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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hsac am 27. Januar 2023, 10:59:28

Titel: Heiz- Nebenkostenabrechnung Untermietvertrag
Beitrag von: hsac am 27. Januar 2023, 10:59:28
Hi, ich wohne bei meiner Mutter zur Untermiete. Nun möchte das Jobcenter die Heiz- Nebenkostenabrechnung des letzten Jahres...wie soll ich am besten verfahren?
Titel: Aw: Heiz- Nebenkostenabrechnung Untermietvertrag
Beitrag von: Ottokar am 27. Januar 2023, 11:50:00
Das kommt darauf an, was in eurem Untermietvertrag zu Betriebskostennachforderungen und -erstattungen geregelt ist - sofern ihr einen Untermietvertrag geschlossen habt, und welche Kosten für Unterkunft und Heizung das JC bei dir anerkannt hat.

Falls ihr keinen Untermietvertrag geschlossen habt, geht das JC nach der sog. pro Kopf Methode vor, d.h. bei dir werden 50% der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt.
Bei 2 Personen in der Wohnung hast du dann gegenüber dem JC Anspruch auf Übernahme von 50% einer Betriebskostennachforderung.
Das Gleiche gilt umgekehrt bei Betriebskostenerstattungen, 50% davon werden bei deinen Kosten für Unterkunft und Heizung mindernd berücksichtigt.
Titel: Aw: Heiz- Nebenkostenabrechnung Untermietvertrag
Beitrag von: hsac am 27. Januar 2023, 12:01:00
Hi, ja im Untermietvertrag sind Miete, Betriebskosten und Wärmeversorgung separat aufgeführt, aber nicht mit Erstattungen oder so. Ist ein Simpler zweizeiler Brief. der Im Prinzip aus Betreff, Datum, Vertragspartner, Kostenaufschlüsselung besteht.
Titel: Aw: Heiz- Nebenkostenabrechnung Untermietvertrag
Beitrag von: Ottokar am 27. Januar 2023, 12:11:22
Es wohnen 2 Personen in der Wohnung? Entspricht die Kostenaufschlüsselung dem Verhältnis 50/50?

Solange da nicht drinsteht, dass mit der Zahlung der Miete/Betriebskosten alle Forderungen aus dem Vertrag erfüllt sind (sog. Pauschalmiete), ist es mietrechtlich so, das der Hauptmieter beim Untermieter Betriebskostennachforderungen geltend machen kann und der Untermieter beim Hauptmieter Betriebskostenerstattungen geltend machen kann.
Gemäß § 2 SGB II ist der Untermieter im Falle des Leistungsbezuges auch dazu verpflichtet.
Titel: Aw: Heiz- Nebenkostenabrechnung Untermietvertrag
Beitrag von: hsac am 30. Januar 2023, 11:48:53
Ich wohne bei ihr aber wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, da wir finanziell komplett unabhängig von einander leben...oder?
Titel: Aw: Heiz- Nebenkostenabrechnung Untermietvertrag
Beitrag von: Ottokar am 30. Januar 2023, 11:51:36
Zitat von: hsac am 30. Januar 2023, 11:48:53Ich wohne bei ihr aber wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, da wir finanziell komplett unabhängig von einander leben
korrekt