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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: U25u25 am 09. Februar 2023, 20:57:09

Titel: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: U25u25 am 09. Februar 2023, 20:57:09
Hallo was passiert wenn man die mitwirkungspflicht (Kontoauszüge nicht bereitstellt) nachkommt?

Titel: Aw: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: superMeier am 09. Februar 2023, 21:23:55
Was heißt das genau? Man möchte einfach generell keine Kontoauszüge für den Neuantrag/WBA einreichen? Dann kann auch keine Prüfung auf Bedürftigkeit durchgeführt werden und somit gibt es auch kein Geld.
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: Hary am 10. Februar 2023, 03:51:51
Neben der Einstellung von Leistung könnte es auch den Verdacht des Sozialbetrugs begründen, was dann in einer Strafanzeige seitens der Behörde enden kann.

Aber ohne weitere Informationen kann man nichts sagen. Daher trifft das vom Vorredner vermutlich zu. Der Anspruch kann nicht geprüft werden, also kein Geld. Alternativ wirkt man nicht mit, die Folge kein Geld. Verdacht auf Betrug bedeutet kein Geld. Also, wie du es drehst und wendest, am Ende gibt es kein Geld ohne Mitwirkung.
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: superMeier am 10. Februar 2023, 09:25:10
Richtig, wenn man natürlich bereits schon im Leistungsbezug ist, müssen diese auch vorgelegt werden. Ansonsten stellt sich ja die Frage, warum man dies nicht möchte bzw. ob hier eben Einkommen verschwiegen werden sollte. Theoretisch kann das auch mit einer Anzeige enden. Da bräuchte man jetzt aber mehr Informationen.
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: U25u25 am 10. Februar 2023, 10:27:23
Es wird alle 3 Monate verlangt also ich hab damit kein Problem ist aber komisch weil viele immer nur alle 6 Monate nachweisen müssen
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: superMeier am 10. Februar 2023, 10:36:23
Alle 3 Monate kann eigentlich kaum sein, das heißt ja, man muss alles vorlegen. Da müsste es schon spezielle Gründe dafür geben. Der Normalfall ist Vorlage der Kontoauszüge 1 mal pro Jahr.
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht nicht nachkommen was passiert?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:40:12
U25u25

Zitat von: U25u25 am 10. Februar 2023, 10:27:23Es wird alle 3 Monate verlangt also ich hab damit kein Problem ist aber komisch weil viele immer nur alle 6 Monate nachweisen müssen
Beides ist falsch und so etwas sollte man sich nicht gefallen lassen.
Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)

MfG FN