Hi !
Da ich mit meinem Basiskonto bzw. meiner jetztigen Bank vermehrt Schwierigkeiten habe und diese sich z.B. bei der Umstellung auf ein P-Konto nicht an Gesetzte hällt, würde ich gerne das Konto löschen. Ein neues Basiskonto geht erst wenn das alte gelöscht ist und es geht ja eh nur ein Konto mit Pfäöndungsschutz. Aber darum soll es nicht gehen (also nur zur Erklärung warum ich die Umstellung gerne hätte)...
Nun würde ich dann das Konto kündigen und dann beim Jobcenter beantragen mein Bürgergeld ink. Miete usw. bitte als Scheck zu erhalten statt Ausuahlung auf das Konto, da dieses ja gekündigt wurde.
Ist dies ohne Probleme möglich und ich bekomme dann einfach zum 1. den Scheck oder ist das z.B. nur möglich wenn die Bank kündigt und nicht als Kontoinhaber ?
Muss ich eine Kündigungsbestätigung abwarten oder liegt es eh an meinem Ermessen ob ich das Geld so oder so haben möchte ?
Vielen Dank
Du wärst besser beraten bei einer anderen Bank ein Basiskonto zu erstellen und dies als P-Konto führen zu lassen.
Wenn du kein Konto mehr hast, aus welchen Gründen auch immer, dann kannst du einen Scheck bekommen. Aber bei der Auszahlung entstehen nicht unerhebliche Kosten die Du tragen musst. Daher eine schlechte Alternative.
Das kommt auf den Scheck an! Einen Verrechnungsscheck z.B. kann man jedem "übergeben" und der kann ihn dann "ohne Gebühr" bei seiner Bank einlösen!
Du kannst dein Konto jederzeit kündigen und woanders ein neues eröffnen. Wenn das nicht innerhalb eines Monats passiert, VÄM mit der Kontoschließund und Bitte um Scheckzahlung. Dieser ist personalisiert und wird gegen Vorlage des Personalausweises z.b. bei der Postbank eingelöst. Kostet aber Gebühr. Verrechnungsschecks, die jeder auf sein Konto einzahlen kann, stellt das Jobcenter nicht aus.
Sobald du ein neues Konto hast, wieder VÄM.
Geht der Wechsel schnell nur die neue Bankverbindung angeben ohne den Umweg über Scheck.
Wir schreiben doch erst den 11.02. Der Zahlungslauf beginn am 22./23.02.
Du kannst doch jederzeit den Freibetrag von deinem jetzige P Konto abheben und die Rückumwandlung dann in ein normales Girokonto verlangen. Geld ist dann ja keines mehr drauf.
Die Rückumwandlung muss innerhalb von4 Tagen erfolgen.
Dann hast du lediglich ein normales Girokonto und kannst ein neues P Konto einrichten.
Danach das alte Girokonto fristgerecht kündigen. Man müsste der Vertrag sehen!
Also: P-Konto-Zusatz nach Geldabhebung kündigen
neues P Konto machen und das abgehobene Geld darauf einzahlen
altes Girokonto fristgerecht kündigen
und das wars.
Nicht vergessen: Sofort dem JC die neue Kontonummer/IBAN mitteilen
Danke Leute !
Normalerweise könnte ich es natürlich so machen wie Ratlos sagt, aber bei mir wird es nicht ganz so einfach... leider... a) es ist ein Basiskonto von dem man nur 1 haben darf und b) bei der alten Bank sind die nicht in der Lage den Pfändungsschutz einzurichten und ich bin mit Verbraucherschutz, BaFin, Anwalt usw. dran... Wenn ich dann endlich an mein Geld komme, dann werde ich kündigen.. Aber wenn die Bank dann genau so "kompetent" ist wie bisher, gehe ich einfach mal davon aus, dass es sich auch zieht.
Damit ich dann nicht auf einmal ohne Geld dastehe, würde ich auf Nummer sicher gehen und dann auf Scheck umstellen. Sollte es dann doch reibungslos ablaufen und das neue Konto früh genug bestehen, dann natürlich nicht.
Du kannst natürlich eine Zahlung per Scheck verlangen. Erkläre halt dem JC die Probleme. E
Es gibt auch ein BGH Urteil welches die Bank verpflichtet den Pfändungsschutz innerhalb von 3-4- Tagen einzurichten (auch rückwirkend).
Ebenso gibt es eine BGH Entscheidung dass dem Zahlungswunsch des Kunden zu entsprechen ist. Das müsste ich wieder suchen. Hab es damals leider nicht abgespeichert.
Das ist ja das tolle an der Bank :mocking: Die Info bzw. das Gesetz, dass es in 4 Werktagen passieren MUSS interessiert die nicht. Aber BaFin und weitere Schritte sind das hoffentlich jetzt am regeln. Aber wehe ich zahle Gebühren nicht pünktlich :wand:
Bei uns ist die Bankenaufsicht eine Aufgabe von Bundesbank und BaFin.
An der Bankenaufsicht ist zwar auch die BaFin beteiligt aber
die laufende Überwachung der Kreditinstitute liegt im Bereich der Bundesbank.
Gut zu wissen ! Danke ! Dann werde ich das auch mal dort melden :mail: