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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02

Titel: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02
Hallo an alle,
ich melde mich mit einer wichtigen Frage zurück, die mir seit Monaten Kopfzerbrechen bereitet.

Ich bin letztes Jahr zu einem Kumpel als Mitbewohner in seine Wohnung gezogen, da ich aus meiner dringend rausmusste. Wir haben somit bei ihm eine WG gegründet, die das JC auch anerkennt. Jedoch ist dies nur eine Notlösung gewesen und die Wohnung viel zu klein dafür.
Ich lebe seit 9 Monaten aus Kartons, meine komplette Wohnungseinrichtung füllt den Keller und steht zum Teil auch in der Wohnung verteilt. Wir sind seitdem auf der Suche nach einer größeren WG-geeigneten Wohnung (was das JC weiß).
Durch die massiv gestiegenen Preise ist es nun umso schwerer geworden, etwas Passendes zu finden. Wir berücksichtigen bereits, dass das JC mir wahrscheinlich nur 400-500 € an Miete zahlen würde. So viel, wie ich auch maximal für eine eigene Wohnung bekäme. Damit jeder sein eigenes Zimmer hat, müsste es aber schon eine 3-Zi-Wohnung ab 70qm sein. Wir würden notgedrungen aber auch auf eine 2-Zi-Wohnung ausweichen und WZ und SZ unter uns aufteilen.
Das Problem fängt bei Besichtigungsterminen allerdings schon an.

Mein Mitbewohner wird den Vertrag allein unterschreiben und mit mir wieder einen Untermietvertrag/KbV machen.
Bisher haben wir bei der Suche nicht erwähnt, dass ich ALG II bekomme. Wir befürchten, dass wir dann direkt abgelehnt werden. Da wir aber angeben müssen, dass wir zu zweit einziehen, fällt es bei der Mieterauskunft natürlich auf, dass nur mein Mitbewohner seine Daten angibt. Dabei liegt die Warmmiete oft nahe seines alleinigen Nettoeinkommens und die Vermieter fragen sich sicher, wie er das allein stemmen will und antworten erst gar nicht.

Ich zerbreche mir nun den Kopf, wie wir das am klügsten angehen. Wir brauchen wirklich dringend eine Wohnung, in der wir beide vernünftig ohne Einschränkung als WG leben können.
Habt ihr Tipps oder Ratschläge, wie mir mit unserer Konstellation größere Chancen auf eine Wohnung bekommen?

MfG
talokatel
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Ottokar am 27. Januar 2023, 11:47:02
Warum gibst du für dich nicht als Einkommen Regelsatz+max. für eine Perosn angemessene KdUH an?
Das wären dann 900€ bis 1000€.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 13:11:26
Zitat von: Ottokar am 27. Januar 2023, 11:47:02Warum gibst du für dich nicht als Einkommen Regelsatz+max. für eine Perosn angemessene KdUH an?
Das wären dann 900€ bis 1000€.
Weil die immer auch einen Einkommensnachweis haben wollen, der das untermauert. Oft schon für einen einfach Besichtigungstermin :sad:
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Ottokar am 27. Januar 2023, 13:14:17
Nimmst du halt den Kontoauszug und schwärzt den Buchungstext.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 13:22:25
Zitat von: Ottokar am 27. Januar 2023, 13:14:17Nimmst du halt den Kontoauszug und schwärzt den Buchungstext.
Könnte man machen... Werden Vermieter dann nicht misstrauisch? Manchmal fragen sie ja auch bei der Besichtigung, wo man arbeitet und andere persönliche Sachen...  :nea:

Mich stört es eh schon, wie viele persönliche Daten die verlangen, obwohl es erstmal nur um eine Besichtigung geht. Ein Kontoauszug ist auch ein sehr sensibles Dokument. Was dürfte ich theorethisch alles schwärzen, damit es möglichst glaubhaft bleibt? Im Internet habe ich eigentlich gelesen, dass diese gar nicht als Einkommensnachweis zählen.

Ich habe einfach das Gefühl, dass wir wegen meiner finanziellen Situation einfach nichts finden werden :sad:

Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Sheherazade am 27. Januar 2023, 13:27:12
Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 13:22:25Manchmal fragen sie ja auch bei der Besichtigung, wo man arbeitet und andere persönliche Sachen...  :nea:

Fragen können die viel, das Recht auf (wahrheitsgemäße) Antworten haben sie aber nicht.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 13:40:48
Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2023, 13:27:12Fragen können die viel, das Recht auf (wahrheitsgemäße) Antworten haben sie aber nicht.
Da muss man sich ja im Voraus schon eine glaubwürdige Geschichte ausdenken.  :weisnich:
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 17:06:49
Übrigens, was soll ich dann in der Mieterselbstauskunft schreiben? Dass ich mein Einkommen vom Arbeitgeber Luft bekomme?

Ich könnte im Strahl kotzen, wie schwer einem das alles gemacht wird. Als wäre man von vorneherein ein Verbrecher :wand:
Dabei will man doch einfach nur irgendwo in Ruhe leben und sich wohlfühlen. 
Seit ich denken kann, habe ich meine Miete immer selbst pünktlich überwiesen, jeden Monat. Weil ich mir ein wenig Selbstständigkeit und Verantwortung erhalten wollte. Da gab es nie Probleme und ich lege grundsätzlich  großen Wert auf Zuverlässigkeit.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 00:32:28
Das tut mir leid für dich. Vielleicht versucht ihr es mal bei größeren Wohnungsgesellschaften, die auch Wohnungen in Nicht-Toplagen vermieten, auf die sich nicht gleich zig Interessenten bewerben.

Ansonsten Ansprüche runter, was die Lage oder die Ausstattung angeht, Wohnungen ohne Balkon, Keller oder Stellplatz weitab vom öffentlichen Nahverkehr stehen manchmal länger leer und da bewegt sich ggf. der Vermieter.

Ich bin in der Immobiienverwaltung tätig und vermiete grundsätzlich nicht an Bürgergeldempfänger. Als Vermieter hat man da einfach zu oft die A-Karte, das tue ich mir nicht mehr an und ich kenne viele Verwalter und Vermieter, die das nach negativen Erfahrungen auch so handhaben.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Ottokar am 01. Februar 2023, 12:00:01
Zitat von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 00:32:28Ich bin in der Immobiienverwaltung tätig und vermiete grundsätzlich nicht an Bürgergeldempfänger.
Schon klar, dass das Rassismus pur ist? Und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt? Kann teuer werden.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Birgit63 am 01. Februar 2023, 13:58:54
Das hat doch nichts mit Rassismus zu tun. Jeder Vermieter kann sich seine Mieter aussuchen. Private Vermieter nehmen meistens nur Mieter, die einer Arbeit nachgehen. Bei Wohnungsbaugesellschaften ist das meistens anders. Die haben ihre eigene Rechtsabteilung, wenn es da mal zu Schwierigkeiten kommt. Das muss man auch verstehen. Ich selbst wohne auch bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Habe vorher 2 x privat gewohnt und mit den Vermietern Probleme gehabt. Die haben sich immer um Reparaturen gedrückt bzw. der eine Vermieter hat seine Ersatzteile immer von irgendwelchen Baustellen geholt, wo Häuser abgerissen wurden und wollte die bei uns einsetzen. Z. B. brauchten wir ein neues Badezimmerfenster, weil das alte vergammelt und undicht war. Da kam er mit einem Fenster an, dass bald noch schlimmer aussah als unseres. Jetzt reicht ein Anruf, wenn bei uns mal was defekt ist. Die Reparatur findet dann sehr schnell statt.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Hartzer Rolle am 01. Februar 2023, 17:42:27
Man kann so denken, sollte es aber nicht unbedingt aussprechen.
Allerdings gibt es ja schon Inserate, in denen steht, kein Jobcenter/Arge.

Kann also nicht so diskriminierend sein, wie "keine Ausländer"
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Ottokar am 01. Februar 2023, 19:02:46
Zitat von: Birgit63 am 01. Februar 2023, 13:58:54Das hat doch nichts mit Rassismus zu tun.
Diskriminierung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe ist per Definition Rassismus.
Es gibt sogar Urteile, wo Vermieter deswegen zu Schadenersatz verurteilt wurden. Leider viel zu selten.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 23:13:13
Ottokar, ich akzeptiere deine Meinung und sehe es privat genau so.
Ich bin sehr gutgläubig. Aber auf Dauer fühlt es sich nicht gut an, wenn man offen auf die Leute zugeht und dann nur angelogen wird.
Ich bin auch nur ein Mensch und enttäuscht, wenn ich von meinem Gegenüber so behandelt werde.

Mal daran gedacht, dass ich auch nur angestellt bin und die Auftraggeber nicht begeistert sind, wenn ich einen Mieter aussuche, der dann mies ist? Da hängt auch meine Existenz dran.

Ich habe innerhalb von drei Jahren mit zwei Mietern 20.000 Euro in den Sand gesetzt, weil ich zu gutgläubig war und zwei mal jungen Menschen eine Chance geben wollte.

Ja, ich habe hier Titel liegen und kann 30 Jahre vollstrecken lassen, aber das bedeutet eher schlechtem Geld gutes hinterwerfen.

Weißt du, wieviel Ärger es in einer Hausgemeinschaft bringt, wenn ein junger Mann sich weigert sich an der Kehrwoche zu beteiligen?
Mit der Begründung, dass er ein Recht darauf hat, dass das von eiener Firma gemacht wird, das JC bezahlt das schließlich.
Blöd nur, dass die 80 jährige Rentnerin mit ihrer Rente auskommen muss und diese Extrakosten sparen muss und notgedrungen den Dreck von dem jungen Mann wegputzt.

Ich weiß, es sind nicht alle gleich und ja ich habe tatsächlich auch mehrere Mieter, die die Miete vom Amt bekommen und mit denen es keine Probleme gibt, im Gegenteil, einer ist eine Bereicherung für das Haus.

Aber sag mir doch mal, wie ich die einen von den anderen unterscheiden soll?
Lies doch mal, was hier einem Wohnungssuchenden geraten wird. Lass den Blödmann ruhig Fragen stellen, du musst ja nicht ehrlich antworten, man kann sich ja im Vorfeld glaubwürdige Geschichten ausdennken, ein Gehaltsnachweis kann man ja durch einen geschwärzten Kontoauszug ersetzen...

Wenn ich schon die A-Karte mit einem Mieter ziehe, dann lege ich mich doch lieber mit einem zahlungskräftigen Typen an, dann habe ich zumindestens eine Chance, auf dem Rechtsweg zu meinem Geld zu bekommen.
Wohlgemerkt, Geld, was benötigt wird, damit das Haus in einem guten Zustand gehalten werden kann und man keine Fenster von einem Abrisshaus einbauen muss.



Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: terrier am 02. Februar 2023, 07:50:03
Zitat von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 23:13:13Lies doch mal, was hier einem Wohnungssuchenden geraten wird. Lass den Blödmann ruhig Fragen stellen, du musst ja nicht ehrlich antworten, man kann sich ja im Vorfeld glaubwürdige Geschichten ausdennken, ein Gehaltsnachweis kann man ja durch einen geschwärzten Kontoauszug ersetzen...

ist da etwa auch der Sinn und Zweck dieses Forum? Auch deshalb, weil hier unzählige gute und treffende Ratschläge gegeben werden.

Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Hartzer Rolle am 02. Februar 2023, 14:39:47
Als Vermieter kann man  sich nunmal den Mieter aussuchen, nur solche diskriminierenden Aussagen können schnell nach hinten losgehen.
Hier bietet die Kommune über ihre Homepage Mietwohnungsangebote gerade für sozialschwache an. Auch gibt es eine Wohnungsgesellschaft, an der die Kommune beteiligt ist, die ohne Probleme an Leistungsempfänger vermietet. Oft ist leider die Nachfrage größer als das Angebot.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Sheherazade am 02. Februar 2023, 15:05:07
Zitat von: Hartzer Rolle am 02. Februar 2023, 14:39:47Als Vermieter kann man  sich nunmal den Mieter aussuchen, nur solche diskriminierenden Aussagen können schnell nach hinten losgehen.

Richtig. Deshalb bekommt man auch ohne bestehenden Sozialleistungsbezug niemals vom Vermieter gesagt, dass man unerwünscht ist, weil man Kind(er) und/oder Haustiere hat, das falsche Herkunftsland oder nur die falsche Haar- oder Augenfarbe oder weil die Chemie nicht stimmt.

Wer auf Wohnungssuche ist, fühlt sich schnell als Mensch 3. oder 4. Klasse, meistens liegt es am Auftreten der Vermieter und nicht am eigenen Status.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Benny74 am 03. Februar 2023, 23:19:59
Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02Wir berücksichtigen bereits, dass das JC mir wahrscheinlich nur 400-500 € an Miete zahlen würde. So viel, wie ich auch maximal für eine eigene Wohnung bekäme. Damit jeder sein eigenes Zimmer hat, müsste es aber schon eine 3-Zi-Wohnung ab 70qm sein. Wir würden notgedrungen aber auch auf eine 2-Zi-Wohnung ausweichen und WZ und SZ unter uns aufteilen.

Das ist doch schon mal falsch oder wurde ich von dem JC über den Tisch gezogen oder hat sich etwas daran geändert, dass gilt:

1 Person = 50 qm
2 Personen = 65 qm
3 Personen = 80 qm
4 Personen = 95 qm
5 Personen = 110 qm

So wie das JC es bei mir in der Vergangenheit bewilligt hat, wird sie von der Kaltmiete maximal 32,5 qm für dich übernehmen, weil euch zu zweit 65 qm zustehen und du davon 50% bewohnen würdest.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Hartzer Rolle am 04. Februar 2023, 04:32:04
Zitat von: Benny74 am 03. Februar 2023, 23:19:59Das ist doch schon mal falsch oder wurde ich von dem JC über den Tisch gezogen oder hat sich etwas daran geändert, dass gilt:

1 Person = 50 qm
2 Personen = 65 qm
3 Personen = 80 qm
4 Personen = 95 qm
5 Personen = 110 qm

So wie das JC es bei mir in der Vergangenheit bewilligt hat, wird sie von der Kaltmiete maximal 32,5 qm für dich übernehmen, weil euch zu zweit 65 qm zustehen und du davon 50% bewohnen würdest.

Deine Annahme ist falsch, da dir beiden eine Wohngemeinschaft bilden. Die o.g. Werte gelten für Bedarfsgemeinschaften. In einer WG steht dem einzelnen auch der Wohnraum und die Kosten für eine Person zu.
Zumal ja nur einer Leistung erhält.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Benny74 am 05. Februar 2023, 07:29:26
Zitat von: Hartzer Rolle am 04. Februar 2023, 04:32:04
Zitat von: Benny74 am 03. Februar 2023, 23:19:59Das ist doch schon mal falsch oder wurde ich von dem JC über den Tisch gezogen oder hat sich etwas daran geändert, dass gilt:

1 Person = 50 qm
2 Personen = 65 qm
3 Personen = 80 qm
4 Personen = 95 qm
5 Personen = 110 qm

So wie das JC es bei mir in der Vergangenheit bewilligt hat, wird sie von der Kaltmiete maximal 32,5 qm für dich übernehmen, weil euch zu zweit 65 qm zustehen und du davon 50% bewohnen würdest.

Deine Annahme ist falsch, da dir beiden eine Wohngemeinschaft bilden. Die o.g. Werte gelten für Bedarfsgemeinschaften. In einer WG steht dem einzelnen auch der Wohnraum und die Kosten für eine Person zu.
Zumal ja nur einer Leistung erhält.

Gut zu wissen. Auch wenn es schon fast zu spät ist. Aber einer in unserer WG ist noch Empfänger. Wo beschwert man sich in solchen Fällen? Es wurde jetzt über Jahre falsch berechnet. Uns wurde gesagt, dass das so ist, weil wir Küche/Bad/WC teilen. Eingetragen ist es aber als einzelne Bedarfsgemeinschaften und zusammen als Hausgemeinschaft.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Februar 2023, 12:38:56
Zitat von: Benny74 am 05. Februar 2023, 07:29:26Eingetragen ist es aber als einzelne Bedarfsgemeinschaften und zusammen als Hausgemeinschaft.
Hausgemeinschaft kann nicht sein.
Hausgemeinschaft = HG (grob vereinfacht) >gibt es nur unter Verwandten und bei finanzieller Unterstützung der hilfebedürftigen Person.
Wenn dann Wohngemeinschaft = WG

Mach doch einen eigenen Thread dazu auf, dass hat hier nichts zu suchen und würde gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Gleich mit einscannen solltest du dann den Bescheid und die Sachlage ausführlich erläutern.

MfG FN
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Ottokar am 05. Februar 2023, 14:11:56
In einer Hausgemeinschaft wohnen mehrere Wohnparteien in einem gemeinsamen Haus. Im engeren Sinne spricht man erst dann von einer Hausgemeinschaft, wenn die Wohnparteien auch untereinander Kontakt haben und haben wollen.

Was hier offensichtlich gemeint ist, ist eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wobei diese im SGB II rechtlich gar nicht existiert, da der Begriff dort (im Gegensatz zu § 39 SGB XII) nicht definiert wird und auch kein Verweis auf die Definition im SGB XII erfolgt.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 07. Februar 2023, 21:33:45
Zitat von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 00:32:28Ich bin in der Immobiienverwaltung tätig und vermiete grundsätzlich nicht an Bürgergeldempfänger. Als Vermieter hat man da einfach zu oft die A-Karte, das tue ich mir nicht mehr an und ich kenne viele Verwalter und Vermieter, die das nach negativen Erfahrungen auch so handhaben.
Zitat von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 23:13:13Lies doch mal, was hier einem Wohnungssuchenden geraten wird. Lass den Blödmann ruhig Fragen stellen, du musst ja nicht ehrlich antworten, man kann sich ja im Vorfeld glaubwürdige Geschichten ausdennken, ein Gehaltsnachweis kann man ja durch einen geschwärzten Kontoauszug ersetzen...
Schön, wie da alle unter einen Kamm geschert werden. Was können gute, ehrliche Mieter dafür, dass es so viele schwarze Schafe gibt? Wer sagt, dass Menschen in Arbeit charakterlich bessere Mieter sind?
Genau wegen dieser Vorurteile ist man doch erst gezwungen, zu lügen, weil man sonst dort, wo man Ruhe und Sicherheit findet, nicht genommen wird.

Es gibt doch Gesetze für Probleme mit Mietern, es kann doch nicht so schwer sein, diese durchzusetzen? Da frage ich mich sowieso, warum man vermietet, wenn man nicht mal Geld für solch einen Rechtsstreit beiseite legen kann?

In meinem bzw. unserem Fall ist es ja so, dass mein Mitbewohner wie jetzt alleiniger HAUPTMIETER sein wird, die Miete wird also komplett von einem erwerbstätigen Menschen gesichert sein. Ich zahle meinen vereinbarten Anteil. Trotzdem wollen Vermieter auch immer von dem Mietinteressenten wissen, was dieser beruflich macht.

Uns wurden auch schon Wohnungen abgesagt, weil wir eine WG sind und der Vermieter keine WG will. Was ist der nächste Schritt? Sollen wir vortäuschen, wir wären ein homosexuelles Paar, weil Paare lieber genommen werden? Egal was man ist oder sagt, es passt doch nie  :wand:

Oder was wäre deiner Meinung deine Lösung für Menschen wie mich?

Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 09. Februar 2023, 22:01:42
Ich habe zu dem Thema noch eine andere Frage.

Ich werde in einer neuen Wohnung definitiv mehr Miete an meinen Mitbewohner zahlen müssen, aber sicher nicht mehr als in den Augen des JC angemessen wäre.
Muss ich mir vom JC eine Umzugserlaubnis besorgen, bevor mein Mitbewohner einen Mietvertrag unterschreibt, damit mir dann auch die höhere Miete gezahlt wird? Ich brauche keine Kostenübernahme für Kaution, Umzug o.Ä. Es geht nur um die Übernahme der höheren Miete.
Wie gesagt, wir achten bei der Wohnungssuche bereits darauf, dass ich in der Angemessenheit und Mietobergrenze bleibe.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: darknight am 10. Februar 2023, 13:12:15
Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02Da wir aber angeben müssen, dass wir zu zweit einziehen, fällt es bei der Mieterauskunft natürlich auf, dass nur mein Mitbewohner seine Daten angibt. Dabei liegt die Warmmiete oft nahe seines alleinigen Nettoeinkommens und die Vermieter fragen sich sicher, wie er das allein stemmen will und antworten erst gar nicht.

....
Habt ihr Tipps oder Ratschläge, wie mir mit unserer Konstellation größere Chancen auf eine Wohnung bekommen?
Versetze Dich mal in die Lage eines Vermieters.
2 Personen wollen in eine Wohnung mieten, eine Person macht Angaben zu den Einkommensverhältnissen. danach kann sie sich die Wohnung nicht leisten. Die andere Person, Du, macht keine Angaben.
Sind das Wunschmieter? Eher nicht! Ausgeschieden, ganz einfach.

Mein Tipp:
Einkommen der Miete der Wunschwohnung anpassen oder Ansprüche reduzieren
Angaben zu beiden einziehenden Personen machen
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 14:40:30
Zitat von: darknight am 10. Februar 2023, 13:12:15Versetze Dich mal in die Lage eines Vermieters.
2 Personen wollen in eine Wohnung mieten, eine Person macht Angaben zu den Einkommensverhältnissen. danach kann sie sich die Wohnung nicht leisten. Die andere Person, Du, macht keine Angaben.
Sind das Wunschmieter? Eher nicht! Ausgeschieden, ganz einfach.

Mein Tipp:
Einkommen der Miete der Wunschwohnung anpassen oder Ansprüche reduzieren
Angaben zu beiden einziehenden Personen machen

Ich finde deine Antwort zu einfach gedacht.
Es hat nichts mit Ansprüchen zu tun, wenn mehr Wohnfläche für eine WG mit 2 Personen nötig ist. Schließlich braucht jeder seinen eigenen Rückzugsort.
Das Einkommen den Mietpreisen anpassen? Hast du dir die Mietpreise für 70qm mal angesehen? Kann nicht jeder Banker oder Politiker sein. Es ist nicht unsere Schuld, dass in diesem Land nun mit Vollgas alles vor die Wand gefahren wird. :no:

Wenn einer allein mietet heißt es ja nicht, dass der andere gar nichts zur Miete beiträgt. Es geht mir nur darum, dass es aufgrund von Vorurteilen Ablehnungen hagelt, wenn man sagt, dass man ALG II-Empfänger ist. Es geht nicht um Verheimlichung von Einkommen. Ich habe ja auch eins, nur nicht durch Arbeit..
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 09. Februar 2023, 22:01:42Ich werde in einer neuen Wohnung definitiv mehr Miete an meinen Mitbewohner zahlen müssen, aber sicher nicht mehr als in den Augen des JC angemessen wäre.
Muss ich mir vom JC eine Umzugserlaubnis besorgen, bevor mein Mitbewohner einen Mietvertrag unterschreibt, damit mir dann auch die höhere Miete gezahlt wird?
Ja sicher doch. (die Ausnahme wäre wenn ein neues JC zuständig werden würde,  s. Ratgeber)
Eine Umzugserlaubnis sprich Zusicherung und auch eine Bestätigung das die Miete angemessen ist.
Und das bevor DU etwas wie einen MV unterschreibst egal ob KbV oder Untermietvertrag.
Was der andere da nicht im Bezug nicht machen muss.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)

Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02Wir sind seitdem auf der Suche nach einer größeren WG-geeigneten Wohnung (was das JC weiß).
was weiß denn das JC genau und hat es oder du etwas schriftliches dazu???

MfG FN
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43
Vielen Dank, Fettnäpfchen, deine Beiträge helfen mir immer sehr!
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37Ja sicher doch. (die Ausnahme wäre wenn ein neues JC zuständig werden würde,  s. Ratgeber)
Eine Umzugserlaubnis sprich Zusicherung und auch eine Bestätigung das die Miete angemessen ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37Und das bevor DU etwas wie einen MV unterschreibst egal ob KbV oder Untermietvertrag.
Was der andere da nicht im Bezug nicht machen muss.
Mein Mitbewohner kann den Vertrag ja nur unterschreiben, wenn er weiß, dass das JC auch meinen Anteil an der Miete zahlen würde. Wir wissen aber vor einem Vertragsabschluss noch gar nicht, welches Zimmer ich beziehe und wie groß es ist. Ich ziehe ja mit und kann erst eine neue KbV mit ihm machen, wenn wir alles ausgerechnet haben.
Ich bräuchte einfach nur eine generelle Zusage, dass die höhere Miete bis zur Mietobergrenze gezahlt wird. Das würde mir schon reichen. Kann ich sowas bekommen?

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37was weiß denn das JC genau und hat es oder du etwas schriftliches dazu???
Ich habe das bisher nur mündlich kommuniziert bei den persönlichen Gesprächen und es wurde wohl auch in meine Akte geschrieben, da die Ärztin vom Gutachten davon wusste, ohne dass ich ihr davon erzählt habe.

Ich verstehe einfach nicht, wie die Angemessenheit bei einer WG berechnet wird. Wird nach Zimmergröße + Nutzfläche gerechnet oder heißt es, dass ich nur so viel bekomme, wie ich maximal für eine eigene Wohnung bekommen würde? Darf ich dann auch nur maximal 50qm nutzen können?

Ein Beispiel:
Die Wohnung wurde 2020 vollständig saniert, hat gesamt 75qm und kostet 1200€ warm. 1200 / 75qm = 16€/qm
Sein Zimmer hätte ca. 14qm
Mein Zimmer hätte ca. 11qm = 176€
Die restliche Wohnung hätte ca. 50qm und wird von beiden Personen genutzt = 800€ / 2 = 400€
Ich hätte also KdU von insgesamt 576€ mit einer Wohnfläche von 61qm.

Die Frage wäre hier nun, woran die Angemessenheit festgemacht wird.
Laut Tabelle werden Baujahr bzw. Sanierungsjahr und Wohnungsgröße berücksichtigt. Bei 50qm ab Baujahr 2010 sind 575€ angemessen. Ich wäre in diesem Beispiel knapp drüber, bei den qm sogar stark.

Kennt sich da jemand aus? :help:
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Sheherazade am 11. Februar 2023, 10:23:43
Zitat von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43Die Frage wäre hier nun, woran die Angemessenheit festgemacht wird.

In erster Linie an den Kosten.

Gemeinsam genutzten Wohnraum kannst du nicht vollständig dir alleine zurechnen.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Hartzer Rolle am 11. Februar 2023, 13:45:50
Die qm sind nicht unbedingt ausschlaggebend. Nur bei den Heizkosten kann es dir passieren, dass nur der Wert für 50qm, für eine Person, berücksichtigt wird.
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 13:58:29
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43Ich bräuchte einfach nur eine generelle Zusage, dass die höhere Miete bis zur Mietobergrenze gezahlt wird. Das würde mir schon reichen. Kann ich sowas bekommen?
Mit Zusicherung, also der Notwendigkeit, erkennt das JC den Umzug an.
Das gibt es aber nicht wenn der Mietpreis nicht feststeht, wenn dann brauchst du Glück dass das JC dir bestätigt das bis zu der Angemessenheitsgrenze die Miete übernommen wird.

Die Angemessenheit gilt bei dir für eine Person daran hat sich das JC dann zu halten.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R:
Bewohnern in Wohngemeinschaften stehen die vollen angemessenen Unterkunftskosten zu.
Eine Person hat Anspruch auf die vollen Unterkunftskosten für eine Person, Abzüge sind unzulässig.

Zitat von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43Ich verstehe einfach nicht, wie die Angemessenheit bei einer WG berechnet wird. Wird nach Zimmergröße + Nutzfläche gerechnet oder heißt es, dass ich nur so viel bekomme, wie ich maximal für eine eigene Wohnung bekommen würde? Darf ich dann auch nur maximal 50qm nutzen können?
Gerne wird vom JC das Kopfteilprinzip herangezogen dass wäre dann die von dir vermutete 50:50 Regelung.
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.
Bei einem passenden Vertrag muss sich das JC aber daran halten was da drinnen festgemacht wurde, siehe unteres Muster Antwort 1
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)

MfG FN
Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: talokatel823 am 11. Februar 2023, 16:37:48
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 13:58:29Mit Zusicherung, also der Notwendigkeit, erkennt das JC den Umzug an.
Ist es eine Notwendigkeit, wenn die aktuelle Wohnsituation nur eine Übergangslösung ist und nicht genug Platz für uns bietet?

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 13:58:29Gerne wird vom JC das Kopfteilprinzip herangezogen dass wäre dann die von dir vermutete 50:50 Regelung.
Das Kopfteilprinzip wenden wir aktuell an (was auch wegen des niedrigen Mietpreises ohne Probleme möglich ist), was aber in einer neuen Wohnung wegen den horrenden Mietpreisen nicht geht. Da würden wir möglichst nach Nutzfläche gehen, weil ich sonst über der Angemessenheitsgrenze liege. Es läuft dann eher auf eine 40:60 Regelung hinaus.

Heute haben wir eine Wohnung besichtigt, wo die Vermieterin nicht wollte, dass ich mit im Mietvertrag stehe (wegen schlechter Erfahrungen mit ALG II Empfängern), aber gleichzeitig verdient mein Mitbewohner für sie allein nicht genug, um allein zu unterschreiben. Dass auch ich Miete im Rahmen einer KbV zahlen würde, interessierte sie nicht.
Wie soll man es denen dann bitte recht machen?  :heul:

Geht es denn, dass ich auch mit im Hauptmietvertrage stehe?
Aber den Mietvertrag darf ich ohne Bestätigung der Angemessenheit des JC nicht mitunterschreiben ?
Es wird aber eine Absage des JC geben, wenn es davon ausgeht, dass wir dann auch 50:50 mit der Miete machen. Genau das wollen wir ja nicht, sondern wieder eine neue KbV. Die können wir aber erst nach Einzug erstellen, da wir da dann erst meinen Anteil genau berechnen können.

Ich bin am verzweifeln. Gefühlt ist es gar nicht möglich, als WG gemeinsam in eine größere Wohnung zu ziehen.  :heul:


Titel: Aw: Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:42:44
 :flag:

Habe Besuch bekommen daher warte mal was andere schreiben ansonsten vllt. bis morgen/übermorgen.

MfG FN