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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ellisdi am 01. Februar 2023, 14:25:09

Titel: Gesetzlicher Forderungsübergang nach §33 SGB II und Aufforderung Steuererklärung
Beitrag von: Ellisdi am 01. Februar 2023, 14:25:09
Hallo liebe Gemeinde! :bye:

Anbei zwei Anhänge.  :help:

Nehmen wir einmal an, ein Leistungsbezieher erhielte vom Jobcenter eine Aufforderung zur Antragsstellung auf Einkommenssteuererstattung. Das Jobcenter verlangt vom Leistungsbezieher, dass dieser eine Steuerklärung für die letzten 4 Jahre erstellen und abgeben soll. Gleichzeitig schreibt das Jobcenter das Finanzamt an, dass Ansprüche auf das Jobcenter übergegangen sind und bitte darum, Steuererstattungen direkt an das Jobcenter zu überweisen.

Nehmen wir mal an, dass der Leistungsempfänger solch ein Schreiben Ende Januar 2023 empfängt und ab Februar 2023 eine neue Arbeitsstelle annimmt und künftigt keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhält.

Frage 1) Muss der ehem. Leistungsempfänger dennoch die Steuererklärung für 4 Jahre einreichen?
Frage 2) Können Leistungen rückwirkend gestrichen und zurückgefordert werden, sollte er dem nicht nachkommen?
Frage 3) Bleibt der Forderungsübergang nach §33 SGB II/ der Anspruch auf die Steuerrückerstattung weiterhin bestehen oder geht dieser wieder auf den ehem. Leistungsbezieher über?
Frage 4) Gilt hier nicht das Zuflussprinzip?

Gehen wir davon aus, dass der ehem. Leistungsempfänger noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat. Wie sollte sich der ehem. Leistungsempfänger verhalten?


Auszug aus §33 SGB 2

Abs. 3)
Für die Vergangenheit können die Träger der Leistungen nach diesem Buch außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an den Anspruch geltend machen, zu welcher sie der oder dem Verpflichteten die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt haben. (...)

Frage 5) Gehen wir mal alternativ davon aus, der ehemalige Leistungsempfänger hätte diesen Brief nie erhalten, würde dies etwas ändern und wer wäre hier in der Beweispflicht?


Ich bedanke mich für eure Hilfe und eure Zeit.

Liebe Grüße, Ellisdi.  :clever:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Gesetzlicher Forderungsübergang nach §33 SGB II und Aufforderung Steuererklärung
Beitrag von: Ratlos am 01. Februar 2023, 14:34:43
Zitat von: Ellisdi am 01. Februar 2023, 14:25:09hätte diesen Brief nie erhalten, würde dies etwas ändern und wer wäre hier in der Beweispflicht?
Für den Zugang eines normalen Schreibens ist immer der Absender beweispflichtig.
Titel: Aw: Gesetzlicher Forderungsübergang nach §33 SGB II und Aufforderung Steuererklärung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 01. Februar 2023, 17:37:41
Sobald der EA beim Finanzamt vorliegt, ist dieser bindend.  Kommst du der Aufforderung nicht Nacht, erfährt das JC davon und wird das ganze nicht auf sich beruhen lassen.
Titel: Aw: Gesetzlicher Forderungsübergang nach §33 SGB II und Aufforderung Steuererklärung
Beitrag von: Ellisdi am 03. Februar 2023, 03:26:48
Zitat von: Hartzer Rolle am 01. Februar 2023, 17:37:41Sobald der EA beim Finanzamt vorliegt, ist dieser bindend.  Kommst du der Aufforderung nicht Nacht, erfährt das JC davon und wird das ganze nicht auf sich beruhen lassen.

Was ist ein EA?


Leider sind meine Fragen noch offen.

LG!
Titel: Aw: Gesetzlicher Forderungsübergang nach §33 SGB II und Aufforderung Steuererklärung
Beitrag von: Ellisdi am 12. Februar 2023, 19:25:14
Kann keiner helfen?  :help:  :flag:
Titel: Aw: Gesetzlicher Forderungsübergang nach §33 SGB II und Aufforderung Steuererklärung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2023, 17:17:08
Ellisdi

Zitat von: Ellisdi am 12. Februar 2023, 19:25:14Kann keiner helfen?
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