Hallo!
Ich war Langzeitarbeitsloser (+7 Jahre) und habe jetzt, da ich eine neue Arbeitsstelle zum 01.02.23 gefunden habe, ein paar Fragen als Neuling:
1.) Wie genau verhält es sich jetzt mit dem Einstiegsgeld?
Es wurde mir nur vom 01.02.23 bis 31.07.23 bewilligt. Gibt es Möglichkeiten das zu verlängern?
Auf der Bundesagentur für Arbeit steht:
ZitatEinstiegsgeld erhalten Sie für höchstens 24 Monate. Es wird zu Beginn eines Monats ausgezahlt und ist anrechnungsfrei.
Und im Schreiben vom Jobcenter steht:
ZitatIhr Antrag vom XXX auf Förderung der Aufnahme Ihrer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung bei Firma xxx als xxx wird in Höhe von
251,00 Euro pro Fördermonat für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2023 bewilligt. Die Förderentscheidung wird einmalig und für den gesamten Bewilligungszeitraum getroffen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Begründung:
Die Entscheidung beruht auf § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie der Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld (ESG-V) und erfolgte unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die gewährte Leistung unterstützt Sie finanziell bei der Aufnahme Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und kann erbracht werden, wenn es für erforderlich gehalten wird, um Ihre Hilfebedürftigkeit prognostisch dauerhaft zu überwinden. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Das Einstiegsgeld wird pauschal bemessen (§ 2 ESG-V).
Sie gehören zur besonders geförderten Personengruppe der Langzeitbezieher im Rahmen unseres lokalen Arbeitsmarktprogramms. Daher können für Ihre Förderung die Regelungen des § 2 ESG-V in Anspruch genommen werden. Bei Teilmonaten wird das Einstiegsgeld anteilig erbracht.
2.) Kriege ich das Bürgergeld jetzt in diesem Monat gestrichen? Weil am 31.01.23 bekam ich noch Geld.
Und mein Gehalt wird wohl, so wie ich das verstanden habe, erst nächsten Monat zum 15. ausgezahlt?
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Zitat§ 5 Vergütung
Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt ist fällig am 15. des Folgemonats. Abrechnungszeitraum (im Folgenden AZ) ist der 01. des Monats bis zum letzten des laufenden Monats.
FromHerotoZero
Zitat von: FromHerotoZero am 10. Februar 2023, 19:30:231.) Wie genau verhält es sich jetzt mit dem Einstiegsgeld?
Es wurde mir nur vom 01.02.23 bis 31.07.23 bewilligt. Gibt es Möglichkeiten das zu verlängern?
Damit kenne ich mich zu wenig aus, allgemein heißt es dass das Verhandlungssache ist, aber ich fürchte das da gilt was im Bescheid steht.
Zitat von: FromHerotoZero am 10. Februar 2023, 19:30:232.) Kriege ich das Bürgergeld jetzt in diesem Monat gestrichen? Weil am 31.01.23 bekam ich noch Geld.
Und mein Gehalt wird wohl, so wie ich das verstanden habe, erst nächsten Monat zum 15. ausgezahlt?
Du bekommst das Geld im voraus also Ende diesen Monats für März.
Eigentlich müsstest du im Ende Januar für den Zeitraum ab 01.02. auch schon das Einstiegsgeld bekommen haben.
und ab März wird dann gerechnet ob du noch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast denn ab Gehaltszufluß gilt das Zuflußprinzip.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:26:16Damit kenne ich mich zu wenig aus
Ok schade, hoffentlich kann mir das einer noch beantworten.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:26:16Du bekommst das Geld im voraus also Ende diesen Monats für März.
Eigentlich müsstest du im Ende Januar für den Zeitraum ab 01.02. auch schon das Einstiegsgeld bekommen haben.
und ab März wird dann gerechnet ob du noch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast denn ab Gehaltszufluß gilt das Zuflußprinzip.
Richtig... ich habe für Februar schon das Einstiegsgeld bekommen und Anfang März werden mir wohl nochmal 251,00€ überwiesen. D.h. ich muss damit "überbrücken" bis ich am 15.03 mein Gehalt bekomme? Dann werde ich wohl nur die laufenden Kosten (164,88€) am Anfang des Monats zahlen können und die Miete erst zum 15.03 überweisen? Denn ich habe vom Jobcenter, bis jetzt, noch keine Zahlungseinstellung erhalten. Ich habe 12€ Stundenlohn angegeben.
FromHerotoZero
Zitat von: FromHerotoZero am 13. Februar 2023, 10:25:03D.h. ich muss damit "überbrücken" bis ich am 15.03 mein Gehalt bekomme?
Eigentlich nicht denn es zählt das Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0) und das besagt das erst bei Geldeingang ge.- o. berechnet werden darf.
Nur halten sich da bei weitem nicht alle JC daran und versuchen es auf darlehensmäßige Zahlung zu verlagern.
Was genau genommen falsch ist, dein Recht beschneidet, eine Bedarfsunterdeckung darstellen kann und nur dir eine Mehrarbeit auferlegt wegen zusätzlicher Antragstellung.
Und wenn es blöd läuft bekommst du das darlehensweise Geld dann nicht mal zum Monatsende.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2023, 15:50:24Eigentlich nicht denn es zählt das Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0) und das besagt das erst bei Geldeingang ge.- o. berechnet werden darf.
Hi Fettnäpfchen,
du hast Recht: bekam am 28.02.23 noch Bürgergeld und Gehaltseingang wird wohl am 15.03.23 sein.
Ich habe eine neue Frage:Ich habe mich aktuell die zweite Woche krankschreiben lassen.
Kann ich gekündigt werden, wenn ich mich weiter krankschreiben lasse, weil ich in der Probezeit bin?
Denn ich habe keine Lust mehr.
Zitat von: FromHerotoZero am 03. März 2023, 12:24:57Denn ich habe keine Lust mehr.
Wie lange hast du denn gearbeitet? Keine Lust weil? Und ja.
Edit: oh sehe hast am 1.2. angefangen und 2 Wochen davon krank.. Schade.
Zitat von: tsumo am 04. März 2023, 03:37:28Keine Lust weil?
Edit: oh sehe hast am 1.2. angefangen und 2 Wochen davon krank.. Schade.
Es hat mehrere Gründe...
Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.
Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)
Ich hoffe es kommt schnellstmöglich die Kündigung. Denn leider darf ich ja nicht selber kündigen.
Zitat von: FromHerotoZero am 05. März 2023, 12:07:35Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.
Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)
Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, wenn man sich dafür nicht mehr zur Verfügung stellt.
Wenn Du eine gute Ausbildung oder ein Studium und Berufserfahrung hast, kannst Du locker doppelt so viel verdienen.
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, ..
Falsch gedacht...
In welchem Jahr lebst du eigentlich?
1 Stunde Pendelzeit ist zumutbar
Gehalt über Mindestlohn passt auch
Wenn Probleme mit der Freizeit entstehen, liegt das ganz beim TE und er muss die Konsequenzen tragen, sollte er die Stelle aufgeben .
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Zitat von: FromHerotoZero am 05. März 2023, 12:07:35Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.
Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)
Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, wenn man sich dafür nicht mehr zur Verfügung stellt.
Wenn Du eine gute Ausbildung oder ein Studium und Berufserfahrung hast, kannst Du locker doppelt so viel verdienen.
Ich hoffe doch sehr, dass das ironisch gemeint war. Falls das Dein Ernst sein sollte, dann sind Leute wie Du es, wegen der Arbeitslose pauschal verurteilt werden.
Zitat von: Hartzer Rolle am 05. März 2023, 14:36:30Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, ..
Falsch gedacht...
In welchem Jahr lebst du eigentlich?
1 Stunde Pendelzeit ist zumutbar
Gehalt über Mindestlohn passt auch
Wenn Probleme mit der Freizeit entstehen, liegt das ganz beim TE und er muss die Konsequenzen tragen, sollte er die Stelle aufgeben .
Und dann bekommt er ja sogar noch das Einstiegsgeld dazu. Wenn er jetzt den Job hinwirft oder sich kündigen lässt und nicht direkt etwas Neues findet, dann war es das auch schon wieder mit dem Thema Einstiegsgeld. Da hat man schon mal die Chance darauf und dann vermasselt man es.
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Wenn Du eine gute Ausbildung oder ein Studium und Berufserfahrung hast, kannst Du locker doppelt so viel verdienen.
Klar, aber nicht nach mehr als 7 Jahren Arbeitslosigkeit.
Sorry, natürlich war das nicht ernst gemeint...
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 16:52:09Sorry, natürlich war das nicht ernst gemeint...
Hätte ich jetzt auch geschrieben :wand:
Guck dir mal die Emojies an und nutze die auch entsprechend, zb :ironie: oder :troll:
Zitat von: Hartzer Rolle am 05. März 2023, 14:36:30Wenn Probleme mit der Freizeit entstehen, liegt das ganz beim TE und er muss die Konsequenzen tragen, sollte er die Stelle aufgeben .
Genau deswegen werde ich mich ja kündigen lassen.
Zitat von: Patrick87 am 05. März 2023, 14:51:52Ich hoffe doch sehr, dass das ironisch gemeint war. Falls das Dein Ernst sein sollte, dann sind Leute wie Du es, wegen der Arbeitslose pauschal verurteilt werden.
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 16:52:09Sorry, natürlich war das nicht ernst gemeint...
Wen juckts was andere über einen denken?
Wenn man mit meiner Einstellung nicht klarkommt, ist das nicht mein Problem. Es geht hier schließlich um mich.
Man bezahlt mit Peanuts (bei einer Vollzeitstelle!!!) und dann wundert man sich, warum man lieber arbeitslos bleibt.
Denkt mal drüber nach!!!
14-15 Euro Stundenlohn plus (!) Einstiegsgeld sind alles andere als Peanuts und da wären fast alle Bürgergeld-Empfänger sehr froh, wenn sie das bekämen.
Schön, dass es Dir egal zu sein scheint oder vielleicht sogar gefällt, das ultimative Negativbeispiel der Bürgergeld-Empfänger darzustellen. :grins:
Du hast ganz schön tolle Vorstellungen und Ansprüche für jemanden, der zuvor 7 Jahre lang arbeitslos war, wenn 14-15 Euro für Dich Peanuts sind. Was darf es denn sein für einen Langzeitarbeitslosen wie Dich? 20 Euro? 25 Euro? 30 Euro? Mit oder ohne Dienstwagen und Firmenhandy? :lachen:
Zitat von: Patrick87 am 05. März 2023, 18:50:4314-15 Euro Stundenlohn plus (!) Einstiegsgeld sind alles andere als Peanuts und da wären fast alle Bürgergeld-Empfänger sehr froh, wenn sie das bekämen.
Was bist du denn für einer? Hast du dir mal die Preise angeschaut? Wie kann man darüber froh sein? Wir reden hier schließlich von einer Vollzeitstelle.
Kannst du keinen Taschenrechner bedienen?
Zitat von: Patrick87 am 05. März 2023, 18:50:43Schön, dass es Dir egal zu sein scheint oder vielleicht sogar gefällt, das ultimative Negativbeispiel der Bürgergeld-Empfänger darzustellen. :grins:
Oh nein... wie grausam... jetzt werde ich nicht in Ruhe schlafen können.
Was juckt es mich was DU über mich denkst? Das ist mir vollkommen egal.
Zitat von: Patrick87 am 05. März 2023, 18:50:43Du hast ganz schön tolle Vorstellungen und Ansprüche für jemanden, der zuvor 7 Jahre lang arbeitslos war, wenn 14-15 Euro für Dich Peanuts sind. Was darf es denn sein für einen Langzeitarbeitslosen wie Dich? 20 Euro? 25 Euro? 30 Euro? Mit oder ohne Dienstwagen und Firmenhandy? :lachen:
Bei sowas kann ich nur den Kopf schütteln. Kein Wunder das es es den NIEDRIGLOHNSEKTOR gibt. Da gibt es dann so Kandidaten wie dich die am Ende dann bestimmt noch FROH sind so einen Job zu haben. Und zwar einen Job am Existenzminimum. :lachen:
Ah ja. Sind die Preise für Dich also niedriger, wenn Du keinen Job hast und nur Bürgergeld bekommst? Ist ja cool. Wie klappt das denn? Muss man da an der Kasse nur seinen Bewilligungsbescheid vorlegen? Und wieviel Rabatt gibt es dann?
Mit nur Bürgergeld wirst Du dir auf jeden Fall (deutlich) weniger leisten können als mit einem Vollzeitjob, 14-15 Euro Stundenlohn plus (!) Einstiegsgeld.
Und was glaubst Du denn, wie groß Deine Chancen sind, einen Job zu bekommen, der noch (deutlich) besser bezahlt wird? Nach zuletzt 7 Jahren Arbeitslosigkeit und wenn der Job jetzt nach kürzester Zeit auch wieder weg sein sollte? Mach ruhig noch mal ein paar Jahre den Arbeitslosen. Dann kannst Du froh sein (Könntest Du eigentlich auch jetzt schon) wenn Dich irgendwer, der nur Mindestlohn zahlt, überhaupt noch anstellen würde.
Aber genug damit. Meinst Du es ernst, bist Du eine weitere Diskussion eh nicht wert und trollst Du nur herum, hast Du schon mehr als genug Aufmerksamkeit geschenkt bekommen. :bye:
Zitat von: FromHerotoZero am 05. März 2023, 12:07:35Zitat von: tsumo am 04. März 2023, 03:37:28Keine Lust weil?
Edit: oh sehe hast am 1.2. angefangen und 2 Wochen davon krank.. Schade.
Es hat mehrere Gründe...
Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.
Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)
Ich hoffe es kommt schnellstmöglich die Kündigung. Denn leider darf ich ja nicht selber kündigen.
Gibt schlimmeres. Dennoch alles Gute.
Zitat von: Patrick87 am 05. März 2023, 19:30:06Ah ja. Sind die Preise für Dich also niedriger, wenn Du keinen Job hast und nur Bürgergeld bekommst? Ist ja cool. Wie klappt das denn? Muss man da an der Kasse nur seinen Bewilligungsbescheid vorlegen? Und wieviel Rabatt gibt es dann?
Mit nur Bürgergeld wirst Du dir auf jeden Fall (deutlich) weniger leisten können als mit einem Vollzeitjob, 14-15 Euro Stundenlohn plus (!) Einstiegsgeld.
Naja sagen wir mal so, mehr Geld hat man natürlich nicht mit dem Bürgergeld, dafür aber mehr Freizeit.
Und sind wir doch mal ehrlich, warum geht man denn arbeiten?
Also ich gehe arbeiten um mir was Leisten zu können, was ich mir als Bürgergeldbezieher nicht Leisten kann.
z.B. Urlaub, Haus etc.
Wenn ich jedoch nur für den Mindestlohn arbeiten gehen (soll) dann kann ich mir genauso viel Leisten wie ein Bürgergeldempfänger.
Vom Mindestlohn bleibt am Ende des Monats nichts übrig. Von der zu erwartenden Rente wollen wir mal überhaupt noch nicht sprechen.
Fazit für mich. Arbeiten ja gerne, aber es muss finanziell eben deutlich mehr als mit dem Bürgergeld am Ende des Monats rauskommen.
Ansonsten ist mir persönlich die Freizeit wichtiger.
Der TE (Wohlgemerkt ein Langzeitarbeitsloser) schrieb von "Peanuts". Bei einem Stundenlohn von 14-15 Euro, also 2-3 Euro über Mindestlohn. Und einer Vollzeitstelle.
Zudem bekommt er auch noch für einen gewissen Zeitraum Einstiegsgeld. Mindestens für 6 Monate. Wobei Einstiegsgeld generell (normalerweise) verlängert werden und bis zu 24 Monate lang gezahlt werden kann. Das alleine sind schon 251 Euro pro Monat.
Vollzeit ist von der Stundenanzahl her ja nicht immer gleich. Das geht meist von 35 Stunden die Woche bis zu 40 Stunden die Woche.
Gehen wir mal von im Schnitt 21,5 Arbeitstagen im Monat aus.
Und da der TE einen Stundenlohn von 14-15 Euro genannt hat, nehmen wir mal den Mittelwert von 14,50 Euro.
Bei 7 Stunden täglich wären das dann im Schnitt ca. 150,5 Stunden im Monat.
Bei 7,5 Stunden täglich wären das dann im Schnitt 161,25 Stunden im Monat.
Bei 8 Stunden täglich wären das dann im Schnitt 172 Stunden im Monat.
Dann wären das, je nach oben genannter Stundenzahl, ca. 2.182 Euro, ca. 2.338 Euro oder ca. 2.494 Euro. Brutto.
Wenn der TE unverheiratet ist, keine Kinder hat und die Lohnsteuerklasse 1 wäre...
Netto wären wir dann bei ca. 1.557 Euro, ca. 1.646 Euro oder ca. 1.734 Euro.
Und mindestens 6 Monate lang noch das Einstiegsgeld in Höhe von 251 Euro extra dazu. Vielleicht sogar bis zu 24 Monate lang.
Dann bekäme der TE also die ersten 6 Monate lang jeweils ca. 1.808 Euro, ca. 1.897 Euro oder ca. 1.985 Euro.
Wenigstens so lange, wie ich Einstiegsgeld bekäme, würde ich das durchziehen.
Wobei ich die "Story" des TE eh zweifelhaft finde. Denn mit angeblich 7 Jahren Arbeitslosigkeit würde er nicht 50% Einstiegsgeld bekommen müssen, sondern 70%. Was dann anstatt 251 Euro sogar 351,40 Euro wären. Was widerum bedeuten würde, dass der TE die ersten 6 Monate lang jeweils zwischen ca. 1.900 - 2.100 Euro bekäme.
Also entweder bindet der TE uns hier einen Bären auf oder das Jobcenter war komplett inkompetent.
Wem das nicht finanzieller Anreiz genug ist, der wird nie ihm passende Arbeit finden und auch im Alter nicht mehr als Grundsicherung bekommen. Vor allem, weil man mit bereits 7 Jahren Arbeitslosigkeit eh schon nicht interessant ist für den 1. Arbeitsmarkt und mit noch längerer Dauer der Arbeitslosigkeit nur noch uninteressanter wird.
Zitat von: Patrick87 am 06. März 2023, 12:40:18Das alleine sind schon 251 Euro pro Monat.
Ist das eigentlich ein fester Betrag oder variiert das ganze? Gibt es Kriterien die erfüllt werden müssen um mehr zu erhalten? Wie sieht es mit der Dauer aus? Ist das immer je nach SB immer anders?
Es gibt die einzelfallbezogene Bemessung und die Pauschalierung des Einstiegsgeldes.
Bei Ersterer gibt es eine Höchstgrenze für das Einstiegsgeld, inklusive möglicher Ergänzungsbeträge, nämlich aktuell 502 Euro. Sprich: Die Höhe des regulären Regelsatzes.
Bei Letzterer sind maximal 75% vom Regelsatz möglich, also aktuell 376,50 Euro.
Die Pauschalierung des Einstiegsgeldes, also die maximal 75%, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise: Es gibt Gesundheitliche Einschränkungen, es besteht ein Migrationshintergrund, man befindet sich in fortgeschrittenem Alter oder man ist Alleinerziehend.
Bei der einzelfallbezogenen Bemessung bekommt man mindestens 50% vom Regelsatz, also mindestens 251 Euro.
Zusätzlich sind unter gewissen Voraussetzungen Ergänzungsbeträge möglich.
Die da wären:
Eine Arbeitslosigkeit von mindestens 2 Jahren = +20% (100,40 Euro extra)
Eine Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Monaten & Vorliegen besonderer Hemmnisse für die Eingliederung in Arbeit = +20% (100,40 Euro extra)
Je weiterer in Bedarfsgemeinschaft lebender leistungsberechtigter Person = +10% (je 50,20 Euro extra)
Als Ergänzungsbeträge gibt es jedoch zusammen maximal noch mal 251 Euro extra. Beispiel: Wäre man mindestens 2 Jahre lang arbeitslos (1x 100,40 Euro) und würde es sich um eine 5-köpfige Bedarfsgemeinschaft handeln, in der alle leistungsberechtigt sind (4 zusätzliche Personen = 4x 50,20 Euro = 200,80 Euro), gäbe es keine 301,20 Euro zusätzlich, sondern "nur" 251 Euro. Plus die 251 Euro, die man eh bekäme, also dann 502 Euro.
Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gewährt. Normalerweise wird alle 6 Monate geprüft, ob die Förderungsvoraussetzungen auch weiterhin vorliegen. Falls ja, wird normalerweise um weitere 6 Monate verlängert, bis zur nächsten Prüfung.
Zitat von: Patrick87 am 07. März 2023, 09:47:57Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gewährt. Normalerweise wird alle 6 Monate geprüft, ob die Förderungsvoraussetzungen auch weiterhin vorliegen. Falls ja, wird normalerweise um weitere 6 Monate verlängert, bis zur nächsten Prüfung.
Was wird da genau geprüft? Wie wird entschieden ob noch Bedarf bzw Voraussetzungen besteht? Wie würden diese aussehen?
Der Job muss Hauptberuflich ausgeübt werden. Es darf kein Mini-Job sein und er muss mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche betragen und er muss Sozialversicherungspflichtig sein. Zudem muss der Lohn realistisch und gesetzeskonform sein.
Es darf keine Unterbrechung geben, bzw. wenn man den ersten Job kündigen würde oder gekündigt wird, dann müsste sofort oder zumindest ohne nennenswerte Unterbrechung ein neuer Job begonnen werden, der zudem ebenso alle diese Voraussetzungen erfüllen müsste.
Würde man z.B. nach 1-2 Monaten den ersten Job nicht mehr haben, dann aber erst 1-2 Monate später einen neuen Job beginnen, hätte man wohl nur für die Zeit des ersten Jobs Anspruch auf das Einstiegsgeld und müsste dann natürlich eventuell bereits erfolgte Überzahlungen zurückzahlen.
Überzahlungen zurückzahlen :no: Solch eine willkürliche Mogelpackung braucht kein Mensch, meiner Meinung nach. Schon das Kriterium "persönliche Situation" Aussicht auf bedarfdeckendes Einkommen sind absolut unbestimmt. Mit ungewissen Ausgang und Verschuldungsgrad. Da werde ich eher - im Bedarfsfall - mein Ehrenamt ausweiten und alternativ Wohngeld beantragen. Oder man arbeitet als Single nur Teilzeit und hat noch einen 450 Euro Job. Ist steuerlich günstiger. Das Einstiegsgeld ist ein unkalkulierbares Risiko, nach meiner Meinung. Was die Rechnerei dazu soll? Mir wurden gerade 300 Euro als Lock Mittel pauschal angeboten. Never ever.
Übrigens: Jedes Jobcenter macht sein eigenes Ding. Hat jeweils eine eigene interne Weisung zum Einstiegsgeld. . Insofern gibt es da gravierende Unterschiede. Und einen Rechtsanspruch auf die willkürliche Entscheidung des SB hat zudem kein Bürgergeld Empfänger. Auf einen bestimmten Betrag auch nicht.
Wer sich jetzt noch trotzdem für sowas interessieren sollte, dem empfehle ich die Suchfinktion im Internet, Weisung 16b Einstiegsgeld, Jobcenter (Name des Jobcenters).
"Unkalkulierbares Risiko". :lachen:
Wenn jemand nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, gibt es da als LE gar kein Risiko.
Wenn man natürlich z.B. den Job verliert und nicht sofort oder ganz schnell etwas Neues findet oder wenn die Stunden gekürzt werden und man dadurch auf einen Minijob heruntergestuft wird und man macht darüber dem JC keine Meldung und bezieht erst mal fröhlich weiterhin Einstiegsgeld und gibt das Geld auch munter aus und das Ganze fällt dann erst später auf und dann steht man mit nichts in der Tasche da: Siehe oben. Dumm und zudem selbst verschuldet.
Wenn, wenn :wand: Du hast keine Ahnung von den Risiken, die übrigens auch in den Weisungen genannt werden, wenn SB bestimmte Handlungen nicht in Gänze oder nicht zeitnah erledigt.und das ist meist Alltag in den Jobcentern.
Alles schon anderweitig erlebt. Das wird dann bei Rückfoderungen vor Gericht als einfacher Fehler deklariert. Interessiert aber nicht...und wieso soll man sich freiwillig noch dazu irgendeinem Meldestress unterwerfen oder nicht noch die Entscheidung zu einem Minijob belassen werden. Sowas braucht kein Mensch.
Dein unsachliches Statement übrigens auch nicht.
Was Du bislang auch nicht erwähnst. Wer nur noch bis zu 300 Euro - trotz JOB- vom Jobcenter bekommt, der entspricht dann damit generell der Zielgruppe derer für eine Massnahme des Jobcenters um die Beendigung der Hilfebedürftigkeit dann dadurch zusätzlich zu forcieren.
Sowas gilt dann auch für Selbständige mit Einstiegsgeld. Und dieses Risiko ist absolut real. Ich habe eine entsprechende Standard Ausschreibungskonzeption gespeichert.
Vorsorglich und zugleich als Abschreckung und ggf. als Hilfestellung für Betroffene.
Zitat von: Yasha am 08. März 2023, 13:57:38Überzahlungen zurückzahlen :no: Solch eine willkürliche Mogelpackung braucht kein Mensch, meiner Meinung nach. Schon das Kriterium "persönliche Situation" Aussicht auf bedarfdeckendes Einkommen sind absolut unbestimmt. Mit ungewissen Ausgang und Verschuldungsgrad. Da werde ich eher - im Bedarfsfall - mein Ehrenamt ausweiten und alternativ Wohngeld beantragen. Oder man arbeitet als Single nur Teilzeit und hat noch einen 450 Euro Job. Ist steuerlich günstiger. Das Einstiegsgeld ist ein unkalkulierbares Risiko, nach meiner Meinung. Was die Rechnerei dazu soll? Mir wurden gerade 300 Euro als Lock Mittel pauschal angeboten. Never ever.
Übrigens: Jedes Jobcenter macht sein eigenes Ding. Hat jeweils eine eigene interne Weisung zum Einstiegsgeld. . Insofern gibt es da gravierende Unterschiede. Und einen Rechtsanspruch auf die willkürliche Entscheidung des SB hat zudem kein Bürgergeld Empfänger. Auf einen bestimmten Betrag auch nicht.
Wer sich jetzt noch trotzdem für sowas interessieren sollte, dem empfehle ich die Suchfinktion im Internet, Weisung 16b Einstiegsgeld, Jobcenter (Name des Jobcenters).
Ja da sagst du was. Ich verdiene seit 2,5 Jahren endlich genug, um vom Jobcenter unabhängig zu sein. Als ich meinen jetzigen Job begonnen hatte, war das Einstiegsgeld mal kurz ein Thema. Ich hatte mich dann dagegen entschieden aus genau den von dir genannten Gründen. Wenn man sich durchgelesen hat, was die Bedingungen sind, konnte es einem schlecht werden. Mitwirkungspflichten ohne Ende, und das obwohl ausreichend Verdienst, um vom JC unabhängig zu sein, die 1. Bedingung dafür gewesen ist. :lachen: Echt jetzt?
Ehrlich gesagt, waren es die Mitwirkungspflichten und dauernden Bevormundungen, das Gefühl, als mündiger Mensch ständig irgend einen Sachbearbeiter für irgendwas um Erlaubnis bitten zu müssen, was ich noch viel schlimmer fand, als nur die wenige Kohle, an Hartz4.
Dann werde ich ja nicht, wenn ich es endlich geschafft habe, von denen wegzukommen, mir weiterhin diese Mitwirkungspflichten aufbürden :nea:
Dann sollte man noch den AV einreichen und den Antrag
vor der Aufnahme der Tätigkeit stellen. Das hatte wieder was von ,,um Erlaubnis fragen" was mir jahrelang schon auf den Geist gegangen war. Nein danke. Was geht die denn mein AV an? :weisnich:
Außerdem, mit der Mitteilung der Arbeitsaufnahme bzw. des Jobwechsels habe ich natürlich gewartet, bis sie mir die Leistung für den Vormonat nicht mehr einstellen konnten. Ich schwöre, hätte ich den Antrag vorher gestellt und die hätten meinen AV in die Finger bekommen, die hätten mir sofort noch die Leistung für den letzten Monat eingestellt. Das ist besonders geil.
Jedesmal wegen Arbeitsaufnahme oder Jobwechsel, Zack, erstmal Leistungen einstellen. Das konnte ich mir nicht leisten. Daher habe ich entschieden, da drauf zu verzichten. Obwohl ich das Geld hätte gut gebrauchen können, muss man schon sagen. 15 Jahre Hartz4 und man ist systematisch verarmt. Davon spüre ich noch heute was, obwohl es mir jetzt finanziell deutlich besser geht als mit Hartz4. Aber keinerlei Rücklagen vorhanden, so schnell erholt man sich da nicht.
Na und mir ging's ums Prinzip. Ich habe mich nur mit Eigeninitiative aus dem Hartz4 System raus gekämpft, ohne deren Hilfe mir meinen Job selbst gesucht, und dann wollen die alles transparent haben? Nö.
Yasha
Zitat von: Yasha am 08. März 2023, 13:57:38brigens: Jedes Jobcenter macht sein eigenes Ding. Hat jeweils eine eigene interne Weisung zum Einstiegsgeld. . Insofern gibt es da gravierende Unterschiede. Und einen Rechtsanspruch auf die willkürliche Entscheidung des SB hat zudem kein Bürgergeld Empfänger. Auf einen bestimmten Betrag auch nicht.
:ok:
Mir wurde bei Beantragung gesagt das der "Pott" leer ist und ich kein Einstiegsgeld bekomme und das war`s dann.
MfG FN
Ich bekomme seit ein paar Monaten Einstiegsgeld und habe da überhaupt keine Probleme damit. Und da ich auch weiß, wie ich mich im Fall der Fälle verhalten müsste, werde ich auch keine Probleme bekommen, wie z.B. eine Überzahlung.
Manche Leute machen sich echt nur unnötig Gedanken und Sorgen. Das werden für mich auf ganz locker und entspannt 24 Monate lang jeweils 351,40 Euro mehr für mich. Also knapp 8.500 Euro nur an Einstiegsgeld.
Aber wenn die ewig über den "viel zu niedrigen" Regelsatz nörgelnden Leistungsempfänger es doch nicht nötig haben... :cool:
Zitat von: Patrick87 am 10. März 2023, 14:20:32Ich bekomme seit ein paar Monaten Einstiegsgeld und habe da überhaupt keine Probleme damit. Und da ich auch weiß, wie ich mich im Fall der Fälle verhalten müsste, werde ich auch keine Probleme bekommen, wie z.B. eine Überzahlung.
Manche Leute machen sich echt nur unnötig Gedanken und Sorgen. Das werden für mich auf ganz locker und entspannt 24 Monate lang jeweils 351,40 Euro mehr für mich. Also knapp 8.500 Euro nur an Einstiegsgeld.
Aber wenn die ewig über den "viel zu niedrigen" Regelsatz nörgelnden Leistungsempfänger es doch nicht nötig haben... :cool:
Was wenn es vorzeitig beendet wird?
Du bekommst so lange Einstiegsgeld, wie die bereits genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind, jedoch maximal bis zu 24 Monate lang. Alle 6 Monate wird neu geprüft, ob dies noch immer der Fall ist.
Wirst Du gekündigt, teilst Du das dem Jobcenter mit und bekommst ab dem Zeitpunkt kein Einstiegsgeld mehr, bzw. für den letzten Monat eventuell nur entsprechend anteilig. Bis zu dem letzten Arbeitstag hat man aber Anspruch auf das Einstiegsgeld und muss auch nichts zurückzahlen. Nur wenn es zu einer Überzahlung kommen sollte, muss man natürlich den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.
Gleiches gilt für den Fall, dass man selbst kündigt. Nur wirst Du dann in der Regel natürlich eine Sanktion bekommen, wie es auch in der Regel der Fall wäre, wenn man irgendeinen Job selbst kündigt.
Zitat von: Patrick87Wobei ich die "Story" des TE eh zweifelhaft finde. Denn mit angeblich 7 Jahren Arbeitslosigkeit würde er nicht 50% Einstiegsgeld bekommen müssen, sondern 70%. Was dann anstatt 251 Euro sogar 351,40 Euro wären. Was widerum bedeuten würde, dass der TE die ersten 6 Monate lang jeweils zwischen ca. 1.900 - 2.100 Euro bekäme.
Zitat von: Patrick87Also entweder bindet der TE uns hier einen Bären auf oder das Jobcenter war komplett inkompetent.
Wo genau steht das?
In meinem Bewilligungsbescheid vom 06.02.23, siehe erster Post, steht:
- 251,00 Euro
- bewilligt vom 01.02.23 bis 31.07.23
(eine Verlängerung wäre laut Brief nicht möglich)
Und ich bin, um genau zu sein, sogar 8 Jahre Langzeitarbeitsloser gewesen (wohne alleine).
Ich habe 14-15 Euro geschrieben, da dies eine Chaoten Firma ist. Im Endeffekt wird hier jeder ohne einen Lebenslauf genommen.
Und man kriegt diese 14-15 Euro nur unter bestimmten Voraussetzungen: kaum krank, aktiv arbeiten usw.
Sollte man z.B. oft krank sein, nicht aktiv arbeiten, reden wir hier von
Mindestlohn.
Am 15.03.23 kommt meine Lohnabrechnung und ich war 2 Wochen krank. Ich bin gespannt.
Ich kann jedenfalls sagen, dass ich den Job entspannt angehe. Gibt es Kunden die mich anschreien, nerven, beleidigen oder was auch immer, trenne ich gerne einfach mal die Verbindung zum Telefonat. Denn ich sitze am längeren Hebel. Die wollen Hilfe und nicht ich. Ganz einfach.