Hallo
vor einigen Wochen ist mein Vater verstorben. Nun wohne ich mit meiner Mutter zusammen in der Wohnung. Dem JC habe ich dies wegen der KdU sofort mitgeteilt (und sie haben erfreulicherweise schnell und unkompliziert reagiert).
Nach dem nun langsam Licht am Ende des Tunnels kommt und so gut wie alle Formalitäten geregelt sind, kommt mir die Frage in dne Sinn, ob ich das Erbe dem Jobcenter melden muss. Das Erbe besteht aus 0 Euro. Das Geld, welches aus der Sterbeversicherung übrig bleibt, bekommt selbstverständlich meine Mutter. Ansonsten gibt es keine Erbschaft.
Muss ich das JC darüber informieren, dass ich kein von meinem Vater kein Erbe in Form von Geld bekomme?
Danke
Zitat von: Peter_Lustig am 12. Februar 2023, 19:47:01Muss ich das JC darüber informieren, dass ich kein von meinem Vater kein Erbe in Form von Geld bekomme?
Im Grunde nicht, wenn keine Vermögensänderung eintritt muss dies auch nicht gemeldet werden. Wahrscheinlich wird das Jobcenter dennoch irgendwann nachfragen bei dir. Bedenke aber dass auch andere Zuflüsse angerechnet werden wie Haus, Auto, Wertgegenstände.
Ist deine Mutter denn die einzige Begünstigte Person der Sterbeversicherung und gab es nichts weiter zu erben (Sachwerte eingeschlossen)? Sofern da wirklich gar nichts war ist eine Meldung wohl überflüssig da es keine Veränderungen an deinen finanziellen Verhältnissen gab.
Problematisch wäre es nur wenn auch du in der Sterbeversicherung stehst oder dir anderweitig Betrag x zusteht und es rechtlich dein (Pflicht-)anteil am Erbe war. Denn ihr deinen Anteil zu überlassen bedeutet nicht gleich, dass du 0 geerbt hast.
Die Wohnung in welcher ihr gemeinsam wohnt ist eine Mietwohnung nehme ich an? Bei Eigentum wäre es blöd wegen dem oben genannten (Pflicht-)anteil deinerseits.
Danke euch. Nein, es gibt keine Sachwerte und der Rest der Versicherung geht nach Abzug der Beerdigungskosten an meine Mutter.
Wenn es kein Erbe gibt, gibt es auch keine Änderung i.S.d. § 60 SGB I, somit muss auch nichts mitgeteilt werden.