Wie verhält es sich, wenn man Ebay oder andere Verkäufe tätigt.
Und ein Gewinn erzielt würde.
Wird dieser erst ab 50€ berücksichtigt (49,99€ keine Berücksichtigung, 50.01€ alles wird angerechnet) oder gilt weiter hierfür die 10€ Grenze ?
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt wofür alles, gilt jetzt diese 50 € Grenze?
Dann einfach mal genau lesen: https://hartz.info/index.php?topic=130246.0
Die Bagatellgrenze von 50€ gilt nur für Erstattungsforderungen des JC von zuviel erhaltenem Bürgergeld (§ 40 Abs. 1 S. 3 SGB II, § 41a ABs. 6 S. 3 SGB II).
Nun könnten Einige auf die Idee kommen, man könnte diese Bagatellgrenze bei einmaligem Einkommen ausnutzen. Das dürfte jedoch an zwei Punkten scheitern:
1. gilt diese Bagatellgrenze für bestandskräftige Bescheide nur hinsichtlich einer rückwirkenden Aufhebung für zurückliegende Monate; da Einkommen im laufenden Monat aber sofort mitgeteilt werden muss und dort angerechnet wird, kommt es zu keiner solchen rückwirkenden (teilweisen) Aufhebung, und
2. würde man seine Mitwirkungspflicht verletzten und das Einkommen so verspätet mitteilen, dass eine Aufhebung für den aktuellen Bewilligungszeitraum nicht mehr möglich ist, würde sich stattdessen ein Erstattungsanspruch für die Überzahlung nach § 34 SGB II ergeben, nebst einem Bußgeld nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II.
Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2023, 17:34:26Nun könnten Einige auf die Idee kommen
Ja ich :grins:
Hate irgendwie gehofft es gilt nicht nur, für den einen Bereich :sad:
Meine Ebay Verkäufe waren nur Vermögensumwandlung, aber die Frage hat sich mir aufgetan. :smile:
Und wie ist das wenn ich ne erhöhung auf Witwenrente bekomme der Bescheid aber erst ende Juni kommt.Ich das dem Amt mitteile sobald die da ist.Bekomme ich dann eine Rückforderung wie im letzten Jahr wo ich das zuviel gezahlte zurück Überweisen musste.Vor allen erhöht sich auch immer der KK beitrag damit.Denn die erhöhung beträgt ja immer nur 3,5 % . :coffee: