Schönen guten Tag liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Anträge auf Hartz 4/ Bürgergeld. Es geht dabei um das Jahr 2022 welches nun das Jobcenter gerne aufdröseln möchte. Kurz zum Sachverhalt, mein Partner ist LKW Fahrer (teilweise auch die ganze Woche unterwegs; in der Winterzeit wird gestempelt) ich bin seit 2023 nicht komplett auf das Jobcenter angewiesen und wir haben in der 2. Jahreshälfte von 2022 eine neue Sachbearbeiterin bekommen.
Nun zum Sachverhalt:
1. Mir und meinem Partner wurden von der Zeit vom 01.01.2022 - 30.06.2022 Leistungen bewilligt, die auch am 02.02.2022 von der alten Sachbearbeiterin abschließend bewilligt wurden
2. Vom 01.07.2022 - 31.12.2022 wurden vorläufig Leistungen bewilligt, die am 12.01.2023 abschließend bewilligt wurden jedoch mit Anhörungsbogen, Rückzahlungsforderung usw. Dabei handelte es sich um die neue Sachbearbeiterin.
Ich habe diesem Bescheid widersprochen, da ich die monatlichen Lohnabrechnungen von meinem Partner (ohne Aufforderung des Jobcenters) jeden Monat zugesandt habe. Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen. Es handelt sich um eine Rückforderung von 556,80 €. Sie hat jedoch nichts unternommen und schön weiter ein wesentlich geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit angegeben. Warum ich so allergisch reagiere ist der Tatsache geschuldet, dass sie als wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben bekommen haben, sie ganz ganz schnell den Bescheid geändert hat und das Guthaben mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet hat. Und hier schaut sie munter 6 Monate zu wie mehr Geld überwiesen wird, unternimmt nichts, und ich soll einen Anhörungsbogen wegen einer Überzahlung ausfüllen.
Jedoch gibt es meinerseits ein paar Unklarheiten. Die Gute möchte jetzt auf einmal von mir mal wieder Kontoauszügen von Dezember 2022 bis jetzt (die alten wurden angeblich nach Sichtung vernichtet), die Anlage EK von meinem Partner ausgefüllt, dazu schreibt Sie das Werbungskosten geltend gemacht werden können und einen Nachweis des Arbeitgebers über die tatsächliche Abwesenheit meines Partners. So weit so gut, habe ich auch kein Problem damit. Jedoch machen mich folgende Tatsachen stutzig auf die sie mir keine Antwort gegeben hatte:
1. Warum will Sie jetzt den Zeitraum von 01.01.2022 - 31.12.2022 überprüfen obwohl von 01/2022 - 06 /2022 der Bescheid schon abschließend festgesetzt wurde
2. Der Zeitraum meines Widerspruchs betrifft nur 07/2022 - 12/2022 sie möchte aber das ganze Jahr
3. Mein Partner bekam monatlich steuerfreien Verpflegungsmehraufwand aufgrund seiner Fernfahrertätigkeit dies hat sie jedoch komplett als einkommen angerechnet (nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind) darauf ist sie auch nicht eingegangen
4. Werbungskosten alles schön und gut, dafür gibt es ja vom Gesetzgeber Pauschalen, je nach Dauer der Abwesenheit jedoch lösen diese das Problem mit den Verpflegungskosten nicht
Meine Fragen sind deshalb:
Darf Sie jetzt das ganze Jahr 2022 aufdröseln obwohl schon abschließend bewilligt wurde? (ich habe nämlich die Vermutung, dass sie gerne noch mehr zurückfordern möchte)
Muss ich auch die Abwesenheitszeiten vor dem 30.06.2022 einreichen nur weil die Dame das gerne möchte?
Sorry für den langen Text aber ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich darlegen.
Kurz und knapp kommt es mir einfach so vor, als wenn die Damen sich ein wenig auf den Schlips getreten fühlt da ich Widerspruch eingelegt habe und das jetzt zu einem Machtkampf ausartet. Wenn sie die Unterlagen möchte, bekommt sie sie gerne, aber irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass sie mir nicht unbedingt was "Gutes" möchte. Da sie so überhaupt nicht auf meine Hinweise zwecks Verpflegungsmehraufwand eingegangen ist bzw. meine Fragen nicht beantwortet.
Vielen Dank schon mal
Spesen und Auslöse sind Einkommen siehe BSG (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/161188).
Tatsächliche Kosten können abgesetzt werden, wenn ihr sie nachweist. Pauschalen nur, wenn ihr nichts nachweisen könnt. Auch das hat das BSG in der verlinkten Entscheidung geurteilt.
Eine endgültige Festsetzung soll in der Regel erst nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen, § 41a Absatz 4 SGB II.
Eine Rückforderung für Januar bis Juni kommt nur in Frage, wenn ihr etwas verschwiegen habt. Ansonsten greift Vertrauensschutz.
Dass eure alte SB fälschlicherweise Spesen nicht angerechnet hat, bedeutet nicht, dass ihr ein Recht darauf habt, dass das für immer und ewig falsch gemacht wird.
Hallo TripleH,
Danke zunächst mal für deine Antwort.
ZitatTatsächliche Kosten können abgesetzt werden, wenn ihr sie nachweist. Pauschalen nur, wenn ihr nichts nachweisen könnt. Auch das hat das BSG in der verlinkten Entscheidung geurteilt.
Ich habe beides. Also sowohl die Einkaufsquittungen von meinem Partner, als auch eine Bestätigung des Arbeitgebers an wie vielen Tagen er im Monat wie lange auswärts war.
ZitatEine endgültige Festsetzung soll in der Regel erst nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen, § 41a Absatz 4 SGB II.
Die vorherige Sachbearbeiterin hat den Bescheid vom 01.01. - 30.06.2022 am 02.02.2022 festgesetzt. Deshalb war ich so verwundert.
ZitatDass eure alte SB fälschlicherweise Spesen nicht angerechnet hat, bedeutet nicht, dass ihr ein Recht darauf habt, dass das für immer und ewig falsch gemacht wird.
Die vorherige SB hat die Spesen auch mit angerechnet. Sie hat von mir auch monatlich die Lohnabrechnungen zugesandt bekommen. Ich habe ja nichts zu verheimlichen.
Also kann man festhalten:
24:00 Stunden abwesend: Bis 28,00 EUR mit Nachweis
Mehr als 8 Stunden abwesend: Bis 14,00 EUR mit Nachweis
12:00 bis 24:00 Stunden abwesend: Pauschal 6,00 EUR ohne Nachweis
Sind als Nachweis die Einkaufsbelege gemeint, oder die Aufstellung des Arbeitgebers?
Vielen Dank vorab
ZitatDie vorherige Sachbearbeiterin hat den Bescheid vom 01.01. - 30.06.2022 am 02.02.2022 festgesetzt.
ZitatDie vorherige SB hat die Spesen auch mit angerechnet.
Wie kann sie die denn im Februar für Februar bis Juni angerechnet haben, hat sie die Höhe des Lohns und der Spesen im Kaffeesatz gelesen?
ZitatSind als Nachweis die Einkaufsbelege gemeint, oder die Aufstellung des Arbeitgebers?
Die Aufstellung des Arbeitgebers ist doch sicherlich nur der Abwesenheitsnachweis. Nachweise für die Kosten sind Rechnungen für das auswärtige Essen.
Zitat von: TripleH am 28. Januar 2023, 21:36:55Wie kann sie die denn im Februar für Februar bis Juni angerechnet haben, hat sie die Höhe des Lohns und der Spesen im Kaffeesatz gelesen?
Ich habe mittlerweile die Vermutung, dass das Datum falsch ist. Bei meiner bisherigen Sachbearbeiterin ist das auch schon passiert, dass sie einen Monat vordatiert hat. Bloß jetzt nach einem Jahr noch zu wissen wann der Brief ankam weiß ich leider nicht mehr. Aber ich habe den abschließenden Bescheid nochmal durchgesehen, dort ist alles korrekt angegeben, auch das Einkommen. Also kann es meiner Meinung nach nur ein Fehler im Datum sein. Passiert.
Zitat von: TripleH am 28. Januar 2023, 21:36:55ZitatDie vorherige Sachbearbeiterin hat den Bescheid vom 01.01. - 30.06.2022 am 02.02.2022 festgesetzt.
ZitatDie vorherige SB hat die Spesen auch mit angerechnet.
Wie kann sie die denn im Februar für Februar bis Juni angerechnet haben, hat sie die Höhe des Lohns und der Spesen im Kaffeesatz gelesen?
Zitat von: TripleH am 28. Januar 2023, 21:36:55Die Aufstellung des Arbeitgebers ist doch sicherlich nur der Abwesenheitsnachweis. Nachweise für die Kosten sind Rechnungen für das auswärtige Essen.
Ok Danke, dann weiß ich Bescheid dass ich den Abwesenheitsnachweis inklusive der Einkaufszettel nachreiche.
Vielen Dank