Hallo.
Ich kann kein Deutsch. Diese Nachricht ist in Englisch verfasst und mit Google Translator übersetzt. Ich entschuldige mich für eventuelle sprachliche Fehler.
Ich lebe mit meinem Partner seit Oktober 2020 in einer WG. Wir sind nicht verheiratet, nicht in eingetragener Partnerschaft, nur informell zusammen. Die Beziehung ist seit langem in einem schlechten Zustand, wir hatten Ende letzten Jahres eine erfolglose Paartherapie.
Und jetzt bin ich seit Juni letzten Jahres nicht in der Lage, einen Job zu finden. Die Situation ist, mein Partner will mich (verständlicherweise) nicht unterstützen, gibt dem JobCenter keine persönlichen Informationen und in dieser Situation wird die Beziehung wahrscheinlich enden.
Partner will mich nicht auf die Straße werfen. Aber das JobCenter sagt, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und helfen mir in keiner Weise.
Wir haben und hatten immer getrennte Konten, haben nie über die Finanzen des anderen verfügt, immer alles getrennt bezahlt, wirtschaftlich haben wir sozusagen nie als Paar gelebt. Keiner von uns hat Vermögen, wir haben nie etwas Wertvolles zusammen gekauft. Ich habe auch einen separaten Mietvertrag. Es gibt einfach keinen "offiziellen" Beweis dafür, dass wir Partner sind - abgesehen von unserer Aussage.
Das JobCenter hat auch indirekt in einem persönlichen Gespräch angedeutet, dass sie es als Betrug behandeln würden, wenn wir behaupten würden, dass wir die Beziehung beendet haben.
Ich weiß nicht, was ich tun soll. Ich bin EU-Bürger aus einem anderen Land, ich habe derzeit keine Mittel, um in mein Land zurückzukehren, und es scheint, dass meine einzige Option darin besteht, mich hoch zu verschulden, es sei denn, ich finde sehr bald einen neuen Job.
Kann ich irgendetwas tun?
Danke.
Drifter
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 08:01:19Die Beziehung ist seit langem in einem schlechten Zustand, wir hatten Ende letzten Jahres eine erfolglose Paartherapie.
Das ist eine ganz schlechte Ausgangssituation und wenn das JC davon Bescheid weiß erst recht. Da kann man
fast nichts mehr machen.
Was genau weißdas JC ?
Was steht in den Bewilligungsbescheiden bezüglich einer VuE >
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 08:01:19Das JobCenter hat auch indirekt in einem persönlichen Gespräch angedeutet, dass sie es als Betrug behandeln würden, wenn wir behaupten würden, dass wir die Beziehung beendet haben.
Das ist anmaßend aber entspricht der Realität zumindest für die SB eines JC.
Du solltest umgehend eine Whg für dich suchen denn alleine das ist schon ein Indiz das die Trennung nicht ein Betrugsversuch darstellt.
Da ist es sogar gut dass
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 08:01:19Die Situation ist, mein Partner will mich (verständlicherweise) nicht unterstützen, gibt dem JobCenter keine persönlichen Informationen
dein Partner das so macht denn auch damit ist bewiesen das er nicht (mehr) für dich einstehen will.
Aufgrund des extrem schwierigen Widerlegen einer VuE die bereits besteht empfehle ich sogar einen RA zu finden der sich im SGB 2 sehr gut auskennt und der dich vertreten soll.
Du hast keine finanziellen Mittel dafür gibt es >
Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0)
Da Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0) wirst du vllt. einen RA finden.
Oder bei Antragstellung auf Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht den zuständigen Rechtspfleger fragen ob er helfen kann. Manche helfen manche nicht.
MfG FN
Hallo, danke für die Hilfe.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:15:32Was genau weißdas JC ?
JC weiß, dass ich einen Partner habe, der mich nicht unterstützen will. Als ich zum ersten Mal dort war, stellte mir der Angestellte nur ein paar Fragen, darunter, ob ich mit jemandem lebe, wie lange und ob er mein Partner ist (in dieser Reihenfolge), und gab mir ein paar Formulare zum Ausfüllen.
Zu Hause fand ich einen Artikel, dass JC automatisch davon ausgeht, dass wir uns gegenseitig unterstützen, wenn wir länger als ein Jahr zusammenleben, und dass wir die Annahme mit diesem Text bestreiten können:
"Mein Partner weigert sich, mich finanziell zu unterstützen. Ich weigere mich auch, unterstütze ihn finanziell. Wir verwalten getrennt, jeder hat sein eigenes Geld und Konto, was wir auch in Zukunft nicht ändern werden. Der gemesinä Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Hygieneartikeln aus einer gemeinsamen Kasse oder die gemeinsame Nutzung von Kühlschrank und Bett aus Gründen noch keine Wirtschaftsgemeinschaft. Es besteht daher keine Verantwortungs- und Trägergemeinschaft nach § 7 Abs. § 3a Nr. 1 SGB II."
Das Jobcenter weiß also im Grunde alles, was ich hier erwähnt habe.
Ich habe noch keinen Bewilligungsbescheid, der Antrag ist noch in Bearbeitung. Aber es ist schon seit über einem Monat in Bearbeitung, weil sie immer wieder Papiere über meinen Partner anfordern und ich ihnen immer wieder sage, dass er nicht bereit ist, welche zu liefern. Ich lebe derzeit von geliehenem Geld.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:15:32Du solltest umgehend eine Whg für dich suchen denn alleine das ist schon ein Indiz das die Trennung nicht ein Betrugsversuch darstellt.
Eine andere Sache ist, dass wir eigentlich darum kämpfen, die Beziehung aufrechtzuerhalten, und lieber weitere Versuche unternehmen, damit sie funktioniert. Aber wenn mein Partner mich voll unterstützen und seine Ersparnisse für mich ausgeben muss, sind wir uns beide einig, dass eine Trennung einfach die bessere Lösung ist.
Ich schätze, basierend auf deiner Antwort, dass er ohne Trennung einfach für mich bezahlen muss und das war's?
Ich werde auf jeden Fall versuchen, mich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit Respekt,
D
Ich rate @ Drifter zurst mal den Moderator zu fragen.
Der kennt sich im Sozialrecht bestens aus.
Du bist Unionsbürger. Wie ist dein aktueller Status? Hast du den dauerhaften Arbeitnehmerstatus?
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 08:01:19Und jetzt bin ich seit Juni letzten Jahres nicht in der Lage, einen Job zu finden.
Beziehst du seither Alg I? FAlls ja, bis Juni 2023 Alg I?
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 08:01:19Ich kann kein Deutsch.
Wieso kannst du kein deutsch wenn du seit Jahren in Deutschland lebst?
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 08:01:19Ich habe auch einen separaten Mietvertrag.
Für die gemeinsame Wohnung? Bist du Hauptmieter oder habt ihr die Wohnung gemeinsam angemietet? Wie geht das dann mit dem separaten Mietvertrag?
Zitat von: Ratlos am 11. Februar 2023, 18:42:00Ich rate @ Drifter zurst mal den Moderator zu fragen.
Der kennt sich im Sozialrecht bestens aus.
Danke. Ich werde das versuchen.
Zitat von: BigMama am 11. Februar 2023, 18:48:02Du bist Unionsbürger. Wie ist dein aktueller Status? Hast du den dauerhaften Arbeitnehmerstatus?
Ich habe keinen Status. Wenn Sie Teil der EU und des Schengen-Raums sind, können Sie einfach in Deutschland leben (dh eine Adresse haben).
Zitat von: BigMama am 11. Februar 2023, 18:48:02Beziehst du seither Alg I? FAlls ja, bis Juni 2023 Alg I?
Ich hatte ALS I seit einem halben Jahr, ja, und es ist schon abgelaufen. Die letzte Arbeit, die ich hatte, war nur für ein Jahr. Die vorherige Arbeit war für einen ausländischen Arbeitgeber, daher zählte sie nicht für ALS I.
Zitat von: BigMama am 11. Februar 2023, 18:48:02Wieso kannst du kein deutsch wenn du seit Jahren in Deutschland lebst?
Ich hatte nicht vor, in Deutschland zu leben, es ist wegen der Beziehung und diversen Folgeproblemen passiert. Bevor mir klar wurde, dass ich für einige Zeit in Deutschland bleiben werde, fing ich an, an Depressionen zu leiden, und in einem solchen Zustand ist es im Allgemeinen schwer, eine ganz neue Sprache zu lernen. Außerdem ist Englisch Lingua Franca. Ich habe schon in mehreren Ländern gelebt und die Mentalität "Du bist in Deutschland, sprich Deutsch" ist das erste Mal, dass ich so etwas erlebt habe.
Zitat von: BigMama am 11. Februar 2023, 18:48:02Für die gemeinsame Wohnung? Bist du Hauptmieter oder habt ihr die Wohnung gemeinsam angemietet? Wie geht das dann mit dem separaten Mietvertrag?
Mir wurde gesagt, dass der Mietvertrag, den ich habe, ein Untermietvertrag ist, was nicht darauf hindeutet, dass wir ein Paar sind. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit richtig liege. Mein Partner ist Hauptmieter, die Preise sind für die Wohnung insgesamt aufgeführt, nicht einzeln aufgeteilt, und es gibt einen gegenseitigen Vermerk, dass ich meinen Anteil an den Hauptmieter zahle und der Hauptmieter das Geld übersendet. Für den Vermieter klang eine solche Vereinbarung einfacher.
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 19:30:03Ich habe keinen Status. Wenn Sie Teil der EU und des Schengen-Raums sind, können Sie einfach in Deutschland leben (dh eine Adresse haben).
Ja aber nur mit Arbeitnehmerstatus hat man die Möglichkeit Arbeitslosengeld II zu beziehen.
Oh ok, ich musste googlen, was du meinst. Ich dachte, Sie meinen etwas im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis. Das tut mir leid.
Ich hatte ein Jahr lang einen Vollzeitjob in Deutschland, also denke ich, dass ich den Status eines Arbeitgebers habe. Zumindest hat niemand etwas davon erwähnt. Und ich denke, seit ich ALG I habe, habe ich sicher den Arbeitgeberstatus? Ich bin nicht sicher.
Ob du einen Arbeitnehmer Status hast, hängt davon ab, wie die letzte Beschäftigung geendet ist und wie lange du am Stück gearbeitet hast.
1. Unfreiwillig beendet, länger als ein Jahr gearbeitet= unbefristeten Arbeitnehmer Status
Allerdings wird das Jobcenter dich triezen, einen Job anzunehmen, auch die Weigerung führt zum Verlust des AN Status
2. Unfreiwillig beendet, weniger als ein Jahr= befristeter AN Status von 6 Monaten, die sind vorbei. Also kein Leistungsanspruch
3. Schuldhaft beendet, Länge egal=Kein AN Status und kein Leistungsanspruch
Btw. Warst du mal in Frankreich? Da kommt man mit Englisch auch nicht weit. Außerdem kommt hier noch hinzu, dass man sich evtl ohne Deutsch durchs Leben schlagen kann, aber nicht bei Behörden. Dort ist die Amtssprache Deutsch und eine Rechtssicherheit besteht nur dann.
Dann habe ich den Status eines Festangestellten.
Ich war ein Jahr in Frankreich (Rennes) und hatte dort keine Sprachprobleme. Englisch und Spanisch waren ausreichend und ich hatte dadurch keine Beschwerden. Sicher, es gab viele Situationen, in denen sich die Leute mit Englisch oder Spanisch nicht wohl fühlten, aber sie waren immer noch nett und beschuldigten Ausländer nicht, dass sie kein Französisch sprechen, und versuchten im Allgemeinen, einen Weg zu finden, wie die Kommunikation funktioniert. Allerdings hatte ich nicht so viele Behördengänge - hauptsächlich Ärzte, Vermieter, Krankenkassen. Aber kein Problem.
Im Gegensatz zu Frankreich hat Deutschland eigentlich einen sehr positiven Ruf und innerhalb der Expat-Communities wird allgemein erwartet, dass Englisch ausreicht. Natürlich war das nur ein Kneipengespräch und mir ist bewusst, dass es kein offizieller Status Deutschlands ist. Es war eine falsche Annahme und als ich es herausfand, begannen die Dinge in meinem Leben schief zu gehen und es war bereits zu schwierig, mit einem Sprachstudium zu beginnen. Tut mir leid, wenn meine vorherige Reaktion hart war, aber ich bin so vielen Leuten begegnet, die sogar hysterisch wütend auf mich waren, weil ich kein Deutsch spreche, dass ich dazu neige, in dieser Angelegenheit überzureagieren.
Wie auch immer, ich verstehe, wie nützlich und rational es wäre, Deutsch zu lernen, und dass es ein natürlicher und logischer Schritt ist, wenn man in Deutschland lebt, aber ich möchte lieber vermeiden, das Thema abzuschweifen in Richtung "Warum ich kein Deutsch spreche und warum ich sollte ". Ich versuche, mein Leben so gut wie möglich zu meistern, auch wenn ich derzeit nicht in der Lage bin, die vernünftigsten Dinge zu tun – wie das Erlernen einer neuen Sprache.
Und ich bin dankbar für die Ratschläge und Hilfe, die ich hier erhalten habe.
Das Arbeitsverhältnis muss in Deutschland gewesen sein, um SGB II Leistungen zu beziehen.
Und sorry, die Texte lesen sich nicht, wie von Google übersetzt
Ich hatte ein Jahr lang ein Arbeitsverhältnis in Deutschland. In Bezug auf den Mitarbeiterstatus bin ich für Burgerbeld berechtigt. Problematisch ist lediglich die Bedarfsgemeinschaft.
Zitat von: Hartzer Rolle am 12. Februar 2023, 09:10:26Und sorry, die Texte lesen sich nicht, wie von Google übersetzt
:sehrgut:
Sorry aber solche Geschichten stoßen mich immer sauer auf. Das will jemand eine Partnerschaft oder lebt eigentlich glücklich und monogam zusammen, aber sobald es an den Geldbeutel des anderen geht, ist es angeblich nur noch eine WG ohne gegenseitige Verpflichtungen. Das läuft so nicht, es sei denn jeder kann wechselseitig die Geschlechtspartner beliebig frei wählen.
Drifter
Anhand der Nachrichten erkenne ich dass das mit der Hilfe meinerseits nichts wird denn in Veerb. mit dem Arbeitnehmerstatus etc. kenne ich mich zu wenig aus.
Wenn sich Ottokar bzgl. deiner Meldung mit einschaltet ist das in der Regel gut für die Fragesteller
Ansonsten wäre es wahrscheinlich das Beste sich rechtsanwaltlich vertreten zu lassen.
Dazu:
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 18:37:40"Mein Partner weigert sich, mich finanziell zu unterstützen. Ich weigere mich auch, unterstütze ihn finanziell. Wir verwalten getrennt, jeder hat sein eigenes Geld und Konto, was wir auch in Zukunft nicht ändern werden. Der gemesinä Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Hygieneartikeln aus einer gemeinsamen Kasse oder die gemeinsame Nutzung von Kühlschrank und Bett aus Gründen noch keine Wirtschaftsgemeinschaft. Es besteht daher keine Verantwortungs- und Trägergemeinschaft nach § 7 Abs. § 3a Nr. 1 SGB II."
Das ist hoffentlich ein Übersetzungsfehler.
Was geklärt werden müssste:
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 18:37:40und gab mir ein paar Formulare zum Ausfüllen.
hier müsste man wissen ob das Formular VuE dabei war?
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 18:37:40Ich lebe derzeit von geliehenem Geld.
selbst das kann nach hinten losgehen wenn er es bezahlt, oder auch jemand anderes, und wenn du nicht in Form eines
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
abgesichert bist.
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 18:37:40Eine andere Sache ist, dass wir eigentlich darum kämpfen, die Beziehung aufrechtzuerhalten, und lieber weitere Versuche unternehmen, damit sie funktioniert. Aber wenn mein Partner mich voll unterstützen und seine Ersparnisse für mich ausgeben muss, sind wir uns beide einig, dass eine Trennung einfach die bessere Lösung ist.
Das ist ja persönlich und hast du hoffentl. nicht im JC erwähnt.
Zitat von: Drifter am 11. Februar 2023, 18:37:40Ich schätze, basierend auf deiner Antwort, dass er ohne Trennung einfach für mich bezahlen muss und das war's?
Nicht zwingend aber es kann zu einem uU ein Jahr o. mehr langen Kampf werden bis ein Ergebnis feststeht.
MfG FN
Also ihr wollt nur ein Paar bleiben, wenn du Geld vom JC bekommst? Wenn nicht, dann wollt ihr euch trennen, weil dein Partner dann für dich aufkommen müsste.
Würden Sie das Geld des Partners in einer nicht funktionierenden Beziehung nehmen? Würden Sie Ihrem Partner erlauben, den vollen Betrag Ihres Lebensunterhalts zu bezahlen, während die Trennung in der Luft hängt?
Es kann doch aber nicht nur am Geld liegen, ob eine Partnerschaft funktioniert. Ich selbst habe meinen Mann kennengelernt bevor ich meine Ausbildung begonnen habe. Dann sind wir zusammengezogen. Natürlich konnte ich von meinem Azubigehalt nicht alle Kosten zur Hälfte tragen, die angefallen sind. Mein Partner hat mich damals finanziell unterstützt, obwohl wir auch nicht verheiratet waren. Das war für uns selbstverständlich. Also wenn eure Beziehung nicht funktioniert, dann kann es aber nicht nur am Geld liegen. Dann such dir eine eigene Wohnung und zieh aus.