Hallo zusammen,
derzeit habe ich einen Nebenjob auf Honorarbasis, ich schreibe also Rechnungen und muss immer die Anlage EKS nebst allen Kontoauszügen einreichen.
Wenn ich jetzt von diesem Nebenjob auf Honorarbasis zu einem Angestelltenverhältnis auf Midi-Jobbasis wechsele, wie läuft das ab?
Natürlich muss ich die VÄM einreichen, aber wie geht es dann weiter? "Erlischt" dann die Selbständigkeit und die Anlage EKS und Kontoauszüge sind passé?
Womit darf ich also rechnen, wenn das JC davon erfährt?
Danke.
Sinnvoll wäre es, wenn die Beendigung des Honorarvertrages mit der VÄM nachgewiesen werden kann, ein Gewerbe ist ja wohl nicht angemeldet.
Eine abschließende EKS für den laufenden Bewilligungszeitraum wirst du aber noch einreichen müssen.
Welche Vor- und Nachteile bietet eine Selbständigkeit gegenüber eines Midi-Jobs beim JC?
Wird man bei einer Selbständigkeit mehr "in Ruhe gelassen" mit sinnfreien Bewerbungsaufforderungen? Das war bisher sehr positiv, ich konnte mich selbst bewerben auf das, wofür ich wirklich Präferenzen habe. Ich möchte nicht, dass jetzt mit dem Midi-Job, der nunmal kein Vollzeitjob ist, wieder die sinnlosen Vermittlungsvorschläge kommen.
So richtig "in Ruhe gelassen" wirst du erst, wenn du nicht mehr abhängig von aufstockenden Leistungen bist!
Frag´ dich doch selber: "Welche Vorteile hat mein Arbeiten auf Honorarbasis und welches Einkommen erziele ich damit - kontra - welche Vorteile bringt mir der Midi-Job?"
Midi-Job = abhängige, sozialversicherungspflichtge Arbeit mit Arbeitsvertrag!
Auch bei Midi-Job bist du verpflichtet, dein mtl. Einkommen nachzuweisen und auch Kontoauzüge vorzulegen!
Kann ich bei einem Mini/Midi-Job im HomeOffice, also eigene Ausstattung, auch Betriebsausgaben gegenrechnen bzw. mit angeben als Einkommenschmälerung, wenn diese den Job betreffen?
Als Angestellter hast du keine Betriebausgaben!
@ Hansejunge, sag doch einfach, worauf es dir genau ankommt, deine Fragen lesen sich so, als ob du "Einkommen", in welcher Form auch immer, am JC vorbeimogeln willst und nach einer Lösung suchst.
Mir kommt es darauf an, dass ich Betriebsausgaben im Home Office geltend machen kann und dass ich mich bewerbe auf Stellen, die zu mir passen, ohne "Irrsinnsvorschläge" vom JC oder Bewerbungstrainings, etc.
Oder anders gefragt: Ist man für das JC mehr im Beschäftigungsverhältnis, wenn man a) selbständig ist b) einen Midi-Mini-Job hat.
Um mehr geht es gar nicht. Hier soll auch nichts illegal vorbeigemogelt werden.
Ich habe nur die Befürchtung, dass, wenn ich von selbständig auf Mini/Midi wechsele, das JC anfängt mich zu "löchern".
Zitat von: Hansejunge am 31. Januar 2023, 15:12:56Ich habe nur die Befürchtung ...
Das liegt daran, dass sich das JC bemüht, dir Arbeitsangebote vorzulegen, die möglich sind und "Kunden" sich nur die "Rosinen" aus dem gesamten Angebot rauspicken wollen!
Manchmal wäre es klüger, alternative Arbeitsangebote, auch ein ZAF Angebot, anzunehmen, als Arbeitslos (hier im Rechtsgebiet ALG II) = Langzeitarbeitslos zu bleiben!
Und nein, ....
Zitat von: Hansejunge am 31. Januar 2023, 15:12:56Betriebsausgaben im Home Office geltend machen
....werden nicht extra erstattet. Hier bleibt dir nur die Möglichkeit im Rahmen der Werbungskosten Aufwendungen einzureichen. Aber wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts erstattet kriegen!
Dann ist die Entscheidung gar nicht so schwer.
- Kann geschlossen werden.