Hallo zusammen,
aktuell übe ich neben des Bezuges von Alg II eine Übungsleitertätigkeit aus und erhalte 250 € pro Monat anrechnungsfrei.
Nun habe ich folgenden Artikel gelesen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-rechtsluecke-bei-ferienjobs-droht-volle-anrechnung
Das Hauptthema ist zwar ein anderes, doch es betrifft die gleichen Paragraphen, insbesondere Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 1 Nr10b.
Verstehe ich das richtig, dass ich vom 01.01.23 - 30.06.23 eigentlich nur noch 100 € anrechnungsfrei erhalten kann?? Erst ab 01.07.23 gelten wieder die 250 € für ehrenamtliche Tätigkeiten?!
Was mache ich denn jetzt?
(Wer hat sich sowas nur ausgedacht?!)
Danke für eure Hilfe!
Zitat von: Rubus am 04. Februar 2023, 22:12:02Verstehe ich das richtig, dass ich vom 01.01.23 - 30.06.23 eigentlich nur noch 100 € anrechnungsfrei erhalten kann?? Erst ab 01.07.23 gelten wieder die 250 € für ehrenamtliche Tätigkeiten?!
Nein, du verstehst das falsch.
Maßgeblich für die Berücksichtigung der steuerfreien Übungsleiterpauschale, und damit für dich, ist § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II, wonach sich der Grundfreibetrag hierbei auf 250€ erhöht.
Diese Regelung gilt bis einschl. Juni 2023, ab Juli 2023 wird die steuerfreie Übungsleiterpauschale bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 3.000€ gar nicht mehr bei der Einkommensberechnung berücksichtigt (§ 11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II ab 01.07.2023).
Oh, vielen Dank für deine wertvolle Hilfe!
Mir fällt ein Stein vom Herzen :sehrgut: