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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gretchen am 31. Januar 2023, 18:10:21

Titel: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 31. Januar 2023, 18:10:21
Hallo, ich habe ab 15.02.23 eine neue Arbeitsstelle und bin folglich nach dem 14.02.23 aus dem Leistungsbezug. Das Bürgergeld für Februar ist bereits auf meinem Konto. Ich nehme an, das Jobcenter meldet sich selbst, um die zu viel überwiesenen Leistungen zurückzufordern.

Bisher habe ich immer die Anlage EKS abgegeben, die würde normal zum 31.03.23 abgerechnet. Ich nehme weiterhin an, die Berechnung endet dann auch am 14.02.23 und die Einnahmen, die nach dem 15.02.23 auf mein Konto eingehen werden nicht mehr angerechnet?

Oder kann das Jobcenter im ganzen Februar noch meine Einnahmen und auch das Gehalt, sollte es am letzten Februartag auf mein Konto eingehen, anrechnen? Vielen Dank für Eure Antworten!

Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Ottokar am 31. Januar 2023, 20:22:52
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 18:10:21Hallo, ich habe ab 15.02.23 eine neue Arbeitsstelle und bin folglich nach dem 14.02.23 aus dem Leistungsbezug.
Nö, bist du nicht. Raus bist du erst ab dem Monat, in welchem dir Einkommen zufließt, das deine Hilfebedürftigkeit beendet.
Das JC wird feststellen, ab wann dein Anspruch entfällt (verm. spätestens zum 01.04.2023), und von dir dann für den Bewilligungszeitraum eine EKS fordern.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 31. Januar 2023, 20:57:30
Zitat von: Ottokar am 31. Januar 2023, 20:22:52Nö, bist du nicht. Raus bist du erst ab dem Monat, in welchem dir Einkommen zufließt, das deine Hilfebedürftigkeit beendet.
Das JC wird feststellen, ab wann dein Anspruch entfällt (verm. spätestens zum 01.04.2023), und von dir dann für den Bewilligungszeitraum eine EKS fordern.

Das verstehe ich nicht? Ich habe ab 15.02.23. eine Arbeitsstelle und melde mich zum 14.02.23. beim Jobcenter ab. Warum sollte das Jobcenter mir mein Einkommen bis März noch anrechnen und abziehen dürfen? Ich beziehe keine Leistungen mehr. Kannst du mir bitte einen Paragraf nenne, auf dem du deine Antwort begründest. Vielen herzlichen Dank!
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Sheherazade am 31. Januar 2023, 21:22:24
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 20:57:30Ich beziehe keine Leistungen mehr.

Du hast die Leistung für Februar bereits erhalten, demnach prüft das Jobcenter auch noch ob du im Februar noch Einkommen hast. Verzichten kannst du bestenfalls ab März auf das ALGII, sofern dein Einkommen nicht bedarfsdeckend ist. Hast du kein Einkommen, kommt auch keine Rückforderung.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26
Okay, wenn das Jobcenter den gesamten Februar in die Berechnung einbezieht, werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Hary am 31. Januar 2023, 23:22:02
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.
Vorsicht! Es kommt vor allem darauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Wenn dort vereinbart ist dass im laufenden Monat gezahlt wird, dann kann er nicht einfach mal so im Folgemonat zahlen. Damit kann er (und nebenbei auch du) in Teufelsküche kommen. Er wird sich vermutlich auch aus eigenem Risiko nicht darauf einlassen, da er rechtlich gesehen bereits im Verzug ist wenn der 28.02 vereinbart ist und erst am 01.03. gezahlt wird. Du könntest also entsprechend Verzugszinsen fordern. Dazu kommen noch weitere mögliche Konsequenzen die ein Arbeitgeber bei einem unbekannten neuen Arbeitnehmer wohl nicht eingehen wird. Zum anderen finden es die Behörden auch nicht lustig wenn du zu ihrem Nachteil deinen Zufluss manipulierst. Es ist nicht unüblich dass sich irgendwer verplappert oder einem anderen eins auswischen will.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 01. Februar 2023, 00:20:28
Zitat von: Hary am 31. Januar 2023, 23:22:02Vorsicht! Es kommt vor allem darauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Im Arbeitsvertrag steht nicht wie, wann das Gehalt gezahlt wird.

Zitat von: Hary am 31. Januar 2023, 23:22:02Zum anderen finden es die Behörden auch nicht lustig wenn du zu ihrem Nachteil deinen Zufluss manipulierst. Es ist nicht unüblich dass sich irgendwer verplappert oder einem anderen eins auswischen will.

Ich finde es auch nicht lustig, wenn das Jobcenter mein Gehalt für Februar zu meinem Nachteil haben will. Wie soll ich meine laufenden Unkosten für März decken, wenn kein Geld da ist? Da geht es nicht um eins auswischen  :scratch:
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Harald53 am 01. Februar 2023, 02:04:20
Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 00:20:28Ich finde es auch nicht lustig, wenn das Jobcenter mein Gehalt für Februar zu meinem Nachteil haben will. Wie soll ich meine laufenden Unkosten für März decken, wenn kein Geld da ist? Da geht es nicht um eins auswischen  :scratch:

Das ist eben leider das "Zuflussprinzip".
Deshalb tun sich mMn auch viele (mich inbegriffen) schwer überhaupt wieder eine Arbeit aufzunehmen.
Denn wer will schon gerne Schulden machen um arbeiten zu "dürfen"
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42
Zitat von: Harald53 am 01. Februar 2023, 02:04:20Denn wer will schon gerne Schulden machen um arbeiten zu "dürfen"

Erstens könnte man ja Rücklagen haben!

Zweitens wird wieder einmal ganz vergessen, das am Anfang dieses Leistungsbezuges 2x Geld eingeht!

Drittens ist Arbeiten und 1 Monat Leistungsbezug als Darlehen besser als dauerhaft Bürgergeld.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Harald53 am 01. Februar 2023, 02:47:18
Zitat von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42Erstens könnte man ja Rücklagen haben!
Schaffen wohl die wenigsten im Leistungsbezug noch Rücklagen aufzubauen.

Zitat von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42Zweitens wird wieder einmal ganz vergessen, das am Anfang dieses Leistungsbezuges 2x Geld eingeht!
War bei mir ebenfalls nicht der Fall, habe mein letztes Gehalt als ich aus der Firma ausgeschieden bin erst am 07. des nachfolgenden Monats bekommen. (Endabrechnung)
Von daher auch hier schön angerechnet worden am Anfang des Leistungsbezuges.
Nichts mit 2x Geld.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 07:33:23
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26Okay, wenn das Jobcenter den gesamten Februar in die Berechnung einbezieht, werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.

Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Hary am 01. Februar 2023, 08:09:55
Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 00:20:28Ich finde es auch nicht lustig, wenn das Jobcenter mein Gehalt für Februar zu meinem Nachteil haben will. Wie soll ich meine laufenden Unkosten für März decken, wenn kein Geld da ist? Da geht es nicht um eins auswischen  :scratch:

Das siehst du aber falsch. Du bekommst für Februar das Geld ja bin Jobcenter bereits Ende Januar. Wenn du Ende Februar deinen Lohn bekommst, dann hat du zweimal Geld bekommen in einem Monat. Das ist also so korrekt. Das Problem ist mir aber trotzdem klar. Du musst Februar von der Leistung leben. An März musst du vom Lohn leben, aber gleichzeitig musst du das Geld vom Vormonat zurückzahlen. Das führt in der Praxis zu Problemen.

Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 07:33:23
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26Okay, wenn das Jobcenter den gesamten Februar in die Berechnung einbezieht, werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.


Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?
Das wäre nicht ungewöhnlich bei Vollzeit und Single Haushalt. Ich hatte damals auch zu einem 1. Angefangen, Geld gibt es jeden Monat zum 15. im ersten Monat habe ich also auch erst einen halben Monat gearbeitet, aber trotzdem volles Geld bekommen.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Birgit63 am 01. Februar 2023, 09:43:08
Ganz ehrlich, mir wäre der Job viel wichtiger. Das Geld kann man in Raten zurückzahlen. Keiner verlangt, dass man das in einem Rutsch bezahlt. Warum freut man sich nicht einfach über den neuen Job?
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 01. Februar 2023, 11:03:08
Zitat von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42Zweitens wird wieder einmal ganz vergessen, das am Anfang dieses Leistungsbezuges 2x Geld eingeht!
Zitat von: Hary am 01. Februar 2023, 08:09:55Das siehst du aber falsch. Du bekommst für Februar das Geld ja bin Jobcenter bereits Ende Januar. Wenn du Ende Februar deinen Lohn bekommst, dann hat du zweimal Geld bekommen in einem Monat. Das ist also so korrekt.

Das Geld, das im Februar überbezahlt wird, holt sich das Jobcenter wieder zurück. Falsche Denkweise.


Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 07:33:23Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?

Das Gehalt ist fast bedarfsdeckend.

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Im umgekehrten Fall, würde ich vom Jobcenter, wenn ich mich ab Mitte eines Monats arbeitslos melden, auch nur anteilig das Bürgergeld bekommen.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Ottokar am 01. Februar 2023, 11:35:26
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 20:57:30Ich beziehe keine Leistungen mehr.
Natürlich beziehst du weiter Leistungen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach der Leistungsanspruch im SGB II bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit endet.
Es gibt aber sehr wohl eine gesetzliche Regelung, wonach Einkommen den Leistungsanspruch im SGB II mindert: §§ 11 bis 11b SGB II.
Im SGB II geht es um die Bedarfsdeckung Erwerbsfähiger, das schließt Erwerbstätige natürlich mit ein, deren zu berücksichtigendes Einkommen nicht ausreicht um ihren existenziellen Grundbedarf zu decken.

Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 11:03:08Das Gehalt ist fast bedarfsdeckend.
Dann kann von Gesetzes wegen der Anspruch nicht entfallen.
Solange Hilfebedürftigkeit besteht, besteht der Anspruch weiter fort, solange bis der Bewilligungszeitraum endet, oder man mit Wirkung zum nächsten Monatsersten den Verzicht auf die Leistung nach § 46 Abs. 1 SGB I erklärt.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 01. Februar 2023, 12:43:21
Zitat von: Ottokar am 01. Februar 2023, 11:35:26Dann kann von Gesetzes wegen der Anspruch nicht entfallen.
Solange Hilfebedürftigkeit besteht, besteht der Anspruch weiter fort, solange bis der Bewilligungszeitraum endet, oder man mit Wirkung zum nächsten Monatsersten den Verzicht auf die Leistung nach § 46 Abs. 1 SGB I erklärt.

Vielen herzlichen Dank für die Auslegung! Ich wusste nicht, dass ich bei der Abmeldung gleichzeitig den Verzicht auf Leistungen erklären muss.

Eines ist mir allerdings nicht klar. Es heißt laut § 46,2: Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Welche Rechtsvorschriften sind damit gemeint, die umgangen werden?

Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Ottokar am 01. Februar 2023, 12:48:59
Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 12:43:21Vielen herzlichen Dank für die Auslegung! Ich wusste nicht, dass ich bei der Abmeldung gleichzeitig den Verzicht auf Leistungen erklären muss.
Man kann sich vom ALG II/Bürgergeld nicht abmelden!

Vermutlich geht diese, sich leider hartnäckig haltende, Falschinformation auf eine Verwechslung mit dem SGB III zurück, wo man sich für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der AfA arbeitsuchend- und arbeitslos "melden" muss, mittlerweile online: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
Die Mitteilung an die AfA, das man einen neuen Job antritt, wird dann im Volksmund analog als abmelden bezeichnet, obwohl das SGB III so etwas auch nicht kennt. Mit Beginn des neuen Arbeitsvertrages endet die Arbeitslosigkeit und damit auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III, das ist alles.
Der Anspruch auf Bürgergeld nach SGB II ist jedoch nicht von Arbeitslosigkeit abhängig und endet auch nicht mit dieser.
Der Anspruch auf Bürgergeld nach SGB II ist abhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens, sowie dem Bedarf an Regelleistung und Warmmiete. Hat man einmal Bürgergeld beantragt und bewilligt bekommen, besteht der Anspruch von Gesetzes wegen solange, bis der Bewilligungszeitraum endet, oder das Einkommen den Bedarf deckt.
Da es sich beim Bürgergeld um eine Antragsleistung handelt, besteht zudem die Möglichkeit, auf die beantragte Leistung wieder zu verzichten (§ 46 SGB I).
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: FritzLoch am 01. Februar 2023, 13:38:37
Kurze Zwischenfrage:

Wenn ich am 01.03.2023 eine Beschäftigung aufnehme und mich zum 28.02.2023 auf weitere Leistung verzichte, muss ich dann weiterhin mit dem JC kooperieren und Unterlagen ect. abgeben, bin ich dazu verpflichtet wenn am 28.02.2023 mein letzter Tag als "Arbeitsloser" ist?
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 13:40:47
Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 11:03:08
Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 07:33:23Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?

Das Gehalt ist fast bedarfsdeckend.

Fast ist nicht genug, aber das wurde dir ja schon geschrieben. Lohnzahlung für die Zeit vom 15.02.-28.02. ist am 28.02. oder 01.03. und das dürfte tatsächlich noch nicht mal fast bedarfsdeckend sein nach Anrechnung der Freibeträge.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 01. Februar 2023, 13:41:13
Zitat von: FritzLoch am 01. Februar 2023, 13:38:37Kurze Zwischenfrage:


Bitte einen eigenen Tread eröffnen, damit hier die Übersicht bleibt. Danke!



Zitat von: Ottokar am 01. Februar 2023, 12:48:59Da es sich beim Bürgergeld um eine Antragsleistung handelt, besteht zudem die Möglichkeit, auf die beantragte Leistung wieder zu verzichten (§ 46 SGB I).

Ich verstehe jetzt nichts mehr, lieber Ottokar! Du zitierst einmal SGB II für das Bürgergeld, vorher hast du noch das SGB III erwähnt und am Ende SGB I §46 ebenso wieder zum Bürgergeld. Vorher hast du geschrieben man kann sich nicht vom Bürgergeld abmelden.


@ Sheherazade, das Gehalt ist bedarfsdeckend. Ich habe auch noch einen Nebenjob
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Hary am 01. Februar 2023, 14:51:36
Zitat von: FritzLoch am 01. Februar 2023, 13:38:37Wenn ich am 01.03.2023 eine Beschäftigung aufnehme und mich zum 28.02.2023 auf weitere Leistung verzichte, muss ich dann weiterhin mit dem JC kooperieren und Unterlagen ect. abgeben, bin ich dazu verpflichtet wenn am 28.02.2023 mein letzter Tag als "Arbeitsloser" ist?
Du musst weiter kooperieren und Nachweise einreichen. Am 28. Eines Monats kann die laufende Zahlung nicht mehr gestoppt werden für den folgenden Monat. Du hast also schon Leistung für den folgenden Monat erhalten und musst daher auch entsprechend deinen Anspruch belegen und ein Einkommen auch angeben.
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2023, 16:16:51
Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 13:41:13Ich verstehe jetzt nichts mehr, lieber Ottokar! Du zitierst einmal SGB II für das Bürgergeld, vorher hast du noch das SGB III erwähnt und am Ende SGB I §46 ebenso wieder zum Bürgergeld. Vorher hast du geschrieben man kann sich nicht vom Bürgergeld abmelden.
Das gehört alles zusammen iund ich vermute (was ich äußerst ungern mache) genau was ich mir gestern schon dachte aber nicht gepostet habe.

Ein mal geht es um abmelden und das andere mal um verzichten.

Daher kann man leichtsam durcheinander kommen
aber beim SGB geht es eben um das geschriebene Wort.
Deswegen will man auch oft eingescannte Schreiben um sich zu vergewissern ob der TE das schreibt was im Brief steht oder was er versteht.

MfG FN
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 02. Februar 2023, 20:52:52
Mittlerweile verstehe ich auch was Ottokar meint. Ich werde das Gehalt für Februar zum Monatsende auf meinem Konto haben. Ich hoffe nur, wenn ich mich jetzt schriftlich abmelde und gleichzeitig verzichte, mich das Jobcenter im Februar auch aus dem Leistungsbezug entlässt und nicht zum Ende des Bewilligungszeitraum Ende März. Das Märzgehalt will ich mir nicht noch anrechnen lassen. Mein Gehalt im Februar plus Minijob sind mehr als das Bürgergeld, also muss dem doch stattgegeben werden.

Oder??


Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2023, 16:16:51Deswegen will man auch oft eingescannte Schreiben um sich zu vergewissern ob der TE das schreibt was im Brief steht oder was er versteht.

Meinst du damit die Abmeldung? Was bedeutet TE?
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2023, 12:39:32
Gretchen

Zitat von: Gretchen am 02. Februar 2023, 20:52:52Meinst du damit die Abmeldung? Was bedeutet TE?
Ersteres war nur allgemein erklärend gemeint wenn jemand Antworten auf eine Mitwirkungsaufforderung erfragt und da werden gerne die Begrifflichkeiten verwechselt. Wie bei dir der Verzicht / die Abmeldung. Hast sogar in der Antwort wieder vom abmelden geschrieben,
TE = Themenersteller

Zitat von: Gretchen am 02. Februar 2023, 20:52:52Ich werde das Gehalt für Februar zum Monatsende auf meinem Konto haben. Ich hoffe nur, wenn ich mich jetzt schriftlich abmelde und gleichzeitig verzichte, mich das Jobcenter im Februar auch aus dem Leistungsbezug entlässt und nicht zum Ende des Bewilligungszeitraum Ende März.
Wenn dann muss der Verzicht schon im Januar erklärt worden sein da das nur für den Folgemonat geht.
Liest sich aber nicht so.

MfG FN
Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: Gretchen am 03. Februar 2023, 17:19:48
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2023, 12:39:32Hast sogar in der Antwort wieder vom abmelden geschrieben,

In jedem Musterschreiben ans Jobcenter steht abmelden.


ZitatWenn dann muss der Verzicht schon im Januar erklärt worden sein da das nur für den Folgemonat geht.
Liest sich aber nicht so.

Auf welchen Paragraf beziehst du dich? Ich kann nichts dazu finden.

Titel: Aw: Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?
Beitrag von: JensM1 am 03. Februar 2023, 17:47:55
ZitatAuf welchen Paragraf beziehst du dich? Ich kann nichts dazu finden

§ 46 SGB I