Hi, ich lese grad auf der Alg2 Seite meiner Stadt, bzgl Mietobergrenze das:"Es handelt sich hierbei um die Bruttokaltmieten. Das bedeutet, dass die Kosten für die Grundmiete und die Betriebskosten bereits enthalten sind. Hinzu kommen die Kosten für die Heizung." 400 Euro.
Bedeutet das 400 Euro + Heizung wird bezahlt? Nach dem Motto 400 Euro + egal was die Heizung kostet?
Zitat von: hsac am 29. Januar 2023, 10:27:08Bedeutet das 400 Euro + Heizung wird bezahlt?
Ja, wobei auch Heizkosten einer gewissen Angemessenheit unterliegen!
hsac
Zitat von: hsac am 29. Januar 2023, 10:27:08Bedeutet das 400 Euro + Heizung wird bezahlt? Nach dem Motto 400 Euro + egal was die Heizung kostet?
Nein weil die HK nur bis zu einer (im Streitfall) extra auszurechnenden Angemessenheitsgrenze zählen.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
MfG FN