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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hsac am 29. Januar 2023, 10:27:08

Titel: Wohnungskosten
Beitrag von: hsac am 29. Januar 2023, 10:27:08
Hi, ich lese grad auf der Alg2 Seite meiner Stadt, bzgl Mietobergrenze das:"Es handelt sich hierbei um die Bruttokaltmieten. Das bedeutet, dass die Kosten für die Grundmiete und die Betriebskosten bereits enthalten sind. Hinzu kommen die Kosten für die Heizung." 400 Euro.

Bedeutet das 400 Euro + Heizung wird bezahlt? Nach dem Motto 400 Euro + egal was die Heizung kostet?
Titel: Aw: Wohnungskosten
Beitrag von: OLD-MAN am 29. Januar 2023, 13:43:48
Zitat von: hsac am 29. Januar 2023, 10:27:08Bedeutet das 400 Euro + Heizung wird bezahlt?

Ja, wobei auch Heizkosten einer gewissen Angemessenheit unterliegen!
Titel: Aw: Wohnungskosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2023, 13:58:57
hsac

Zitat von: hsac am 29. Januar 2023, 10:27:08Bedeutet das 400 Euro + Heizung wird bezahlt? Nach dem Motto 400 Euro + egal was die Heizung kostet?
Nein weil die HK nur bis zu einer (im Streitfall) extra auszurechnenden Angemessenheitsgrenze zählen.

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)

MfG FN