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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: K_y_r_a am 11. Februar 2023, 07:16:24

Titel: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: K_y_r_a am 11. Februar 2023, 07:16:24
Guten Morgen,

ich habe meine Heizkostenabrechnung von 2022 erhalten und hierfür ein Guthaben von 52,30 €
Wird mir das Guthaben voll angerechnet oder nur das, was über den 50 € liegt?
Für Antworten wäre ich dankbar ;)

Liebe Grüße
Kyra
Titel: Aw: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: Bodoballermann am 11. Februar 2023, 08:00:10
Normal wird alles angerechnet
Titel: Aw: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: Hartzer Rolle am 11. Februar 2023, 08:09:50
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung mindert die Kosten der Unterkunft im Folgemonat
Titel: Aw: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: JensM1 am 11. Februar 2023, 12:01:36
Sobald die Überzahlung über 50 Euro liegt, greift die Bagatellgrenze nicht und der Betrag wird in voller Höhe zurück gefordert.
Titel: Aw: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: Sheherazade am 11. Februar 2023, 12:17:01
Zitat von: JensM1 am 11. Februar 2023, 12:01:36die Bagatellgrenze

Wie du in dem Beitrag vor deinem lesen kannst, greift die hier ohnehin nicht.
Titel: Aw: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: JensM1 am 11. Februar 2023, 19:36:25
ZitatWie du in dem Beitrag vor deinem lesen kannst, greift die hier ohnehin nicht.

Mit Dank zurück. Ich habe keine Glaskugel und daher keine Ahnung, wann OP die Abrechnung erhalten hat, wann das Jobcenter diese bearbeitet, wann das Guthaben zur Verfügung stand, steht, stehen wird etc.
Titel: Aw: Bagatellgrenze 50 €
Beitrag von: K_y_r_a am 12. Februar 2023, 20:05:21
Alles klar, danke euch für die Info :)