Habe vom ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten; da war auch noch ein anderes Jobcenter der Träger.
Nach meinem Umzug hat der Träger gewechselt.
1. Wo stelle ich den Antrag auf Übernahme der Nachzahlung?
2. Wenn das alte Jobcenter zuständig ist, muss ich die Nebenkostenabrechnung auch dem neuen Jobcenter vorlegen?
Vielen Dank!
Keiner da?
Es ist das neue Jobcenter zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich danach, wer du zuständige Träger zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung ist, die sich aus der Abrechnung ergibt.
Antwort 2 ist richtig.
Egal was das JC evtl. dazu meint, es muss die Nachzahlung Übernehmen.
(jedenfalls im Normalfall)
Dein bisheriges JC ist nicht mehr für dich zuständig.
Kowalka
Zitat von: Kowalka am 27. Januar 2023, 23:08:46da war auch noch ein anderes Jobcenter der Träger.
Nach meinem Umzug hat der Träger gewechselt.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Damit du auch eine Grundlage hast:
Zitat- 25.06.2015, B 14 AS 40/14 R
Die Pflicht zur Tragung von Betriebskostennachforderungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfasst, aufgrund des damit verfolgten Schutzes des Grundbedürfnisses Wohnen, nur Nachforderungen der aktuell bewohnten Wohnung.
Für Forderungen einer anderen Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird, trifft dies nur zu, wenn die Forderung auf Zeiten der Hilfebedürftigkeit zurückgeht.
MfG FN
Hallo und vielen Dank für eure Antworten!
Also immer beim aktuellen Jobcenter beantragen, ok.
Und danke an Fettnäpfchen für die Grundlage!