Hallo miteinander,
ich brauch eure Hilfe.
Es geht um die Rückzahlung einen Nebenkostenguthabens an das Jobcenter.
Laut Jobcenter- Bescheid der Aufrechnung - wird der Betrag von 50,20 € ausgewiesen, also die 10 Prozent des Regelsatzes 2023, dieses ist im § 43 Absatz 1 SGB II festgelegt.
Da ich aufstockendes Bürgergeld, zu meinen ALG-I-Leistungen, erhalte steht mir der volle Regelsatz nicht zu. Für mich sieht es bei dieser Berechnung so aus: 10 Prozent der ausgezahlten Leistungen vom Jobcenter würden 38,70 € ergeben und die restlichen 11,50 € schmäleren meine ALG-I-Leistungen.
Hat hier jemand Kenntnis wie es sich bei so einer Ausgangssituation verhält?
Die Erstattung des Nebenkostenguthabens ging im November 2022 auf mein Konto ein, dieses habe ich dem Jobcenter im Dezember 2022 mitgeteilt und die Verrechnung dieses Guthaben seitens des Jobcenter erfolgte mit dem Monat Dezember 2022. Wenn als Grundlage der Verrechnung 10 Prozent des Regelsatz genommen wird, müsste sich nicht dann auf den damaligen gültigen Regelsatz beziehen?
Danke, fürs Lesen
Bezugsgröße stellt immer der maßgebliche Regelsatz dar und nicht der tatsächlichen Auszahlungsbetrag.