Hallo, ich habe letztes Jahr rückwirkend für fünf Monate Leistungen überwiesen bekommen. Die ersten zwei Monate konnte ich über den Freibetrag verfügen, plötzlich war im dritten Monat das P-Konto gesperrt. In der Filiale der Bank ließ sich das nicht lösen. Bin jetzt endlich zur Fachabteilung telefonisch durchgedrungen und die Dame murmelte etwas von Guthabensperre im 3. Monat. Ich müsste jetzt zum Amtsgericht gehen, um das frei zu machen und selbst ein Schreiben vom Job Center Betrag aus Leistungen würde jetzt nicht mehr ausreichen. Da nur 500 € gepfändet sind, wäre die zweite Möglichkeit das jetzt frei zu machen und dann wäre das Konto wieder frei verfügbar. Kann mir jemand etwas dazu sagen?
Ja, du musst entweder beim Vollstreckungsgericht Freigabe beantragen, incl. Beweisführung also BWB als Nachweis zum Antrag.
Alternativ kannst du auch zahlen, dann ist die Pfändung erledigt oder durch Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger Ruhendstellung der Pfändung erwirken. Nach Abzahlung ist die Pfändung dann auch erledigt.
Ehrlich: wenn du gerade wesentlich mehr als die 500€ zur Verfügung hast, dann zahle das und fertig. Würde ich jedenfalls so machen. Mit einem Konto ohne Pfändung lebt es sich auf jeden Fall besser, das kann dir sonst jederzeit mit jeder Nachzahlung oder einem ähnlichen Problem wieder passieren. Und dann hast du jedesmal das Gerenne.