Hallo,
mein Mann und ich beziehen (aufstockende) Grundsicherung im Alter. Nun müssen wir seit Januar einen mehr als doppelten Betrag für die Heizkostenvorauszahlungn an den Vermieter zahlen und können das nicht mehr bezahlen. (In einem anderen Zusammenhang drohte der Vermieter sofort mit Kündigung, sodass wir nicht riskieren können, die erhöhten Heizkosten nicht zu bezahlen.) Seit 3 Monaten habe ich mehrere sachbezogene Emails deshalb an meine Sachbearbeiterin im Sozialamt gechrieben und bekomme immer nur eine automatisierte Antwort: sie sei wegen Überlastung nicht erreichbar. Ich habe schon die Leiterin des Amts versucht zu erreichen, aber niemand in dem Amt geht ans Telefon. Das Geld aus der Gaspreisbremse bekomme ich ja erste Ende des Jahres mit der Nebenkostenabrechnung! Was kann ich noch tun? Ich würde ja sogar ein Darlehen akzeptieren, aber ich erreiche einfach niemanden!
Vielen Dank für eure Hinweise!
Ich habe mal nachgesehen ob lt. BGH bei einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung nach § 573 BGB das so genannte
"mildere Licht" zur Anwendung kommen könnte und ich würde das auch bejahen weil der Rückstand erstmalig ist.
Dennoch bleibt es ein zweischneidiges Schwert wegen der richterlichen Beweiswürdigung durch Unabhängigkeit.
Eine fristlose Kündigung dagegen kann zwar innerhalb der Schonfrist durch Zahlung abgewendet (nichtig gemacht) werden, es bleibt aber dennoch die fristgerechte Kündigung wirksam wenn dein VM diese gleichzeitig mit erklärt.
Wenn im Amt tatsächlich niemand erreichbar ist schlage ich vor den Bürgermeister anzuschreiben mit Hinweis auf die Dringlichkeit wegen bevorstehender Kündigung.
Kommt auch von da kurzfristig keine positive Reaktion bleibt m.E. nur eine EA zum Sozialgericht.
Warte man ab, andere User kennen sich in Sozialsachen besser aus.
Ille23
Zitat von: Ille23 am 06. Februar 2023, 14:45:30Seit 3 Monaten habe ich mehrere sachbezogene Emails deshalb an meine Sachbearbeiterin im Sozialamt gechrieben und bekomme immer nur eine automatisierte Antwort: sie sei wegen Überlastung nicht erreichbar.
Verstehe ich das richtig das Ihr eine HK Erhöhung/ Jahresendabrechnung gehabt habt,
die Ihr dem Amt schriftlich nachweislich eingereicht habt
und das Amt seit drei Monaten nicht darauf reagiert?!
In dem Fall würde ich das Amt noch einmal darauf hinweisen und zwar mit einer Fristsetzung von 14 Tagen mit Datum oder unverzüglich sofort zu bescheiden ist ansonsten musst du leider das SG einschalten. (Letzteres weil man keine Fristsetzung machen kann an die die sich halten müssen, außer man verweist auf die weiteren rechtlichen Schritte, hier eine EA Klage.)
Mit einbauen könnt Ihr dass:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 22.03.2010, Az. B 4 AS 62/09 R:
Heizkostennachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat.
(vgl. Urteile vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R und vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R)
Zitat- Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 12/10 R:
Die Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten (Betriebskostenabrechnung) stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 48 SGB X dar und erfordert keinen gesonderten Antrag (da der Leistungsträger in einem solchen Fall selbst tätig werden muss).
Die Nachforderung ist als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen.
Dieser Bedarf ist jedoch hinsichtlich seiner Angemessenheit nach den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen im Zeitraum der Entstehung der Kosten (abgerechneter Zeitraum) zu beurteilen.
MfG FN
Edit:
Zitat von: Ille23 am 06. Februar 2023, 14:45:30nur eine automatisierte Antwort: sie sei wegen Überlastung nicht erreichbar.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitatbei Antragstellung:
Oft redet sich der Leistungsträger mit irgendwelchen internen Problemen heraus oder vertröstet einen Hilfebedürftigen von einer Woche zur nächsten - das ist rechtswidrig!
Die oft vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.
@ Fettnäpfchen - das weiß das Amt doch alles und hatte 3 Monate Bearbeitungszeit.
Darum würde ich gleich eine EA zum SG geben, denn das dauert auch einige Zeit bis zur Entscheidung und dem folgenden Geldeingang.
Und wenn TE am 28.02. nicht bezahlen kann, sind erste Schwierigkeiten zu erwarten.
Ratlos
Zitat von: Ratlos am 06. Februar 2023, 15:17:00Darum würde ich gleich eine EA zum SG geben, denn das dauert auch einige Zeit bis zur Entscheidung und dem folgenden Geldeingang.
Geht genauso
aber
mein Tip ist ja nur um den rechtlich vorgeschriebenen/gewünschten/empfohlenen Weg einzuhalten-
um einen Verweis darauf vom Gericht zu vermeiden denn ich hatte schon mal so etwas. Hat dann, in etwa, auch sooo länger gedauert bis es geklärt war.
MfG FN
Sehr gut @ Fettnäpfchen.
Ansonsten könnte es tatsächlich sein dass eine Anhörung bei Gericht erfolgt.
Dann verzögert es sich in jedem Fall um 2-3 Wochen.
Wenn die Zeit der JC-Zahlung bis zum 28.02. zu kurz wird, würde wohl auch eine gerichtlch angeordnete Kostenübernahmeerklärung des JC genügen um Schwierigkeiten zu vermeiden.
tztztz an was man alles denken muss.
Zitat von: Ratlos am 06. Februar 2023, 16:08:36Wenn die Zeit der JC-Zahlung ...
Sozialamt (Grundsicherung im Alter)
@Ille23
Telefonieren und E-Mails sind in solchen Fällen schlecht. Am besten immer Änderungen schriftlich (postalisch) mitteilen.
Jetzt würde ich ein Schreiben schicken mit Fristsetzung und Hinweis zur EA beim SG, wenn bis Fristablauf nix passiert.
Zitat von: Greywolf08 am 06. Februar 2023, 18:01:57Änderungen schriftlich (postalisch) mitteilen
Es handelt sich aber nicht um eine Änderung sondern um eine Nichtbearbeitung eines recht eiligen Antrages nachdem VM bereits mit Kündigung gedroht hat (wenn auch aus anderem uns unbekannten Gründen).
Für´s Grundsicherungsamt sind (soweit ich weiß) die Stadtverwaltungen zuständig.
Ein dringliches Einschreiben an den Bürgermeister dürfte m.E. erfolgreicher sein als weitere Fristsetzungen an dieses monatelang untätige Grusiamt.
Bei uns in der Region wurde mehr als der 4 fache GasAbschlag sofort übernommen. Für eine Person. von 70€ auf 350€. Gas wird eigentlich aktuell überall übernommen, den es verursache sonst noch mehr Probleme.
Und insgesamt überlegt euch, ob ihr dort weiter Wohnen bleiben wollt. Mit solchen Vermietern hat man nur ärger. Lieber in Ruhe was neues suchen. Oder sich dar ausklagen lassen. Kannst ihm ja eine Bruchbude hinterlassen. Ich spreche aus Erfahrung.
Die Angelegenheit hat zwei Seiten.
Zum einen geht es um die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung an den Vermieter.
Lt. § 556 Abs. 2 BGB dürfen Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
Eine Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung ist damit nur anhand der tatsächlichen Kosten auf der Grundlage der letzten Betriebskostenabrechnung möglich.
Eine darüberhinausgehende Erhöhung ist lt. § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.
Es stellt sich also die grundlgende Frage, ob die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung hier überhaupt zulässig ist.
Wenn sie auf der Angst des Vermieters vor Preissteigerungen basiert, ist sie regelmäßig unwirksam.
Das JC/Sozialamt muss in jedem Fall die Nachforderung anerkennen, wenn diese auf Preiserhöhungen zurückgeht und nicht auf unangemessenen Verbrauch.
Für Personen, die knapp über der Anspruchsgrenze auf Grundsicherung nach SGB II oder XII liegen, kann es sogar sinnvoller sein, keine höheren Heizkostenvorauszahlung "auf Verdacht" zu leisten, sondern stattdessen im Fälligkeitsmonat der Nachzahlung einmalig Grundsicherung nach SGB II oder XII zu beantragen.
Unabhängig davon muss das JC eine höhere - auch nach BGB unzulässige oder überhöhte - Heizkostenvorauszahlung anerkennen. Als angemessen gilt hierbei eine Frist von 2 Wochen.
Vielen Dank für eure Antworten. Mein Hauptproblem ist, dass ich seit Wochen niemanden vom Amt erreiche. Ich scheue den Weg zum Gericht und da braucht man doch eh so einen Schein für den Anwalt, den wiederum das Amt ausstellen muss oder? Ein Teufelskreis.
Ich habe jetzt alle Anträge schriftlich gestellt, die man stellen kann zu Gas, Strom, etc. per Email und noch dazu war ich im Amt vor Ort, wo man mich "abgefangen" hat. Ich durfte nur - vor der Eingangstür - meine Papiere abgeben. Und habe seitdem nix gehört.
Ich denke, das muss doch vielen alten Leuten so gehen, was nutzt es da, an andere Politiker zu schreiben? Von der Überforderung der Ämter durch das neue Bürgergeld stand ja in allen Zeitungen.
Immerhin habe ich inzwischen auf meine Emails eine Standard-Antwort bekommen, das gab es früher nicht. Sie lautet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.Aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens kann es in der Bearbeitung der Vorgänge zu Verzögerungen kommen. Dies bitte wir zu entschuldigen. Wir sind dennoch bemüht, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte sehen Sie davon ab, Ihr Anliegen mehrfach an uns zu übermitteln. Sie werden unaufgefordert von uns benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich versuche jetzt, mir Geld zu leihen, damit ich die fast dreifachen Heizkostenvorauszahlungen bezahlen kann und denke, irgendwann müssen die Sozialamtsmitarbeiter doch reagieren. Oder die Gaspreisbremse kommt doch im März, da müsste der Vermieter doch was an uns zurückzahlen.
PS: Sorry für meine späte Antwort, aber ich bin ja das erstemal hier im Forum und hatte bisher die Antwortfunktion nicht gefunden. Ich hoffe, das klappt jetzt.
Zitat von: Ille23 am 08. Februar 2023, 22:32:09.. Oder die Gaspreisbremse kommt doch im März, da müsste der Vermieter doch was an uns zurückzahlen. ..
Hmm. Mein Vermieter hat mir mittgeteilt, das die Bremse erst bei der nächsten Jahresendabrechnung einfließen wird, genauso wie der eine Abschlag Ende letzten Jahres auch erst dann verrechnet wird.
Kann aber bei jedem Vermieter anders sein. :weisnich:
Die müssen sofort sowas bearbeiten können. Der Mann an der Tür hat dich erfolgreich abgewimmelt. Du brauchst schnell eine Entscheidung. Ich bin mir sicher, dass für solche Notfälle es eine Möglichkeit gibt. Vermutlich warst du zu nett, zu liebt.
Ich hoffe für dich, dass du nicht zu lange wartest, passiv wirst, und später noch andere Probleme und sorgen haben wirst. Ich kann dich gut verstehen. Doch wer in Deutschland nicht für seine Rechte kämpft, dem geschieht zuerst großes unrecht und dann muss man sich aufwändig davon befreien. Ich hab gelernt zu kämpfen, und zu gewinnen. Ruf sonst bei der Arbeitsagentur an. Sag den dass du einen Notfall hast. Schrein den Chef vom Sozialamt an. Den Bürgermeister. Da wirst du dann ganz schnell einen Termin bekommen. Oder einen posoitiven Rückruf.
Du kannst auch selber sagen, dass du die Heizung kaum verwendet wirst. Dann würdest du selber den Verbrauch aktiv reduzieren. Dann kann er nicht von den Letten Jahren ausgehen. Du kannst auch die Gas Zähler fotografieren.
Ich meine, bei einem Anbieter direkt, kann man auch selber den Abschlag verringern. Begründung: "Bin nur noch am Wochenende in der Wohnung. In der Woche bin ich bei meiner Freundin / Montage / YouTubeReiseBloger". Zack, monatlicher Abschlag 50% weniger. Funktioniert bei mir seit 15 Jahren so.
Dass wir "Arme" die Rückzahlungen der Gaspreisbremse erst mit der Nebenkostenabrechnung bekommen, ist doch ein Witz. Mein Vermieter schickt uns diese Abrechnung immer zum letzt möglichen Zeitpunkt erst Ende Dezember (möglichst am 30. Dez.) und hat damit das ganze Jahr über ein wunderbares zinsfreies Darlehen. Das ärgert mich schon immer! Aber deshalb fordere ich ja vom Sozialamt, dass die diese Kosten zumindest vorläufig übernehmen, sonst greift diese ganze politische Gaspreisbremse doch gar nicht und wer von HartzIV-Beziehern kann das denn das ganze Jahr bezahlen?!
Zitat von: Ille23 am 08. Februar 2023, 22:32:09Mein Hauptproblem ist, dass ich seit Wochen niemanden vom Amt erreiche.
Dein Hauptproblem ist, dass deine Änderungsmitteilung nicht bearbeitet wird. Das wird sich auch nicht ändern, solltest du jemanden vom JC erreichen, denn denen bist du scheißegal, genau so wie das Gesetz, ansonsten hätten die längst ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Der Einzige, der sich für deine Interessen einsetzt, bist du selbst. Tust du das nicht, tut es auch kein anderer für dich.
Weist du, wo dein zuständiges Sozialgericht ist? Kommst du da hin? Dann packe alle Unterlagen ein und gehe dort hin, sag du willst eine einstweilige Anordnung wegen Notfall gegen das JC erwirken, dann schicken die dich zu einem Beamten der zusammen mit dir die Klage formuliert.
Ganz ohne Anwalt, ohne Beratungshilfe, einfacher gehts nicht.
Vielen Dank, Ottokar, ich werde mir das mit der "einstweiligen Anordnung" überlegen, wenn das so "einfach" geht, wie Du es beschreibst.
Zitat von: Ottokar am 09. Februar 2023, 09:28:45Zitat von: Ille23 am 08. Februar 2023, 22:32:09Mein Hauptproblem ist, dass ich seit Wochen niemanden vom Amt erreiche.
Dein Hauptproblem ist, dass deine Änderungsmitteilung nicht bearbeitet wird. Das wird sich auch nicht ändern, solltest du jemanden vom JC erreichen, denn denen bist du scheißegal, genau so wie das Gesetz, ansonsten hätten die längst ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Der Einzige, der sich für deine Interessen einsetzt, bist du selbst. Tust du das nicht, tut es auch kein anderer für dich.
Weist du, wo dein zuständiges Sozialgericht ist? Kommst du da hin? Dann packe alle Unterlagen ein und gehe dort hin, sag du willst eine einstweilige Anordnung wegen Notfall gegen das JC erwirken, dann schicken die dich zu einem Beamten der zusammen mit dir die Klage formuliert.
Ganz ohne Anwalt, ohne Beratungshilfe, einfacher gehts nicht.
Sehr gut geschrieben! :cool: