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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: yoponi33 am 07. Februar 2023, 20:50:15

Titel: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: yoponi33 am 07. Februar 2023, 20:50:15
Hallo,

ich soll schriftlich erklären, wovon ich bisher meinen Lebensunterhalt bestritten habe.
Ausserdem gibt es jetzt auch im Hauptantrag unter Punkt 8.1, "Vorrangige Leistungen" ein Kästchen zum Ankreuzen: "trifft keine dieser Punkte auf mich zu. Ich habe meinen Lebensunterhalt wie folgt bestritten..."
Soweit ich weiss, war das bisher immer nicht verpflichtend, da irreleveant für die Leistungsberechtigung, wovon man bisher gelebt hat.

Gruß
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: Whoops am 07. Februar 2023, 20:50:57
Wovon hast du denn gelebt? Handelt es sich um einen Neuantrag?
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: superMeier am 07. Februar 2023, 21:08:30
Was spricht dagegen, es einfach zu beantworten? Kann sonst eben sein, dass der Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung nicht weiter bearbeitet wird.
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: Ottokar am 08. Februar 2023, 09:30:51
Zitat von: yoponi33 am 07. Februar 2023, 20:50:15ich soll schriftlich erklären, wovon ich bisher meinen Lebensunterhalt bestritten habe.
Kannst du lassen. Es gibt keine rechtliche Grundlage für diese Frage.
Davon darf auch nicht die zukünftige Leistungsbewilligung abhängig gemacht werden.
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: Harald53 am 08. Februar 2023, 10:23:44
Zitat von: superMeier am 07. Februar 2023, 21:08:30Was spricht dagegen, es einfach zu beantworten?

Mann muss nicht jeden Quatsch beantworten, nur weil ein JC mal wieder meint besonders neugierig zu sein.

Es ist völlig irrelevant wovon man bisher gelebt hat.
Man beantragt schließlich Leistungen für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit.
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: Ratlos am 08. Februar 2023, 16:19:40
Einnahmen in Geldeswert sind seit dem 01.08.2016 kein Einkommen.
Der § 11 SGB II in diesem Punkt novelliert.
Eine Antwort muss also nicht gegeben werden, aber bei einem sturen SB muss TE u.U. klagen.

Es ist - so meine ich - viel einfacher und sicherer wenn TE sich eine gute Antwort zu überlegt als sich einem Richterspruch auszusetzen.
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: yoponi33 am 08. Februar 2023, 22:30:55
Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2023, 09:30:51
Zitat von: yoponi33 am 07. Februar 2023, 20:50:15ich soll schriftlich erklären, wovon ich bisher meinen Lebensunterhalt bestritten habe.
Kannst du lassen. Es gibt keine rechtliche Grundlage für diese Frage.
Davon darf auch nicht die zukünftige Leistungsbewilligung abhängig gemacht werden.

Im Hauptantrag wird das unter Punkt 8.1 explizit verlangt. Kann ich dort genauso schreiben, dass dafür keine rechtliche Grundlage besteht ?
Titel: Aw: "Wovon haben Sie bisher gelebt ?"
Beitrag von: Harald53 am 09. Februar 2023, 07:01:18
Zitat von: yoponi33 am 08. Februar 2023, 22:30:55Im Hauptantrag wird das unter Punkt 8.1 explizit verlangt. Kann ich dort genauso schreiben, dass dafür keine rechtliche Grundlage besteht ?

Drücke mal auf die eingekreiste 22 (falls du den Antrag online ausfüllst)
Dort findest du die Ausfüllhinweise, da steht dann auch was du wirklich angeben musst, wie z.B. erhaltene Entgeltersatzleistungen (Krankengeld z.B.) oder wenn du jemanden gepflegt hast.

Wovon du in den letzten Jahren gelebt hast ist jedoch nicht Leistungsrelevant und muss deshalb auch nicht angegeben werden.
Einfach das Feld dann leer lassen.