Hallo ich Mal eine Frage in die Runde,
kann mir jemand erklären warum die DRV mir schon Dezember 2022 einen Rentenüberprüfungsantrag zugeschickt hat wo drin steht das man innerhalb 6 Monaten seiner Mitwirkungspflicht nachkommen soll. Ansonsten werden die erhobenen Daten einfach so übernommen? Obwohl es bis 2026 von der Regierung ausgehebelt würde Leute in Frührente zu schicken ?
Was für einen Sinn hat dann das Schreiben der DRV ?
hallo Lilie,
da hast du wohl was total in den falschen Hals bekommen.
Du wirst hier aufgefordert, die der DRV vorliegenden und dir vorgelegten Rentenunterlagen von dir zu prüfen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Dafür lässt man dir 6 Monate Zeit.
Also prüfe:
sind z.B.alle deine Schulzeiten berücksichtigt
gibt es Lücken, haben Arbeitgeber falsche Zeiten gemeldet
sind Zeiten der Arbeitslosigkeit oder andere rentenwirksame Ausfallzeiten berückichtigt
usw usw usw
Das solltest du prüfen, eventuelle Berichtigungen denen melden. Es gibt auch bei den Gemeinden Rentenberater, die dir dabei helfen in diese Materie einzudringen und deine Daten mit dir zusammen zu prüfen.
Tust du nix, passiert dir nichts, dann werden die der DRV vorliegenden Daten als gültig übernommen und festgeschrieben als Grundlage für deine Rente später:
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Einladung zum Termin Ende April bekommen.Mir wurde ein neuer (alter= ich meine er hat mich schonmals betreut) SB zugeteilt . Bin durchgehend AU geschrieben ,es verhält sich so , das meine AU nicht auf einem gelben Schein geschrieben ist. Sondern auf einem DIN A 4 Blatt schwarz weiss.
Man möchte mit mit über meine berufliche Situation sprechen. Keine Paragraphen dabei auf das JC sich beruft. Und ein Blatt wo man ankreuzen kann warum man nicht kommen kann. Dann ein Blatt mit Hygienevorschriften wegen Corona. Ich meine seit 7 April entfällt die Maskenpflicht deswegen weiss ich nicht warum dieses schreiben hinzugefügt wiurde ? Soll man einen Kooperationsvertrag unterschreiben oder nicht ?
Nun warum ich das Schreibe ich weiss nicht was ich sagen darf und soll zu meinem neuen ( alten) SB , da u.a das Haus in dem ich wohne teilversteigert werden soll. Der Termin hierzu steht noch nicht. Die Teilversteigerung geht nicht von meiner Mutter aus sondern von deren Schwester. Ausserdem steht die stationäre LTA in Würzburg aus. Die bis zum 31.1.24 angetreten werden sollte. Habe die deutsche Rentenversicherung schon letztes Jahr darüber informiert das ich derzeit mich nicht in der Lage fühle wegen familiären Problemen und gesundheitlichen Gründen den LTA anzutreten ob man die Frist für den LTA nicht verlängern kann. Sie meinten ich solle mich wenn dann Ende diesen Jahres wenn dann nochmals melden.
Es geht mir darum das ich gesundheitlich nicht so belastbar bin einer Beschäftigung nachzugehen und oder mich in Würzburg begutachten zu lassen und gleichzeitig evtl umzuziehen. Ich schreibe so detailliert nur das man es richtig verstanden hat.
Jetzt meine Frage was soll ich dem neuen ( alten ) SB mitteilen. Nicht hingehen ist vermutlich grundverkehrt oder ?
Danke im Vorraus
LTA = Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch als berufliche Reha bezeichnet, gibt es nicht stationär. Stationär gibt es nur Leistungen der medizinischen Reha.
Einer med. Reha muss man sich lt. § 63 SGB I nur dann unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß diese eine Besserung des Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.
Gemeint ist dabei immer die Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit, d.h. eine med. Reha muss sowohl geeignet als auch erforderlich sein, eine (weitere) Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit nachhaltig zu verhindern, oder eine geminderte Erwerbsminderung nachhaltig wieder zu verbessern.
Nachhaltig bedeutet, dass der Erfolg der Maßnahme nicht nur kurzzeitig oder vorübergehend sein darf. Das kann i.d.R. nur ein Gutachter beurteilen.
Außerdem sind bei einer von der DRV veranlassten Reha die Kriterien der Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI zu beachten. D.h. wenn eine volle Erwerbsminderung vorliegt, muss diese durch die Maßnahme soweit gebessert werden, dass danach höchstens noch eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.
Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, muss diese durch die Maßnahme komplett beseitigt werden.
Eine med. Reha mit lediglich dem Ziel, die (weitere) Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit nachhaltig zu verhindern, verbietet sich somit bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung von selbst. Dieses Ziel kann nur bei einer teilweisen Erwerbsminderung realisiert werden.
Hingegen kann das Ziel, eine geminderte Erwerbsfähigkeit nachhaltig wieder zu verbessern, sowohl bei einer vollen als auch teilweisen Erwerbsminderung realisiert werden, wobei bei einer vollen Erwerbsminderung dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn Betroffene danach trotz Bestehen einer noch teilweisen Erwerbsminderung erfolgreich vermittelt werden kann.
Hallo Ottokar,
ich komme aus Baden Würrtemberg da hat man man nur zwei Möglichkeiten entweder taglich morgens nach Wiesloch Rauenberg zu fahren und abends zurück oder stationär sprich Montags bis Freitags in Würzburg das zu machen. Wiesloch Rauenberg sind einfach 89,2 km 1 stunde 2 min Fahrzzeit da kann ich den Spritverbrauch nicht stemmen. Deswegen kommt wenn dann auch nur Würzburg für mich in Frage. Wobei man in beiden Fällen egal ob, ambulant oder stationär, sich selber bei dem Träger melden muss um das in die Wege zu leiten. Mir wurde schon bei meiner psychsomatischen Reha geraten dieses in Würzburg mitzuteilen.
Zitat von: Lilie79 am 08. Februar 2023, 22:44:46wo drin steht das man innerhalb 6 Monaten seiner Mitwirkungspflicht nachkommen soll. Ansonsten werden die erhobenen Daten einfach so übernommen?
ja das ist mir in diesem Jahr auch schon aufgefallen bei mir waren damals Zeiten im 1 Lehrjahr nicht eingetragen zum Glück hatte ich noch einen Nachweis in dieser Zeit und es war dann bei der nächsten Überprüfung von mir eingetragen.
Das man dir bei einer Reha die Fahrkosten erstattet, ist bekannt?
Hallo
Also ich weiss das man weg vom JC ist und das die DRV dann für einen zuständig ist und man monatlich 1078 Euro für den LTA bekommt. Klar man kann sich das 49 Euro Ticket kaufen. Aber 89 km x 2 jeden Tag da bin ich mir ziemlich sicher das ich dazu nicht belastbar bin genug. Und was ich noch erschreckender finde ist das die stationäre Einrichtung in Würzburg fast durchwegs nur 1 Stern in der Bewertung hat. Und Leute durchweg negative Rezensionen schreiben schreckt mich zusätzlich ab. Also negativ in Form von verschwendete Zeit ähnlich so das was ich über die Maßnahmen teils so lese.
Habe zwischenzeitlich mit einem Anwalt für Sozialrecht telefoniert, was ich denn beim Termin sprechen sollte. Er meinte ich solle sagen das ich mich immer noch nicht gesundheitlich in der Lage fühle einen Job anzutreten. Und das ein Rentenüberprüfungsverfahren gelaufen ist. Und das ich ja erst noch nach Würzburg muss um überhaupt feststellen zu lassen inwieweit ich überhaupt noch erwerbsfähig bin....
Da mich aber inzwischen schon WBA abschreckt weil ich mir wie Stasi 2.0 vorkomme. ...wird sowas vermutlich als Zünder dienen um das man wieder von Hartz4 weg kommt. ..
Außerdem habe ich keine Ahnung welches Stasi Papier der Kooperationsvertrag sein wird. Und da muss man ja unterschreiben.
Wo ich Mal wieder davon ausgehe das man wieder nix erklärt bekommt und unterschreiben soll.
Zitat von: Lilie79 am 14. April 2023, 12:14:03Und da muss man ja unterschreiben
Nein muss man nicht.
Zitat von: Lilie79 am 14. April 2023, 12:14:03das man wieder nix erklärt bekommt
Wenn ich was nicht verstehe, dann Unterschreibe ich erst rechts nichts davon.
Läuft das dann so wieder, wie mit der alten EGV , das wenn man nicht unterschreibt ,das man einen Kooperationsplan per Verwaltungsakt zugeschickt bekommt? Sieht so also der neue Kooperationsplan aus ?
Lilie79
Zitat von: Lilie79 am 15. April 2023, 12:57:11Läuft das dann so wieder, wie mit der alten EGV , das wenn man nicht unterschreibt ,das man einen Kooperationsplan per Verwaltungsakt zugeschickt bekommt? Sieht so also der neue Kooperationsplan aus ?
Guckst du im Anhang unter Kooperationsplan nach!
MfG FN
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