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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:29:29

Titel: WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?
Beitrag von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:29:29
Hallo,meinen Sachbearbeiter ist die nächsten Tage nicht erreichbar.
Nun meine Frage, vielleicht hat jemand Erfahrung. Ich bin in einer Umschulung, wir müssen einen neuen Antrag stellen,da dieser Ende März ausläuft.
Aufgrund von mehr Geld fallen wir nächsten Monat für nur einen Monat aus dem Bezug.
Ansonsten sind wir immer bedürftig.Nur diesen einen Monat nicht.
Bleibt es dann beim WBA oder muss das ein komplett neuer Antrag sein der uns zugeschickt wird?
Hat jemand Erfahrung?
Wir sind ab April wieder bedürftig
Titel: Aw: WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 14. Februar 2023, 11:41:42
Es sollte ein WBA sein.

Zitat von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:29:29Aufgrund von mehr Geld fallen wir nächsten Monat für nur einen Monat aus dem Bezug.
Ansonsten sind wir immer bedürftig.Nur diesen einen Monat nicht.

Ich nehme an, dass ihr keinen Aufhebungsbescheid für diesen Monat habt, sondern nur keinen Anspruch auf Leistungen, ist das richtig?
Titel: Aw: WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?
Beitrag von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:47:48
Zitat von: Sheherazade am 14. Februar 2023, 11:41:42Es sollte ein WBA sein.

Zitat von: Sommerblümchen am 14. Februar 2023, 11:29:29Aufgrund von mehr Geld fallen wir nächsten Monat für nur einen Monat aus dem Bezug.
Ansonsten sind wir immer bedürftig.Nur diesen einen Monat nicht.

Ich nehme an, dass ihr keinen Aufhebungsbescheid für diesen Monat habt, sondern nur keinen Anspruch auf Leistungen, ist das richtig?
Ja richtig, das ist wahr
Titel: Aw: WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 17:22:52
Sheherazade

Vllt. kannst du mir ja eine Antwort geben denn jetzt muss ich doch mal nachfragen. Ist ja (bekanntlich) nicht meine Materie.

Ist es nicht so das es bei Aufstockern einen vorläufigen Bescheid gibt und nach sechs Monaten eine Berechnung erfolgt?
Ich versteh nicht warum man da einen Monat aus dem Bezug oder für den einen Monat keine Leistung bekommen soll.

MfG FN
Titel: Aw: WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Februar 2023, 17:38:41
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 17:22:52Ich versteh nicht warum man da einen Monat aus dem Bezug oder für den einen Monat keine Leistung bekommen soll.

Ich weiß es in diesem Fall auch nicht, TE hat ja wohl was schriftliches, was wir nicht kennen. Letztendlich spielt es aber für die Beantwortung der Ausgangsfraqe auch keine Rolle.  :zwinker:
Titel: Aw: WBA oder Neuantrag? Bei einem Monat kein Geld Anspruch?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 18:08:14
Sheherazade

 :danke:
Ich habe mich in einem anderen Thema schon gewundert, da habe ich sowas auch gelesen.

MfG FN