir aufgrund der hohen Summe sogar eine Bedarfsunterdeckung eintritt. Allerdings möchte ich nicht ausschließen, dass das Jobcenter mit ihrem Vorgehen ggf. provozieren möchte, dass der Berechtigte aufgibt bzw. schlichtweg die Lust verliert. Viele Sachbearbeiter halten sich natürlich auch für halbe Götter und machen einfach, was sie wollen. Hier denkt sich ein besonders Kluger evtl. dass er so eine hohe Erstattung ja erst nach Vorlage der Quittung tätigen sollte. Oder ein besonders Fauler, weil er keinen Bock hat später ggf. was zurückzufordern.

Ich würde hier probieren den Umgang zu erweitern, sodass Du auch ein Zimmer bezahlt bekommst und bzgl. temporärer BG Regelleistung fürs Kind. Bekommt die Mutter auch Bürgergeld?

Noch eine ganz böse Frage von mir. Wäre es denn nicht möglich in die Nähe deines Kindes zu ziehen? Ich frage nur, weil eine derartige Distanz selbst den besten Vater auf Dauer zermürben kann, zumindest Stress bedeutet. Dir ist dein Kind wichtig, also warum nicht in seiner Nähe sein... Aber gut da lehne ich mich jetzt zu weit aus dem Fenster. Soll nur einfacher sein für Dich. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie stark Du in dein jetziges Umfeld eingebunden bist.
Titel: Aw: Mehrbedarf
Beitrag von: Kirby am 23. März 2023, 11:54:15
Zitat von: Fred am 25. Januar 2023, 22:24:26Mir bleibt da der Mund offen stehen bzw. ich bin sprachlos, wenn ich lese, was manche Väter auf sich nehmen. Riesen großer Respekt!

In jedem Fall muss Dir das Jobcenter die Kosten wie einen normalen Mehrbedarf mit der Regelleistung im Voraus überweisen. Wenn jemand einen ernährungsbedingten Mehrbedarf hat, muss er ja auch nicht erst Kassenzettel vom Supermarkt vorweisen und bekommt erst dann das Geld überwiesen. Zumal bei Dir aufgrund der hohen Summe sogar eine Bedarfsunterdeckung eintritt. Allerdings möchte ich nicht ausschließen, dass das Jobcenter mit ihrem Vorgehen ggf. provozieren möchte, dass der Berechtigte aufgibt bzw. schlichtweg die Lust verliert. Viele Sachbearbeiter halten sich natürlich auch für halbe Götter und machen einfach, was sie wollen. Hier denkt sich ein besonders Kluger evtl. dass er so eine hohe Erstattung ja erst nach Vorlage der Quittung tätigen sollte. Oder ein besonders Fauler, weil er keinen Bock hat später ggf. was zurückzufordern.

Ich würde hier probieren den Umgang zu erweitern, sodass Du auch ein Zimmer bezahlt bekommst und bzgl. temporärer BG Regelleistung fürs Kind. Bekommt die Mutter auch Bürgergeld?

Noch eine ganz böse Frage von mir. Wäre es denn nicht möglich in die Nähe deines Kindes zu ziehen? Ich frage nur, weil eine derartige Distanz selbst den besten Vater auf Dauer zermürben kann, zumindest Stress bedeutet. Dir ist dein Kind wichtig, also warum nicht in seiner Nähe sein... Aber gut da lehne ich mich jetzt zu weit aus dem Fenster. Soll nur einfacher sein für Dich. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie stark Du in dein jetziges Umfeld eingebunden bist.

Umziehen kommt eigentlich nicht in Frage, ich habe hier im Berliner Raum die gesamte Familie, die Chancen auf Arbeit sind besser und vieles mehr. Die Regelmäßigen Umgänge sind durchaus anstrengend aber es lohnt sich immer wieder sein Kind sehen zu dürfen.

Das Jobcenter begründet tatsächlich mit etwaigen Überzahlungen und lehnt daher immer wieder ab mit dem Regelsatz den Mehrbedarf zu zahlen, selbst mein Vorschlag 2/3 im voraus und den Rest nach Nachweis der Kosten auszuzahlen wurde abgelehnt.

Im Februar habe ich das Jobcenter darauf hingewiesen Rechtsberarung in Anspruch zu nehmen mit der Absicht eine Einstweilige Anordnung zu erwirken. Von Absenden des Antrag bis zum Geldeingang vergingen nur 4 Werktage. Damit sah das Gericht keinen Klagegrund mehr...
Am 01.03.23 habe ich den nächsten Antrag auf Erstattung gestellt und der ist bis heute nicht bearbeitet... Kühlschrank ist mal wieder leer und man ist wieder auf die Willkür des Jobcenter angewiesen.