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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Pollyyy am 09. Februar 2023, 11:20:00

Titel: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Pollyyy am 09. Februar 2023, 11:20:00
Hallo Zusammen,

ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Und zwar werde ich in Kürze die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und muss jetzt Grundsicherung beantragen.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Mietbescheinigung bei meinem Vermieter einzuholen. Dies möchte ich aber unter keinen Umständen, weil ich nicht möchte, dass er von meiner Situation erfährt.
Ich habe im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, das besagt:

Nach § 60 SGB I muss, wer Sozialleistungen beantragt, zwar alle erheblichen Tatsachen wie Höhe der Miete, der Heizkosten und der Vorauszahlung der Betriebskosten angeben. Man spricht hier von der ,,Mitwirkungspflicht" der Leistungsberechtigten.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist aber nicht vorgesehen. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber müssen Sie Ihrem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten.

https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/

Hier wird nur vom Jobcenter gesprochen aber das müsste doch auch für das Sozialamt gelten oder?
Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt und kann mir helfen, wie ich jetzt weiter vorgehe?
Aktuell erhalte ich Alg2 und musste dort noch nie eine Mietbescheinigung einreichen. Der Mietvertrag hat immer ausgereicht.

Ich hatte mich auch schon mit der Sozialberatung der Caritas in Verbindung gesetzt,die meinten, die Ämter dürften das. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man wirklich dazu verpflichtet ist, seinem Vermieter davon zu erzählen.

Über ein paar Tipps und Ratschläge würde ich mich wirklich sehr freuen.  :smile:
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 09. Februar 2023, 11:47:42

@Pollyyy

Zitat:

"ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Und zwar werde ich in Kürze die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und muss jetzt Grundsicherung beantragen.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Mietbescheinigung bei meinem Vermieter einzuholen. Dies möchte ich aber unter keinen Umständen, weil ich nicht möchte, dass er von meiner Situation erfährt."

Warum möchtest Du, dass Dein Vermieter nicht erfährt, dass Du Leistungen beantragen möchtest und dafür Informationen von dem benötigst? Nur weil es Dir unangenehm ist oder befürchtest Du negative Konsequenzen von Seiten des Vermieters?


Mache es Dir einfach und denke nur daran was Du brauchst. Lasse Dir die Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen und schnellstmöglich wieder aushändigen. Der soll sich gefälligst beeilen.



Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:32:31
@ pollyyy - Das BSG hat unter Az: B 14 AS 65/11 entschieden, dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Du kannst dich problemlos weigern und musst dich nicht vor deinem VM outen.
Falls das JC dich dann sanktioniert, mache Widerspruch und und Klage ggf. bei ablehnenden Widerspruchsbescheid.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2023, 13:50:22
Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:32:31das JC

Falsch.

Zitat von: Pollyyy am 09. Februar 2023, 11:20:00das Sozialamt
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:55:18
@ Sheherazade - danke für Korrektur. Aber hilfreich für TE ist es nicht :sad:
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Pollyyy am 09. Februar 2023, 13:58:30
Vielen Dank für eure Antworten. Aber gilt denn das Gleiche auch für das Sozialamt? Oder nur für das Jobcenter? Das ist mir eben nicht klar. 🤔
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 09. Februar 2023, 14:07:01
Bin bestimmt kein Sozialexperte aber beides ist Grundsicherung, das JC so wie das Grusiamt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der dein VM verpflichtet wäre, dir eine Mietbescheinigung auszustellen.
Damit ist die Beibringung einer solchen Bescheinigung offensichtlich unmöglich womit nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht hierzu besteht.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 09. Februar 2023, 14:44:35
Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 14:07:01Bin bestimmt kein Sozialexperte aber beides ist Grundsicherung, das JC so wie das Grusiamt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der dein VM verpflichtet wäre, dir eine Mietbescheinigung auszustellen.
Damit ist die Beibringung einer solchen Bescheinigung offensichtlich unmöglich womit nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht hierzu besteht.

Bist Du Dir da ganz sicher? Hast Du die Erfahrung gemacht?
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 09. Februar 2023, 14:49:49
Habe einen Bericht über H 4 gefunden.
Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung

JA ich kann auch aus Erfahrung berichten. Das Grusiamt bei uns hat auch von einem LB eine Mietbescheinigung gefordert die dieser abgelehnt hat.
Keine amtliche Reaktion darauf.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 09. Februar 2023, 15:08:45

@Ratlos


"Habe einen Bericht über H 4 gefunden.
Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig"

Aber das JC macht das immer noch obwohl es rechtswidrig ist.

Ich mußte auch so eine Bescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen. Erst habe ich mich dagegen gewehrt weil ich mich nicht outen wollte. Der Vermieter hat den Bogen sofort ausgefüllt, ohne Probleme. So habe auch ich alle Infos über die Wohnung und das Haus bekommen. Das nützt mir beim Auszug.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 09. Februar 2023, 15:16:27
Zitat von: Lina am 09. Februar 2023, 15:08:45Aber das JC macht das immer noch obwohl es rechtswidrig ist.
Würden die immer rechtskonform handeln wären Widerspruchsstellen unnötig und die Sozialgerichte wesentlich entlastet.  :smile:
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 09. Februar 2023, 15:33:02
Als Alternative zur Mietbescheinigung kann (egal ob SGB II oder XII) das letzte Mieterhöhungsschreiben und die letzte Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden.
Die Mietbescheinigung dient der Ermittlung der aktuellen Werte, da die Mietverträge ja nicht angepasst werden und jahrealt sind.
Wenn man nicht über den Vermieter will, s.o.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2023, 15:41:51
Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:55:18@ Sheherazade - danke für Korrektur. Aber hilfreich für TE ist es nicht :sad:


Ja, genauso wenig wie Antworten am Thema vorbei.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 09. Februar 2023, 15:45:11
Das JC wollte auch Infos zum Baujahr des Hauses, alle Vorbesitzer, was wann modernisiert wurde, Einbauten in der Wohnung. Wie alt der Fußbelag, die Wanne usw. ist. Die Infos nutzen mir auch, die Fragerei hat das JC für mich übernommen. In Nachhinein ist das ein Vorteil für mich.

Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 09. Februar 2023, 17:54:01
Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 14:49:49Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung)
@ Sheherazade - Ist das am Thema vorbei?
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 09. Februar 2023, 18:37:06
Was die Leistungen zum Lebensunterhalt betrifft, sind Sozialamt und Jobcenter doch identisch, der wesentliche Unterschied ist doch, dass die Jobcenter sanktionieren können und in Maßnahmen vermitteln. Kontrolle, ob Leistungsmissbrauch besteht, findet doch bei beiden Ämtern statt.

Gibt es noch andere Unterschiede?
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Pollyyy am 10. Februar 2023, 18:28:16
Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe. :smile:
Ich hab im Netzt jetzt auch noch einige Artikel, ein Gerichtsurteil und eine Stellungnahme vom Bundesbeauftragten für Datenschutz gefunden und es ist definitiv rechtswidrig eine Mietbescheinigung zu verlangen.
Jetzt reiche ich alle Unterlagen ohne Mietbescheinigung ein und lass mich überraschen, ob es problemlos akzeptiert wird. Wenn nicht, wird Widerspruch eingelegt.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: PaulHilft am 12. Februar 2023, 04:31:51
Ich meine, dass die Behörden angefangen haben, ihren Briefkopf mit Logo zu entfernen. Also es gibt ein Schreiben mit einer Allgemeinen Meldebescheinungugn. So dass nicht sofort ersichtlich wird, das es vom JobCenter kommt.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 12. Februar 2023, 12:32:44
Zitat von: Pollyyy am 10. Februar 2023, 18:28:16ein Gerichtsurteil und eine Stellungnahme vom Bundesbeauftragten
Lade doch bitte beides anonymisiert hier hoch. Nicht jedes Urteil muss greifen!
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 12. Februar 2023, 12:53:01
Zitat von: Pollyyy am 10. Februar 2023, 18:28:16Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe. :smile:
Ich hab im Netzt jetzt auch noch einige Artikel, ein Gerichtsurteil und eine Stellungnahme vom Bundesbeauftragten für Datenschutz gefunden und es ist definitiv rechtswidrig eine Mietbescheinigung zu verlangen.
Jetzt reiche ich alle Unterlagen ohne Mietbescheinigung ein und lass mich überraschen, ob es problemlos akzeptiert wird. Wenn nicht, wird Widerspruch eingelegt.


Es wäre interessant zu wissen, ob das JC Deinen Widerspruch gegen diese Mietbescheinigung akzeptiert, oder Du noch vor das Sozialgericht gehen mußte, um dagegen zu klagen.

Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 12. Februar 2023, 12:55:30
Zitat von: Lina am 12. Februar 2023, 12:53:01ob das JC Deinen Widerspruch gegen diese Mietbescheinigung akzeptiert, oder Du noch vor das Sozialgericht gehen mußte, um dagegen zu klagen.
Um eine evtl. notwendige Klage vermeiden zu können hätte ich gern das Urteil und die Stellungnahme des Datenschützers gesehen
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 12. Februar 2023, 14:37:15


Frage:

Es wäre interessant zu wissen, ob das Sozialamt das einfach so akzeptiert oder gar nicht bemerkt, dass die Mietbescheinigung fehlt.
Bitte schreib doch dann mal, ob es geklappt hat.

Andererseits,
Irgendwann weiß Dein Vermieter und die Nachbarn sowieso von was Du lebst.  :sad:
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: BigMama am 12. Februar 2023, 14:56:36
Zitat von: PaulHilft am 12. Februar 2023, 04:31:51Also es gibt ein Schreiben mit einer Allgemeinen Meldebescheinungugn.
Es geht hier nicht um einen Meldebescheinigung sondern eine Mieterbescheinigung. Du solltest dir angewöhnen die korrekten Begriffe zu verwenden um keine Verwirrung bei Hilfesuchenden zu verursachen.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: PaulHilft am 13. Februar 2023, 08:30:14
Eventuell hat die Wortkorrektur da was gemacht. Ich werde in Zukunft selber nochmal nachschauen.

Ich meine ebenfalls die Mieterbescheinigung. Ich kenne viele Behörden die einfach ihr Logo weggelassen haben. Also ganz allgemein nach den Angaben fragen. Nun outet man denjenigen nicht ob der beim Sozialamt, der Wohngeldstelle oder dem JobCenter ist.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Lina am 13. Februar 2023, 09:01:14
Demnächst ist es so weit, dann steht es im Personalausweis.

Ausgemustert weil nicht zu Gebrauchen
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Pollyyy am 14. Februar 2023, 09:18:35
Bei mir geht es nicht um das Jobcenter sondern um das Sozialamt. Aber was für das Jobcenter gilt, sollte ja auch für das Sozialamt gelten.
Ich berichte nochmal, ob mein Antrag genehmigt wurde.

Aktuell bekomme ich Leistungen vom Jobcenter und dort hat niemand eine Mietbescheinigung von mir verlangt. Die Miete wurde Anhand von meinem Mietvertrag berechnet, woran man sieht, dass eine Mietbescheinigung nicht notwendig ist.

Das sind die Links über das Gerichtsurteil bezüglich dem Recht auf Sozialgeheimnis und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz.

https://openjur.de/u/562018.html

https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-ratgeber/verletzungen-des-sozialdatenschutz-beim-jobcenter-maerkischer-kreis_a538664

https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 14. Februar 2023, 09:26:53
Dass keine Mietbescheinigung erforderlich ist, ist ja klar.
Also sende deine Unterlagen ohne eine solche Bescheinigung.
Besteht das Sozialamt dennoch darauf brauchst du doch nur den Text des BSG abzuschreiben und per Einschreiben dem Amt schicken.
Das JC Märkischer Kreis ist sowieso ein "ganz besonderes" JC.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 17:52:04
Pollyyy

Zitat von: Ratlos am 14. Februar 2023, 09:26:53Das JC Märkischer Kreis ist sowieso ein "ganz besonderes" JC.
Pollyyy da könnte dieser
User UW (über die Mitgliedersuche zu finden)
für dich interessant sein und uU interessiert ihn dein Thema.

MfG FN
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Ratlos am 18. Februar 2023, 13:47:38
Zitat von: Ratlos am 09. Februar 2023, 13:32:31@ pollyyy - Das BSG hat unter Az: B 14 AS 65/11 entschieden, dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Du kannst dich problemlos weigern und musst dich nicht vor deinem VM outen.
Lese doch erst einmal das BSG-Urteil vollständig durch bevor die Diskussion endlos wird.
Wozu sonst wird das Urteil hier zitiert.
Das ist eine höchstrichterliche Entscheidung gegen die das Amt nicht ankommt.
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Pollyyy am 23. April 2023, 10:03:39
Falls es noch für jemanden in der Zukunft interessant sein sollte... Ich hatte keinerlei Probleme, dass ich die Mietbescheinigung nicht von meinem Vermieter ausfüllen lassen habe. Es wurde vom Sozialamt ohne Diskussion akzeptiert.

Viele Grüße
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: horst am 23. April 2023, 19:00:34
 :sehrgut:
Titel: Aw: Mietbescheinigung Grundsicherung
Beitrag von: Unwissender am 24. April 2023, 08:09:21
 :offtopic: Meiner Meinung werden Mietbescheinigungen nur wegen der Faulheit der MA verlangt! da soll nämlich alles eingetragen werden (genau NK wie Strom ,Heizung, Wasser, Müllabfuhr) was eigentlich alles aus den NK Abrechnungen hervorgeht. Nur müssen sie sich das da dann selbst herausfummeln und in der Mietbescheinigung hat das dann der VM schon getan und die brauchen nicht mehr suchen!  :offtopic: