Hallöchen!
Ich beziehe seit dem 01.11.2022 ALG II.
Heute habe ich einen Aufhebungsbescheid für den Monat November bekommen.
Grund dafür soll Einkommen im Monat November sein.
Als Gesetzengrundlage wurde mir § 11 Absatz 2 SGB II vorgelegt.
In diesem wird in Absatz 2 geschrieben: "Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen."
Meine letzte letzte laufende Einnahme bekam ich am 31.10.2022
Gilt dies nun trotzdem für den Monat November?
Mit freundlichen Grüßen,
lowm1ss
Also der Zufluss auf deinem Konto war definitiv der 31.10.2022? Nachweislich?
Dann ist der Aufhebungsbescheid falsch.
Hattest du noch anderen Einkommenszufluss im November?
Ja er ist nachweislich am 31.10 eingegangen.
Im November hatte ich sonst keinen Zufluss und im Bescheid ist auch der genaue Betrag vom 31.10 benannt.
l0wm1ss
Zitat von: l0wm1ss am 15. Februar 2023, 14:42:53Meine letzte letzte laufende Einnahme bekam ich am 31.10.2022
Gilt dies nun trotzdem für den Monat November?
Den Bescheid müsste man lesen können um nicht ins Fettnäpfchen zu treten :mocking: angenommen alles stimmt so
dann dürfte es für einen Widerspruch zu spät sein da man das nur einen Monat machen kann daher musst du einen Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0) stellen um das November Geld zu erhalten.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2023, 16:26:41dann dürfte es für einen Widerspruch zu spät sein
Wieso, der Aufhebungsbescheid ist doch heute erst gekommen?
Zitat von: Sheherazade am 15. Februar 2023, 16:34:06Wieso, der Aufhebungsbescheid ist doch heute erst gekommen?
:schaem:
Sorry ist wohl nicht bis ins Hirn vorgedrungen mir ist nur das Datum Nov. hängen geblieben.
l0wm1ss
Vergiß das mit dem Ü-Antrag ein Widerspruch (schriftl. und nachweislich) reicht.
MfG FN