Verhindert ein Asylbewerber allein durch passiven Widerstand seine Abschiebung, hat er damit seine Aufenthaltsdauer in Deutschland noch nicht ,,rechtsmissbräuchlich" selbst beeinflusst.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/volle-asylleistungen-trotz-passivem-widerstand-gegen-abschiebung
allein deshalb ers recht abschiebung..was sind das nur für gesetze..wer hat diese gemacht..?? :wand: