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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lucymaus am 02. Februar 2023, 15:41:03

Titel: Überbrückungsdarlehn
Beitrag von: Lucymaus am 02. Februar 2023, 15:41:03
Hallo zusammen. Ich habe über Jobcenter.Digital einen Antrag für ein Überbrückungsdarlehen gestellt, weil ich in Rente gehe die Rente rückläufig ausgezahlt wird.Also: Leistungsende bis zur 1.Renten Zahlung kein Geld!
Erfreulicherweise wurde der Antrag umgehend genehmigt, hat aber einen Hacken.Das Darlehen muss sofort erstatt werden wenn ich aus dem Leistungsbezug ausgeschieden bin. Voerher wird einmalig eine Rate vom Bürgergeld verrechnet.Habe also für einen Monat ein Darlehen, muss das sofort begleichen und stehe nächsten Monat wieder vor das selbe Probelm.
Ich selber habe den Antrag gestellt, aber nach regen E.mail schreiben wird zum x male meine Lebensgefägrtin angschrieben und Sie sei dann der Antragsteller oder was, wir leben in einer Bdearfsgemeinschaft. Möchte mich hier etwas schlau machen.......
LG Lucymaus
Titel: Aw: Überbrückungsdarlehn
Beitrag von: Hartzer Rolle am 02. Februar 2023, 15:51:04
Das ist ein Standardsatz. Letztendlich kannst du mit dem Inkasso-Service eine individuelle Ratenzahlung vereinbaren. Diese sollte natürlich reel sein und nich ala 5 Euro im Monat