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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: quantintara am 24. Januar 2023, 13:58:04

Titel: Kontoauszüge = Einkommensnachweis?
Beitrag von: quantintara am 24. Januar 2023, 13:58:04
Hallo,

mir wurde ALG2 für ab Ende 2022 bewilligt. In diesem Zeitraum war ich vereinzelt befristet angestellt. Sobald ein Arbeitsvertrag vorlag und Gehalt eingegangen ist, habe ich dies direkt online/per Mail gemeldet mit Belegen. Zudem habe ich Kontoauszüge bis 31.12.22 eingereicht.
Gelten diese Kontoauszüge/Gehaltseingang-Belege bereits als "Einkommensnachweis"? Das JC möchte jetzt für den Leistungsanspruch ab Januar 2023 nochmal "Einkommensnachweise" von Ende 2022 haben.
Titel: Aw: Kontoauszüge = Einkommensnachweis?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Januar 2023, 14:41:40
Üblicherweise sind die Lohnabrechnungen geeignetere Einkommensnachweise als nur Kontoauszüge, da die Freibeträge vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen werden.
Titel: Aw: Kontoauszüge = Einkommensnachweis?
Beitrag von: Hary am 25. Januar 2023, 07:45:16
Ich kenne es so, dass nach Abgabe der Einkommensbescheinigung und gleichbleibenden Zahlungen der Auszug meist reicht. Wobei es ja keinen Unterschied macht vom Aufwand ob man nun das eine oder das andere kopiert