Guten Tag,
Vorgeschichte:
BG Eheleute. Einer arbeitet, eine nicht.
Der Arbeiter hat schwankendes Einkommen, +/- bis 250 Euro/Monat.
Antrag auf ergänzende Leistungen im Spetember gestellt. NK Jahresabrechnung (hohe Nachzahlung) hingeschickt und selbst bezahlt. Etwa zeitgleich kam die Ablehnung. Das war in der ersten Novemberhälfte. In der zweiten gab es eine hohe Sonderzahlung durch den Arbeitgeber. Lohnabrechnungen werden hier immer in der zweiten Monatshälfte für den jeweiligen Monat erstellt.
Im Dezember kam Erinnerung, man möge zur Prüfung der NK-Kostenübernahme Lohnabrechnungen (Nov.+Dez.) schicken.
Habe ich gemacht, obwohl (mir) klar war, dass der Novemberlohn eh viel zu hoch ist als dass etwas von der NK-Jahresabrechnung übernommen wird.
Die große Überraschung kam im Januar: volle Übernahme der NK-Abrechnung durch das JC, abgerechnet für den Monat Dezember. Da war der Lohn im Dezember auch viel geringer als erwartet.
Für Januar und Februar wurde ein niedriger Betrag vorläufig bewilligt. Hier sind die vom JC vorausgesehenen Lohneinkommen höher als dann das tatsächliche Lohneinkommen.
Ich habe die Januar Lohnabrechnung eingereicht nachdem diese hier ankam.
Und heute, datiert von Anfang Februar, erhalte ich ein Schreiben vom JC. Inhalt:
dass ich Lohnabrechnung von Januar von Ehemann eingereicht habe, aber eine Korrektur erst mit der endgültigen Festsetzung für die Monate Dezember 22 bis Februar 23 erfolgt. ---> diese Worte verstehe ich.
"Die Differenz des erzielten Einkommens zum angerechneten Einkommen ist geringer als der, auf das Einkommen gewährte, Freibetrag"
Kann mir jemand sagen, was das heißt?
Muss ich damit rechnen, dass die hohe Auszahlung inkl. der NK-Abrechnung zurückgezahlt werden muss?
Diese wurde auf Basis der realen Lohnabrechnung von Dezember erstellt.
Auf Basis der JC-eigenen (Lohn-) Berechnung bei meinem Antrag von September wurde zunächst für Dezember abgelehnt. So verstehe ich zumindest die Ablehnung, die im November hier eingetroffen ist.
Daher bin ich davon ausgegangen, dass zumindest der Dezember "fertig ist in der Berechnung".
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich bin gerade etwas durch den Wind.
Zitat von: Juljul am 15. Februar 2023, 13:22:57Kann mir jemand sagen, was das heißt?
Ich kann dir erklären, was es bedeutet.
a) Dein nachgewiesenes Einkommen ist geringer als das vorläufig angerechnete (Bsp. du bekommst 30€ weniger).
b) Vom vorläufig angerechneten Einkommen wurde ein Freibetrag errechnet und davon abgesetzt (Bsp. 100€).
Wäre der Betrag bei a) größer als der bei b), müsste das JC die Leistung für die Zukunft neu berechnen, damit keine unzulässige Bedarfsunterdeckung eintritt.
Solange der Betrag bei a) jedoch kleiner ist als der bei b), muss das JC dies nicht.
Problem:
Lt. Gesetz ist die Höhe des Absetzbetrages nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr 6 SGB II maßgeblich (siehe § 41a Abs. 2 SGB II), viele JC rechnen jedoch unzulässig den Grundfreibetrag mit rein.
Ob diese Aussage also stimmt, musst du anhand deines Bescheides selbst klären.
danke, Ottokar.
Ich befrüchte, das hiesige JC gehört leider zu den unzulässigen.
Der Freibetrag ist immer mit 300,00 Euro abgegeben - eine Ausnahme, dazu unten mehr.
In der Ablehnung von November ist das JC von einem monatlichen Einkommen von 1.700 Euro irgendetwas pro Monat ausgegangen. In der Realität waren die Lohneingänge jedoch unter 1.700 Euro.
In meinen Worten verstehe ich deine Antwort so:
Weil jetzt für die Monate Dez. + Jan. + Februar ein Betrag vorläufig bewilligt und ausgezahlt wurde (abzügl. der NK etwa 80 Euro gesamt), habe ich den Mund zu halten.
Die werden zum Ablauf des Bewilligungszeitraum (Ende Februar) eine endgültige Berechnung vornehmen.
Ist das in etwa so richtig verstanden?
Mir geht es in meiner Anfrage hier hauptsächlich darum zu erfahren, ob ich die Erstattung der NK-Übernahme (um die 800 Euro waren es) zurückzahlen muss.
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Hier eine kurze Beschreibung der Ausnahme.
Durch die Arbeitsaufnahme fand eine Überzahlung statt. Das war nicht unser Fehler, wir haben alles ordnungsgem. gemeldet und Abrechnungen eingereicht.
Es folgte eine Anhörung. Und ab dann nichts mehr seitens des JC in dieser Sache. Das ist jetzt fast zwei Jahre her.
Ich habe nach der Überzahlung bei jeder Einreichung von uns auf die Überzahlung hingewiesen und um Korrektur gebeten. Ich habe extra zwei Schreiben geschickt, dass wir gerne die überzahlten Beträge zurückzahlen möchten. Das lief ungefähr ein halbes Jahr, vielleicht etwas länger so.
Dann wurde mir darauf geantwortet, dass ich nicht mehr nachfragen solle. Zu gegebener Zeit würde ein Erstattungsbescheid veranlasst werden.
Ich weiß bis heute nicht, wie hoch der überzahlte Betrag ist und an welche Kontonummer dieser zu richten ist.
Zeitsprung zu Anfang September letzten Jahres.
Dicker Umschlag von JC. Ich in Erwartung, dass nun endlich die damalige Überzahlung zurückgefordert wird, auch wenn das der denkbar schlechteste Zeitpunkt gewesen wäre.
Gegenteil: Wir haben ergänzende Leistungen sogar für Monate erhalten, von denen mir vorher schriftlich mitgeteilt wurde, dass ich diese hätte extra beantragen müssen. Also eine Ablehnung (irgendwann Juni/Juli), aber ohne Berechnung.
Und in den Berechnungsbögen, die im Sept. geschickt wurden, tauchten andere Freibeträge auf. Bis zu 600,00 Euro.
Ich bin davon ausgegangen, dass das ein Fehler ist. Habe das so hingenommen, da unser JC offensichtlich nicht an irgendwelchen Rückzahlungen interessiert ist. Die werden sich schon melden, wenn es denn mal auffällt --> so meine bisherige Denkweise seit der Ignoranz meiner "Rückzahlungsbitten".
Bis eben dachte ich, dass der Freibetrag immer (!) maximal 300,00 Euro für die gesamte BG ist. Ist anscheinend nicht so, oder?
Zitat von: Juljul am 15. Februar 2023, 15:01:24Bis eben dachte ich, dass der Freibetrag immer (!) maximal 300,00 Euro für die gesamte BG ist. Ist anscheinend nicht so, oder?
Nein, 300€ je erwerbstätigem Mitglied der BG, mit Kindern bis zu 330€.
Zitat von: Juljul am 15. Februar 2023, 15:01:24Mir geht es in meiner Anfrage hier hauptsächlich darum zu erfahren, ob ich die Erstattung der NK-Übernahme ...
NK werden im Folgemonat +- gerechnet, so dass das Dez.- Einkommen maßgeblich ist.
ZitatDurch die Arbeitsaufnahme fand eine Überzahlung statt. Das war nicht unser Fehler, wir haben alles ordnungsgem. gemeldet und Abrechnungen eingereicht. Es folgte eine Anhörung. Und ab dann nichts mehr seitens des JC in dieser Sache. Das ist jetzt fast zwei Jahre her.
Ab Eingang aller relevanten Nachweise hat das JC meiner Kenntnis nach ein Jahr Zeit, die Überzahlung zurück zu fordern, außer evtl., wenn sich nach der Anhörung weitere den Überzahlungszeitraum betreffende Sachverhalte ergeben haben, die noch innerhalb in der Jahresfrist liegen. Kurz gesagt dürfte diese Überzahlung verfristet sein.
ZitatNK werden im Folgemonat +- gerechnet, so dass das Dez.- Einkommen maßgeblich ist.
Das gilt nur für Guthaben. Für Nachzahlungen ist die Fälligkeit der Nachzahlung maßgeblich.
Zitat von: Juljul am 15. Februar 2023, 15:01:24Ich befrüchte, das hiesige JC gehört leider zu den unzulässigen.
"zu den unzulässigen"? Was soll das sein???
Zitat von: Juljul am 15. Februar 2023, 15:01:24Mir geht es in meiner Anfrage hier hauptsächlich darum zu erfahren, ob ich die Erstattung der NK-Übernahme (um die 800 Euro waren es) zurückzahlen muss.
Dann solltest du diese Frage auch stellen, anstatt eine vollkommen andere.
Antwort:
Anhand deiner bisherigen Angaben hier kann man diese Frage unmöglich beantworten.
Dazu müsste man sowohl die Bescheide vom JC als auch dein Einkommen detalliert kennen.
danke an alle, die sich meine verwirrenden Texte durchlesen und antworten.
@Ottokar, ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Vielleicht bin ich "Kundin" iu einem JC, welches mit unzulässigen Methoden arbeitet.
Wegen der NK-Jahresabrechnung:
sollte sich diese erst im Dezember berechnen, obwohl im November erhalten, mache ich mir keine Sorgen mehr wegen einer Rückzahlung.
Novemberlohn: etwa 2700 Euro (wegen Sonderzahlung)
Dezember: etwa 1500 Euro (auf der Basis dieser eingereichten Lohnabrechnung wurde auch der Bescheid für Dezember erstellt. In diesem Bescheid tauchen die NK-Jahresabschlusszahlen auf)
KdU: werden bisher anerkannt, obwohl leicht über dem Satz. Insgesamt: knapp unter 600 Euro Warmmiete.
Zahlfrist der NK-Abrechnung lag auf Anfang/Mitte Dezember. Es kann aber sein, dass wir das etwas früher überwiesen haben. Wäre es denn schlimm, wenn mein Mann das schon Ende November überwiesen hätte?
Wie gesagt, wir sind davon ausgegangen, dass wir ohnehin 0 Euro Anspruch haben, wegen der November Sonderzahlung. Wir haben die ganze NK-Abrechnung mit Vermieterschreiben aus dem sich die Zahlungsfrist ergibt sowie - ich glaube auch - den einzelnen Überweisungsbeleg an das JC geschickt.
Auch die Einkommensabrechnung von Nov. + Dez. lagen dem JC vor bevor es zu den Bescheiden kam.
Als Antwort auf die Einreichung der Jan.-Lohnabrechnung kam dann das Schreiben mit dem o. g. Satz.
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Ich habe eine weitere Bitte um Rat. Ihr könnt das aber auch sehr gut.
Für die Monate Dezember, Januar, Februar wird es auf jeden Fall eine minimale Unterdeckung geben.
Ab März startet die Weiterbewilligung. Unterlagen schon hier.
Wir werden allerdings nur im Monat März einen Bedarf haben. Auch wieder nur ganz gering.
Ab April wird das Einkommen voraussichtlich wieder höher sein (u. a. wegen Tariferhöhung).
Jetzt frage ich mich, ob ich das Risiko einer Überzahlung eingehen möchte. Die werden ja den Bedarf auf Grundlage der letzten Lohnabrechnungen für die Zukunft berechnen. Diese spiegeln aber die Zukunft nicht wider. Meine Überlegung ist, das in einem Begleitschreiben deutchlich zu machen.
Ich möchte unbedingt eine Überzahlung vermeiden. Das verusacht nur Stress.
Würdet ihr den Antrag dann gar nicht stellen an meiner Stelle?
Darf ich dann auch nicht mehr beraten werden, wenn ich nicht mehr im Bezug bin?
(Letzteres ist der Grund, weshalb ich überhaupt Monat für Monat um Überprüfung des vorherigen Bescheides gebeten habe. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass keine Beratung stattfindet, wenn ich nicht in Bezug bin. Das Telefonat fand statt, da ich zum Telefon-Beratungsgespräch eingeladen war, niemand anrief und ich mich dann an die Servicenummer wandte.)
Ich bin sehr unsicher und auch überfordert im Umgang mit dem JC :(
Zitat von: Juljul am 18. Februar 2023, 13:42:43Wegen der NK-Jahresabrechnung:
sollte sich diese erst im Dezember berechnen, obwohl im November erhalten, mache ich mir keine Sorgen mehr wegen einer Rückzahlung.
Irgendwo wurde schon geschrieben, dass die Fälligkeit maßgeblich ist, nicht, wann ihr bezahlt habt.
ZitatIch habe eine weitere Bitte um Rat. Ihr könnt das aber auch sehr gut.
Für die Monate Dezember, Januar, Februar wird es auf jeden Fall eine minimale Unterdeckung geben.
Ab März startet die Weiterbewilligung. Unterlagen schon hier.
Wir werden allerdings nur im Monat März einen Bedarf haben. Auch wieder nur ganz gering.
Ab April wird das Einkommen voraussichtlich wieder höher sein (u. a. wegen Tariferhöhung).
Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn ihr dann anstatt Bürgergeld besser Wohngeld beantragen würdet.
Und was bitte ist mit der Beratung gemeint, die du haben möchtest?
Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2023, 14:48:53Irgendwo wurde schon geschrieben, dass die Fälligkeit maßgeblich ist, nicht, wann ihr bezahlt habt.
Genau. Und danach haben sich meine Sorgen gelegt.
ZitatUnd was bitte ist mit der Beratung gemeint, die du haben möchtest?
Ich habe die abgrundtief-naive Vorstellung, dass ich beraten werde, wie es mir gelingen könnte trotz einer Erkrankung und damit zusammenhängenden zeitintensiven Behandlungsprozess* eine Arbeit aufnehmen zu können und alternativ die Hoffnung auf einen konkreten Bildungsgutschein, welche meine bisherige berufliche Laufbahn nicht nur endgültig abschließt, sondern auch so aufwertet, dass sich mir neue Felder eröffnen. Denn in dem bisherigen Feld kann ich bis auf Weiteres nicht mehr tätig sein.
Leider kann ich mir diese Weiterbildung nicht selbst bezahlen, da ich nicht arbeite. So schließt sich der Kreis.
* wenn alles gut läuft sind 4 Werktage/Woche mit jeweils drei bis vier Stunden belegt (Fahrtzeit + medizinische Maßnahme). Das Ganze läuft seit über zwei Jahren. Gesundheitlich hat es erhebliche Verbesserungen gegeben, wenngleich eine sofortige Arbeitsaufnahme nicht angeraten ist von verschiedenen Stellen.
Gegen Jahresende wird die med. Maßnahme beendet sein und mein Ziel ist es, schon ab etwa Frühsommer beruflich wieder einzusteigen (sei es eine passende Weiterbildung oder ein passender Arbeitsplatz). Ich kriege das alleine nicht hin und ich weiß nicht, an wen ich mich sonst wenden könnte.
Unser Wohngeld-Antrag wurde abgelehnt: "Sie wohnen zu günstig". Ich gehe davon aus, dass das auch mit der Reformierung so bleiben wird.
Zitat von: Juljul am 18. Februar 2023, 15:36:31Ich habe die abgrundtief-naive Vorstellung, dass ich beraten werde, wie es mir gelingen könnte trotz einer Erkrankung und damit zusammenhängenden zeitintensiven Behandlungsprozess* eine Arbeit aufnehmen zu können und alternativ die Hoffnung auf einen konkreten Bildungsgutschein, welche meine bisherige berufliche Laufbahn nicht nur endgültig abschließt, sondern auch so aufwertet, dass sich mir neue Felder eröffnen. Denn in dem bisherigen Feld kann ich bis auf Weiteres nicht mehr tätig sein.
Leider kann ich mir diese Weiterbildung nicht selbst bezahlen, da ich nicht arbeite. So schließt sich der Kreis.
Hahahahaha, nichts habe ich bekommen. Gar nichts. Okay, ein bisschen schon: Den Ratschlag, fortlaufend AUs einzureichen.
Der Kurs zum Bildungsgutschein umfasst übrigens mindestens 4 Wochen, maximal 3 Monate. Ist jetzt nicht so als hätte ich mir den teuersten Kurs ausgesucht und 4 - x Wochen würden bestimmt reichen, damit ich mit meinen abgeschlossenen Berufstiteln in einem mangelhaft besetzten Berufsfeld arbeiten dürfte/könnte.
Weiß jemand, ob die Agentur für Arbeit etwas förderfreudiger ist?
Ich bin seit 4,5 Jahren raus aus dem Berufsleben.
Zitat von: Juljul am 18. Februar 2023, 15:36:31[Arbeitsaufnahme] Ich kriege das alleine nicht hin und ich weiß nicht, an wen ich mich sonst wenden könnte.
An das Jobcenter jedenfalls nicht. Trotz Bezug.
Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 10:57:58Weiß jemand, ob die Agentur für Arbeit etwas förderfreudiger ist?
Ich bin seit 4,5 Jahren raus aus dem Berufsleben.
Eigentlich schon, allerdings nicht bei bestehenden oder immer wiederkehrenden Arbeitsunfähigkeiten. Aber auch ohne AU muss man sich etwas dahinter klemmen (hartnäckig sein) um an Fördermaßnahmen dran zu kommen, wenn man "nur" arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet ist .
Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 10:57:58Weiß jemand, ob die Agentur für Arbeit etwas förderfreudiger ist?
Die BA darf nicht fördern, wenn du weiterhin im Bezug beim JC sein dürftest.
Bist du aktuell krankgeschrieben? Zumindest interpretiere ich diesen Satz so:
Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 10:57:58Den Ratschlag, fortlaufend AUs einzureichen.
Solltest du dauerhaft au sein, dann kann ich die Ablehnung eines Bigu nachvollziehen. Sollte dem nicht so sein, dann stell einen schriftlichen Antrag auf einen Bigu für die von dir gewünschte Qualifizierung. Füge gerne schon ein Angebot eines Trägers dazu. Hier der Hinweis, dass sowohl der Träger als auch die Maßnahme/Quali AZAV zertifiziert sein müssen.
Dann weist du in deinem Antrag auch darauf hin, dass du seit 4,5 Jahren aus dem Berufsleben raus bist, dass Bürgergeld genau solche Qualifizierungen vorsieht, der für dich erreichbare Arbeitsmarkt in diesem Bereich gut ist (hierzu solltest du dir im Vorfeld einen Überblick verschaffen (Jobbörse)) und wenn dem so ist, du damit die Hilfebedürftigkeit überwinden kannst.
Wenn du hierzu Hilfestellung brauchst, meld dich gern.
Danke euch beiden. Da keimt doch gleich ein kleiner Funken Hoffnung auf.
Bei meiner Recherche habe ich mich nur auf bildungsgutscheinzertifizierte Angebote beschränkt.
Ich habe mich wirklich mehr als übermäßig dahinter geklemmt. Das war echt ein langer Prozess:
- alle für mich passenden Weiterbildungen "untersucht", d. h. Modulbücher/Kursinhaltspläne beschafft
- Argumente erschlossen, warum dieser oder jener Inhalt mich in diesen oder jenen Job bringt
- fachärztlich abgeklärt, dass eine Teilnahme trotz laufender medizinischer Behandlung möglich sein wird
- Stellenangebote dokumentiert
- die letzten Jahre alle meine Ressourcen in die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gesteckt. Gut, das interessiert niemanden. Zeigt aber, dass ich durchaus auch ein Vorschussvertrauen verdient habe
- mein nächster Punkt wäre, meine inhaltsbezogenen Fragen an den Bildungsträger zu stellen. Aber das ist ja nun erstmal hinfällig
Gibt es etwas, was ich sonst noch machen kann? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
BigMama, vielen Dank für dein Angebot. Ich werde mich bei dir melden, wenn sich die erste Frustration gelegt hat und es dann nochmal in Angriff nehmen. Genau genommen habe ich ja noch gar keinen Bigu-Antrag gestellt. Vielleicht ist diese Tür nicht komplett verschlossen.
Ich war nicht AU geschrieben. Jetzt bin ich es. "Damit machen Sie mir auch die Arbeit leichter" Aussage der Beraterin. Meine letzte eingereichte AU dürfte 1,5 Jahre her sein.
ZitatDie BA darf nicht fördern, wenn du weiterhin im Bezug beim JC sein dürftest.
Dürfte die BA auch nicht fördern, wenn ich trotz Bedürftigkeit verzichte?
Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 13:06:31Dürfte die BA auch nicht fördern, wenn ich trotz Bedürftigkeit verzichte?
Du meinst, anstatt Bürgergeld Wohngeld beantragen? Dann darf die BA fördern.