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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Frau am 08. Februar 2023, 14:46:02

Titel: Angemessene Miete
Beitrag von: Frau am 08. Februar 2023, 14:46:02
Hallo miteinander!

Weiß jemand, ob die Politik nach Einführung des Bürgergeldes und Erhöhung der Regelsätze auch schon an der Anhebung der Sätze für KdU dran ist? Die Mieten sind ja aufgrund der Inflation ebenfalls teils drastisch gestiegen.
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Februar 2023, 16:24:51
Frau

Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 14:46:02Weiß jemand,
Ich nicht
aber da das eh Ländersache ist und entsprechende Gesetze existieren wird da wohl keine Änderung kommen
und selbst wenn gibt es noch genug JC die sich nicht dran halten.

MfG F
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Hartzer Rolle am 08. Februar 2023, 17:34:18
Kdu sind kommunale Leistungen und haben sich durch die Einführung des Bürgergeldes nicht geändert.  Eine Anpassung alle 2 Jahre ist schon länger Pflicht.
Bei Neuanträgen gilt die Karrenzzeit von einem Jahr
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Frau am 08. Februar 2023, 18:21:30
Danke Euch beiden!

Meine Tochter und ich haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen und müssen umziehen. Innerhalb der Angemessenheitsgrenze wird wenig angeboten, die Nachfrage ist aber groß. Ich hatte die geringe Hoffnung, dass sich aufgrund der Kostenentwicklung und der allgemeinen Lage auf dem Wohnungsmarkt bei den KdU was tut...
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 18:44:44
Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 18:21:30haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen und müssen umziehen
War der Umzug nicht erst vor kurzer Zeit, das wäre ja vom VM dann ja ziemlich Hinterf...g.

Jedenfalls ist der Umzug dann ja Notwendig.
Wird ein Kampf mit dem JC sein, aber da sollte man auch eine Wohnung über den aktuellen KdU bekommen sollen.
Wo gibt es momentan in D noch Wohnungen zu diesen Bedingungen?
Max. in einer übelsten Gegend, was für eine alleinerziehende Mutter mit Tochter wohl kaum zumutbar sein dürfte.

Notfalls dann doch der Weg über ein SG?
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Frau am 08. Februar 2023, 19:39:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 18:44:44War der Umzug nicht erst vor kurzer Zeit, das wäre ja vom VM dann ja ziemlich Hinterf...g.

Nein, wie kommst du darauf? Wir wohnen hier seit viereinhalb Jahren.

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 18:44:44Jedenfalls ist der Umzug dann ja Notwendig. Wird ein Kampf mit dem JC sein, aber da sollte man auch eine Wohnung über den aktuellen KdU bekommen sollen.

Ich hoffe doch sehr, denn im April ist es unter den Rheinbrücken definitiv noch zu kalt - wir sind halt verwöhnt.  :weisnich:


Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 18:44:44Max. in einer übelsten Gegend, was für eine alleinerziehende Mutter mit Tochter wohl kaum zumutbar sein dürfte.

Nee, alleinerziehend zählt nicht mehr, meine Tochter ist 22 und will - mit dem Okay des JC - eine eigene Wohnung beziehen. Wir brauchen also zwei. Tja, und in der "übelsten Gegend" unserer Stadt wohne ich schon seit bald 30 Jahren, bzw. sie hat sich in dieser Zeit zu einer der übelsten Gegenden der Stadt entwickelt - ich brauche wohl nicht zu erwähnen, woran das liegen mag... Deshalb kommt mir die Eigenbedarfskündigung auch eigentlich gelegen - nix wie weg hier!

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 18:44:44Notfalls dann doch der Weg über ein SG?

Das würde ja unser Wohnproblem nicht lösen, sondern höchstens ggf. im Nachhinein uns die zu hohe Miete zusprechen. Und wenn nicht?
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 19:51:31
Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 19:39:28Nein, wie kommst du darauf?
Dann habe ich das mit jemanden anderen hier sicherlich verwechselt :scratch:

Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 19:39:28nix wie weg hier!
Hoffentlich klappt das dann auch, mit einer anderen Wohngegend.
Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 19:39:28meine Tochter ist 22 und will - mit dem Okay des JC - eine eigene Wohnung beziehen
Dann gibt es ja noch einen Grund mehr für die Notwendigkeit, aber die Eigenbedarfskündigung ist auf jeden Fall einer.
Töchterchen sollte dann auch das o.k. vom JC bekommen, auch wenn 22.
Sonst würdest du ja in ca. 3 Jahren evtl. wieder einen Umzug planen müssen.

Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 19:39:28im Nachhinein uns die zu hohe Miete zusprechen. Und wenn nicht?
Ja schwierig, mal Nachfragen ob es bei euch schon ähnliche fälle gibt, und Urteile dazu.
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Frau am 08. Februar 2023, 20:00:52
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 19:51:31Töchterchen sollte dann auch das o.k. vom JC bekommen, auch wenn 22.

Hat sie schon.

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2023, 19:51:31Ja schwierig, mal Nachfragen ob es bei euch schon ähnliche fälle gibt, und Urteile dazu.

Wo fragt man denn da nach?
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Februar 2023, 17:14:54
Zitat von: Frau am 08. Februar 2023, 20:00:52Wo fragt man denn da nach?
Wenn es bei euch entsprechende Beratungsstellen gibt, sollten die was davon Wissen.

Auch im Netz kann man dazu, eine Suche machen.

Gibt jedenfalls schon einige Urteile, wo die JC dann die KdU doch voll tragen mussten.
(aber eben nur lokal weil ja überall andere Regeln dafür gelten)
Titel: Aw: Angemessene Miete
Beitrag von: Frau am 09. Februar 2023, 19:50:22
Okay, danke.