Hallo
Meine Tochter hat ihren Weiterbewillingungsantrag Anfang Januar (1.Woche) mit der Post geschickt. Als sie letzte Woche dann beim Jobcenter anrief und sich erkundigte sagte man ihr, er sei eingegeangen aber sie hätten noch Zeit ihn bis Ende Januar zu bearbeiten , aber ein kurzes Drüberschauen lies davon ausgehen das alles korrekt sei.
Nun hat sie weder einen Bescheid bekommen, noch ist Geld auf ihr Konto eingezahlt worden .
Sie hat 2 Kleine Kinder und ist auf Pünktlichkeit angewiesen.
Sie hat heute dort angerufen und eine Bandansage forderte sie auf sich zu identifizieren , Das machte sie und es kommt die Meldung :
es besteht ein zu hohes Anrufaufkommen (oder so ähnlich) , rufen sie zu unseren Öffnungszeiten von 8:00 bis blabla an.
weiter kommt sie nicht.
was kann sie tun ?
Nina1963
Zitat von: Nina1963 am 01. Februar 2023, 10:11:32Sie hat 2 Kleine Kinder und ist auf Pünktlichkeit angewiesen.
In dem Fall sofort eine EA an das SG welche das JC zur sofortigen Leistung verklagt.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
Natürlich an die Situation anpassen!
Normal erst eine schriftliche Fristsetzung aber durch die Kidis besteht sofort Bedarf und
das nächste mal eher sechs/acht Wochen vorher den WBA stellen.
MfG FN
Ich würde erst mal persönlich beim JC vorsprechen und unter Hinweis auf die Notlage eine sofortige Barauszahlung fordern. Je nach Lage vor Ort mit dem Hinweis, dass man ansonsten gezwungen ist, sich an das Sozialgericht zu wenden.
Wird die Barauszahlung verweigert - meist mit dem sinnfreien Hinweis, dass der Bescheid ja noch im Laufe des Monats erlassen wird - sollte man sich umgehend an das Sozialgericht wenden und dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der Leistung zu verurteilen.
Danke für eure Antworten.
Ich habe es meiner Tochter so weitergegeben .
Das mit dem Gericht wollte sie lieber nicht machen .
Sie hatte am 31.1 einen Termin bei ihrer Sachbearbeiterin, dies möchte sie in eine Maßnahme stecken - 15 Std / Woche (wegen der Angst und Nervosität hat sie vergessen nach ihrem Antrag zu fragen).
Sie hat inzwischen auch jemand telefonisch erreicht, der bestätigte der Antrag wäre am 10.01.23 eigegangen. Er würde die Beschwerde weitergeben und es würde noch 2-3 Tage dauern . Hätte sie am Montag noch keinen Bescheid, solle sie sich wieder melden .
Ich empfahl ihr noch eine Mail zusätzlich zu schreiben, auch mit der Erwähnung , sich notfalls Hilfe vom Gericht zu holen. Sie hat allerdings nur die allgemeine Adresse des Jobcenters.
Liebe Grüße
Nina
Nina1963
Zitat von: Nina1963 am 04. Februar 2023, 18:39:47Sie hatte am 31.1 einen Termin bei ihrer Sachbearbeiterin, dies möchte sie in eine Maßnahme stecken - 15 Std / Woche
Nur so nebenbei falls das JC das auch falsch macht was am Jahresanfang sehr wahrscheinlich ist.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN